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jan94

Steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen aus den USA (Mitarbeiteraktien)

Empfohlene Beiträge

jan94
· bearbeitet von jan94

Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier im Forum und war über die Suchfunktion leider nicht erfolgreich, daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

 

Ich besitze Mitarbeiteraktien meines Arbeitgebers. Es handelt sich um ein Depot in den USA. Ich habe bereits in Erfahrung gebracht, dass ein Depotübertrag auf mein deutsches Depot entweder sehr kompliziert ist und/oder mit hohen Kosten verbunden ist. Deshalb tendiere ich aktuell dazu die Aktien zu verkaufen.

 

Hier stellt sich mir die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Kapitalerträge. Im Depot habe ich das US-Formular W-8BEN hinterlegt, sodass in den USA keine Besteuerung erfolgt. Auf dem Formular habe ich meine deutsche Steuer-ID angegeben. Wenn ich die Aktien nun also verkaufe und den Betrag auf mein deutsches Konto überweisen lasse, fällt hier dann bereits automatisch Kapitalertragssteuer an? Oder muss ich die Werte an mein zuständiges Finanzamt mit der nächsten Steuererklärung melden? Oder muss ich gar nichts melden, wenn die Erträge unter meiner jährlichen Freigrenze in Höhe von 801,-€ liegen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

Jan

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Life_in_the_sun

Das Thema ist mit einem Satz nicht zu erklären.

Das Formular W-9BEN dient lediglich zur Bestätigung das Du nicht in den USA lebst oder gar US Bürger bist und somit automatisch die US Steuerpflicht auf Einkommen oder Dividenden oder Zinsen erfüllst.

Trotz dieses Formulars werden 30 % US Quellensteuer minus 15 % bei DBA auf Zinsen und Dividenden abgezogen. Diese 15 % sind dann mit der Abgeltungssteuer zu verrechnen.

Beim Verkauf Deiner Aktien könnten folgende Sachverhalte auftreten

Besteuerung mit 39 % Steuer ( nicht anrechenbar mit Abgeltungssteuer) da als „Arbeitseinkommen“ betrachtet und erstmal der höchstmögliche Satz angesetzt wird. Nach entsprechender Steuererklärung ( in den USA ) wird der Steuersatz sicherlich sinken 

Besteuerung mit 30 % Quellensteuer 

 

Eigentlich sollte Dein AG Dir diese Fragen doch relativ einfach beantworten können !? Da würde ich zuerst Informationen einfordern, da Du sicherlich kein Einzelfall bist.

 

Ein Steuerberater der auf US Steuerrecht spezialisiert ist ,kann Dir sicherlich auch helfen. Ist aber wahrscheinlich nicht preiswert und ob diese Spezialisten bei ( vermutlich ) kleineren Beträgen überhaupt tätig werden bezweifle ich.

 

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Michalski
· bearbeitet von Michalski
vor 21 Stunden von jan94:

Ich besitze Mitarbeiteraktien meines Arbeitgebers. Es handelt sich um ein Depot in den USA. Ich habe bereits in Erfahrung gebracht, dass ein Depotübertrag auf mein deutsches Depot entweder sehr kompliziert ist und/oder mit hohen Kosten verbunden ist. Deshalb tendiere ich aktuell dazu die Aktien zu verkaufen.

Ich würde die Aktien nicht nach Deutschland in ein deutsches Depot überführen, da die Anschaffungswerte von außerhalb der EU nicht mit übertragen werden. Es findet dann beim Verkauf eine Ersatzbesteuerung statt. 30% vom Verkaufserlös werden als Gewinn betrachet:

Zitat

Einen zu hohen Steuerabzug kann der Anleger im Wege der Einkommensteuer-Veranlagung zurückfordern (Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG). Ist der tatsächliche Gewinn höher als die Ersatzbemessungsgrundlage, besteht eine Veranlagungspflicht nach § 32d Abs. 3 EStG, wobei die Finanzverwaltung hierzu eine Bagatellgrenze von 500 EUR eingeführt hat.
Quelle: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/kapitalertragsteuer-326-ersatzbemessungsgrundlage_idesk_PI11525_HI7360564.html

 

vor 21 Stunden von jan94:

Im Depot habe ich das US-Formular W-8BEN hinterlegt, sodass in den USA keine Besteuerung erfolgt.

Das W-8BEN-Formular weist Dich nur als Steuerausländer aus. Deine Einnahmen durch z.b. Dividenden werden trotzdem in den USA versteuert aber nur mit 15%. Diese Einnahmen und die Quellensteuerzahlung musst Du in Deiner Steuererklärung gegenüber dem deutschen Finanzamt selbst deklarieren und in Euro umgerechnet angeben. Dazu musst Du den offiziellen Euro-Umrechnungskurs der Bundesbank nehmen und die Dollarbeträge bei Anschaffung und bei Veräußerung oder bei Dividendenzahlung jeweils zu dem Tag umrechnen.

vor 21 Stunden von jan94:

Auf dem Formular habe ich meine deutsche Steuer-ID angegeben. Wenn ich die Aktien nun also verkaufe und den Betrag auf mein deutsches Konto überweisen lasse, fällt hier dann bereits automatisch Kapitalertragssteuer an? Oder muss ich die Werte an mein zuständiges Finanzamt mit der nächsten Steuererklärung melden? Oder muss ich gar nichts melden, wenn die Erträge unter meiner jährlichen Freigrenze in Höhe von 801,-€ liegen?

Du bist selbst für die Versteuerung verantwortlich. DA geschieht nichts automatisch. Im Prinzip meldest Du bei der Steuererklärung für das Jahr, in dem Du verkauft hast, die Anschaffungskosten in Dollar und zum Anschaffungstag umgerechnet in Euro sowie die Verkaufserlöse in Dollar und die Umrechnung in Euro am Verkaufstag. Die Differenz davon ist der Gewinn, der dann der Kapitalertragssteuer unterliegt. Überträgst Du den Verkaufserlös nicht gleich in Euro, sondern läßt ihn dort noch eine Weile in Dollar liegen, kommen noch mögliche Währungsspekulationsgewinne hinzu, die auch wiederum eine Steuerpflicht auslösen können.

vor 16 Minuten von Life_in_the_sun:

Besteuerung mit 39 % Steuer ( nicht anrechenbar mit Abgeltungssteuer) da als „Arbeitseinkommen“ betrachtet und erstmal der höchstmögliche Satz angesetzt wird.

Das passiert meines Wissens nach nicht, wenn Du ein deutscher Arbeitnehmer bist, also nicht einkommenssteuerpflichtig in den USA. Die Mitarbeiteraktien werden normalerweise auch schon bei der Zuteilung vom Arbeitgeber als Bestandteil des Arbeitslohnes versteuert, so dass man sich nur um die Versteuerung der Gewinne kümmern muss.

vor 16 Minuten von Life_in_the_sun:

Eigentlich sollte Dein AG Dir diese Fragen doch relativ einfach beantworten können !? Da würde ich zuerst Informationen einfordern, da Du sicherlich kein Einzelfall bist.

Ein Steuerberater der auf US Steuerrecht spezialisiert ist ,kann Dir sicherlich auch helfen. Ist aber wahrscheinlich nicht preiswert und ob diese Spezialisten bei ( vermutlich ) kleineren Beträgen überhaupt tätig werden bezweifle ich.

Die Arbeitgeber halten sich da oft raus, weil sie auch keine Steuerberatung durchführen dürfen. Genauso wie das, was ich hier schreibe, keine Steuerberatung ist. Einen Steuerberater zu konsultieren, der sich mit Mitarbeiteraktien von amerikanischen Unternehmen auskennt, ist da sehr zu empfehlen. Darf man fragen, um welche Firma es geht?

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Life_in_the_sun
vor 7 Minuten von Michalski:

Ich würde die Aktien nicht nach Deutschland in ein deutsches Depot überführen, da die Anschaffungswerte von außerhalb der EU nicht mit übertragen werden. Es findet dann beim Verkauf eine Ersatzbesteuerung statt. 30% vom Verkaufserlös werden als Gewinn betrachet:

 

Das W-8BEN-Formular weist Dich nur als Steuerausländer aus. Deine Einnahmen durch z.b. Dividenden werden trotzdem in den USA versteuert aber nur mit 15%. Diese Einnahmen und die Quellensteuerzahlung musst Du in Deiner Steuererklärung gegenüber dem deutschen Finanzamt selbst deklarieren und in Euro umgerechnet angeben. Dazu musst Du den offiziellen Euro-Umrechnungskurs der Bundesbank nehmen und die Dollarbeträge bei Anschaffung und bei Veräußerung oder bei Dividendenzahlung jeweils zu dem Tag umrechnen.

Du bist selbst für die Versteuerung verantwortlich. DA geschieht nichts automatisch. Im Prinzip meldest Du bei der Steuererklärung für das Jahr, in dem Du verkauft hast, die Anschaffungskosten in Dollar und zum Anschaffungstag umgerechnet in Euro sowie die Verkaufserlöse in Dollar und die Umrechnung in Euro am Verkaufstag. Die Differenz davon ist der Gewinn, der dann der Kapitalertragssteuer unterliegt. Überträgst Du den Verkaufserlös nicht gleich in Euro, sondern läßt ihn dort noch eine Weile in Dollar liegen, kommen noch mögliche Währungsspekulationsgewinne hinzu, die auch wiederum eine Steuerpflicht auslösen können.

Das passiert meines Wissens nach nicht, wenn Du ein deutscher Arbeitnehmer bist, also nicht einkommenssteuerpflichtig in den USA. Die Mitarbeiteraktien werden normalerweise auch schon bei der Zuteilung vom Arbeitgeber als Bestandteil des Arbeitslohnes versteuert, so dass man sich nur um die Versteuerung der Gewinne kümmern muss.

Die Arbeitgeber halten sich da oft raus, weil sie auch keine Steuerberatung durchführen dürfen. Genauso wie das, was ich hier schreibe, keine Steuerberatung ist. Einen Steuerberater zu konsultieren, der sich mit Mitarbeiteraktien von amerikanischen Unternehmen auskennt, ist da sehr zu empfehlen. Darf man fragen, um welche Firma es geht?

Das bist eben die Frage wie/ob der AG die Zuteilung der Mitarbeiteraktien behandelt bzw diese in Deutschland versteuert .

Versteuert er sie hier nicht, was ich fast vermute da sie in einem Depot in den USA gehalten werden, werden sie vermutlich ( nicht sicher ) in den USA besteuert.

Aktiengewinne werden in den USA für „non residents“ nicht besteuert, dafür dann aber in Deutschland.

Aber ich bin kein Steuerberater.

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jan94

Hallo zusammen,

 

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

vor 4 Stunden von Life_in_the_sun:

Eigentlich sollte Dein AG Dir diese Fragen doch relativ einfach beantworten können !? Da würde ich zuerst Informationen einfordern, da Du sicherlich kein Einzelfall bist.

Detaillierte Informationen vom Arbeitgeber zu erhalten, gestaltet sich - wie meiner Erfahrung nach in großen Unternehmen üblich - eher schwierig. Allein mit meinen Nachfragen zur Beantragung des Depots bin ich teilweise schon an Wissensgrenzen gestoßen. Daher versuche ich jetzt den "einfacheren" Weg über dieses Forum hier.

 

vor 4 Stunden von Michalski:

Das W-8BEN-Formular weist Dich nur als Steuerausländer aus. Deine Einnahmen durch z.b. Dividenden werden trotzdem in den USA versteuert aber nur mit 15%. Diese Einnahmen und die Quellensteuerzahlung musst Du in Deiner Steuererklärung gegenüber dem deutschen Finanzamt selbst deklarieren und in Euro umgerechnet angeben. Dazu musst Du den offiziellen Euro-Umrechnungskurs der Bundesbank nehmen und die Dollarbeträge bei Anschaffung und bei Veräußerung oder bei Dividendenzahlung jeweils zu dem Tag umrechnen.

Danke für die Aufklärung! Ich ging tatsächlich davon aus, dass ich durch das W-8BEN in den USA überhaupt nicht besteuert werde... Also werde ich die Gewinne in der kommenden Steuererklärung angeben. Nur nochmal zum Verständnis, was ich angeben muss:

 

Verkaufserlös der Aktien abzgl. Kaufpreis der Aktien = Aktiengewinn --> in € umrechnen (Umrechnungskurs am Veräußerungstag)

Zusätzlich melde ich dem Finanzamt in welcher Höhe ich bereits Quellensteuer in den USA entrichtet habe.

 

Soweit korrekt?

 

vor 4 Stunden von Michalski:

Die Mitarbeiteraktien werden normalerweise auch schon bei der Zuteilung vom Arbeitgeber als Bestandteil des Arbeitslohnes versteuert, so dass man sich nur um die Versteuerung der Gewinne kümmern muss.

vor 3 Stunden von Life_in_the_sun:

Das bist eben die Frage wie/ob der AG die Zuteilung der Mitarbeiteraktien behandelt bzw diese in Deutschland versteuert .

Versteuert er sie hier nicht, was ich fast vermute da sie in einem Depot in den USA gehalten werden, werden sie vermutlich ( nicht sicher ) in den USA besteuert.

 

Also der Aktiensparplan war Teil meiner Gehaltsabrechnung. Kann ich daher davon ausgehen, dass mein Arbeitgeber die Aktien bereits versteuert hat? Mein Arbeitgeber ist in Deutschland ansässig, es handelt sich lediglich um Aktien der Muttergesellschaft in den USA. Beim Depot selbst handelt es sich um ein us-amerikanisches.

 

vor 4 Stunden von Michalski:

Darf man fragen, um welche Firma es geht?

AbbVie, ein großes US-Pharmaunternehmen mit Standorten in Deutschland.

 

vor 3 Stunden von Life_in_the_sun:

Aktiengewinne werden in den USA für „non residents“ nicht besteuert, dafür dann aber in Deutschland.

Also wird auch nicht die oben angesprochene Quellensteuer in Höhe von 15% in den USA erhoben?

 

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chirlu
vor 3 Minuten von jan94:

Verkaufserlös der Aktien abzgl. Kaufpreis der Aktien = Aktiengewinn --> in € umrechnen (Umrechnungskurs am Veräußerungstag)

Zusätzlich melde ich dem Finanzamt in welcher Höhe ich bereits Quellensteuer in den USA entrichtet habe.

 

Soweit korrekt?

 

Nein. Du mußt Kauf- und Verkaufswerte getrennt umrechnen; wobei du wahrscheinlich doch die Anschaffung schon in Euro bezahlt hast, oder?

 

vor 6 Minuten von jan94:

Also wird auch nicht die oben angesprochene Quellensteuer in Höhe von 15% in den USA erhoben?

 

Doch, auf Dividenden.

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jan94
vor 17 Minuten von chirlu:

Nein. Du mußt Kauf- und Verkaufswerte getrennt umrechnen; wobei du wahrscheinlich doch die Anschaffung schon in Euro bezahlt hast, oder?

Ja, wurde direkt in EUR vom Gehalt einbehalten. Wenn ich die Kaufbestätigung vom Depotanbieter richtig verstehe wurde in EUR gezahlt, dann von denen in USD umgerechnet und davon Aktien gekauft.

 

vor 17 Minuten von chirlu:

Doch, auf Dividenden.

Ok verstehe, keine Quellensteuer auf Verkaufsgewinne, aber auf Dividendenzahlungen.

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Michalski
vor 9 Minuten von jan94:

Ok verstehe, keine Quellensteuer auf Verkaufsgewinne, aber auf Dividendenzahlungen.

Genau. Beide musst Du in der Steuererklärung angeben. Dividenden zählt Dein Arbeitgeber ja regelmäßig: https://www.streetinsider.com/dividend_history.php?q=ABBV

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jan94
vor 20 Minuten von Michalski:

Genau. Beide musst Du in der Steuererklärung angeben. Dividenden zählt Dein Arbeitgeber ja regelmäßig: https://www.streetinsider.com/dividend_history.php?q=ABBV

Da ich bisher nur Erfahrungen mit thesaurierenden Aktienfonds habe und im Bereich von Einzelaktien keine, bin ich bisher noch nie mit Dividendenzahlungen in Berührung gekommen.

 

Ist 1.07$ eine gute/hohe Dividende?

 

Laufende Dividenden wären ja eigentlich ein Argument die Aktien erst noch zu halten und nicht gleich wieder abzustoßen, oder?

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Por2

Hi Jan, 

 

stehe vor genau dem gleichen Thema und die Diskussion hier hat mir ebenfalls geholfen. Ich habe einen amerikanischen Ex-Arbeitgeber, von dem ich noch Aktien auf einem US-Depot habe und meinen derzeitigen Arbeitgeber, bei dem ich ebenfalls Aktien auf einem anderen US Deport habe.

 

Ich wollte ebenfalls alles vom Ex-Arbeitgeber nach D übertragen (Von Morgan Stanley zur Comdirect), aber die fehlende Kostentransparenz lässt mich zweifeln.

 

Ich bin absoluter Depot-Neuling und wollte es nur der besseren Übersicht wegen übertragen - daher die doofe Frage: Was genau wären denn Vorteile, mein Konto in den USA aufzulösen - außer Übersicht? Ich habe hier in alten Threads gelesen, dass Leute schreiben, dass sie Aktien in US Depots immer nach Erhalt verkaufen und hier wieder kaufen. Warum? Mir scheint ein Verkauf im US Depot und von dem Geld ein erneuter Kauf im Comdirect-Depot mit unnötigen Kostenaufwänden verbunden.

 

Steinigt mich nicht

Grüße aus HH

 

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Das Thema is wirklich nicht so einfach und ich glaube, die wenigsten deutschen Arbeitnehmer amerikanischer Firmen versteuern die Erträge der US Mitarbeiteraktien korrekt. Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei amerikanischen Arbeitgebern beschäftigt (Ist zwar Hire und Fire auch in D aber dafür zahlen sie auch weit besser als die meisten deutschen Firmen in meiner Branche). Hier mal in "Kurzform" meine Erfahrungen:

 

1. WICHTIG: Nehmt die Aktienprogamme, seine es nun RSUs, SPPs oder Optionen, alle mit aber haltet die Aktien nicht länger als nötig. Sobald RSUs "vesten" oder das SPP abläuft, verkauft die Aktien. Aus Diversifikationsgründen macht es ÜBERHAUPT keinen Sinn in die Aktien seines eigenen AG zu investieren. Schaut Euch nur gerade das Beispiel Wirecard an: Die stehen kurz vor der Pleite und der Aktienkurs geht gegen 0 und nun bist Du als AN möglicherweise bald deinen Job los und das Geld der Mitarbeiteraktien ist auch futsch. Ich bin darin auch selber ein gebranntes Kind: Zu den zu Zeiten des New Economy Hypes durfte die die Aktien meines damaligen AG zu einem € billiger kaufen beim IPO. Ich hatte damals als junger Ingenieur nahezu meine gesamten Ersparnisse rein gesteckt und dann am Ende locker einen Mittelklassewagen verloren ... Also nochmal: Programme mitmachen aber verkaufen, sobald die Aktien verfügbar sind!!!

 

2. W-8BEN: Senkt nur den Quellensteuersatz für Dividenden von [was weiß ich] auf 15%. Die 15% kann man dann wieder in seiner deutschen Steuererklärung ansetzen und gegen die deutsche AgSt. gegen rechnen.

 

3. Der AG versteuert die Aktien beim "Vesting" zum Wert der Aktien am Tag des "Vestings" als Arbeitslohn. Oft werden dazu auch schon ein Teil der Aktien verkauft. Da der AG den konkreten Grenzsteuersatz des AN beim Verkauf nicht kennt, geht er bei dem Zwangsverkauf oft vom Spitzensteuersatz aus - z.B. 42,5%+Soli oder gar 45%+Soli. Die Abrechnung der Differenz zum tatsächlichen Grenzsteuersatz erfolgt dann in der nachfolgenden Gehaltsabrechnung. Die Versteuerung der RSUs oder des Kursvorteils bei SPP als Geldwerter Vorteil ist damit vollumfänglich erfolgt.

 

4. Kurs- und Währungsgewinne/-verluste ab dem Tag des Vestings sind natürlich nun selber manuell zu versteuern. Dabei bekommt man von seinem AG normalerweise keine Hilfe.  Man ist zur Abgabe einer Steuerklärung VERPFLICHTET, sobald man ausländische Kapitalerträge hat! Die Versteuerung ist natürlich Verkaufspreis - Anschaffungskosten, wie @Michalski weiter oben schon korrekt geschrieben hat.

 

5. Die schwierige Frage ist dann natürlich, was der korrekte Anschaffungskurs für die Aktien ist. Dazu ist natürlich am Ende nur der Nettobetrag wichtig, der bei mir landet. Den Teil, für den der AG die Lohnsteuer schon abrechnet, will ich ja nicht nochmal versteuern. Ich setze dazu also den Geldwerten Vorteil aus der Gehaltsabrechnung - meinen Grenzsteuersatz an. Bei mir ist die Ermittlung des Grenzsteuersatzes zu Zeit einfach. Das sind immer 42%+5,5% Soli. Der Gewinn wird dann mit Verkaufserlös - Anschaffungspreis + Steuerüberhang berechnet. Der Steuerüberhang ist die Differenz von der pauschalen Versteuerung, die der AG vornimmt (also z.B. 45%+Soli) und meinem wirklichen Grenzsteuersatz. Auch das lässt sich aus der Gehaltsabrechnung ermitteln. Anschaffungskosten und Steuerüberhang habe ich ja gleich in € aus der Gehaltsabrechnung. Als Verkaufserlös setze ich dann immer den Geldbetrag an, der wirklich auf meinem deutschen Konto ankommt. Da habe ich dann automatisch Überweisungsgebühren oder Aufschläge zu Umrechnungskursen, die ansonsten zu meinem Nachteil gehen würden, mit berücksichtigt. Das ganze ist natürlich recht komplex aber wenn man sich da einmal ein Excel zu gebaut hat, lässt sich das immer recht schnell ermitteln. Als Nachweis schicke ich dann immer einen Ausdruck des Excel-Sheets und schreibe dann noch als Text dazu, dass ich auf Wunsch gerne weitere Nachweise, wie die Beschreibung des Aktienprogrammes (in Englisch) und die Depotauszüge/Abrechnungen des amerikanischen Brokers beibringe. Das wollte bisher aber noch nie jemand sehen.

 

6. Zusätzlich muss man natürlich auch gezahlte Dividenden in der Steuer angeben. Die 15% gezahlte Quellensteuern kann man da natürlich auch ansetzen. Die werden dann gegen zu zahlende AgSt. gegen gerechnet.

 

7. Weiterhin setze ich die Verkaufsgebühren der Aktien für den Steuerabschlag (nimmt der AG ja automatisch vor) als Werbungskosten für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit an. Ist nicht viel, was dabei rum kommt aber warum nicht.

 

8. Es gibt in D noch einen kleinen Freibetrag von 360€ für verbilligt überlassene Belegschaftsaktien. Die Voraussetzung ist, dass jeder MA, der mindestens 1 Jahr bei der Firma ist, an dem Programm teilnehmen kann. Bei RSUs und SOs ist das meist nicht der Fall, da die u.U. nicht jeder bekommt. Oft gibt es aber noch zusätzlich Programme, bei dem der Arbeitnehmer monatlich einen Teil seines Nettolohnes in Mitarbeiteraktien steckt und die dann sagen wir nach 6 Monaten vergünstigt (sagen wir mit 15% Nachlass) bekommt. Ich kenne das unter "SPP" oder "ESPP". Von dem dadurch entstehenden Geldwerten Vorteil ziehe ich immer 360€ als "Freibetrag" über die Steuererklärung ab, da meine amerikanischen AG das eigentlich nie von selber machen. Ich setze dazu die 360€ als "Sonstige Werbungskosten" aus nicht selbständiger Arbeit an und schreibe natürlich noch einen Erläuterung dazu.

 

9. Man sollte sich auch Gedanken machen, wie man das Geld nach einem Verkauf am kostengünstigsten wieder auf sein Konto in Deutschland bekommt. Da gibt es gleich mehrere Banken, die da ggf. die Hände auf halten: Die sendende Depotbank, die zwischengeschaltete Korrespondenzbank und die empfangende Bank. Gebühren können explizit sein oder in Margenaufschlägen bei den Währungskursen stecken. Es gibt im Wesentlichen 4 Optionen, die man evaluieren kann:

- Einen Scheck senden lassen und in D einlösen

- Swift Überweisung in Euro auf eine deutsche IBAN (US Depotbank rechnet um)

- Swift Überweisung in US$ auf eine deutsche IBAN (empfangende Bank rechnet um)

- Inlandsüberweisung in den USA auf ein anderes US Konto und von dort weiter (z.B. über Transferwise)

Das kann durchaus einige Hundert Euro unterschied machen.

 

PS: Hier gab es auch schon mal einen Thread, wo die Versteuerung von Mitarbeiteraktien besprochen wurde.

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Por2

Danke dir sehr! Muss mich wirklich stark mit der Versteuerung auseinandersetzen, um es zu verstehen.

 

Mein Ex-Arbeitgeber ist sehr divers aufgestellt (Unternehmensberatung) - ich habe mir dort einmal bei Morgan Stanley die Tabelle der Aktienzuwächse und Dividenden zum jeweiligen Tageskurs angeschaut. Wenn ich die Tageskurse zusammenrechne und mit dem derzeitigen Kurs vergleiche, habe ich knapp 5k Gewinn gemacht. Es ist also auch kein riesiges Portfolio.

 

Meine Frage war eher in die Richtung - wo ist der Nachteil es im US-Depot zu lassen? Keiner hat natürlich eine Glaskugel und kann Gesetzesänderungen absehen aber außer, dass mir die Übersicht fehlt durch mehrere Depots: Gibt es noch andere Nachteile, die sich mit weiteren Wertzuwächsen für mich noch verstärken?

 

Bzgl. deines Punktes RSU... das ist schon eher ein Thema. Hier sollte ich definitiv mehr Streuung reinbringen. Die Aktien meines derzeitigen AG boomen aber sie machen auch 75% meines Portfolios aus

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Am 21.6.2020 um 07:35 von Por2:

Meine Frage war eher in die Richtung - wo ist der Nachteil es im US-Depot zu lassen?

 

Ich habe noch von keinem gehört, dass er die Aktien von einem US auf ein deutsches Depot transferiert hat. Das ist m.E. nicht zielführend. Wenn man schon nicht verkaufen will, sollte man es in dem US Depot liegen lassen. Aber wie gesagt: Man sollte bedenken, dass je größer die Summen da werden, desto genauer schaut das deutsche Finanzamt dann ggf. auf die Abrechnung. Außerdem wird die Versteuerung um so komplizierter, je länger man die Aktien da liegen lässt und je mehr Chargen sich überschneiden.

 

Einen 9. Punkt hatte ich noch vergessen:

 

9. Man sollte sich auch Gedanken machen, wie man das Geld nach einem Verkauf am kostengünstigsten wieder auf sein Konto in Deutschland bekommt. Da gibt es gleich mehrere Banken, die da ggf. die Hände auf halten: Die sendende Depotbank, die zwischengeschaltete Korrespondenzbank und die empfangende Bank. Gebühren können explizit sein oder in Margenaufschlägen bei den Währungskursen stecken. Es gibt im Wesentlichen 4 Optionen, die man evaluieren kann:

- Einen Scheck senden lassen und in D einlösen

- Swift Überweisung in Euro auf eine deutsche IBAN (US Depotbank rechnet um)

- Swift Überweisung in US$ auf eine deutsche IBAN (empfangende Bank rechnet um)

- Inlandsüberweisung in den USA auf ein anderes US Konto und von dort weiter (z.B. über Transferwise)

Das kann durchaus einige Hundert Euro unterschied machen.

 

 

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