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KaktusKing

astronomische Limits

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KaktusKing
· bearbeitet von KaktusKing

§20a Absatz 1 Satz 1 Nr 2 WpHG:

Es ist verboten, Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen.
Quelle

 

Wenn ich fuer eine beliebige Aktie in meinem Depot, deren Kurs beispielsweise so um die 5.- Euro liegt, eine Verkaufsorder mit Limit 50.- aufgebe, kann es doch bei wenig liquiden Titeln dazu kommen, dass ein anderer zur gleichen Zeit eine unlimitierte Kauforder aufgibt und meine Aktie dann zum 10fachen des Marktkurses erwirbt.

 

Ist dann die Aufgabe einer solchen Limitorder eine Erteilung eines Verkaufsauftrages, der geeignet ist, ein falsches oder irrefuehrendes Signal fuer den Boersenpreis der Aktie herbeizufuehren? Und damit illegal?

 

§20a Absatz 2 Satz 1 WpHG sagt weiter:

Das Verbot des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Handlung mit der zulässigen Marktpraxis auf dem betreffenden organisierten Markt oder in dem betreffenden Freiverkehr vereinbar ist und der Handelnde hierfür legitime Gründe hat.

Eine Order mit einem Limit, das weit entfernt vom momentanen Kurs liegt, aufzugeben, ist ja nicht unbedingt unueblich. Wenn ich z.B. auf Urlaub fahre und ich annehme, dass meine Aktie in dieser Zeit stark steigen koennte. Also doch legal?

 

Oder werden solche Orders erst mal gesperrt, bis der Kurs der Aktie in die Naehe des festgesetzten Limits kommt, um das Herbeifuehren eines kuenstlichen Preisniveaus zu verhindern?

 

Koennte so ein Handel im Extremfall rueckgaengig gemacht werden muessen? Wer wuerde in diesem Fall die (mit Sicherheit anfallenden) Gebuehren tragen?

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EinInvestor
· bearbeitet von EinInvestor

Vielleicht hilft das bei der besseren Einschätzung: MaKonV bei der Bafin und die Begründung dazu

 

Darin geht's etwas konkreter zu als in diesem Gummiparagraphen.

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