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Mel8181

Sparfreibetrag vom Kind nutzen - korrekte Umsetzung?

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Mel8181

Hallo zusammen,

 

ich überlege, meiner Tochter ein Depot anzulegen und einen Geldbetrag zu schenken, damit wir Ihren Sparfreibetrag ausnutzen.
ggf. auch über die 801€ hinaus einen Teil des Grundfreibetrags.

 

Bin beim Einlesen auf einige "Fallstricke" gestoßen und wollte Euch fragen ob mein Vorhaben in der Durchführung so korrekt ist.

 

- eigenes Depot anlegen, damit das Vermögen sauber getrennt ist

- Geldbetrag schenken und anlegen (hiernach geht auch ein als Schenkung deklarierter Depotübertrag)
- Kapitalerträge sollten monatlich kleiner 455€/538€ sein, sonst wird die Kleine krankenversicherungspflichtig (Link, Punkt 2)
- für Erträge >801€ eine Nichtveranlagungsbescheinigung machen
- Geld darf nicht zurücküberwiesen werden, aber Anschaffungen im Teenager-Alter wie zb. Reisen, Auslandsaufenthalte, Führerschein ggf. Auto darf ich damit bezahlen (Link, Punkt 4)

 

Habe ich etwas übersehen?

Nutzt jemand von Euch diese Möglichkeit der Steuerersparnis, oder ist das eher unüblich?

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Maury
· bearbeitet von Maury
vor 1 Stunde von Mel8181:

Kapitalerträge sollten monatlich kleiner 455€/538€ sein, sonst wird die Kleine krankenversicherungspflichtig (Link, Punkt 2


Musst du mal schauen ob 455 oder 538, da von Kapitalerträgen eigentlich keine Werbungskosten abgezogen werden können. Rein erzieherisch würde ich ja auch noch Luft nach oben lassen, falls sie sich mal selber was dazuverdienen will.

 

vor 1 Stunde von Mel8181:

Geld darf nicht zurücküberwiesen werden, aber Anschaffungen im Teenager-Alter wie zb. Reisen, Auslandsaufenthalte, Führerschein ggf. Auto darf ich sie damit bezahlen (Link, Punkt 4)


Sie bekommt damit freie Verfügungsgewalt, also auch für Sex, Drugs & Rock’n’Roll. Andererseits kann sie auch bis zu 20.000 EUR steuerfrei „zurückschenken“. Wenn sie Geld für die aufgezählten Dinge haben möchte, kannst du ja sagen „du hast doch genug“. Für den Unterhalt musst du aber trotzdem aufkommen. Dazu gehört auch Geld für ein Studium.

 

Kinder hab ich keine, aber ich habe den „Start-ins-Leben“-Betrag, den ich mit 18 bekommen habe tatsächlich innerhalb des Grundstudiums auf den Kopf gehauen und erst dann lernen müssen eigenes Geld zu verdienen, so nach dem Motto „sie haben da eine Lücke im Lebenslauf“....“ja, war geil!“. Kenne auch Kandidaten, die es geschafft haben mit Mitte Zwanzig ihr Erbe (1x ca. 25.000 EUR, 1x 150.000 EUR) innerhalb weniger Jahre „durchzubringen“, und das sind eigentlich ganz nette Typen...

 

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McScrooge
vor 5 Stunden von Mel8181:

ich überlege, meiner Tochter ein Depot anzulegen und einen Geldbetrag zu schenken, damit wir Ihren Sparfreibetrag ausnutzen.


Darf ich fragen wie alt deine Tochter ist, um abschätzen zu können, wie lange Du dieses Depot kontrollieren kannst?

 

Wie hoch soll die Schenkung sein?
 

vor 5 Stunden von Mel8181:

Habe ich etwas übersehen?


Meines Erachtens nur, dass Du etwas vermischt ^_^

 

vor 5 Stunden von Mel8181:

Nutzt jemand von Euch diese Möglichkeit der Steuerersparnis, oder ist das eher unüblich


Ja, unsere Tochter hat auch ein eigenes Depot, allerdings nicht als Steuerersparnis, denn es ist ja ihr Geld.

Wir sparen zudem in unserem Depot etwas für ihre Vorsorge an, was aber in unserer Kontrolle liegt.

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Mel8181
vor 11 Stunden von Maury:

Andererseits kann sie auch bis zu 20.000 EUR steuerfrei „zurückschenken“.

Bzgl. "zurückschenken" las sich Punkt 5 (ganz unten) so als ob dazu ein Gericht zustimmen muss. (??)
Weißt du, dass es auch ohne solche Formalien möglich ist?

 

vor 7 Stunden von McScrooge:


Darf ich fragen wie alt deine Tochter ist, um abschätzen zu können, wie lange Du dieses Depot kontrollieren kannst?

 

Wie hoch soll die Schenkung sein?

Sie ist 2 Jahre alt. Kontrollieren kann ich das Depot wahrscheinlich bis zur Pubertät ;-)

Bei der Höhe der Schenkung habe ich an zb. 30k€ gedacht.

vor 7 Stunden von McScrooge:

Meines Erachtens nur, dass Du etwas vermischt 

Was vermische ich denn noch, außer dem was Maury oben korrigiert hat?

 

Mir fiel als weiterer Punkt noch ein, dass ein etwaiger BaföG-Anspurch unter dem Vermögen leiden könnte.
Habe unter groben Annahmen mit einem BaföG-Rechner mal geprüft, dass eventuell tatsächlich ein kleiner Anspruch da sein könnte.

(Ohne Vermögen >7.500€)
Kann sich aber in 15 Jahren noch einiges ändern bei unseren Einkommensverhältnissen und BeföG-Regelungen. Würde jetzt nicht danach entscheiden.
 

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Maury
vor 3 Stunden von Mel8181:

Bzgl. "zurückschenken" las sich Punkt 5 (ganz unten) so als ob dazu ein Gericht zustimmen muss. (??)
Weißt du, dass es auch ohne solche Formalien möglich ist?

 

Bis zur Volljährigkeit gilt streng genommen sogar §1641 BGB "Schenkungsverbot": https://dejure.org/gesetze/BGB/1641.html

 

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klein Gordon

Wegen den ollen 200€/Jahr Steuerersparnis würde ich jetzt nicht irgendwelche komplizierten Konstrukte aufmachen. 

 

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chirlu
vor einer Stunde von klein Gordon:

Wegen den ollen 200€/Jahr Steuerersparnis

 

Kinder haben ja noch den ungenutzten Grundfreibetrag und die ungenutzte Progressionszone bis 26,x% (billiger als Abgeltungssteuer), von daher können es über 3000 Euro Ersparnis pro Jahr sein – wenn man so viel Vermögen hat. Mit Familienversicherung ist dann natürlich Essig.

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klein Gordon

 

Am 20.2.2020 um 17:33 von Mel8181:

- Geld darf nicht zurücküberwiesen werden, aber Anschaffungen im Teenager-Alter wie zb. Reisen, Auslandsaufenthalte, Führerschein ggf. Auto darf ich damit bezahlen (Link, Punkt 4)

Der Link aus dem Eröffnungspost hat leider nichts mit deiner Aussage zu tun. Die Originalaussage: 

Zitat

4. Das Geld darf ausschließlich für dein Kind ausgegeben werden, nicht aber für den Kindesunterhalt. Du darfst also davon nicht das Schulgeld, Kinderzimmermöbel oder die Klassenfahrt bezahlen, sondern darfst es bloß verwalten und anlegen mit geringem Risiko. Alle Ausgaben von diesem Konto müssen vom Familiengericht genehmigt werden.

Wenn die Summe groß genug ist, würde ich mir einen Steuerberater zur Hilfe nehmen. Entweder du überträgst das Geld auf deine Kinder und es wirklich deren Vermögen, welches du Mündelsicher verwahrst und nicht mehr angreifst, oder du lässt es bleiben. 

 

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bondholder
Am 21.2.2020 um 06:45 von Mel8181:

Bzgl. "zurückschenken" las sich Punkt 5 (ganz unten) so als ob dazu ein Gericht zustimmen muss. (??)
Weißt du, dass es auch ohne solche Formalien möglich ist?

Es gibt eine ganze Reihe von Straftaten, die sich ohne Formalien ausführen lassen.

Die Diskussion darüber ist in diesem Forum nicht erwünscht.

 

 

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