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MIB_0909

Anleihen Berechnungsfragen

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MIB_0909
· bearbeitet von MIB_0909

Hallo zusammen,

 

ich erstelle für mich gerade ein Simulations-Script für Anleihen Käufe

Zur Validierung der Werte gleiche ich diese mit dieser Seite ab

https://www.zinsen-berechnen.de/bondrechner.php?paramid=ygxopnigrs

 

Hierzu hätte ich noch ein paar Fragen.

 

1. Stückzinsen

Welche Jahreszahl gilt als gesetzt? Im Netz finde ich sowohl 360 wie auch 365 bzw. 366?

Scheinbar gilt in Deutschland 360 als Kaufmännisches Jahr.

Die Seite rechnet mit 365 bzw. sogar mit Schaltjahrberücksichtigung also im Beispiellink mit 366

 

2. Steuer

Für den Kauf wird (Kuponzahlung - Stückzinsen)*Steuersatz gerechnet - das erscheint mir korrekt sofern Kauf und Verkauf im selben Jahr ist ansonsten fallen keine Steuern an (weil keine Kuponzahlung)

 

Für den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf wird (Kuponzahlung*Steuersatz) gerechnet - was logisch ist

Bzw. für die Erste Kuponzahlung (Kuponzahlung - Stückzinsen_Kauf)*Steuersatz

 

Für den Verkauf wird (Kuponzahlung)*Steuersatz gerechnet (Haltedauer bis Fällligkeit) - auch das erscheint mir korrekt sofern Verkaufjahr != Kaufjahr.

Weiterhin für den Verkauf Kursgewinn*Steuersatz gerechnet

 

Jetzt macht die Seite aber was seltsames. Es werden einfach alle Steuersätze aufsummiert für die Gesamtsteuerlast

Im Beispiel dürfte der Kursverlust aber doch nur im selben Steuerjahr mit den Kuponsteuern verrechnet werden oder nicht?

 

Ist:

Steuer Kauf + Steuer zwischen Kauf u. Verkauf + Steuer Verkauf - Steuer Kursverlust

Soll

Steuer Kauf + Steuer zwischen Kauf u. Verkauf + (Steuer Verkauf - Steuer Kursverlust) und hierbei kann Steuer Verkauf durch Kursverlust nur bis 0,- reduziert werden. Der Staat gibt mir doch keine Gutschrift nur weil ich Verlust gemacht habe?

 

Das wären erstmal die wichtigsten Fragen die aktuell offen sind - evtl kommen zum späteren Zeitpunkt noch weiter hinzu :)

 

EDIT

Der Thread sollte eigentlich ins Allgemeine Anleihenforum

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Yerg
vor 26 Minuten von MIB_0909:

Der Staat gibt mir doch keine Gutschrift nur weil ich Verlust gemacht habe?

Wenn du vorher im gleichen Jahr Gewinne erzielt hast, davon Steuern einbehalten wurden, und die Gewinne mit dem Kursverlust verrechenbar sind, erhälst du die einbehaltenen Steuern zurück. Wenn du bei unter Null landest, wandert der übrige Verlust in einen Verrechnungstopf und kann mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden (im gleichen Jahr oder in Folgejahren).

 

Das steht übrigens auch in dem Hilfetext auf der Website bei den Steueroptionen: "Ob in der Praxis tatsächlich eine Steuerverrechnung möglich ist, hängt davon ab, ob es Kapitalerträge (ggf. aus anderen Wertpapiergeschäften) gibt, mit denen dieser Veräußerungsverlust verrechnet werden kann."

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MIB_0909
· bearbeitet von MIB_0909

Hmm dann müsste ich das tatsächlich mit vollem Betrag einbeziehen da ich in der Simulation Zyklen vorgeben kann d.h. für jeden Zyklus gilt Zeitraum = Kauftag bis Fälligkeit

Mir war nicht bekannt, dass ich Verluste in Folgejahre übertragen kann.

 

Ich müsste dann bei mir wohl noch eine If Bedingung hinzufügen für den Fall, dass ich nur einen Zyklus habe und auch für den letzten Zyklus.

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Walter White
vor 6 Minuten von MIB_0909:

Mir war nicht bekannt, dass ich Verluste in Folgejahre übertragen kann.

Diese werden dann in Verlustverrechnungstöpfen  mit eventuellen Gewinnen verrechnet. Der Verlust (Steuergutschrift) wird dir ja angezeigt, da du ja das Häckchen " Bei Veräußerungsverlust Steuergutschrift verrechnen" aktiviert hattest.  Und noch eins, Gebühren bei Verkauf trifft auch nur in dem Fall zu, und nicht beim Halten bis zur Endfälligkeit.

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MIB_0909

Ich habe keine Verkaufgebühren wenn ich diese bis Endfälligkeit halte?

Keine Gebühr weil kein wirklicher Verkauf sondern die Laufzeit ist einfach vorbei?

 

Das wäre gut und hab ich bisher auch nicht berücksichtigt bzw. allgemeine Gebühren fallen ja trotzdem an oder nicht?

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Cai Shen
vor 8 Minuten von MIB_0909:

Ich habe keine Verkaufgebühren wenn ich diese bis Endfälligkeit halte?

Die Anleihen werden an die Gesellschaft gegen Zahlung des Nominalwerts zurückgegeben.
Es ist unüblich, aber nicht ausgeschlossen, dass Broker dafür Gebühren aufrufen.

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Walter White

Endfälligkeit ist ja kein Verkauf, ergo keine Gebühren. (i.d.R., ich kenne jetzt nicht die Gebührenordnung aller Banken). Ich möchte dir ja nicht auf die Füße treten, aber ich schrieb ja bereits in deinem anderem Thread, das es für Grundlagen und das kleine Ein mal Eins, und mehr ist das hier ja nicht, wirklich gute Bücher gibt in die es sich wirklich lohnt mal rein zu schauen. B-)

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Cai Shen
vor 9 Minuten von MIB_0909:

allgemeine Gebühren fallen ja trotzdem an oder nicht?

Die da wären?

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