Bergi92 Februar 12, 2020 DVAG Berater kündigen? Ich wusste nicht genau, wo ich dieses Thema öffnen sollte, deswegen im Off-Topic... erstmal vorweg: Bin jetzt seit einigen Tagen als Gast hier Unterwegs gewesen und bin echt begeistert von dem Forum, hab hier viel erfahren/wissen mitgenommen, was ich woanders nicht gefunden habe! Super! Deswegen hoffe ich, dass ihr mir hier helfen könnt?! Und zwar habe ich folgendes Problem: Ich habe seit ungefähr 5 Jahren meine Versicherungen etc. über einen DVAG-Berater laufen. Bin aber nicht mehr zufrieden mit diesem und möchte mich jetzt lieber selbst um meine Verträge kümmern! Ist es möglich nur meinen DVAG-Berater zu kündigen oder hängen da automatisch meine Verträge mit dran? Also die Verträge möchte ich (erstmal) nicht kündigen, sondern das der DVAG-Berater Zugriff darauf hat. Ist das möglich? Mit freundlichen Grüßen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
raptor14 Februar 12, 2020 Sicher, Du hast dem damals was unterschrieben, dass er in Deinem Namen handeln darf. Das musst Du einfach nur kündigen bzw. Dein Einverständnis dazu widerrufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bergi92 Februar 12, 2020 vor 2 Stunden von raptor14: Sicher, Du hast dem damals was unterschrieben, dass er in Deinem Namen handeln darf. Das musst Du einfach nur kündigen bzw. Dein Einverständnis dazu widerrufen. Glaub nicht. Denn für alles was ich irgendwann mal hab ändern lassen, brauchte er eine Unterschrift. Aber was ist den „Rabatten“ die ich habe. Ich glaube in einigen Verträgen, hatte ich Vergünstigungen, weil es über die DVAG ging. Müsste ich aber nochmal genau nachsehen. Kann das sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Februar 12, 2020 Du brauchst bei ihm nichts mehr abschließen oder/und kannst Dir innert der DVAG einen anderen "Vermögensberater" suchen. Deine Verträge laufen aber trotzdem weiter, solange Du sie nicht kündigst oder zumindest beitragsfrei stellst. Wer aufmerksam im Forum mitliest weiß, warum die DVAG und deren vermittelte Produkte hier nicht sehr angesehen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Studi24 Februar 12, 2020 · bearbeitet Februar 12, 2020 von Studi24 Basics zur Versicherungsberatung, es gibt vier Zulassungen in der Versicherungsberatung: 1. Versicherungsvertreter (klassische Agentur vor Ort) - rechtlich gesehen auf Seiten eines Versicherers tätig ausführliche Erklärung: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/versicherungsvertreter-48845 2. Mehrfachvertreter oder auch Mehrfachagent genannt (bspw. Tecis, Swiss Life Select, Horbach, etc.) - rechtlich gesehen auf Seiten von mehreren Versicherern tätig ausführliche Erklärung: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mehrfirmenvertreter-52469 3. Versicherungsmakler - rechtlich gesehen als Treuhänder des Kunden tätig und damit auf der Seite des Kunden agierend, erheblich größere Beratungshaftung, da dem Kundeninteresse verpflichtet. Außerdem heutzutage oftmals Courtage- und Honorarvermittlung ausführliche Erklärung: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/versicherungsmakler-48993 4. Versicherungsberater - vorwiegend Juristen, die in der Leistungsfallabwicklung beratend tätig sind ausführliche Erklärung: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/versicherungsberater-52142 Suchst du einen Berater, der auf deiner Seite agieren muss und deine Interessen vertritt (auch rechtlicher Natur), kommst du an einem Versicherungsmakler oder Versicherungsberater nicht vorbei. Ein DVAG-"Vermögensberater" ist ein Versicherungsvertreter (siehe Vermittler- register) und hat nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten auf Seiten der Anbieter- und Tarifauswahl. Du wirst wohl vorwiegend die AM als Vertragspartner haben. Gruß Studi24 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bavarese Februar 12, 2020 Ich habe leider auch mal Verträge bei der DVAG abgeschlossen und wollte dann nicht mehr, dass der Vermögensberater darauf Zugriff hat. Dazu habe ich recht unkompliziert bei der Gesellschaft angerufen und gebeten, dass HR. XX keinen Zugriff mehr auf meinen Vertrag erhält. Das war zwar nur mündlich und hat aber trotzdem funktioniert (ist aber schon viele Jahre her), weil der Vermögensberater mich kurz darauf angerufen hat, warum er meine Verträge nicht mehr sieht. Mittlerweile dürfte es, auch im Hinblick auf die DSGVO, nicht schwer sein dem DVAG-Verkäufer den Zugriff auf die Verträge zu entziehen. Gruß Bavarese Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bergi92 Februar 17, 2020 · bearbeitet Februar 17, 2020 von Bergi92 Danke für eure Hilfe! Also nochmal zusammengefasst: Ich kann den Berater kündigen (Dieser hat dann keinen Einblick bzw. auch Zugriff mehr auf zum Beispiel Bausparer oder Aktiendepots oder Versicherungssummen?!) und die Verträge bleiben wie sie sind (was ich eig gar nicht möchte) Demzufolge kann ich dann meine Versicherungssummen/Beiträge dann auch selber ändern (lassen)? Denn eine Kündigung einiger Versicherungen würde ja erst zum 01.01.2021 wirksam werden...!? Oder lassen sich die Verträge auch erst zum neuen Jahr ändern? Sorry, für die vielen Fragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bavarese Februar 18, 2020 vor 9 Stunden von Bergi92: und die Verträge bleiben wie sie sind (was ich eig gar nicht möchte Wenn du dem Berater den Zugriff auf deine Verträge verweigerst, ändert das an den eigentlichen Verträgen nichts. Die musst du extra kündigen. vor 10 Stunden von Bergi92: und die Verträge bleiben wie sie sind (was ich eig gar nicht möchte) Am 12.2.2020 um 01:24 von Bergi92: Also die Verträge möchte ich (erstmal) nicht kündigen, sondern das der DVAG-Berater Zugriff darauf hat. Ist das möglich? Da widersprichst du dir. Willst du jetzt, dass der Vermögensberater keinen Zugriff mehr hat oder die Verträge kündigen? Gruß Bavarese Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bergi92 Februar 18, 2020 vor 4 Stunden von Bavarese: Wenn du dem Berater den Zugriff auf deine Verträge verweigerst, ändert das an den eigentlichen Verträgen nichts. Die musst du extra kündigen. Da widersprichst du dir. Willst du jetzt, dass der Vermögensberater keinen Zugriff mehr hat oder die Verträge kündigen? Gruß Bavarese Dem Berater den Zugriff verwehren (kündigen), dann ein paar Verträge ändern und zum neuen Jahr einige Verträge kündigen. So war jetzt mein Gedankengang Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bergi92 Februar 19, 2020 Also ich habe gerade mit der Generali/AM telefoniert und da wurde mir gesagt, dass ich meinen Berater nicht kündigen kann! Ich könnte nur zu einem anderen DVAG Berater wechseln... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Februar 19, 2020 vor 57 Minuten von Bergi92: Also ich habe gerade mit der Generali/AM telefoniert und da wurde mir gesagt, dass ich meinen Berater nicht kündigen kann! Ich könnte nur zu einem anderen DVAG Berater wechseln... Die DVAG ist der Vertriebsarm der Generali/AM. Solange Du da Kunde bleibst, ist die Aussage also richtig. Wenn Du die Verträge (eh) kündigen willst, kannst Du das aber direkt bei der Generali/AM. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bergi92 Februar 20, 2020 Am 19.2.2020 um 17:50 von Schildkröte: Die DVAG ist der Vertriebsarm der Generali/AM. Solange Du da Kunde bleibst, ist die Aussage also richtig. Wenn Du die Verträge (eh) kündigen willst, kannst Du das aber direkt bei der Generali/AM. Und kann ein VersicherungsMAKLER die Betreuung meiner Verträge übernehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Februar 20, 2020 Der Vertrieb der Generali erfolgt ausschließlich über die DVAG. Du kannst die Frage ja nochmal bei der Generali oder beim Makler Deines Vertrauens stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bavarese Februar 21, 2020 Am 19.2.2020 um 16:51 von Bergi92: Also ich habe gerade mit der Generali/AM telefoniert und da wurde mir gesagt, dass ich meinen Berater nicht kündigen kann! Ich könnte nur zu einem anderen DVAG Berater wechseln... Am 12.2.2020 um 15:22 von Bavarese: Ich habe leider auch mal Verträge bei der DVAG abgeschlossen und wollte dann nicht mehr, dass der Vermögensberater darauf Zugriff hat. Dazu habe ich recht unkompliziert bei der Gesellschaft angerufen und gebeten, dass HR. XX keinen Zugriff mehr auf meinen Vertrag erhält. Das war zwar nur mündlich und hat aber trotzdem funktioniert (ist aber schon viele Jahre her), weil der Vermögensberater mich kurz darauf angerufen hat, warum er meine Verträge nicht mehr sieht. Mittlerweile dürfte es, auch im Hinblick auf die DSGVO, nicht schwer sein dem DVAG-Verkäufer den Zugriff auf die Verträge zu entziehen. Ich habe vor einigen Jahren genau das gemacht. Ich habe meinem Vermögensberater den Zugriff auf meine Verträge verwehrt und das hat reibungslos geklappt. Wenn ich mich noch recht erinnere war es so, dass vorher auf dem Schreiben der VB draufgestanden ist (.....wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben, wenden Sie sich an Hr. XY....) und danach stand nur noch die DVAG drauf. Es war kein anderer Berater eingetragen. Ob durch meine "Kündigung" des Beraters ein anderer Berater (evtl. der nächste Vorgesetzte) im Hintergrund eingetragen wurde kann ich nicht sagen. Ich habe aber damals bevor ich meinen Berater gekündigt habe mit der AM gesprochen wie es dann mit meinen Verträgen weiterläuft. Dabei wurde mir gesagt, dass sich an den Verträgen nichts ändert und wenn ich Änderungen/ Fragen habe, soll ich mich direkt an sie wenden. Vielleicht wurde da etwas umgestellt oder bei mir wurde im Hintergrund ein anderer Berater eingetragen, so dass ich es gar nicht mitbekkommen habe. Gruß Bavarese Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Februar 23, 2020 Eine Bestandsübertragung zu einem Makler funktioniert bei AM/Generali regelmäßig nicht. Allerdings kann der Makler - sofern er das trotz Haftung möchte - in Absprache mit dem Kunden die Korrespondenzmaklerschaft beantragen. Hat dann dieselbe Auswirkung wie eine Schlüsselung in den Direktbestand -> der ehem. Berater hat keinen Zugriff auf die Verträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
useno Februar 23, 2020 Nicht sicher ob es hilfreich für deinen Fall ist, da du ja schon einen Vertrag mit der DVAG hast. Ich habe noch Verträge aus Volksfürsorge Zeiten. Als mir im April 2018 mitgeteilt wurde, dass meine Daten zur "Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG" übertragen werden habe ich dem Widersprochen und daraufhin folge Bestätigung bekommen. Die (gut verzinste) Kapitallebensversicherung ist mittlerweilse aber sowieso bei Proxalto. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag