Zum Inhalt springen
asche

Degussa - nachrangiger Vermögensbrief (2,75%)

Empfohlene Beiträge

asche
· bearbeitet von asche

Die Degussa Bank (https://www.degussa-bank.de/home) bewirbt derzeit ihren "kurzfristig verfügbaren" nachrangigen Vermögensbrief. Details: https://lp.degussa-bank.de/fileadmin/Kundeninformation_Vermoegensbrief.pdf. Ab EUR 10.000. 10 Jahre Laufzeit, Kündigung seitens Degussa nach 5 Jahren möglich.

 

Anders als viele unverschämte Sparkassen-/Fidor-/...-Angebote mit Minimalzins wird der zumindest mit 2,75% p.a. verzinst.

 

Der Nachrang dürfte in etwa einer LT2 Bond entsprechen (keine Verlustteilnahme/Herabschreibung/Dividendenabhängigkeit des Zinses).

 

Habe nicht ganz den Überblick, wo vergleichbare - und fungible! - LT2 Bonds derzeit notieren, ansonsten könnte das ein kleines Investment wert sein in der heutigen Zinslandschaft? Anders als bei LT2 Bonds kommt man halt nicht zwischendurch wieder an das Geld dran.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stolper
vor 22 Stunden von asche:

Die Degussa Bank (https://www.degussa-bank.de/home) bewirbt derzeit ihren "kurzfristig verfügbaren" nachrangigen Vermögensbrief. Details: https://lp.degussa-bank.de/fileadmin/Kundeninformation_Vermoegensbrief.pdf. Ab EUR 10.000. 10 Jahre Laufzeit, Kündigung seitens Degussa nach 5 Jahren möglich.

 

Anders als viele unverschämte Sparkassen-/Fidor-/...-Angebote mit Minimalzins wird der zumindest mit 2,75% p.a. verzinst.

 

Der Nachrang dürfte in etwa einer LT2 Bond entsprechen (keine Verlustteilnahme/Herabschreibung/Dividendenabhängigkeit des Zinses).

 

Habe nicht ganz den Überblick, wo vergleichbare - und fungible! - LT2 Bonds derzeit notieren, ansonsten könnte das ein kleines Investment wert sein in der heutigen Zinslandschaft? Anders als bei LT2 Bonds kommt man halt nicht zwischendurch wieder an das Geld dran.

 

...das Teil wird bei den Unternehmen, bei denen die Degussa Bank Filialen unterhält, bereits seit 12-2019 offeriert. Man könnte daraus schliessen, dass es ihnen nicht aus den Händen gerissen wird. Ich habe mich zwar nicht mit den detaillierten Bedingungen der Anleihe beschäftigt, was mich aber bereits stört, sind die Laufzeit von 10 Jahren (nur mit einseitigem Kü'recht der Bank nach 5J.) und die absolute "Illiquidität" (z.B. kein Börsenhandel). Da relativieren sich die 2,75% p.a. doch recht schnell. Für mich nicht interessant.

 

Bei einem Anlagehorizont von 10 Jahren würde ich alternativ lieber die ein oder andere Qualitätsaktie in Betracht ziehen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
enma

Das Angebot habe ich mir auch gerade angeschaut (habe schon einen VL-Sparplan bei der Degussa), die Nachrangigkeit schreckt mich allerdings nachhaltig ab. Vielleicht kann mir jemand aber die folgende Verständnisfrage beantworten, da ich jetzt zum ersten Mal mit sowas in Berührung gekommen bin: Was motiviert eine Bank dazu, eine solche Einlage nachrangig anzubieten? Entfallen der Bank Kosten/Liquiditätsverlust dadurch, dass das nicht durch den Einlagensicherungsfond abgedeckt ist?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 6 Stunden von enma:

Was motiviert eine Bank dazu, eine solche Einlage nachrangig anzubieten?

Zitate aus der Kundeninformation:

 

Die Einlage dient als Ergänzungskapital (Tier 2) für Zwecke der Eigenmittelausstattung.

 

---

 

Bonitätsrisiko:
Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Degussa Bank AG ihre Verpflichtungen aus der Einlage, beispielsweise im Fall einer Überschuldung oder (drohenden) Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) der Degussa Bank AG, nicht oder nicht vollständig erfüllen kann. Zudem können Anleger nach den bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften im Falle einer Bestandsgefährdung der Degussa Bank AG auch außerhalb einer Insolvenz im Rahmen eines behördlichen Abwicklungsverfahrens zu einem Verlustausgleich oder einer Bereitstellung von Kapital herangezogen werden. In diesem Fall verlieren sie ihre Ansprüche aus der Einlage ganz oder teilweise aufgrund behördlicher Anordnung (sogenannter „Bail-in“). Die Wahrscheinlichkeit und Höhe des möglichen Verlusts hängen in diesem Fall wesentlich vom Rang der Einlage in der Insolvenz ab. In einer Insolvenz hat die Einlage den Rang eines Instruments des Ergänzungskapitals (Tier 2). Hinsichtlich der grundsätzlichen Rangfolge von Verpflichtungen der Degussa Bank AG im Fall von Eingriffsmaßnahmen der Abwicklungsbehörde siehe www.bafin.de unter dem Stichwort „Haftungskaskade“. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals bzw. der Zinszahlungen ist möglich.

 

---

 

Nachrangigkeitsrisiko:
Im Falle der Auflösung, der Liquidation oder der Insolvenz der Degussa Bank AG werden die Anleger der Einlage mit ihren Forderungen erst nach den anderen, nicht nachrangigen Gläubigern befriedigt, wenn und soweit dann noch Vermögenswerte für Zahlungen auf die nachrangigen Einlagen vorhanden sind. Sollte danach nicht mehr genug Kapital für die Verpflichtungen aus der Einlage zur Verfügung stehen, besteht die Gefahr des teilweisen Kapitalverlusts bis hin zum Totalverlust der Einlage. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit seinem Rückerstattungsanspruch gegen Forderungen der Bank oder eine Abtretung desselben ist nicht zulässig. Anleger nachrangiger Einlagen tragen damit ein substantiell höheres Ausfallrisiko als die nicht nachrangigen Gläubiger.

Kundeninformationen zum nachrangigen Vermögensbrief der Degussa Bank AG.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
enma

Danke für die Antwort, aber das beantwortet nicht meine Frage, was die Bank davon hat, dass die entsprechenden Gläubiger nachrangig behandelt werden und nicht der Einlagensicherung unterliegen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
vor 2 Minuten von enma:

Danke für die Antwort, aber das beantwortet nicht meine Frage, was die Bank davon hat, dass die entsprechenden Gläubiger nachrangig behandelt werden und nicht der Einlagensicherung unterliegen.

 

Vermutlich verstehst du eher nicht was der Satz bedeutet:

 

Zitat

Die Einlage dient als Ergänzungskapital (Tier 2) für Zwecke der Eigenmittelausstattung.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von enma:

Danke für die Antwort, aber das beantwortet nicht meine Frage, was die Bank davon hat, dass die entsprechenden Gläubiger nachrangig behandelt werden und nicht der Einlagensicherung unterliegen.

Nun stellen wir uns mal ganz dumm:

Wozu braucht eine Geschäftsbank überhaupt Kapital?
Die Bundesbank informiert:

 

Eigenmittel

 

Die Eigenmittel eines Instituts ergeben sich aus der Summe von Kernkapital und Ergänzungskapital. Das Kernkapital setzt sich wiederum aus hartem Kernkapital und zusätzlichem Kernkapital zusammen.

Die Capital Requirements Regulation (CRR) legt zum einen fest, was bankaufsichtlich als Kapital anerkannt wird. Zum anderen enthält sie Regelungen zur Verringerung der Eigenmittel sowie zu Positionen, die vom Kapital abzuziehen sind.


Hartes Kernkapital (Artikel 26-50 CRR)

 

Das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1 capital - CET 1) steht besonders im Fokus der Aufsicht. Es besteht aus eingezahlten Eigenkapitalinstrumenten, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, sowie den offenen Rücklagen. Beide Bestandteile müssen den Instituten uneingeschränkt und unmittelbar zur Deckung von Risiken oder Verlusten zur Verfügung stehen. Institute müssen eine harte Kernkapitalquote von mindestens 4,5 % erfüllen. Auch die Kapitalpufferanforderungen müssen mit hartem Kernkapital erfüllt werden.


Zusätzliches Kernkapital (Artikel 51-61 CRR)

 

Das zusätzliche Kernkapital (Additional Tier 1 capital - AT 1) soll wie das harte Kernkapital auf laufender Basis zur Verlustdeckung zur Verfügung stehen und so die Fortführung des Geschäftsbetriebs ermöglichen. Kernanforderungen an die Instrumente dieser Kapitalklasse sind deren Nachrangigkeit, die Dauerhaftigkeit der Kapitalbereitstellung sowie das vollständige Ermessen der Bank, ob Ausschüttungen geleistet werden. Zudem müssen die Institute beim zusätzlichen Kernkapital die Möglichkeit vorsehen, die Instrumente spätestens dann in hartes Kernkapital zu wandeln oder abzuschreiben, wenn die Quote des harten Kernkapitals im Verhältnis zu den Risikopositionen den Schwellenwert von 5,125 % unterschreitet. Die Summe aus hartem Kernkapital und zusätzlichem Kernkapital nennt man Kernkapital. Institute müssen eine Kernkapitalquote von mindestens 6,0 % erfüllen.


Ergänzungskapital (Artikel 62-71 CRR)

 

Die Funktion des Ergänzungskapitals (Tier 2 capital) ist der Gläubigerschutz im Insolvenzfall. Ergänzungskapitalinstrumente müssen für mindestens fünf Jahre eingezahlt sein und einen nachrangigen Rückzahlungsanspruch im Fall der Insolvenz des Instituts vorsehen. Addiert man hartes Kernkapital, zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital, ergibt sich das Gesamtkapital. Institute müssen eine Gesamtkapitalquote von mindestens 8,0 % erfüllen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...