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Andy92

Depotübertrag von nicht mehr handelbaren Aktien

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Andy92

Hallo Ihr Lieben,

als noch relativer Neuling habe ich mal eine vielleicht recht dumme Frage und da sich die Commerzbank mal wieder mit Antworten ziert, versuche ich es mal hier.

Bisher bin ich mit meinen Investments ganz zufrieden - leider habe ich mir aber auch 2 "Leichen" ins Depot gelegt, die nicht mehr handelbar sind. Jetzt möchte ich mein Depot bei der Commerzbank zu einer anderen Bank verlegen und es stellt sich die Frage, ob bei einem Depotübertrag die nicht mehr handelbaren Aktien (hier Thomas Cook und Nemaska Lithium) ebenfalls mit übertragen werden oder ob die abgebende Bank diese dann einfach als wertlos ausbucht?

Ich freue mich über Eure Hilfe und Antworten.

Viele Grüße

Andy

 

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bondholder
vor 3 Stunden von Andy92:

Bisher bin ich mit meinen Investments ganz zufrieden - leider habe ich mir aber auch 2 "Leichen" ins Depot gelegt, die nicht mehr handelbar sind. Jetzt möchte ich mein Depot bei der Commerzbank zu einer anderen Bank verlegen und es stellt sich die Frage, ob bei einem Depotübertrag die nicht mehr handelbaren Aktien (hier Thomas Cook und Nemaska Lithium) ebenfalls mit übertragen werden oder ob die abgebende Bank diese dann einfach als wertlos ausbucht?

Wenn du die "Depotleichen" durch Wertlosausbuchung loswerden willst, mußt du normalerweise selbst aktiv werden.

Möchtest du die Aktien behalten oder nicht?

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Andy92
· bearbeitet von Andy92

Ich möchte die Aktien behalten, deswegen möchte ich diese beim Depotwechsel mitnehmen. Daher war ja die Befürchtung, dass die abgehende Bank diese ggf ausbucht oder die neue Bank die Papiere gar nicht akzeptiert. 

Ich würde am Liebsten die Verluste in den Verlusttopf bekommen, das wird aber wahrscheinlich derzeit nicht möglich sein - es sei denn, es gibt da doch eine Möglichkeit...

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 28 Minuten von Andy92:

Ich möchte die Aktien behalten, deswegen möchte ich diese beim Depotwechsel mitnehmen. Daher war ja die Befürchtung, dass die abgehende Bank diese ggf ausbucht oder die neue Bank die Papiere gar nicht akzeptiert.

Man kann Wertpapiere, die nie an Börsenplätzen notiert waren, von einer Bank zu einer anderen übertragen. Insofern sehe ich das Problem nicht. Anders verhält es sich wohl z.B. mit Nachbesserungsansprüchen, zu denen kein Wertpapier mehr existiert.

 

vor 28 Minuten von Andy92:

Ich würde am Liebsten die Verluste in den Verlusttopf bekommen, das wird aber wahrscheinlich derzeit nicht möglich sein - es sei denn, es gibt da doch eine Möglichkeit...

In Hinblick auf die aktuelle Rechtslage habe ich etwas den Überblick verloren – vielleicht können dir die einschlägig bekannten Experten für das Fachgebiet weiterhelfen?

@Taxadvisor

Totalverlust und Abgeltungsteuer

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 5 Stunden von Andy92:

Thomas Cook

Das öffentliche Kaufangebot der Ventegis Capital AG zu 0,01 Euro je Aktie hast du knapp verpaßt:

 

Ventegis Capital AG

Berlin

Beendigung des freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der Thomas Cook Group PLC (veröffentlicht am 30. Januar 2020)

Wertpapierkennnummer A0MR3W, ISIN: GB00B1VYCH82

 

Das Angebot war auf insgesamt 15.000.000 Aktien begrenzt. Diese Schwelle wurde bereits erreicht. Die Ventegis Capital AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin, erklärt daher ihr freiwilliges öffentliches Kaufangebot vom 30. Januar 2020 zum Erwerb von Aktien der Thomas Cook Group PLC (ISIN: GB00B1VYCH82) für beendet.

 

Berlin, 13. Februar 2020

Der Vorstand

https://www.ventegis-capital.de/

 

(An Kleinstbeständen waren die allerdings eher nicht interessiert.)

VentegisCapitalAG_ThomasCookGroupPLC.pdf

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Taxadvisor
vor 13 Minuten von bondholder:

Man kann Wertpapiere, die nie an Börsenplätzen notiert waren, von einer Bank zu einer anderen übertragen. Insofern sehe ich das Problem nicht. Anders verhält es sich wohl z.B. mit Nachbesserungsansprüchen, zu denen kein Wertpapier mehr existiert.

 

In Hinblick auf die aktuelle Rechtslage habe ich etwas den Überblick verloren – vielleicht können dir die einschlägig bekannten Experten für das Fachgebiet weiterhelfen?

@Taxadvisor

Totalverlust und Abgeltungsteuer

Ab 2020 zwar grundsätzlich möglich, aber nur im Veranlagungsweg und begrenzt auf TEUR 10. Diese Regelung soll aber ausweislich der Gesetzesbegründung für Aktien nicht geltend. Da sollte dann die volle Verlustberücksichtigung (bei abgeschlossener Insolvenz) möglich sein. Hinsichtlich der Ausbuchung ist m.E. noch ein Verfahren anhängig.

 

Gruß

Taxadvisor

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Andy92

Erstmal vielen Dank für Deine Antworten, wie gesagt, bin noch recht neu in dem Segment und immer dankbar für Infos. 

Thomas Cook und Nemaska waren aber ja beide mal an deutschen Börsen notiert.

Den verlinkten Beitrag lese ich mir morgen in Ruhe durch. :)

 

@Taxadvisor: vielen Dank - also wäre es besser, derzeit die Füße noch still zu halten?  Wie gesagt, die Commerzbank ist bei dem Thema nicht sehr hilfreich und sagt, dass sie derzeit nichts tun können, weil eine Entscheidung des Gesetzgebers noch nicht gefallen ist. Dann wäre ja ein Übertrag auf ein anderes Depot, sofern noch möglich, die sinnvollste Lösung. 

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 10 Minuten von Andy92:

Dann wäre ja ein Übertrag auf ein anderes Depot, sofern noch möglich, die sinnvollste Lösung.

Geht es dir dabei um einen Verkauf (entgeltlicher Übertrag auf Depot eines Dritten mit Gläubigerwechsel) oder einen Übertrag auf ein eigenes Depot bei einer anderen Bank?

wikipedia: Depotübertrag

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Andy92

Es geht da um einen Übertrag auf mein neues Depot bei einem anderen Broker, also i.d.R. kostenlos, weil ohne Gläubigerwechsel. 

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bondholder
vor 19 Stunden von Andy92:

Es geht da um einen Übertrag auf mein neues Depot bei einem anderen Broker, also i.d.R. kostenlos, weil ohne Gläubigerwechsel. 

Wenn du – z.B. in deinem persönlichen Umfeld – jemanden findest, der dir Wertpapiere für 1 Cent pro Aktie abkauft, kannst du den Verlust in der Steuererklärung angeben. Dabei würde ich einen schriftlichen Kaufvertrag unterschreiben und den Kaufpreis mit SEPA-Überweisung bezahlen lassen, damit die Transaktion dokumentiert ist.

 

Bei einem normalen Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel bleibt alles, wie es ist.

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Ramstein
vor 17 Minuten von bondholder:

Wenn du – z.B. in deinem persönlichen Umfeld – jemanden findest, der dir Wertpapiere für 1 Cent pro Aktie abkauft, kannst du den Verlust in der Steuererklärung angeben. Dabei würde ich einen schriftlichen Kaufvertrag unterschreiben und den Kaufpreis mit SEPA-Überweisung bezahlen lassen, damit die Transaktion dokumentiert ist.

 

Bei einem normalen Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel bleibt alles, wie es ist.

 

Im Prinzip richtig, aber ab 1. Januar gilt dafür die im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Seite 69) festgesetzte Grenze von 10.000 Euro pro Jahr.

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spreadit
Am ‎17‎.‎02‎.‎2020 um 10:45 von Ramstein:

 

Im Prinzip richtig, aber ab 1. Januar gilt dafür die im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Seite 69) festgesetzte Grenze von 10.000 Euro pro Jahr.

Hallo Ramstein, 

 

auf welche Seite 69 beziehst du dich?

Das Gesetz kennt leider keine Seiten sondern nur Paragraphen. Vielleicht kannst du diesen kurz hier angeben.

 

Vielen Dank

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chirlu
vor 2 Stunden von spreadit:

Das Gesetz kennt leider keine Seiten sondern nur Paragraphen.

 

Auch solche nicht, weil es ein Artikelgesetz ist. Relevant ist Artikel 5, der in § 20 Abs. 6 EStG neue Sätze 5 und 6 eingefügt hat.

 

 

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spreadit

Vielen Dank, @chirlu!

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Andy92

Auch von mir nochmal herzlichen Dank für Eure Antworten. :) 

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Luchs_an_Luchs

Hallo, ich hoffe als Neuer, dass meine Anfrage zum Thema "Depotleichen und steuerliche Möglichkeiten (Überträge LYNX/IB)" hier einigermaßen passt. Ich habe in meinem LXNX-Depot nordamerikanische Aktien, die derzeit nicht (wegen Delisting durch SEC) oder nur NASDAQ OTC gehandelt werden können, was für mich nicht möglich ist. Ich habe bei LYNX aus steuerlichen Gründen förmlich beantragt, die Aktien wertlos auszubuchen, was von LYNX mit unterschiedlichen Begründungen jeweils verweigert worden ist. Jetzt hat mir LYNX immerhin mitgeteilt, dass die Wertpapiere auf ein anderes, fremdes LYNX-Depot übertragen werden könnten. Ich möchte die Aktien formal für einen symbolischen Preis außerbörslich verkaufen. Voraussetzung wäre also: der neue Inhaber benötigt ein LYNX-Depot, zu dem die Aktien übertragen werden können (alle anderen diversen angefragten Broker und Depotbanken funktionieren nicht). Hat jemand Interesse (evtl. auch an einem Wechselgeschäft) oder eigene Erfahrungen? Danke im Voraus.

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