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Teraflop

Einstandspflicht Arbeitgeber bei bAV

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Teraflop

Liebes Forum,

 

hier ein hypothetischer Fall.

 

Arbeitnehmer A bespart bis 2016 durch Entgeltumwandlung eine Pensionskasse oder einen sonstigen mittelbaren Durchführungsweg der bAV. In 2016 wird dieser Vertrag beitragsfrei gestellt. Nachtrag zum Versicherungsschein sieht eine reduzierte Rente nach Beitragsfreistellung von 500,00 Euro ab dem 01.01.2027 vor.

 

Mit Schreiben vom 04.08.2019 kündigt die Versorgungseinrichtung an, dass die Leistungen nicht mehr in voller Höhe zu erbringen wären und die beitragsfreie Rente ab dem 01.01.2027 nur noch 400,00 Euro betragen würde.

 

Handelt es sich hier um einen Fall der Subsidiärhaftung/Einstandspflicht des Arbeitgebers dem Rentenanwärter gegenüber? Muss der Fehlbetrag von 100,00 Euro im Leistungsfall durch den AG ausgeglichen werden, obwohl der Zeitpunkt der Leistungserbringung in weiter Zukunft liegt?

 

Liebe Grüße,

Tera

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asche

Bei Entgeltumwandlung grundsätzlich keine Haftung des Arbeitgebers. Allenfalls denkbar, wenn die eingezahlten Beträge nicht wieder rauskommen. Für die Rendite-/Rentenversprechen haftet er jedenfalls nicht.

 

Es kommt hier aber vermutlich auch auf den Durchführungsweg an, Deinen "hypothetischen" Fall müsstest Du also insofern konkretisieren näher ausgestalten.

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