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ChrisH

Alle ETFs verkaufen um als Student aufgrund Günstigerprüfung keine Steuern auf Gewinne zu zahlen?

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ChrisH

Guten Tag,

 

ich bin Student und habe im Jahr 2019 ca. 3000€ durch ETF Kursgewinne im Depot gemacht. Meine ETFs habe ich noch nicht verkauft.

Ich habe nun von der sogenannten Günstigerprüfung gehört. Laut dieser soll bis zu einem jährlichen zu versteuerndem Einkommen von 9408€ keine Steuern auf Kursgewinne durch den Grundfreibetrag anfallen. Ich bin noch 2 Jahre Student. Sehe ich es richtig, dass ich nun am besten bis zum Ende meines Studiums all meine ETFs verkaufen sollte, um so keine Steuern auf alle Gewinne der letzten Jahre zahlen zu müssen? Irgendwie kommt mir das ein bisschen zu schön vor. Also ganz konkret die Frage: Soll ich z.B. in diesem oder im nächsten Jahr all meine ETFs verkaufen (und sie dann eventuell direkt wieder kaufen), um so keine Steuern auf meine Gewinne zahlen zu müssen, indem ich mir die gezahlten Steuern in der Steuererlärung wieder zurück hole? 

 

Vielen Dank für hilfreiche Ratschläge.

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Cai Shen

Wenn nur geringe sonstige Einkommen vorliegen: ja. 

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chirlu

Ja, wenn du entsprechend viel Grundfreibetrag übrig hast, solltest du das machen.

 

vor 10 Minuten von ChrisH:

indem ich mir die gezahlten Steuern in der Steuererlärung wieder zurück hole

 

Besser: Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und vor dem Verkauf bei der Bank einreichen, damit erst gar keine Steuern einbehalten werden.

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slekcin
· bearbeitet von slekcin

Hört sich nach einem Plan an. Ich habe letztes Jahr auch hier im Forum von der Günstigerprüfung erfahren. Hatte ein geerbtes Depot und mache jetzt die Steuererklärungen ab 2015. Für 2015 waren somit alle Ausschüttungen steuerfrei und ich habe von FA ~2000 erstattet bekommen.   

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ChrisH
vor 26 Minuten von Cai Shen:

Wenn nur geringe sonstige Einkommen vorliegen: ja. 

Als Einkommen zählen doch nur Einkommen die versteuert werden müssen oder? Ich hatte mal einen HIWI Minijob welcher unter 450€ pro Monat lag, welcher dann ja steuerfrei war. Monatliche Zahlungen meiner Eltern würden da ja auch nicht reinfallen oder?

 

vor 27 Minuten von chirlu:

Ja, wenn du entsprechend viel Grundfreibetrag übrig hast, solltest du das machen.

 

 

Besser: Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und vor dem Verkauf bei der Bank einreichen, damit erst gar keine Steuern einbehalten werden.

 Nur um keinen Fehler zu machen, der Grundfreibetrag hat nichts mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801€ pro Jahr zu tun oder? Ich habe nämlich ein paar ausschüttende ETFs welche einen (kleinen) Teil des Sparer-Pauschbetrags verbraucht hatten.

Also wenn mein Studium 2021 endet am besten für 2020 oder 2021 eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und damit dann mein gesamtes Depot kaufen.

 

Dies macht ja auch dann noch steuerlich Sinn wenn ich direkt wieder das gesamte Geld in die gleichen ETFs investiere, um weiter investiert zu bleiben oder?

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chirlu
vor 16 Minuten von ChrisH:

Ich hatte mal einen HIWI Minijob welcher unter 450€ pro Monat lag, welcher dann ja steuerfrei war.

 

Wenn er pauschal versteuert wird (mit 2%, die entweder vom Arbeitgeber getragen oder dir abgezogen werden), dann zählt der nicht mit.

 

Zahlungen der Eltern sind steuerfrei, jedenfalls solange es für dich noch Kindergeld gibt.

 

vor 22 Minuten von ChrisH:

Nur um keinen Fehler zu machen, der Grundfreibetrag hat nichts mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801€ pro Jahr zu tun oder?

 

Nein, den gibt es noch extra.

 

vor 22 Minuten von ChrisH:

Dies macht ja auch dann noch steuerlich Sinn wenn ich direkt wieder das gesamte Geld in die gleichen ETFs investiere, um weiter investiert zu bleiben oder?

 

Ja. So wie beim Ausnutzen des Sparer-Pauschbetrags auch, nur daß es hier um mehr Geld geht.

 

Wenn die realisierbaren Gesamtgewinne (eventuelle Teilfreistellung bedenken) nicht den ganzen Freibetrag ausschöpfen und du unternehmungslustig bist, kannst du noch versuchen, den Rest mittels „Stückzinstrick“ in Verlustvorträge umzuwandeln, die du dann in der Zukunft noch verwenden kannst.

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ChrisH
vor 12 Minuten von chirlu:

Wenn die realisierbaren Gesamtgewinne (eventuelle Teilfreistellung bedenken) nicht den ganzen Freibetrag ausschöpfen und du unternehmungslustig bist, kannst du noch versuchen, den Rest mittels „Stückzinstrick“ in Verlustvorträge umzuwandeln, die du dann in der Zukunft noch verwenden kannst.

Von den ca. 9500€ Freibetrag wird ja noch einiges übrig bleiben. Wie genau würde das denn mit dem „Stückzinstrick“ funktionieren?

 

Wisst ihr, ob dieser Grundfreibetrag auch für Gewinne von Aktien in einer privaten Rentenvorsorge gilt und dort relevant ist? Habe nämlich noch eine kleine private Rentenvorsorge mit Aktien die auch Gewinne gemacht haben. Bei der privaten Rentenvorsorge werden Steuern ja glaube ich erst bei Auszahlung, also Renteneintritt fällig. Spielt das hier also für die bereits entstandenen Gewinne eine Rolle?

 

Vielen Danke auch schonmal für die vielen sehr hilfreichen Antworten!

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odensee

Bei der "Rentenvorsorge" (gemeint wahrscheinlich "Versicherung") kannst du die Freibeträge nicht anwenden. Daher wird auch in diesem Forum immer wieder empfohlen, eine solche Versicherung, wenn überhaupt, erst abzuschließen, wenn die Steuerfreibeträge genutzt sind. Nützt dir jetzt allerdings nicht mehr.

 

Zum Stückzinstrick mal im Forum suchen.

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Aktie
vor 15 Stunden von chirlu:

Wenn die realisierbaren Gesamtgewinne (eventuelle Teilfreistellung bedenken) nicht den ganzen Freibetrag ausschöpfen und du unternehmungslustig bist, kannst du noch versuchen, den Rest mittels „Stückzinstrick“ in Verlustvorträge umzuwandeln, die du dann in der Zukunft noch verwenden kannst.

Könntest du das nochmal kurz erläutern? Stückzinstrick kenne ich bisher als das Gegenteil - wenn ich heute zu hohe Kapitaleinkünfte habe und diese in spätere Jahre verlagern will. Ein Student bräuchte ja aber heute hohe Gewinne und später im Arbeitsleben Verluste - oder seh ich das falsch?

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chirlu
vor 4 Stunden von Aktie:

Stückzinstrick kenne ich bisher als das Gegenteil - wenn ich heute zu hohe Kapitaleinkünfte habe und diese in spätere Jahre verlagern will. Ein Student bräuchte ja aber heute hohe Gewinne und später im Arbeitsleben Verluste - oder seh ich das falsch?

 

Nein, ist schon richtig. Beim Kauf einer Anleihe fallen durch die Stückzinsen steuerliche Verluste an; später bei der Zinszahlung entsprechende Gewinne. Wenn dazwischen der Jahreswechsel liegt, hat man die Kapitalerträge im ersten Jahr reduziert und im zweiten erhöht.

 

Das kann man auch innerhalb eines Jahres mit zwei Depots machen. Man eröffnet ein steuerlich separates Depot, in dem man die Anleihe kauft. Die gezahlten Stückzinsen sind Verluste, die in den Verlustverrechnungstopf dieses Depots kommen und dort auch für Folgejahre bleiben können. Anschließend überträgt man die Anleihe in das Hauptdepot und läßt dort die Zinsen anfallen.

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Knacker
vor 23 Stunden von chirlu:

Wenn er pauschal versteuert wird (mit 2%, die entweder vom Arbeitgeber getragen oder dir abgezogen werden), dann zählt der nicht mit.

Minijobs von Studenten werden häufig über die Steuerklasse abgerechnet. Der Student zahlt keine Steuern und der Arbeitgeber spart die zweiprozentige Pauschalsteuer.

Deshalb sollte der Student vorsichtshalber prüfen, ob der Minijob über eine Steuerklasse abgerechnet wurde. Wobei es egal wäre, weil selbst dann noch gute 4.000 € bis zum Grundfreibetrag offen sind.

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