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Hans Blafoo

Kind in die GKV oder die PKV?

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Pfennigfuchser

Ich kann Euch beruhigen, ich habe natürlich einen Beihilfeergänzungstarif. Und Widerspruch eingelegt. Mehrmals. Aber es ist einfach ätzend, dass die Beihilfe z. B. Ein Schreiben von Arzt zu Arzt nicht erstattet, Laboruntersuchungen, die Sie jahrelang zahlen plötzlich nicht mehr übernehmen, nicht in der Lage sind, die Beihilfeordnung zu lesen, usw. 

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Hans Blafoo
Am 30.1.2020 um 21:56 von yuser:

 

welche Tarife hat deine Frau? Die alten Bisex oder schon Unisex? Ich würde halt zwingend schauen dass der Beihilfeergänzungstarif BC mit drin ist...

 

 

Da ich es gerade vor mir habe: Meine Frau hat den B30 B20K WL100 BC und für das Kind wurde B20 WL100 BC zugrundegelegt, wodurch sich ein Monatsbeitrag von 38,14 EUR ergibt.

 

Mal ganz doof gefragt: ist denn ein Wechsel von GKV in die PKV und vice versa einfach möglich, solange das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist?

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chirlu
vor 1 Stunde von Hans Blafoo:

Mal ganz doof gefragt: ist denn ein Wechsel von GKV in die PKV und vice versa einfach möglich, solange das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist?

 

Ja und nein.

 

In die PKV kommt es ohne Gesundheitsprüfung nur über die Neugeborenennachversicherung. Ggf. könnt ihr auch eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Ansonsten ist eine volle Gesundheitsprüfung erforderlich, mit allem Aufwand und den Risiken, etwas versehentlich nicht abgegeben zu haben oder wegen schlechten Gesundheitszustands nicht mehr angenommen zu werden.

 

In die GKV kommt es später nur über die Familienversicherung bei dir. Das kann an geänderten Einkommensverhältnissen scheitern oder daran, daß du womöglich inzwischen tot bist. Aus eigener Kraft wird das Kind nur versicherungspflichtig, wenn es zu arbeiten anfängt (auch Ausbildung) oder ein Studium beginnt. Deswegen meinte ich ja:

Am 28.1.2020 um 23:42 von chirlu:

Es besteht auch das Risiko, daß das Kind später aus der PKV auch dann nicht herauskommt, wenn der Beihilfeanspruch endet; nämlich falls es nicht in der Lage sein sollte, zu arbeiten oder zu studieren und dadurch pflichtversichert in der GKV zu werden.

 

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Hans Blafoo
vor 45 Minuten von chirlu:

In die GKV kommt es später nur über die Familienversicherung bei dir. Das kann an geänderten Einkommensverhältnissen scheitern oder daran, daß du womöglich inzwischen tot bist. Aus eigener Kraft wird das Kind nur versicherungspflichtig, wenn es zu arbeiten anfängt (auch Ausbildung) oder ein Studium beginnt. Deswegen meinte ich ja:

 

Angenommen, ich sei dann nicht tot. Können wir dann einfach sagen, dass es nicht mehr in der PKV sondern über mich in der Familienversicherung versichert sein soll?

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yuser

Technisch gesehen besteht die Familienversicherung nach allem was ich weiß per Gesetz. Das Kind ist de facto doppelt versichert, nur wird die GKV im Rahmen der Familienversicherung nicht genutzt bzw. wird nicht angemeldet. Ist bei uns auch so. Ich meine die Debeka wies im Antrag explizit darauf hin.

 

Und wo man nicht raus ist muss man nicht wieder rein, weil man drin ist.

Wie es praktisch läuft wenn man nun plötzlich die GKV nutzen möchte habe ich nicht weiter erörtert.

Falls du das rausgefunden hast gib Bescheid - würde mich praktisch auch interessieren, obwohl ich nicht in die Verlegenheit kommen werde das herausfinden zu müssen.

 

Mach dir das nicht so schwer. Im Zweifel such dir einen Versicherungsberater gegen Honorar, der Dich unabhängig berät.

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chirlu

Ja, die Regelung zur Familienversicherung ist extrem großzügig. (Z.B. auch für Ehegatten jenseits der 55, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird.)

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McScrooge
· bearbeitet von McScrooge

Ich finde diese Diskussion allgemein ja total bereichernd, aber wann kommen wir denn zum Punkt; wenn das Kind als Kassenpatient nur niemals einen Kinderarzt findet, und da wird es eben alleine wegen der U-Untersuchungen und der obligatorischen Kinderkrankheiten häufiger in den ersten Jahren sein.... stellt sich nicht die  Geldfrage als erstes.

Wenn Du eine optimale Versorgung fürs Kind willst und die Möglichkeit PKV hast, wirst du in vielen Gegenden in unserem Land die PKV nehmen müssen.

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Pfennigfuchser
vor 13 Stunden von McScrooge:

Ich finde diese Diskussion allgemein ja total bereichernd, aber wann kommen wir denn zum Punkt; wenn das Kind als Kassenpatient nur niemals einen Kinderarzt findet, und da wird es eben alleine wegen der U-Untersuchungen und der obligatorischen Kinderkrankheiten häufiger in den ersten Jahren sein.... stellt sich nicht die  Geldfrage als erstes.

Wenn Du eine optimale Versorgung fürs Kind willst und die Möglichkeit PKV hast, wirst du in vielen Gegenden in unserem Land die PKV nehmen müssen.

Entschuldigung, aber wenn Du nicht zwischen jeder U einen Umzug liegen hast, gehst Du doch zum Arzt der die letzte gemacht hat. So dramatisch, wie es hier dargestellt wird ist es bei weitem nicht. Man sucht den Arzt nur einmal aus... 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 18 Stunden von yuser:

Wie es praktisch läuft wenn man nun plötzlich die GKV nutzen möchte habe ich nicht weiter erörtert.

Falls du das rausgefunden hast gib Bescheid - würde mich praktisch auch interessieren, obwohl ich nicht in die Verlegenheit kommen werde das herausfinden zu müssen.

GKV-Versicherter nimmt sein Recht in Anspruch, die KV zu wechseln. Bei der Anmeldung bei der neuen Kasse gibt er an, ein Kind für die Familienversicherung zu haben. Mit einer Versicherungsbestätigung für das Kind kann er zum nächsten Monatsersten die "Doppel"versicherung in der PKV kündigen bzw. in Risiko-Anwartschaft umwandeln. Seitens der Krankenkasse wurde da nicht weiter nachgefragt umd auch die bisherige Kasse nicht kontaktiert. Ist aber schon einige Zeit her: Ende der Neunziger.

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McScrooge
vor 2 Stunden von Pfennigfuchser:

gehst Du doch zum Arzt der die letzte gemacht hat. So dramatisch, wie es hier dargestellt wird ist es bei weitem nicht.


Ja klar, aber dafür musst Du einen haben. Wir hätten keinen Wohnort-nahen Kinderarzt bekommen, wenn das Kind in der GKV gewesen wäre. So ist es nunmal.

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yuser
vor einer Stunde von McScrooge:


Ja klar, aber dafür musst Du einen haben. Wir hätten keinen Wohnort-nahen Kinderarzt bekommen, wenn das Kind in der GKV gewesen wäre. So ist es nunmal.

Mein Nachbar ist Kinderarzt (da wäre es dann wohl auch mit GKV gegangen)... Aber es kam schon vor, dass aufgrund der Überzahl teilweise Privatversicherte abgelehnt worden sind... Kann ich bestätigen...

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Cai Shen

Wenn ich als GKV Versicherter keinen passenden Arzt finden würde, was noch nie passiert ist, ginge ein Schreiben an die zuständige KV raus.

Sicher werden Privatversicherte bei 2,3- oder gar 3,5-fachem Satz bevorzugt behandelt, von 10-15% der eigenen Kundschaft kann aber auch kein Arzt leben.

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chirlu
vor 3 Minuten von Cai Shen:

Wenn ich als GKV Versicherter keinen passenden Arzt finden würde, was noch nie passiert ist, ginge ein Schreiben an die zuständige KV raus.

 

Ein Anruf müßte reichen, unter anderem dafür gibt es doch diese „Terminservicestellen“.

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Brezel
Am 30.1.2020 um 22:23 von yuser:

Wenns um die Wurst geht, ich meine wirklich schwere Erkrankungen, dann kannst Du mit der PKV direkt zu dem Arzt deiner Wahl und wirst deutlich einfacher zu Spezialisten kommen... und vor allem auch ambulant dort hin können, wenn es ggf. um Weiterbehandlung etc. geht.

 

Am 30.1.2020 um 22:23 von yuser:

Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich möchte die Leistungen der GKV nicht in Abrede stellen oder schlecht machen - überhaupt nicht. Auch da kannst Du mit Zusatzversicherungen weitere Leistungen einkaufen (so mache ich das als Nicht-Beamte, kostet aber Geld und muss man bezahlen wollen und können;

 

Ich habe eine Verständnisfrage: Unter welchen Bausteinen bei privaten Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte finde ich so einen von dir beschrieben Fall (also private Abrechnung bei ambulanten Fachärzten-Spezialisten, wenn aufgrund ernsthafter Erkrankungen aufwendige Untersuchungen notwendig sind)?

 

In verschiedenen Angeboten (z.B. envivas oder Debeka EA) lese ich immer nur von Heilpraktikern, Sehhilfen, Hilfsmitteln wie Massagen etc.

 

Oder übersehe ich ich rechtliche Details der Versicherungsbedingungen?

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yuser
vor 4 Minuten von Brezel:

 

 

Ich habe eine Verständnisfrage: Unter welchen Bausteinen bei privaten Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte finde ich so einen von dir beschrieben Fall (also private Abrechnung bei ambulanten Fachärzten-Spezialisten, wenn aufgrund ernsthafter Erkrankungen aufwendige Untersuchungen notwendig sind)?

 

 

Bei besagten findest Du tatsächlich nicht, weil es nicht das ist was Du suchst.

 

Ich habe bei der ARAG den Tarif 182 - das sind sogenannte Kostenerstattungstarife.

Es gibt noch bei der Württembergischen Versicherung einen, heißt Tarif AKU.

 

Die DKV hat sowas im Angebot, KAMP heißt es dort.

Die DKV hat noch einen BMG, der auch 100 leistet wenn die GKV nicht voreiltet... Muss man sich in Ruhe anschauen...

 

Du kannst jedoch ambulant nur generell ins Kostenerstattungsprinzip umstellen, mal so und mal so ist meines Wissens nicht möglich. Außer du stellst zurück aufs Sachleistungsprinzip, dann bringt dir aber auch der Restkostentarif nichts mehr. Bei der DKV im BMG (KAMP evtl. auch) ist für das Bestehen des Vertrages die Wahl der Kostenerstattung Bedingung. 

 

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chirlu

Diese Kostenerstattungstarife sind übrigens preislich sehr viel näher an einer privaten Vollversicherung als an den verbreiteten Zusatzversicherungen. Das nur als Hinweis. :-)

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 29.1.2020 um 00:42 von chirlu:

Es besteht auch das Risiko, daß das Kind später aus der PKV auch dann nicht herauskommt, wenn der Beihilfeanspruch endet; nämlich falls es nicht in der Lage sein sollte, zu arbeiten oder zu studieren und dadurch pflichtversichert in der GKV zu werden.

Gerade dann, wenn das Kind nicht  in der Lage sein sollte, zu arbeiten oder zu studieren wird es über eine beschützende Einrichtung in der GKV pflichtversichert werden. Andererseits wird ein Kind, das nicht in der Lage sein sollte, zu arbeiten oder zu studieren bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Kindergeld bekommen und deshalb auch seinen Beihilfeanspruch nicht verlieren. Selbst wenn das kindergeldberechtigte Beamtenelternteil verstirbt, wird das Kindergeld an die Waise weiter gezahlt und zusätzlich erlangt diese über das Waisengeld einen eigenen Beihilfeanspruch und kann in der PKV verbleiben.

 

Am 31.1.2020 um 17:46 von Laser12:

aus Sicht eines PKV-Versicherten Jahrgang 1968 würde ich das Kind in der GKV versichern und wenn das einigermaßen bezahlbar ist, eine private Anwartschaft zusätzlich nehmen.

Zwei meiner Kinder haben über dem zweiten Bildungsweg studiert, das heißt sie waren nach Abschluss des Studiums 26 und 27 Jahre. Ich habe sie trotz höherer Beiträge nicht von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen, weil ihre Beiträge fast vollständig - auch über das 25. Lebensjahr hinaus - über das BAföG erstattet wurden. Von daher tendiere ich auch für die GKV.

 

Für den oben beschriebenen Fall ist vermutlich die PKV die bessere Alternative.

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chaosmuc
vor 1 Stunde von Cai Shen:

Wenn ich als GKV Versicherter keinen passenden Arzt finden würde, was noch nie passiert ist, ginge ein Schreiben an die zuständige KV raus.

Aus dem Münchner Norden liest man bzgl. Kinderärzte in der Lokalpresse anderes, sie etwa:

https://www.tz.de/muenchen/stadt/feldmoching-hasenbergl-ort43356/zahl-aerzte-ist-in-einigen-stadtteilen-im-muenchner-norden-viel-zu-gering-8224453.html

 

Auch im Münchner Süden (Stadtgebiet) nimmt unsere Kinderarztpraxis neue Patienten nur noch als Geschwisterkinder zu bestehenden Patienten auf.

 

Selbst als Beamtenkind mit Beihilfe + PKV bis nach dem Studium gut gefahren und jetzt in der GKV.

 

Die Kinder sind wie die Mutter in PKV+Beihilfe.

 

Bei Beihilfe kommt es bezüglich Erstattungsstreitigkeiten aber auch immer an, wer der Beihilfeträger ist.

 

 

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Pfennigfuchser
vor 17 Stunden von chaosmuc:

Dann leben wir hier offenbar im Ärzteluxus. Ich habe vor und nach Umzug für meine GKV versicherten Kinder jeweils kompetente Kinderärzte in fußläufiger Reichweite gefunden. War jeweils ein Anruf.

 

Wenn das nicht ginge, würde ich mich an die Terminhotline wenden.

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nolske
Am ‎01‎.‎02‎.‎2020 um 20:56 von yuser:

Technisch gesehen besteht die Familienversicherung nach allem was ich weiß per Gesetz. Das Kind ist de facto doppelt versichert, nur wird die GKV im Rahmen der Familienversicherung nicht genutzt bzw. wird nicht angemeldet. Ist bei uns auch so. Ich meine die Debeka wies im Antrag explizit darauf hin.

[...]

 

Am ‎01‎.‎02‎.‎2020 um 22:01 von chirlu:

Ja, die Regelung zur Familienversicherung ist extrem großzügig. (Z.B. auch für Ehegatten jenseits der 55, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird.)

Die Regelung ist sehr einfach und klar definiert:

 

§ 10 SGB V Familienversicherung

[…]

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn

  • der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und
  • sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und
  • regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

 

 

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Columbus83
Am 30.1.2020 um 21:21 von Hans Blafoo:

Kannst du das näher ausführen? Inwiefern ist "erstes Kind" hier entscheidend?

Na, erster Kind heißt, es können auch mehrere weitere Kinder folgen. Je mehr Kinder, umso mehr "lohnt" sich die Familienversicherung der GKV.

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Ozymandias
vor 1 Stunde von Columbus83:

Na, erster Kind heißt, es können auch mehrere weitere Kinder folgen. Je mehr Kinder, umso mehr "lohnt" sich die Familienversicherung der GKV.

Mag vielleicht generell auf die PKV zutreffen, bei 80% Beihilfeberechtigung jedoch nicht. Inbesondere da man die Beiträge auch über die Anlage Kind absetzen kann.

 

Und die Vorteile der PKV gerade im Studentenalter wirksam werden, kann man in der Summe - bei besseren Leistungen - sogar noch Profit rausschlagen.

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Columbus83
vor 5 Stunden von Ozymandias:

Mag vielleicht generell auf die PKV zutreffen, bei 80% Beihilfeberechtigung jedoch nicht. Inbesondere da man die Beiträge auch über die Anlage Kind absetzen kann.

 

Und die Vorteile der PKV gerade im Studentenalter wirksam werden, kann man in der Summe - bei besseren Leistungen - sogar noch Profit rausschlagen.

Bei der GKV zahlt er keinen Cent mehr, wenn er sein Kind mitversichert und mit der PKV macht er jetzt ein Plus?

@TE

 

Wieso willst du für dein Kind eine Zahnzusatz- bzw. eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

 

 

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Hans Blafoo
vor einer Stunde von Columbus83:

Wieso willst du für dein Kind eine Zahnzusatz- bzw. eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

 

 

 

Krankenhauszusatzversicherung, da unser nächstgelegenes Krankenhaus nicht das beste ist und wir aber über einen relativ günstigen Beitrag unserem Kind einen angenehmeren Aufenthalt bei (vielleicht) besserer Behandlung ermöglichen können. Zahnzusatz weil ich davon ausgehe, dass mindestens eine Kieferorthopädische Behandlung notwendig sein wird und das natürlich einige Kosten sind. Jedoch schreckt mich hier der hohe Monatsbetrag ab, sodass wir durch die eingesparten Monatsbeträge diese Behandlungen gut zahlen könnten.

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Knacker
vor 8 Stunden von Ozymandias:

Mag vielleicht generell auf die PKV zutreffen, bei 80% Beihilfeberechtigung jedoch nicht.

Und die kosten wie viel?

vor 8 Stunden von Ozymandias:

Inbesondere da man die Beiträge auch über die Anlage Kind absetzen kann.

Dann bekommt man aber auch nur  einen Bruchteil von dem, was man gezahlt hat erstattet.

 

vor 8 Stunden von Ozymandias:

Und die Vorteile der PKV gerade im Studentenalter wirksam werden, kann man in der Summe - bei besseren Leistungen - sogar noch Profit rausschlagen.

Welche Vorteile?

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