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Egas

Steuererklärung für Spardosen GmbH

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Egas

Hallo,

 

ich habe vor einigen Wochen eine Spardosen GmbH gegründet. Die Buchhaltung habe ich im Griff, aber bei der Steuererklärung bin ich mir noch ein wenig unsicher. Da ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin, muss ich lediglich eine Gewerbesteuererklärung und eine Körperschaftssteuererklärung machen. Ich habe mir bereits beide Steuererklärungen angeschaut, jedoch bin ich mir unsicher in welchem Feld ich meine Gewinne eintragen soll. Meine Gewinne stammen ausschließlich aus dem Verkauf von Aktien. 
 

Hat jemand Erfahrung beim Ausfüllen und kann mir einen Tipp geben?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Liebe Grüße

Egas

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Cauchykriterium

Gibt wohl einen Grund, warum Steuerberater beraten dürfen - und in der Regel alle anderen nicht ...

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feymo

Also etwas mehr gehört schon dazu.

Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss?

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Aktie
· bearbeitet von Aktie
vor 1 Stunde von feymo:

Also etwas mehr gehört schon dazu.

Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss?

...und deren Offenlegung/Hinterlegung beim Bundesanzeiger zum Beispiel.

 

Diverse Themen rund um solche GmbHs kamen hier in letzter Zeit öfter auf, siehe zum Beispiel auch im folgenden Thema, wo auch noch andere Themen verlinkt sind. Ob manche der dort genannten Informationsquellen vertrauenswürdiger sind als ein ortsansässiger Steuerberater, wage ich zu bezweifeln.

 

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Ozymandias
· bearbeitet von Ozymandias

Lass halt die erste Erklärung vom StB machen und wenn du dir zutraust, die Zahlen in Zukunft selber eintragen zu können nimm die Erklärung als Anleitung dazu.

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bobby13

Die Erklärung ist eigentlich gar nicht so schwer, aber ich glaube du hast die Buchhaltung weniger im Griff als du selbst denkst.

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Halicho

Wie hoch sind die jährlichen Fixkosten und wie hoch die vermögensvolumenabhängigen Kosten?

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Aktie
vor 11 Stunden von Halicho:

Wie hoch sind die jährlichen Fixkosten und wie hoch die vermögensvolumenabhängigen Kosten?

Das dürfte davon abhängen, wie du es gestaltest...

 

Fixkosten: ab 350 Euro einmalig Notar+Registergericht, 50 Euro jährlich LEI, ab 50 Euro für ein simples Buchhaltungsprogramm, ab 1500 Euro jährlich für Buchhaltung/JA und Steuererklärung durch Steuerberater, 25 Euro jährlich Bundesanzeiger, ab 100 Euro (?) jährlich für das Geschäftskonto, 130 Euro jährlich IHK

Volumenabhängig: Geschäftskonto mit Depotführungsentgelt?

 

Das kannst du dann gegen den Steuervorteil rechnen, der eigentlich nur zum Tragen kommt, wenn die Gewinne thesauriert werden.

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Halicho
· bearbeitet von Halicho
vor 5 Stunden von Aktie:

Das kannst du dann gegen den Steuervorteil rechnen, der eigentlich nur zum Tragen kommt, wenn die Gewinne thesauriert werden.

Kann die Geschäftsführung sich unbegrenzt Kredite zum Marktpreis gewähren lassen?

 

Darf die GmbH steuerunschädlich lebenslange Leibrenten, die mit dem Ertragsanteil besteuert werden, ausschütten und die Kosten in voller Höhe auf GmbH-Ebene geltend machen? 

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MeinNameIstHase

Das Verhältnis von Gesellschafter, Geschäftsführer und GmbH steht bei den Finanzämtern unter besonderer Beobachtung. Die Stichwörter heißen u.a. "nahestehende Personen" und "verdeckte Gewinnausschüttung" (vGA). Die Fachliteratur ist voll damit. Betroffen sind u.a. angemessene Gehälter und Renten-/Pensionszusagen.

 

Sich als Gesellschafter-Geschäftsführer einen Kredit zu gewähren, geht nur unter Beachtung von §43a GmbHG. Auch stellt sich die Frage, ob das satzungsmäßig überhaupt erlaubt ist.

 

Außerdem ist die GmbH ein Unternehmer, der einem Verbraucher (Geschäftsführer als Privatperson) einen Kredit gibt, mit allen Folgen (Verbraucherschutz, u.a. eff. Zinssatz, Widerrufsbelehrung etc.). Da geht es letztlich um die Wirksamkeit eines Kreditvertrags. Eventuell braucht man eine Erlaubnis zum Kreditgeschäft, weil Bankgeschäft. Bin da aber nicht im Thema.

 

Bleibt man unter den marktüblichen Zinsen, verschafft man sich einen Vorteil aus der GmbH, die im Gesellschaftsverhältnis begründet liegt und ist mitten in der vGA-Debatte. Falls die angestellte Ehefrau/Sekretärin den Kredit aufnimmt, unterliegen Vorteile der Lohnsteuer inkl. Sozialabgaben.

Das nur ein paar Dinge, die mir dazu spontan einfallen.

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Halicho
vor 5 Stunden von Aktie:

Das kannst du dann gegen den Steuervorteil rechnen, der eigentlich nur zum Tragen kommt, wenn die Gewinne thesauriert werden.

Kann die Geschäftsführung sich unbegrenzt Kredite zum Marktpreis gewähren lassen?

 

Darf die GmbH steuerunschädlich lebenslange Leibrenten, die mit dem Ertragsanteil besteuert werden ausschütten und die Kosten in voller Höhe auf GmbH-Ebene geltend machen? 

Besten Dank. 

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Aktie
vor 15 Minuten von Halicho:

Besten Dank.

Der geht an MeinNameIstHase, der beide Fragen schon sehr ausführlich beantwortet hat.

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Taxadvisor
vor 58 Minuten von Halicho:

Darf die GmbH steuerunschädlich lebenslange Leibrenten, die mit dem Ertragsanteil besteuert werden ausschütten und die Kosten in voller Höhe auf GmbH-Ebene geltend machen? 

Besten Dank. 

Welche Rechtsgrundlage soll den Zahlungen den zugrunde liegen (Pensionsverpflichtung für Angestellte, Verkauf von Wirtschaftsgütern gegen Rentenzahlung)?

 

Gruß

Taxadvisor

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MeinNameIstHase
vor 48 Minuten von Taxadvisor:

Welche Rechtsgrundlage soll den Zahlungen den zugrunde liegen (Pensionsverpflichtung für Angestellte, Verkauf von Wirtschaftsgütern gegen Rentenzahlung)?

Ich glaube, der Fragesteller hat noch nicht begriffen, dass eine GmbH eine eigenständige Rechtsperson ist, die nichts zu verschenken hat.

Gruß

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Halicho
vor 7 Stunden von Taxadvisor:

Welche Rechtsgrundlage soll den Zahlungen den zugrunde liegen (Pensionsverpflichtung für Angestellte, Verkauf von Wirtschaftsgütern gegen Rentenzahlung)?

 

Gruß

Taxadvisor

Meinst du arbeitsvertragliche Grundlage? Pension aufgrund von Altersversorgung des/der Geschäftsführer. Meine Frage bezog sich darauf, ob neben Pension(en) auch steuerlich günstig Erträge als Leibrenten mit dem Ertragsanteil besteuert, ausgeschüttet werden dürfen. 

 

 

vor 8 Stunden von Aktie:

Der geht an MeinNameIstHase, der beide Fragen schon sehr ausführlich beantwortet hat.

Soll man füttern oder nicht? 

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MeinNameIstHase

Halicho,

eine GmbH hat nichts zu verschenken, weder in Cash noch in Raten. Für alles muss es eine Gegenleistung geben, entweder als Ware, Dienstleistung oder auch als Arbeitsleistung (der Angestellten). Für Gesellschafter-Geschäftsführer haben Finanzbehördern und Gerichte ganze Buchbände gefüllt, ab wann die GmbH eine Rente/Pension zusichern darf. Werden die Bedingungen nicht eingehalten, wird aus der Zusicherung eine verdeckte Gewinnausschüttung.

 

Es gibt übrigens keine steuerliche Subventtion, die eine Renten-/Pensionszusage auf Seiten der GmbH zusätzlich fördert. Es ist aktuell sogar eher so, dass aufgrund der Abzinsungsregeln in Verbindung mit dem Zinsniveau im Bilanzrecht, die steuerliche Rückstellung für die Renten-/Pensionszusage eher zu gering ausfällt. Ach ja, für die Berechnung würden zudem noch weitere Kosten anfallen, denn dazu müsste ein versicherungsmathematischen Gutachten erstellt werden ... von einem Sachverständigen (Aktuar).

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