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Osti1992

Geld von anderer Person auf dem eigenen Konto anlegen

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Osti1992

Hallo,

 

ich hoffe ich habe für das Thema die richtige Kategorie ausgewählt. Falls nicht, bitte das Thema verschieben.

Zur Frage: 

Ist es erlaubt, Geld von seinen Eltern oder generell von einer anderen Person auf dem eigenen Konto zu verwahren und dieses später mit den erwirtschafteten Zinsen an diese zurückzuzahlen? Der Hintergrund dabei ist der, dass ich noch ein gut verzinstes Flexgeldkonto habe und meine Eltern ihr Geld gerne mit geringem Risiko anlegen wollen. Bei dem ganzen Vorgehen werden keine Steuern für meine Eltern eingespart, da die 801 Euro Freistellungsauftrag schon von mir ausgereizt werden und auch mein Steuersatz größer als die Abgeltungssteuer ist.

 

Schöne Grüße

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 28 Minuten von Osti1992:

Hallo,

 

ich hoffe ich habe für das Thema die richtige Kategorie ausgewählt. Falls nicht, bitte das Thema verschieben.

Zur Frage: 

Ist es erlaubt, Geld von seinen Eltern oder generell von einer anderen Person auf dem eigenen Konto zu verwahren ..

 

Im Endeffekt nein, weil die Bank Inhaber, Verfügungsberechtigte und abweichend wirtschaftlich Berechtigte erfassen muss (KWG 24c). I.d.R. hast Du der Bank auch bei der Kontoeröffnung bereits bestätigt, dass Du für eigene Rechnung handelst.

 

Natürlich nur meine Meinung und ich bin kein Anwalt :)

 

 

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emil

ich glaube du stellst dir die falsche frage.

 

die frage sollte vielmehr lauten: woher sollte die bank wissen, dass es sich nicht um dein geld handelt?

wenn du es als zinsenlosen kredit bekommen hättest, wäre es ja zb deines.

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CorMaguire
vor 11 Minuten von emil:

ich glaube du stellst dir die falsche frage.

 

die frage sollte vielmehr lauten: woher sollte die bank wissen, dass es sich nicht um dein geld handelt?

wenn du es als zinsenlosen kredit bekommen hättest, wäre es ja zb deines.

Wenn für die Eltern ein Kredit an das "Kind" eine Anlage mit geringem Risiko ist, ist ein Kredit eine Möglichkeit. Sie haben natürlich keine Möglichkeit, das Geld von der Bank zu verlangen. Vertrag wäre vermutlich auch nicht schlecht, sonst hält es noch jemand für eine Schenkung :)

Zinslos wohl eher nicht, weil darum geht es ja gerade. Ob das dann noch steuerlich Sinn macht, ist dann noch eine andere Frage.

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emil
vor 16 Minuten von CorMaguire:

Wenn für die Eltern ein Kredit an das "Kind" eine Anlage mit geringem Risiko ist, ist ein Kredit eine Möglichkeit. Sie haben natürlich keine Möglichkeit, das Geld von der Bank zu verlangen. Vertrag wäre vermutlich auch nicht schlecht, sonst hält es noch jemand für eine Schenkung :)

Zinslos wohl eher nicht, weil darum geht es ja gerade. Ob das dann noch steuerlich Sinn macht, ist dann noch eine andere Frage.

 

viel spaß wenn du deine eigenen eltern wegen soetwas einen schriftl. vertrag unterschreiben lassen willst... :o

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Osti1992
· bearbeitet von Osti1992

Schonmal danke für die schnellen Antworten.

 

Es geht mir nur darum, dass meine Eltern von den Zinsen auf meinem Flexgeldkonto profitieren können, da man diese aktuell nirgends mehr bekommt. Das Konto hat auch nur noch eine Laufzeit von 4 Jahren.

Das ganze sollte euren Antworten zu urteilen also kein Problem darstellen :) Ich wollte mich nur nochmal vergewissern, ob es da zu irgendwelchen rechtlichen Probleme kommen kann.

 

Einen Vertrag werden wir dafür nicht aufsetzen. Meine Eltern haben Vertrauen in mich und umgekehrt :P Die würden das Geld einfach auf das Konto überweisen und nach 4 Jahren überweise ich das Geld inkl. der Zinsen wieder zurück an meine Eltern.

 

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CorMaguire
vor 2 Minuten von emil:

 

viel spaß wenn du deine eigenen eltern wegen soetwas einen schriftl. vertrag unterschreiben lassen willst... :o

Der Vertrag soll wenn die Eltern absichern, nicht das Kind ...

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CorMaguire
vor 3 Minuten von Osti1992:

Schonmal danke für die schnellen Antworten.

 

Es geht mir nur darum, dass meine Eltern von den Zinsen auf meinem Flexgeldkonto profitieren können, da man diese aktuell nirgends mehr bekommt. Das Konto hat auch nur noch eine Laufzeit von 4 Jahren.

Das ganze sollte euren Antworten zu urteilen also kein Problem darstellen :) Ich wollte mich nur nochmal vergewissern, ob es da zu irgendwelchen rechtlichen Probleme kommen kann.

 

Einen Vertrag werden wir dafür nicht aufsetzen. Meine Eltern haben Vertrauen in mich und umgekehrt :P Die würden das Geld einfach auf das Konto überweisen und nach 4 Jahren überweise ich das Geld inkl. der Zinsen wieder zurück an meine Eltern.

 

Wo hast Du das mit keinen Problemen gelesen?

 

Für Deine Eltern ist das Geld erstmal risikolos weg. Vertrauen ist eine tolle Sache, und wenn ihr euch in vier Jahren überworfen habt (oder dir es Dir weggepfändet wurde), haben die Eltern das Geld gesehen.

 

Die Zinsen müssen sie dann natürlich versteuern, es sei denn sie wären mit ihren Zinserträgen im Freibetrag.

 

Aber wenn ihr euch so richtig gut vertraut, habt ihr das ja eh alles besprochen. Abwr warum hast Du dann hier gefragt?

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Osti1992
· bearbeitet von Osti1992

Ja das Risiko, falls wir uns zerstreiten, ist uns natürlich bewusst. 

 

Heißt die Zinserträge werden in dem Fall doppelt besteuert? Einmal von mir und bei Rückzahlung an die Eltern noch einmal von denen? Oder kann ich denen das steuerfrei zurückgeben? 

 

 

 

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CorMaguire
Gerade eben von Osti1992:

...

 

Heißt die Zinserträge werden in dem Fall doppelt besteuert? Einmal von mir und bei Rückzahlung an die Eltern noch einmal von denen?

Das wäre m. E.  die steuerrechtliche Konsequenz dieser Konstruktion. Ich bin aber auch kein StB :)

 

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Aktie
· bearbeitet von Aktie
vor einer Stunde von CorMaguire:

Vertrag wäre vermutlich auch nicht schlecht, sonst hält es noch jemand für eine Schenkung :)

Da wäre ich auf jeden Fall auch dafür, vor allem aus Nachweisgründen für das Finanzamt. Die schauen solche innerfamiliären Geschichten immer etwas argwöhnisch an.

vor 52 Minuten von emil:

viel spaß wenn du deine eigenen eltern wegen soetwas einen schriftl. vertrag unterschreiben lassen willst... :o

Ich verstehe das Problem nicht? Das ist wie mit dem Ehevertrag: In guten Zeiten für schlechte Zeiten vorsorgen. Bietet allen Seiten Sicherheit. Ist in den meisten Unternehmerfamilien ganz normal. Müssen ja keine 50 Seiten sein, eine dürfte vollkommen ausreichen.

vor 27 Minuten von Osti1992:

Heißt die Zinserträge werden in dem Fall doppelt besteuert? Einmal von mir und bei Rückzahlung an die Eltern noch einmal von denen? Oder kann ich denen das steuerfrei zurückgeben?

Wirf einfach mal Google zum Thema Privatdarlehen an. Deine Eltern könnten ja dann ihren Freistellungsauftrag nutzen, wenn du Zinsen zahlst. Vielleicht macht es dann sinn, dass du jährlich Zinsen zahlst um nicht einige Jahre den Pauschbetrag verfallen zu lassen um ihn dann in einem Jahr zu überschreiten.

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beamter97
vor 3 Minuten von Aktie:

Wirf einfach mal Google zum Thema Privatdarlehen an. Deine Eltern könnten ja dann ihren Freistellungsauftrag nutzen, wenn du Zinsen zahlst.

Aber du versteuerst die Zinsen auf jeden Fall. Die an deine Eltern gezahlten Zinsen wären vor der Abgeltungssteuer steuerlich als Werbungskosten für den Kredit berücksichtigt worden, Jetzt aber sind diese Kosten durch den Sparerpauschbetrag abgegolten.

 

vor 59 Minuten von emil:

viel spaß wenn du deine eigenen eltern wegen soetwas einen schriftl. vertrag unterschreiben lassen willst... 

 

Gerade unter Verwandten: Kein Geldgeschäft ohne schriftliche Vereinbarung !!!

Was ist im Todesfall? Wer erbt die Forderung bzw. Verbindlichkeit?

Was ist im Falle einer richterlich eingesetzten Betreuuung? Die schauen sich die Vermögensübertragungen der Vergangenheit sehr genau an, um Nachteile für ihr "Mündel" zu vermeiden.

Bei einem "Darlehensvertrag unter Anrechnung auf künftiges Erbrecht" - unbefristet, evtl zinslos, mit Kündigungsrecht bei wichtigem Grund (Bedürftigkeit des Schenkers) ist man besser dran.

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whister

Es scheint wohl hier um ein VTB Flex Konto zu gehen. Dieses kannst du übrings auf deine Eltern überschreiben und dann können diese dort selbst das Geld auf ihr dann eigenes Konto einzahlen.

 

P.S.: Die Antworten hier scheinen mir wohl eher Halbwissen zu sein. Darauf würde ich mich nicht verlassen!

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Ramstein

Schwurbel, Schwurbel. Solange hier im Allgemeinen fabuliert wird, ist das zweckfrei. Wenn ihr da mit Kleingeld spielt, kräht voraussichtlich kein Hahn danach.

Sobald es um substantielle Summen geht, kann es passieren, dass die Bank eine Geldwäscheverdachtsmeldung macht. Wenn dann geprüft wird, hört der Spass auf. 

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BFler

Um welchen Betrag geht es denn überhaupt? Also nicht welchen Betrag dir deine Eltern überweisen, sondern wie viel Zinsen sie in den noch 4 Jahren bekommen würden? Dann kann man auch weiter sehen.

Ganz ehrlich, für 200€ in 4 Jahren z.B. würde ich mir den Stress nicht antun.

 

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CorMaguire
vor 5 Minuten von whister:

...

 

P.S.: Die Antworten hier scheinen mir wohl eher Halbwissen zu sein. Darauf würde ich mich nicht verlassen!

Wenn Du dreiviertel-Wissen hast, freue ich mich auf Deine Ausführungen :narr:

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Nachdenklich
vor einer Stunde von Ramstein:

Sobald es um substantielle Summen geht, kann es passieren, dass die Bank eine Geldwäscheverdachtsmeldung macht. Wenn dann geprüft wird, hört der Spass auf. 

Ich habe meiner Tochter in ähnlichem Zusammenhang vor einiger Zeit 50.000,- Euro zurück überwiesen, die ich auf meinen Namen als Tagesgeld angelegt hatte.

Und schon gab es eine Rückfrage der Bank, ob und wie sie diesen ungewöhnlichen Geldeingang erklären könne.

 

 

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Maury
· bearbeitet von Maury

So, dann geb ich auch mal meinen Senf dazu, weil ich das so ähnlich mache, bzw. in kleinerem Umfang gemacht habe. Von mir gibt es Halbwissen. Bin kein Steuerberater, aber hatte zu den Fragestellungen Kontakt mit dem Finanzamt (auf meine Initiative hin).

 

0. Voraussetzung ist natürlich, dass in eurer Familie alles tutti ist und du auch nicht Gefahr läufst in Hartz 4 zu rutschen und deine Vermögensverhältnisse offenzulegen.

 

1. Die Banken kümmert es wenig, wenn innerhalb der Familie größere Summen hin und hergeschoben werden. Ich rede hier von mehreren Hunderttausend Euro. Das gilt umso mehr, wenn ihr eventuell alle bei derselben Dorfbank sein solltet.

 

2. Bis zu einer Anlagesumme von 20.000 EUR würde ich einfach machen. Das ist die offizielle Grenze für eine Schenkung von Kindern an Eltern ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Gilt pro Elternteil einmal alle zehn Jahre.

 

3. Darüber hinaus würde ich das ganze als „zinsloses Darlehen“ und „Rückzahlung Darlehen vom XXX“ in den Überweisungsträgern deklarieren. Die Zinsen kannst du ja als Weihnachtsgeschenk an dich einstreichen oder deine Eltern mal zum Urlaub oder schick Essen einladen. Geschenke in üblicher Höhe zu Weihnachten, Geburtstag oder besonderen Anlässen sind steuerfrei. Unklar ist, was eine „übliche Höhe“ ist. Tatsächlich haben mir meine Eltern immer 1000—2000 EUR geschenkt als beide noch lebten. Irgendein Gericht hat mal entschieden, dass ein Auto im Wert von 50.000 EUR auch dann nicht ein übliches Geschenk ist, wenn es zum Studienabschluss geschenkt wurde. Bei 3% Zinsen dürftest du hier in einer Größenordnung der Anlagesumme von 1-2 Hunderttausend sein ohne dass die Übertrgaung der Zinsen problematisch wird.

 

4. Darüberhinaus würde ich einen Steuerberater kontaktieren. Evtl. führt dann kein Weg mehr daran vorbei zweimal Abgeltungssteuer zu zahlen, für deine Zinsen und für die Kreditzinsen an deine Eltern.

 

Bis zu Punkt 3, lass das Finanzamt außen vor. Die wollen sich mit solch familiärem Pillepalle eher nicht beschäftigen. Sollten die irgendwie auf dich zukommen (was sie wohl sehr freundlich nachfragend tun würden), legst du denen die Kopien der Überweisung für das Darlehen und die Rückzahlung vor. Was du in der Zwischenzeit mit dem Geld gemacht hast, geht das Finanzamt nichts an. Deine Eltern haben dir Geld geliehen und du hast es zurückgezahlt. Basta.

 

vor 26 Minuten von Nachdenklich:

Ich habe meiner Tochter in ähnlichem Zusammenhang vor einiger Zeit 50.000,- Euro zurück überwiesen, die ich auf meinen Namen als Tagesgeld angelegt hatte.

Und schon gab es eine Rückfrage der Bank, ob und wie sie diesen ungewöhnlichen Geldeingang erklären könne.

 

 


Ok...welche Bank? Siehe bei mir 1. Bei der Volksbank im Dorf, bei der ich auch noch mein Konto habe, gab es keine Fragen. Die höchste Einzelüberweisung waren 25000 (Tageslimit), aber insgesamt sind da in einem Monat >350.000 hin und hergeflossen. Wir saßen aber auch öfters alle gemeinsam bei dörflichen Berater.

 

Aktuell zahle ich einen „zinslosen Kredit“ iHv >5000 EUR monatlich an meinen noch lebenden Vater zurück (Volksbank—> Comdirect). Gab nie eine Nachfrage...

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Aktie
vor 1 Stunde von Ramstein:

Sobald es um substantielle Summen geht, kann es passieren, dass die Bank eine Geldwäscheverdachtsmeldung macht. Wenn dann geprüft wird, hört der Spass auf. 

Dann ist die Anzeige Nr. 36.001 auf dem Stapel der unbearbeiteten Meldungen beim Zoll.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/geldwaesche-verdachtsmeldungen-101.html

vor 7 Minuten von Nachdenklich:

Ich habe meiner Tochter in ähnlichem Zusammenhang vor einiger Zeit 50.000,- Euro zurück überwiesen, die ich auf meinen Namen als Tagesgeld angelegt hatte.

Und schon gab es eine Rückfrage der Bank, ob und wie sie diesen ungewöhnlichen Geldeingang erklären könne.

Üblicherweise melden nur die kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, bei den großen Banken oder Onlinebanken fällt es entweder betragsmäßig nicht auf oder weil halt keiner jede einzelne Buchung ansieht. Aber eben: Es gab eine freundliche Rückfrage der Bank, die haben nämlich kein Interesse ihre Kunden zu verpetzen. Selbst wenn die Bank meldet und selbst wenn es wirklich bearbeitet würde, würde nicht die Tür mit der Ramme aufgebrochen werden.

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Nachdenklich
vor 9 Minuten von Maury:

Ok...welche Bank?

Weiß ich gar nicht genau, sie hat mir nur die IBAN gegeben, hat aber mehrere Bankverbindungen. Könnte die örtliche Sparkasse gewesen sein.

vor 4 Minuten von Aktie:

Üblicherweise melden nur die kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, bei den großen Banken oder Onlinebanken fällt es entweder betragsmäßig nicht auf oder weil halt keiner jede einzelne Buchung ansieht. Aber eben: Es gab eine freundliche Rückfrage der Bank, die haben nämlich kein Interesse ihre Kunden zu verpetzen. Selbst wenn die Bank meldet und selbst wenn es wirklich bearbeitet würde, würde nicht die Tür mit der Ramme aufgebrochen werden.

Richtig, es ist nichts weiter geschehen. Es war ja auch längst keine substantielle Summe. Dennoch kam eine Nachfrage der Bank. Man sollte sich nur nicht einbilden, das würde keiner merken.

vor 3 Stunden von emil:

die frage sollte vielmehr lauten: woher sollte die bank wissen, dass es sich nicht um dein geld handelt?

Die fragen dann halt nach.

 

vor 3 Stunden von emil:

viel spaß wenn du deine eigenen eltern wegen soetwas einen schriftl. vertrag unterschreiben lassen willst..

Und auf der Grundlage der oben geschilderten Erfahrungen haben wir die anschließende Schenkung eines etwas größeren Betrages zur Verbesserung des Eigenkapitalanteils beim Erwerb eines Hauses auch ganz offiziell mit schriftlichem Schenkungvertrag und Meldung ans Finanzamt  abgewickelt.

Dort wurde es nur zu den Akten genommen. Wenn ich die nächsten 10 Jahre überlebe (wa sich hoffe), dann ist es irrelevant. Wenn nicht, dann wird der Betrag der Schenkung bei der Berechnung der Freibeträge halt berücksichtigt.

 

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chirlu
vor 1 Stunde von Aktie:

Üblicherweise melden nur die kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, bei den großen Banken oder Onlinebanken fällt es entweder betragsmäßig nicht auf oder weil halt keiner jede einzelne Buchung ansieht.

 

Die Onlinebanken neigen teilweise dazu, bei Unklarheiten ohne Rückfrage zu melden und direkt das Konto zu kündigen. Und die Buchungen schaut sich eine Automatik an.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 17 Stunden von Osti1992:

Ist es erlaubt, Geld von seinen Eltern oder generell von einer anderen Person auf dem eigenen Konto zu verwahren und dieses später mit den erwirtschafteten Zinsen an diese zurückzuzahlen?

In Deutschland gilt umgangssprachlich gesagt: Als Eigentümer wird derjenige angesehen, der die Sache besitzt, solange nichts anderes vereinbart ist. Eigentumsvermutung für Besitzer (geregelt in §1006 BGB).

 

Das führt dazu, dass ein Kontoguthaben/Depotbestand demjenigen gehört, auf dessen Namen es läuft, sofern nichts anderes vereinbart ist. Davon muss die Bank ausgehen, sofern sie keine gegenteilige Infos hat. Folge, sie führt Abgeltungssteuer auch nur im Namen den Kontoinhabers ab und nicht im Namen des Hintermanns, der tatsächlich Eigentümer des Vermögens ist. Das führt dann zu einer Steuerhinterziehung des tatsächlichen Eigentümers und Beihilfe/Mittäterschaft des Kontoinhabers.

 

In der Regel führt der Fall aber zu einem anderen Ergebnis: Das FA nimmt entsprechend des Eigentumsanscheins eine Schenkung an und im Falle der Rückübertragung inkl. Gewinnanteil eine zweite Schenkung. Eventuell wird dann Schenkungssteuer fällig oder wg. Hinterziehung einer solchen ermittelt. Als Außenstehender wird sich das FA auf die Eigentumsvermutung für Besitzer (geregelt in §1006 BGB) berufen können und alle anderslautenden Vereinbarungen als Schutzbehauptungen abtun.

Insofern ist es nicht erlaubt, Geld von anderen auf seinem Konto zu verwalten. Man braucht eine Vereinbarung, welche der Bank mitgeteilt wird. Ich vermute, die Bank wird dann darauf bestehen, dass das Geld auf einem speziellen Konto angelegt wird und der tatsächliche Eigentümer entsprechende Erklärungen abgeben muss, sowie Steuerdaten (Nummer, Wohnsitz etc.) mitteilen muss. Die Besonderheit hier ist, dass Konten/Depot in Deutschland immer auch steuerrechtliche Folgen haben, die man beachten muss. Bei einem Konto im Ausland gilt dieser Zusammenhang nicht, denn die ausl. Bank erledigt nicht die Abgeltungssteuer. Allerdings verlangen inzwischen alle Banken ausdrücklich eine Erklärung, ob man in eigenem Namen oder fremden Namen handelt.

 

Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit Geldbewegungen führen berechtigter Weise zum Verdacht der Geldwäsche als Nebenfolge.

 

Im Streitfall (Ermittlungsfall durch FA oder Strafverfolgung) wird man sich nur dann auf eine anders lautende Vereinbarung berufen können, wenn man diese belegen kann und diese nicht als "Schutzbehauptung" abgetan werden kann. Deshalb ist man gut beraten, wenn man diese vorab und schriftlich formuliert und in logischer Konsequenz dies auch der Bank als Kontoverwalter mitteilt.

Vereinbarungen unter nahen Angehörigen müssen regelmäßig höhere Dokumentationspflichten erfüllen und unterliegen auch höheren Anforderungen, als solche unter fremden Dritten. Das ist die Folge verschiedener Aspekte. U.a.

  • Es fehlt oft an typischen widerstreitenden Interessen bei einem Leistungsaustausch, so dass die Vermutung aufkommt, dass die Vereinbarung zur Verschleierung einer Zuwendung getroffen wurde. (Beispiel: Verbilligte Vermietung an Angehörige).
  • Nahe Angehörige könnten in Straffällen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und die Aufklärung behindern.
  • Es besteht oft ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Beteiligten. U.U. muss der schwächere vor schweren Nachteilen geschützt werden (Beispiel: Zustimmung des Vormundschaftsgerichts bei Verträgen mit Minderjährigen). Dieser Aspekt wird allerdings erst bei juristischen Personen und deren Abhängigkeitsverhältnissen wirklich spannend (Konzerne, Organschaften usw.).

Wann welche zusätzlichen Regeln zur Anwendung kommen ist steuerlich unterschiedlichst geregelt. Ich denke, das führt hier zu weit. Oft hilft gesunder Menschenverstand. Man tut sich immer dann schwer, sich auf etwas zu berufen, wenn man zuvor nach außen sich einen anderen Anschein gibt.

 

Kleiner Nachtrag:
Mit der Bank schließt man einen Vertrag ab. Es gelten in der Regel deren Geschäftsbedingungen. Und das Anlegen fremder Gelder ohne deren Wissen verstößt regelmäßig dagegen.

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emil
Am 4.2.2020 um 14:12 von CorMaguire:

Der Vertrag soll wenn die Eltern absichern, nicht das Kind ...

ja klar, das schreibt er ja.

wo habe ich denn gegenteiliges behauptet?

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CorMaguire
vor 12 Minuten von emil:

ja klar, das schreibt er ja.

wo habe ich denn gegenteiliges behauptet?

in #5 - klang für mich jedenfalls so. Offenbar hast Du aber altruistische Motive desjenigen unterstellt, der den Vertrag unterschrieben haben will.

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paukenhauke01

Hab eine ähnliche Frage:

Eltern wollen an Kind 80.000 EUR lediglich zur Verwahrung überweisen (da die Einlagensicherung bei der eigenen Bank überschritten wird / aufgrund fehlender Online-Affinität kommt keine Direkt-Bank in Frage, aufgrund Kosteneinsparungen keine Filialbank in Frage). Rückzahlung dann in 1-2 Jahren. Kind lässt das Geld lediglich auf dem Tagesgeldkonto unverzinst liegen. Eltern wollen auch keine Zinsen.

 

Meine Fragen:

  • Darlehensvertrag ja / nein (ist ja eigentlich kein Darlehen)?
  • falls ja, welchen Verwendungszweck würdet ihr im Darlehensvertrag vorschlagen?
  • Gibt es andere vertragl. Möglichkeiten um diesen Fall abzudecken?

 

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