MrBlauauge Januar 23, 2020 · bearbeitet Januar 27, 2020 von MrBlauauge Hallo, wie lautet die korrekte Anschrift, wenn ich an den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn A des Instituts B schreiben will; Herr A hat seinen gewöhnlichen Arbeitsplatz beim Institut C. Vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Januar 23, 2020 Ruf doch mal die 110 an und frag nach. Alternativ: adressiere an den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn A des Instituts B wenn du ihn in der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn A des Instituts B in Fragen der Ungleichbehandlung der Regelsparbeiträge bei zwei identischen Bausparverträgen kontaktieren musst. (Und lasse ein Dislike da und hängs an die große Glocke. ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MrBlauauge Januar 23, 2020 Wo liegt Dein eigentliches Problem? Es geht doch nichts über ein gesundes Vorurteilsvermögen -stimmt's Diese Nachfrage hat nun gar nichts mit dem vorherigen Fall zu tun - da herrscht inzwischen Klarheit; habe mich an andere Stelle angedockt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 23, 2020 Nicht vergessen, „persönlich! vertraulich!“ draufzuschreiben, damit auch tatsächlich der Empfänger selbst Kenntnis nimmt; mit nur wenigen Wochen Verzögerung. (Wenn du einen guten Grund hast, dich direkt an den Aufsichtsratsvorsitzenden zu wenden, hast du vermutlich schon seine Telefonnummer.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktie Januar 23, 2020 Die Frage ist natürlich mehr als vage. Wenn es um eine mittelgroße Bank geht: Namen des AR-V aus dem Impressum oder der Internetseite entnehmen, meistens sind es regionale Unternehmer oder Persönlichkeiten, und dann einen Brief an deren Firmenadresse/Dienstsitz schicken. Oder eben an die offizielle Unternehmensanschrift und den Namen ganz oben drauf und den Hinweis "persönlich". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Januar 23, 2020 Wenn es Briefpost sein muss (warum?), würde ich es so machen: Aufsichtsrat der B AG Herrn A c/o C AG Beispielstraße 123 45678 Schönerort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McScrooge Januar 23, 2020 · bearbeitet Januar 23, 2020 von McScrooge vor 7 Stunden von MrBlauauge: Hallo, wie lautet die korrekte Anschrift, wenn ich an den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn A des Instituts B schreiben will; Herr A hat seinen gewöhnlichen Arbeitsplatz beim Institut C. Vielen Dank. Ganz einfach der Name und dann AR-Vorsitzender und Name Adresse der AG wo er AR-Vorsitzender ist. Das ist die einzig wirklich korrekte Art. Wo der seinen Arbeitsplatz hat ist völlig irrelevant, da Du ihm als AR-Vorsitzender der betreffende. AG schreibst. vor 19 Minuten von Yerg: Aufsichtsrat der B AG Herrn A c/o C AG Beispielstraße 123 45678 Schönerort Die C-AG hat da nix mit zu tun. Das ist also leider falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 23, 2020 vor 7 Minuten von McScrooge: Die C-AG hat da nix mit zu tun. Das ist also leider falsch. Falsch ist es nicht, es ist eine von mehreren Möglichkeiten. Daß die C AG inhaltlich nichts damit zu tun hat, ist ja durch das „c/o“ hinreichend klargestellt. vor 23 Minuten von Yerg: Wenn es Briefpost sein muss (warum?) Aus … querulatorischen Gründen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McScrooge Januar 23, 2020 · bearbeitet Januar 23, 2020 von McScrooge vor 36 Minuten von chirlu: Falsch ist es nicht, es ist eine von mehreren Möglichkeiten. Daß die C AG inhaltlich nichts damit zu tun hat, ist ja durch das „c/o“ hinreichend klargestellt. Aus … querulatorischen Gründen? Falsch evtl. nicht, es kommt an. Aber richtig eben auch nicht. Es geht um die AG wo der AR Vorsitzender ist, also ist das die richtige Anschrift. Ich weiß hier zufällig aus eigener Erfahrung genau wovon ich rede Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MrBlauauge Januar 24, 2020 vor 12 Stunden von Aktie: Die Frage ist natürlich mehr als vage. Wenn es um eine mittelgroße Bank geht: Namen des AR-V aus dem Impressum oder der Internetseite entnehmen, meistens sind es regionale Unternehmer oder Persönlichkeiten, und dann einen Brief an deren Firmenadresse/Dienstsitz schicken. Oder eben an die offizielle Unternehmensanschrift und den Namen ganz oben drauf und den Hinweis "persönlich". Meiner Meinung nach richtet sich dies nicht nach der Anzahl von Mitarbeitern oder dem Umsatz des Unternehmens, wenn ich einen AR-Vorsitzenden korrekt anschreiben will... Name ist bekannt, muss sogar veröffentlicht sein, nur wie ich ihn kontaktieren kann, fehlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McScrooge Januar 24, 2020 Den Namen des AR-Vorsitzenden findet man auf der Homepage des Unternehmens und ebenso die Anschrift des Unternehmens. Und so kann man den AR-Vorsitzenden anschreiben. Ich verstehe wirklich das Problem nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MrBlauauge Januar 24, 2020 vor 9 Stunden von chirlu: Falsch ist es nicht, es ist eine von mehreren Möglichkeiten. Daß die C AG inhaltlich nichts damit zu tun hat, ist ja durch das „c/o“ hinreichend klargestellt. Aus … querulatorischen Gründen? Wenn die Firma, um die es geht, rd. 10.000 MA hat, und die Firma, bei der Herr A im Vorstand sitzt, nochmals 5.000 ... dann soll ich wohl meine Anliegen bei Herrn A telefonisch anbringen ... aber hallo, es ist kein Zwei-Mann-Betrieb; vielen Dank für Hinweise dieser Art. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McScrooge Januar 24, 2020 Es ist vollkommen egal wieviele Mitarbeiter das Unternehmen hat... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TWP17 Januar 26, 2020 Also ist es relativ normal das der AR Vorsitzende Büro+Stab bei der Gesellschaft (wo er AR ist) hat. Ergo dort hin schreiben, wo er AR ist, da dort die Post auch sinnvollerweise bearbeitet wird :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag