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MonetenManfred

Übersparung Bausparvertrag vermeiden

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MonetenManfred
· bearbeitet von MonetenManfred

Guten Tag,

 

ich bräuchte bitte Euren Rat.

 

Ich habe einen Bausparvertrag der Schwäbisch-Hall:

-Abschluss 2011 (im Alter von 19 Jahren)

-Bausparsumme: 10.000€

-1,5% Zinsen

-Monatliche Sparrate: 50€

 

Im Vertrag sind stand heute 8.259 € einbezahlt. Ich würde gerne die Treueprämie (Bonuszins) erhalten, für die man auf das Darlehen verzichten muss. Die Option habe ich im Nov. 2019 beantragt und muss also den Vertrag noch bis Nov. 2020 laufen lassen (Vorraussetzung ist u.a. die Einhaltung der Treuezeit von 1 Jahr). Leider habe ich nicht berücksichtigt, dass auch währrend dem letzten Jahr der Treuezeit die Regelbesparung weitergeführt werden muss.

Somit komme ich mit den weiteren Zuflüssen in 2020 auf:

  8.259,14 € (Stand zum 01.01.2020)

     550,00 € Regelsparbetrag (bis Nov. 2020)

+/-130,00 € Zinsen

     270,00 € Wohnungsbauprämie (ist bereits benatragt und vermerkt)

= Summe 9.209€

 

Damit wäre das Darlehen <1.000€ und es besteht kein Darlehensanspruch mehr. Damit kann ich auch nicht auf das Darlehen verzichten und es wird keine Treueprämie (2% Bonuszins) ausbezahlt.

 

Meine Idee war jetzt auf die Wohnungsbauprämie zu verzichten, also diese wieder aus dem Vertrag herauszunehmen, um die einbezahlte Summe unter 9.000€ zu halten.

 

Gibt es eine Möglichkeit, wie ich die bereits im Vertrag vermerkte Wohnungsbauprämie wieder löschen kann? Laut dem Vertreter der Schwäbisch-Hall geht das nicht.

Allerdings will ich die Bausparsumme ja auch gar nicht zu Wohnbauzwecken verwenden, deshalb habe ich ja eigentlich auch keinen Anspruch darauf.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

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penga

Warum nicht die Einzugsermächtigung/Dauerauftrag beenden. Wer sagt, dass du zwangsweise jeden Monat 50,- einzahlen musst?

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Oensen92
· bearbeitet von Oensen92

In den Vertragsbedingungen steht, dass eine Regelbesparung von 5 Promille monatlich eingehalten werden muss. Mir war nicht klar, dass das auch während der Treuezeit gilt, aber das ist wohl so...

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eugenkss

Bei mir steht in den AGB, dass der Regelsparbetrag 5 Promille ist. Aber nicht, dass der eingehalten werden muss.

Lediglich zwei Absätze später heißt es, dass die BSK dich auffordern kann, den Regelsparbetrag wieder aufzunehmen. Und bei Nichtbefolgung können sie den Vertrag kündigen.

 

Steht das bei dir anders?

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MrBlauauge

Der Regelsparbeitrag  k a n n  gefordert werden - muss aber nicht. Die Bausparkasse hätte Dich aufgefordert, wenn Du einzahlen musst. hast Du irgend eine diesbezügliche Aufforderung von der BSK erhalten? Die werden normalerweise mit dem Kontoauszugsversand angefordert ... frage am Besten bei der BSK schriftlich an, und bitte um Auskunft, ob du musst...

 

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MonetenManfred
· bearbeitet von MonetenManfred
20 hours ago, eugenkss said:

Bei mir steht in den AGB, dass der Regelsparbetrag 5 Promille ist. Aber nicht, dass der eingehalten werden muss.

Lediglich zwei Absätze später heißt es, dass die BSK dich auffordern kann, den Regelsparbetrag wieder aufzunehmen. Und bei Nichtbefolgung können sie den Vertrag kündigen.

 

Steht das bei dir anders?

danke für den Hinweis! Bei mir steht es ähnlich wie bei dir so drin:

Quote

Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse in zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.

Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass ich in früheren Jahren Sonderzahlungen geleistet habe (+/- 3.000€).

17 hours ago, MrBlauauge said:

Der Regelsparbeitrag  k a n n  gefordert werden - muss aber nicht. Die Bausparkasse hätte Dich aufgefordert, wenn Du einzahlen musst. hast Du irgend eine diesbezügliche Aufforderung von der BSK erhalten? Die werden normalerweise mit dem Kontoauszugsversand angefordert ... frage am Besten bei der BSK schriftlich an, und bitte um Auskunft, ob du musst...

 

Ich hatte die Regelbesparung gestoppt. Darafhin hat mich eine Beraterin der Schwäbisch-Hall angerufen und einen Beratungstermin vereinbart. Bei diesem Termin erklärte sie mir, dass die Regelbesparung nötig ist, weshalb ich bei dem Termin eine Einzugsermächtigung für den Regelsparbeitrag erteilt habe.

Schriftlich aufgefordert wurde ich nicht. Die Regelbesparung war zu dem Zeitpunkt auch erst 1 Monat gestopppt.

Die Empfehlung die Besparung weiterzuführen hat sie auch damit begründet, dass die Bausparkasse auf Kulanz vielleicht ja doch die Treueprämie auszahlen wird im November (obwohl der Vertrag überspart ist), das ist aber natürlich nicht garantiert - und ich kann es mir auch nicht vorstellen ^^

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eugenkss

Eine Aussage der Beraterin in einem Beratungstermin würde ich nicht als Aufforderung gemäß AGB betrachten, die Regelsparbeträge wieder aufzunehmen.

So eine Aufforderung würde ich schon in einem postalischen Schreiben der BSK erwarten.

 

Wenn es hilft, könntest du gegenüber der Beraterin auch argumentieren, dass sich deine finanzielle Situation verschärft hat, und du die Regelzahlungen reduzieren musst.

Vielleicht "akzeptiert" sie auch, wenn du von 50 auf 10 Euro runtergehst?

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MonetenManfred
· bearbeitet von MonetenManfred
15 hours ago, eugenkss said:

Wenn es hilft, könntest du gegenüber der Beraterin auch argumentieren, dass sich deine finanzielle Situation verschärft hat, und du die Regelzahlungen reduzieren musst.

Vielleicht "akzeptiert" sie auch, wenn du von 50 auf 10 Euro runtergehst?

Das kann ich mir nicht vorstellen. Hier müsste ich ja wirklich auf Kulanz hoffen, da der Sparbeitrag von 50€ vertraglich festgelegt ist.

 

Ich habe allerdings mehrere Sonderzahlungen geleistet, mit einer Gesamtsumme von etwa 3000€ zwischen 2012 und 2014. Diese wurden von der Bausparkasse nicht abgelehnt. In den Vetragsbedingungen heißt es:

Quote

Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse in zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.

Das heißt, wenn man die Sonderzahlungen aus 2012-2014 anrechnet, unterschreite ich über die gesamte Dauer des Vertrages den monatlichen Regelsparbeitrag nicht. Also durch die 3000€, die ich damals eingezahlt habe, müsste ich doch den Regelsparbeitrag 2020 von 550€ weglassen können, oder?

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eugenkss
vor 20 Stunden von MonetenManfred:

Das kann ich mir nicht vorstellen. Hier müsste ich ja wirklich auf Kulanz hoffen, da der Sparbeitrag von 50€ vertraglich festgelegt ist.

Dann solltest du an deiner Vorstellungskraft arbeiten ;-)

 

Bei mir ging es jedenfalls. Ich habe mir vor einigen Jahren ausgerechnet, wie ich die Vollbesparung zeitlich ca. 10 Jahre nach Zuteilungsreife hinlegen kann.

Und dann entsprechend meinen regelmäßigen Sparbetrag von 100 auf 40 Euro reduziert (ohne irgendwelche Sonderzahlungen). Von der BSK kam kein Widerspruch o.ä.

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MonetenManfred
· bearbeitet von MonetenManfred
3 hours ago, eugenkss said:

Dann solltest du an deiner Vorstellungskraft arbeiten ;-)

 

Bei mir ging es jedenfalls. Ich habe mir vor einigen Jahren ausgerechnet, wie ich die Vollbesparung zeitlich ca. 10 Jahre nach Zuteilungsreife hinlegen kann.

Und dann entsprechend meinen regelmäßigen Sparbetrag von 100 auf 40 Euro reduziert (ohne irgendwelche Sonderzahlungen). Von der BSK kam kein Widerspruch o.ä.

Die Beraterin hat ja schon darauf bestanden für die 2 Monate, in der die Regelbesparung ausgesetzt war, eine Nachzahlung von 100€ zu leisten.

Klar kann ich die Sparleistung reduzieren und erstmal abwarten, ob ein Widerspruch der BSK kommt. Aber dann wird es der Kasse denk ich egal sein, ob ich 0€ oder 10€ einzahle, solange ich unter der Regelbesparung liege.

 

Ich werde die Besparung jetzt einstellen. Sollte ein Widerspruch der BSK kommen, werde ich mich auf die bereits geleisteten Sonderzahlungen berufen.

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ttrax12
· bearbeitet von ttrax12
typo
Zitat

Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse in zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.

Kannst du nicht bis Mitte des Jahres weiter einzahlen und dann die Einzahlung stoppen? Damit wärst du, falls ich mich nicht verrechnet habe, noch unter 9000. Die Aufforderung der BSK, das du nachzahlen sollst, sollte dann erst Ende des Jahres kommen wenn die Treuezeit abgelaufen ist.

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smarttrader
· bearbeitet von smarttrader

Schwäbisch Hall ist doch eigentlich recht kulant. Ich habe ein BSV auf 10 Euro monatliche Einzahlung laufen, und konnte aber auch 28000 Euro einzahlen.

 

Regelsparbetrag laut Vertrag 450 Euro und es klappte 12 Jahre mit nur 10 Euro. Ich konnte den Einzug ändern. Von 10 auf 100 Euro, 100 auf 1000 Euro und 1000 auf 10 Euro.

 

Ein Schreiben bekam ich bisher nie, das irgendwelche Mindestbeträge nicht gezahlt wurden oder Einzahlungen abgelehnt wurden.

 

SH könnte natürlich versuchen, den Bonuszins nicht zu zahlen und genau deswegen auf den Regelsparbetrag zu bestehen. Einfach Online den Einzug reduzieren und fertig.

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

ich bin ja auch bei der Schwäbisch-Hall seid 2005 Fuchs-Rendite mit 2%

 

Stand 18400€//20000€ eingezahlt habe ich seid Jahren nichts mehr....

 

der Vertrag sollte eh nur noch diese Jahr laufen damit ich 18999€ mit Zinsen nicht übersteige.

 

mal Anschreiben wie ich doch noch an mein Treueguthaben von 2k kommen kann...

Unbenannt.jpg

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

die 1000€ Gewnzw wurde in einen weiteren schreiben erwähnt

 

Treueoption hab ich 2016 gewählt und dann liegen lassen.... jetzt kann ich mit 3 Monaten eigentlich Kündigen mit Treuegeld?

Aber das Frage ich mal lieber nach:)

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MonetenManfred
8 hours ago, *Teufel* said:

Stand 18400€//20000€ eingezahlt habe ich seid Jahren nichts mehr....

hast du mal auf deinen Jahreskontoauszug geschaut? Bei mir findet sich schon der Hinweis: "Hiermit fordern wir Sie auf, ab Januar 2020 den monatlichen Regelsparbeitrag für diesen Bausparvertrag einzuzahlen. Die Höhe des Regelsparbeitrags finden Sie oben angedruckt."

8 hours ago, *Teufel* said:

die 1000€ Gewnzw wurde in einen weiteren schreiben erwähnt

 

Treueoption hab ich 2016 gewählt und dann liegen lassen.... jetzt kann ich mit 3 Monaten eigentlich Kündigen mit Treuegeld?

Aber das Frage ich mal lieber nach:)

soweit ich weiß musst du die Zuteilung beantragen und dabei auf das Darlehen verzichten.

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

Toll Stimmt steht so drin:/

 

hab die mal angeschrieben wie ich an mein Geld kommen kann...

 

Danke nochmal!

Ist das so erlaubt eine Mail im Postfach und das wars als Info?

naja zumindest müssen die wohl mehrmals auffordern? oder können die gleich Kündigen?

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

Nochmal vielen Dank...nach den ich nochmal angerufen hab kann ich wohl eine Zuteilung stellen und bekomme das Geld dann ende März mit Treueoption gezahlt.

 

hoffe das funkt auch?

Einzahlung muss ich laut Telephon deshalb nicht mehr machen.

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MonetenManfred
4 hours ago, *Teufel* said:

Toll Stimmt steht so drin:/

 

hab die mal angeschrieben wie ich an mein Geld kommen kann...

 

Danke nochmal!

Ist das so erlauib eine Mail im Postfach und das wras als info?

naja zumindest müssen die wohl mehrmals auffordern? oder können die gleich Kündigen?

Erlaubt ist das denke ich schon. Da hast du vermutlich auch beim Eröffnen des Online Zugangs zugestimmt.

 

Soweit ich das sehe, fangen sie erst seit Jan 2020 an, die Regelbesparung zu prüfen. Erst wenn du dann 6 Monatsbeiträge nicht gespart hast UND sie dich aufgefordert und eine Frist von zwei Monaten gesetzt haben, können Sie mit drei Monaten Frist kündigen. Sollte dir also genug Zeit geben :)

 

3 hours ago, *Teufel* said:

Nochmal vielen Dank...nach den ich nochmal angerufen hab kann ich wohl eine Zuteilung stellen und bekomme das Geld dann ende März mit Treueoption gezahlt.

 

hoffe das funkt auch?

Einzahlung mudd ivh lsut Telephon deshalb nicht mehr machen.

Ist doch optimal :D Die Treueoption können Sie dir auch nicht verweigern, wenn du auf das Darlehen verzichtest und sie dir nicht früher kündigen.

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

so alles gefunkt:) zum 31.03.20

 

"
die Höhe der Zinsen beträgt 91,98 € plus die Treueprämie in Höhe von 2021,16 €."

 

wie gesagt eingezahlt hab ich Jahre nicht:)  ,nur jetzt wäre es wohl langsam "Mist" geworden....in 3 Monaten hätte ich sonst durch den Einzahlungszwang die Treueoption verloren....

bs.jpg

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MonetenManfred
On 2/18/2020 at 5:53 PM, *Teufel* said:

Einzahlung muss ich laut Telephon deshalb nicht mehr machen.

Haben Sie nicht auf die Regelbesparung bis zum Ende bestanden? Meine Beraterin hat mich sogar aufgefordert die nicht gezahlten Beiträge von Januar und Februar nachzuzahlen ^^

15 hours ago, *Teufel* said:

so alles gefunkt:) zum 31.03.20

 

"die Höhe der Zinsen beträgt 91,98 € plus die Treueprämie in Höhe von 2021,16 €."

Glückwunsch :) perfekt gelaufen denk ich

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Michael-35

Hallo !
 

Ich habe noch einmal eine Frage zu der Treueprämie

 

Ich möchte die Treueprämie in Anspruch nehmen. 85 % der Bausparsumme habe ich eingezahlt ( 17.400 Euro ). Seit Januar zahle ich den Regelsparbeitrag von 102 Euro. Ich habe ausgerechnet, daß die Treueprämie ca. 1700 Euro betragen wird. Bis zur Bausparsumme von 20.451 Euro sind es also noch 3.000 Euro ( wobei 1.000 Euro abgezogen werden müssen wegen dem Verzicht auf das Darlehen ). Somit hätte ich noch eine Differenz von 2.000 Euro. Um jetzt nicht die Treueprämie zu verschenken meine Frage: Zählt die Treueprämie ( in meinem Fall ca. 1750 Euro ) zu den Zinsen und wird auf die eingezahlte Bausparsumme ( z.Z. 17.400 Euro ) dazugerechnet ???

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*Teufel*

nö nachzahlen muss ich nicht (wären eh nur 3 Monate gewesen Jan-März(und damit wäre ich nur auf 18,7K gekommen + Zinsen (und hätte mehr wie 1k noch Luft (wegen Darhlensverzicht)

 

*zu Michael nein zählt nicht rein (bedenken aber du brauchst 1 Jahr Treuzeit(Antrag)

 

(ich hatte 2016 Treueoption angenommen ,deshalb konnte ich in 6 Wochen später auszahlen)

>>dein Vertrag darf 19451€ mit Zinsen nicht übersteigen(bei Auszahlung)

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Michael-35

Wenn ich jetzt die Treueprämie wähle muß ich dann selbst den VL-Sparbeitrag in Höhe von 39,88 Euro beenden ( im Personalbüro bescheid geben ) oder stoppt die Bausparkasse die Einzahlung ?

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