Bolanger Februar 4, 2020 Hallo, in einem anderen Thread habe ich gelesen, dass ebase die Möglichkeit böte, Unterdepots anzulegen, in denen Fondspositionen dann in kleineren Tranchen geführt werden. Das möchte ich hier nochmal aufgreifen. Ich möchte in den nächsten 30 Jahren weiterhin in Fonds sparen und habe dabei ein Problem. 1) Fondspositionen sollen auch noch an unsere Kinder verschenkt/vererbt werden. Wenn ich nun 30 Jahre lang sturr in den MSCI World o.ä. investiert habe, dann kann ich nicht beiden Kindern einen gleichwertigen Depotanteil übertragen. Das eine bekommt die ältere Hälfte, das andere die jüngere Hälfte, mit entsprechend unterschiedlichen Einstandskursen und damit Steuerbelastungen beim Verkauf. 2) Wenn ich selbst Positionen verkaufen möchte, dann kann ich nur das FiFo-Prinzip anwenden und mir nicht die Positionen aussuchen, die mir gerade steuertechnisch gut in die Finanzen passen. Man müsste also ein depot haben, in dem alle Positionen meinetwegen jährlich in Unterdepots geschoben werden. Das würde mit 30 jahren aber ziemlich komplex in der Verwaltung werden. Hat jemand eine Idee, wie man meine Probleme lösen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktie Februar 4, 2020 Ich würde vermutlich keine steuerlichen Sachverhalte 30 Jahre im Voraus planen, weil sich das sicherlich noch 3-10x bis dahin ändert. Das hat was vom Blick in die Glaskugel. Wer weiß, was sich bis dahin noch für Möglichkeiten bieten. Zum Beispiel könnte dein Steuersatz im Rentenalter niedriger als der deiner Kinder sein (insb. wenn wieder der persönliche Steuersatz fällig werden würde), so dass es sinnvoll sein könnte, die Gewinne vor dem Erbe zu realisieren. Dann stellt sich das Problem gar nicht. Je nach Vertrauensverhältnis kannst du auch deinen Kindern regelmäßige Geldgeschenke machen und ggf. über eine Depotvollmacht direkt auf ihren Namen anlegen. So würdest du auch gleich die alle 10 Jahre neu verfügbaren Erbschaft-/Schenkungsteuerfreibeträge ausnutzen. Zur Titelfrage: Smartbroker (DAB) bietet 10 Unterdepots an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Februar 4, 2020 vor 1 Stunde von Bolanger: Das eine bekommt die ältere Hälfte, das andere die jüngere Hälfte, Wieso ? Der Nachlassverwalter / Die Erben beauftragen die Bank folgende Depotüberträge auszuführen: 1. von den am x1.y1.zzz1 gekauften aa Anteilen gehen aa/2 an Depot A unnd aa/2 an Depot B 2. von den am x2.y2.zzz2 gekauften bb Anteilen gehen bb/2 an Depot A unnd bb/2 an Depot B 3. ... 4. ... Voraussetzung natürlich, du hast immer geradzahlige Anteile gekauft. Und Deine Erben wissen das! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Februar 4, 2020 Ein Nachlassverwalter kann einen Positionsübertrag tatsächlich nach den einzelnen Kaufdaten splitten? Wenn ich allerdings einen Teil des Depots übertragen möchte, gilt immer das FiFo-Prinzip? Es fällt mir schwer, das zu glauben, auch wenn ich mich gerne eines Besseren belehren lassen möchte. Gerade beim Schenkungsfreibetrag macht es in vielen jahren doch eher wniger Sinn, Positionen zu verkaufen, um dann das geld zu schenken, anstatt direkt die Fondspositionen zu übertragen, die im Idealfall wieder über viele Jahre bei den Kindenr liegen. Da wäre ein Verkauf durch mich und Neukauf durch die Kinder eher hinderlich? Aber ich merke schon, auch mit 10 Unterdepots komme ich nur bedingt weiter. Eigentlich ist das FiFo-Prinzip nicht gut durchdacht. Prinzipiell kann ich es nämlich beliebig genau umgehen, indem ich alle Käufe vor dem kauf der Wunsch-Verkaufsanteile in ein andere depot verschiebe, dann die Wunschanteile verkaufe und dann wieder zurückschiebe. das ist zwar eine heidenarbeit, geht aber technisch und rechtlich wohl eindwanfrei. Wenn das FiFo-Prinzip aber so aufgeweicht ist, dann sollte man das direkt lassen und den Depotbesitzern ohne diesen Umweg direkt die Möglichkeit geben, die entsprechenden zu verkaufenden Positionen auszuwählen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Februar 4, 2020 vor 3 Stunden von Bolanger: Wenn ich selbst Positionen verkaufen möchte, dann kann ich nur das FiFo-Prinzip anwenden und mir nicht die Positionen aussuchen, die mir gerade steuertechnisch gut in die Finanzen passen. Das machst du mit 2 Depots bei derselben Bank: zu verkaufende Tranche aussuchen, alles ältere ins Zweitdepot schieben, Verkauf auslösen, nach Abrechnung übertragene Stücke zurückschieben. mußt du aber antesten, wann und wie die Bank die Abgänge physisch bucht. Bei Consors ging mir das mal in die Hose, weil interne Depotüberträge in Echtzeit gebucht wurden, die Verkäufe zwar als "ausgeführt" angezeigt wurden, die Bestände im Web-Interface auch verschwunden waren, de facto aber erst im nächtlichen Buchungslauf verbucht wurden. Ergebnis: Es wurden die falschen Bestände verkauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Februar 4, 2020 · bearbeitet Februar 4, 2020 von beamter97 vor 13 Minuten von Bolanger: Ein Nachlassverwalter kann einen Positionsübertrag tatsächlich nach den einzelnen Kaufdaten splitten? Die Bank macht das, was ihr aufgetragen wird. Und wenn der Auftraggeber sich auch an FIFO hält, also die Reihenfolge der Aufträge in obiger Liste nach Kaufdatum sortiert sind, hat die Bank auch kein Problem, weil sie nacheinander immer die älteste Position aufteilt und verschiebt. Hat in unserer Familie so geklappt, hat aber gedauert, weil die Bank - wohl um auf Nummer Sicher zu gehen - zwei Tranchen je Woche verschoben hat. Kosten: Bei den Erben, die ihr Depot bei derselben Bank hatten, KEINE. Bei Übertrag an Fremdbank: Clearstreamgebühren von ca 50ct je einzelnem Übertrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Februar 4, 2020 Nur nochmal um sicher zu gehen: Ich kann meinen Broker beauftragen, eine ausgewählte Tranche in ein anderes Depot zu übertragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes Februar 4, 2020 Du kannst Deinen Broker beauftragen, einen Teil Deiner Wertpapiere oder einen Teilbestand eines Wertpapieres in ein anderes Depot zu übertragen. Es werden bei Teilaufträgen jeweils die ältesten Papiere übertragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Februar 4, 2020 · bearbeitet Februar 4, 2020 von beamter97 Wir reden über den Erbfall. Die neuen Eigentümer des Depots, die Erbengemeinschaft, gibt der Bank Anweisungen, wie das Gesamthandseigentum an die einzelnen Miterben im Rahmen der (Teil-)Erbauseinandersetzung verteilt werden soll. Das ist ihr Recht, und auch ihre Pflicht, wenn die Bank in ihren AGB Gemeinschaftsdepots ausschließt (außer bei Eheleuten). Da die Bank in ihren Prozessen das FIFO-Prinzip fest verankert hat, kann sie technisch nur in der Reihenfolge alt vor neu die Depotbestände abbauen. Also können die Erben -bei Kenntnis der Depothistorie - dies ausnutzen, um allen Erben zu den übertrageneen Wertpapieren gleichwertige Anschaffungsdaten und -werte zuschreiben zu lassen. Du bist in deinem ersten Beitrag davon ausgegangen, dass bei einem simplen Auftrag an die Bank: "Die Hälfte der Papiere kommt in Depot A, die andere Hälfte in Depot B" es dem Zufall überlassen bleibt, wer die alten und wer die neuen Papiere bekommt, da die Bank nach FIFO erst die ältere Hälfte an A, dann die neuere Hälfte an B überträgt. -edit: und die Erben so bezgl. der Einstandswerte unterschiedlich behandelt werden. Ich wollte dir aufzeigen, dass es bei einer differenzierteren Auftragserteilung auch anders, und für die Erben gerechter zugehen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Februar 4, 2020 OK, verstanden. Das Vererben von Anteilen mit gleichem Durchschnitts-Einstandskurs ist möglich, das Verschenken allerdings nicht. Dazu wären dann div. Depotüberträge vorab nötig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Februar 4, 2020 vor 7 Minuten von Bolanger: Dazu wären dann div. Depotüberträge vorab nötig. Vorab nicht unbedingt. Du mußt nur jede Tranche einzeln aufteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Februar 4, 2020 Jetzt nochmal für dumme BoLangers: ich habe folgende Positionen: 1) am 01.02.2018 10 Anteile zu je 15 EUR gekauft 2) am 01.05.2018 20 Anteile zu je 12 EUR gekauft 3) am 01.07.2018 15 Anteile zu je 14 EUR gekauft 4) am 01.09.2018 05 Anteile zu je 20 EUR gekauft Einstandskosten betragen demnach 700 EUR. Aktueller Kurs sei 25 EUR, also der Gesamtwert des Depots beträgt 50x25 = 1250 EUR. Jedes Kind soll nun Anteile im aktuellen Wert von 625 EUR erhalten mit gleichem durchschnittlichen Einstandskurs. Das würde man z.B. in etwa so hinbekommen, dass Kind A die Positionen 1 und 3 bekommt, Kind B die Positionen 2 und 4. Dabei passt zwar der gleiche durchschnittliche Einstandskurs nicht 100%, kommt aber nahe ran. Wie würde dann mein Auftrag an den Broker zur Übertragung lauten, wenn alles in einem Depot liegt und das Depot nur einen aktuellen Bestand von 50 Anteilen ausweist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Februar 4, 2020 du machst in zeitlichem Abstand 4 Depotüberträge: 1. 10 Anteile an Kind A warten bis Übertrag ausgeführt, (Pos 1. ist weg - älteste Pos. für FIFO ist 2) 2. 20 Anteile an Kind B warten bis Übertrag ausgeführt, (Pos 2. ist weg - älteste Pos. für FIFO ist 3) 3. 15 Anteile an Kind A warten bis Übertrag ausgeführt, (Pos 3. ist weg - nur noch Pos. 4 im Depot) 4. 5 Anteile an KInd B Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Februar 4, 2020 das meinte ich doch... Ist alles geklärt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Februar 4, 2020 · bearbeitet Februar 4, 2020 von beamter97 vor 43 Minuten von Bolanger: das meinte ich doch... Ist alles geklärt Und in der Zukunft kaufst Du dann nur noch geradzahlige Mengen an Anteilen, um spätere Schenkungen an die Kinder und das Vererben zu erleichtern Denn auch bei einer "Buy and hold"-Strategie sollte man einen Exit-Plan haben. Auch wenn andere den ausführen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Februar 11, 2020 Noch gerechter: 1. 50% von Pos 1 an Kind A 2. je 50% von Pos 1 und 2 an Kind B 3. je 50% von Pos 2 und 3 an Kind A usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag