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renpen

AN absetzen von Arbeitsmittel welches über Bruttolohnumwandlung bezahlt wird

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renpen

Hi zusammen,

ich arbeite als Software-Entwickler und mein Arbeitgeber hat ein Programm über den wir uns für private Nutzung Elektronikgeräte bestellen können. Diese Elektronikgeräte werden dann vom AG bestellt und uns zur Verfügung gestellt. Bezahlt werden diese über eine Bruttolohnumwandlung. Die Leasing-rate taucht also als Abzug des Bruttos auf meiner Lohnabrechnung auf.

Das Gerät verbleibt während der Leasinglaufzeit Eigentum des AG, kann aber am Ende der Laufzeit (3 Jahre) für 1-3 Leasingraten (je nach Zustand usw.) übernommen werden.

Jetzt bin ich nebenberuflich als Dozent an einer staatlichen Universität tätig und benutze ein Notebook dafür, welches ich über jenes Leasingmodell von meinem Hauptarbeitgeber bekomme. 

 

Kann ich nun die Leasingraten von der Steuer absetzen, da ich das Notebook auch beruflich (Dozententätigkeit) nutze? Falls ja, setze ich dann den Gesamtpreis über die 3 Jahre ab, so als wenn ich das Gerät selber gekauft hätte? oder setze ich die Leasing-rate ab? Bei letzterem bin ich mir nicht sicher, was die absetzbare Rate dann tatsächlich ist. 

 

Beste Grüße,

René 

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