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Rückerstattung schweiz. Quellensteuer

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Dudelinode

Ich denke über ein investment in Nestle nach. Jedoch schreckt mit aktuell noch das Quellensteuerthema ab.

Wie sieht es aus wenn man in das ADR US6410694060 anstelle von der eigentlichen Aktie CH0038863350 investieren würde.

 

Ist die Quellensteuerproblematik damit behoben (ist ja in US listed paper dann)? Kenne mich leider mit ADRs nicht wirklich aus, gibt es hier andere Problematiken ? Dividende sollte es ja trotzdem geben, nur das ich mir eben zusätzliches CHF USD exposure in die Aktie hole.

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WOVA1

Ist die Quellensteuerproblematik damit behoben (ist ja in US listed paper dann)? Kenne mich leider mit ADRs nicht wirklich aus, gibt es hier andere Problematiken ? Dividende sollte es ja trotzdem geben, nur das ich mir eben zusätzliches CHF USD exposure in die Aktie hole.

 

Die Quellensteuer wird an der Quelle abgezogen - d.h. in der Schweiz.

Der Rest der Dividende wird dann an den ADR-Emittenten weitergereicht.

Der nimmt dann allerdings in der Regel auch nochmal eine Gebühr, um die Dividenden weiter zu reichen.

 

Kurz: schlechte Idee.

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Daxa

Wie sieht das eigentlich generell bei der Quellensteuer aus, die in der Schweiz anfällt? Man hört öfters, dass es schwierig ist, diese von dort wieder zurückzubekommen, anders als z.B. wenn die Quellensteuer in den USA anfällt. Hat da jemand Erfahrung drin?

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Dudelinode
· bearbeitet von Dudelinode

Ist die Quellensteuerproblematik damit behoben (ist ja in US listed paper dann)? Kenne mich leider mit ADRs nicht wirklich aus, gibt es hier andere Problematiken ? Dividende sollte es ja trotzdem geben, nur das ich mir eben zusätzliches CHF USD exposure in die Aktie hole.

 

Die Quellensteuer wird an der Quelle abgezogen - d.h. in der Schweiz.

Der Rest der Dividende wird dann an den ADR-Emittenten weitergereicht.

Der nimmt dann allerdings in der Regel auch nochmal eine Gebühr, um die Dividenden weiter zu reichen.

 

Kurz: schlechte Idee.

 

Danke für die flinke Aussage. Das Quellensteuerthema wird mich dann wohl weiterhin von einem Investment in Nestle abhalten.

 

@Quellensteuer - sehr stark vereinfacht:

Alles über 15% Quellensteuer ist nicht anrechenbar in Deutschland. Sprich die Differenz zwischen 15% und was auch immer man in CH zahlt (35%?) kann man sich in CH wiederholen. Dauert jedoch und ist ein wenig bürokratischer Aufwand mit Deutschen- und entsprechendem lokalem Finanzamt.

 

In den USA, GB und NL besteht dieses Problem nicht da die Quellensteuer <=15% ist.

 

+1 Seite vorher in diesem selben Faden:

 

Bei dem vorgesehenen Anlagevolumen (1 k = ca. höchstens 20 Aktien, aufgerundet) würde ich ehr auf US-Aktien zurückgreifen. Du solltest berücksichtigen, daß das Verfahren zur Quellensteuererstattung mit der Schweiz zwar problemlos läuft, jedoch zeitaufwendig (Bescheinigung des örtlichen Finanzamtes) und ggfs. mit zusätzlichen Gebühren (tax-voucher, Umrechnung der CHF-Gutschrift in €) verbunden sein kann. Bei ca. 20 Aktien und einer Dividende von - vielleicht - 2,25 CHF (= 45 CHF insgesamt) betrüge die mögliche Quellensteuererstattung ca. 9 CHF (oder ca. 7,5 €). Ob sich das lohnt, mußt Du selbst entscheiden. Erkundige Dich auf jeden Fall bei Deiner Bank, ob für die Ausstellung des tax-voucher Gebühren anfallen.

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Dividendenjaeger

Ich denke über ein investment in Nestle nach. Jedoch schreckt mit aktuell noch das Quellensteuerthema ab.

Wie sieht es aus wenn man in das ADR US6410694060 anstelle von der eigentlichen Aktie CH0038863350 investieren würde.

 

Ist die Quellensteuerproblematik damit behoben (ist ja in US listed paper dann)? Kenne mich leider mit ADRs nicht wirklich aus, gibt es hier andere Problematiken ? Dividende sollte es ja trotzdem geben, nur das ich mir eben zusätzliches CHF USD exposure in die Aktie hole.

 

 

Ich kann dir dazu keine definitive Antwort geben, in anderen Foren wurde aber bestätigt, dass bei der ADR nur 15% Steuer in den USA abgezogen werden.

Sie dir mal ab diesem Post (http://www.bullfire.de/showthread.php?p=2938009&highlight=ADR#post2938009) und die folgende Diskussion an.

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Kaffeetasse

Unglaublich, aber sooo typisch deutsch. "Steuern sparen" über alles... :-

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Chartwaves

Unglaublich, aber sooo typisch deutsch. "Steuern sparen" über alles... :-

 

Vor allem dann, wenn man Stunden eigener Zeit investieren muss, um am Ende vielleicht fünf Euro achtunddreißig erstattet zu bekommen :lol:

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Gaspar

Also die QST ist ja 35%. Da kommt schon was zusammen, wenn man nicht gerade nur 10 Aktien hat. Es sind 20% , die man erst spät wieder bekommt.

 

Die ADR wären US6410694060

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Dudelinode
· bearbeitet von Dudelinode

Unglaublich, aber sooo typisch deutsch. "Steuern sparen" über alles... :-

 

Wenn du über 20% hinwegsehen kannst top :thumbsup:

Außerdem geht es doch weniger um die Steuer (denn du sparst ja effektiv keine) sondern den Aufwand/ Zeit invest welchen du minimierst.

 

Nachdem du dir jetzt aber deinen Lacher plazieren konntest, kannst du denn auch was zum Inhalt beitragen oder endet es hier ?

 

 

.....

 

Die ADR wären US6410694060

 

Ich habe den oben verlinkten Forumsauszug (http://www.bullfire.de/showthread.php?p=2938009&highlight=ADR#post2938009) vorhin überflogen und auch die 2-3 darauffolgenden Seiten gelesen. Darin gibt es jedoch konträre Meinungen ob man die 20% an Quellensteuerdifferenz nicht ebenfalls nachzahlen muss (um sie dann später doch wiederzuholen?! da das Herkunftsland nach wie vor CH bliebe und nur der Emittent in den USA sitze. Eingezogen wird sie vorab jedoch anscheinend nicht. Allerdings war auch war die Aussage zu potentiellen ADR related fees nicht eindeutig beantwortet.

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lalin1972

Außerdem geht es doch weniger um die Steuer (denn du sparst ja effektiv keine) sondern den Aufwand/ Zeit invest welchen du minimierst.

 

 

Man muß folgendes beachten:

1. Man braucht einen tax voucher. Den muß evtl. von seinem broker (gegen Gebühr!) anfordern.

2. Das Ausfüllen des Formulars am Computer ist einfach und schnell - Anleitungen gibt es im Netz

3. Die meiste Zeit benötigt vermutlich die Ansässigkeitsbestätigung des deutschen Finanzamtes. Evtl. ist das postalisch möglich, ich mache es mit der Abgabe der ESt-Erklärung

 

Noch ein Hinweis:

Man kann drei Jahre zusammenfassen - muß das ganze Prozedere also nicht jedes Jahr neu machen.

 

Aufgrund der möglichen Gebühren bei der Ausstellung des tax vouchers sowie der Umrechnungsgebühr bei Gutschrift des Erstattungsbetrages (erfolgt in CHF), lohnt es sich nicht für einen geringen Betrag. Aber vielleicht kommen ja noch andere Schweizer Aktien hinzu.

 

Fazit:

Bei einem kleinen Investment sollte man über den ADR nachdenken, ansonsten ziehe ich den Kauf der Aktie vor.

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Dudelinode
· bearbeitet von Dudelinode

Außerdem geht es doch weniger um die Steuer (denn du sparst ja effektiv keine) sondern den Aufwand/ Zeit invest welchen du minimierst.

 

 

Man muß folgendes beachten:

1. Man braucht einen tax voucher. Den muß evtl. von seinem broker (gegen Gebühr!) anfordern.

2. Das Ausfüllen des Formulars am Computer ist einfach und schnell - Anleitungen gibt es im Netz

3. Die meiste Zeit benötigt vermutlich die Ansässigkeitsbestätigung des deutschen Finanzamtes. Evtl. ist das postalisch möglich, ich mache es mit der Abgabe der ESt-Erklärung

 

Noch ein Hinweis:

Man kann drei Jahre zusammenfassen - muß das ganze Prozedere also nicht jedes Jahr neu machen.

 

Aufgrund der möglichen Gebühren bei der Ausstellung des tax vouchers sowie der Umrechnungsgebühr bei Gutschrift des Erstattungsbetrages (erfolgt in CHF), lohnt es sich nicht für einen geringen Betrag. Aber vielleicht kommen ja noch andere Schweizer Aktien hinzu.

 

Fazit:

Bei einem kleinen Investment sollte man über den ADR nachdenken, ansonsten ziehe ich den Kauf der Aktie vor.

 

Dank dir. Aber kann man es denn so versimplifzieren? Die ersten 3 Punkte und damit verbundene Zeit besonders für Punkt 1 & 3 war wohl allen klar aber stellt für mich nur einen Teil der Wahrheit dar.

 

Der Punkt wo ich mir aber doch recht unsicher bin ist eben explizit bezogen auf die ADR

  1. ob ein ADR das Problem wirklich löst oder aber der Broker dir einfach nur 15% anrechnet. Du aber 20% am Ende des Jahres freiwillig nachzahlen und dir dann trotzdem wiederholen musst
  2. sonstige Gebühren welche eine ADR für eine potentielle Dividendenweitereichung nimmt
  3. Unterschiedliche Kursschwankungen aufgrund der Liquidität?

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Fragender0815

Ich hab da mal 'ne Frage....

Ich arbeite in Deutschland für eine schweizer Firma und nehme seit ein paar Jahren an einem Aktienprogramm teil.

Das Konto befindet sich in de Schweiz. Von meinem Gehalt wird ein Betrag x einbehalten und davon in der Schweiz Firmenaktien gekauft.

Die AG zahlt jedes Jahr eine Aktien Dividende, die auch meinem Konto gutgeschrieben wird.

 

Macht es eigentlich Sinn, bei einem Depotstand von 25.000€ die schweizer Zinssteuer über das Finanzamt zum Teil rückerstatten zu lassen?

Hat das FA überhaupt Kenntnis von meinem schweizer Aktiendepot? Will ja keine schlafende Hunde für ein paar Kröten Rückerstattung wecken.

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich

Hallo zusammen,

 

ich hole dieses Thema mal wieder hoch, weil ich zum einen meine Erfahrungen mit der Rückholung der "schweizer Verrechnungssteuer auf Zinsen und Dividenden" mit euch teilen möchte und zum Anderen eine Frage habe, die mich seit gestern beschäftigt.

 

Erst mal zum Vorgehen und meinen Erfahrungen bislang:


  •  
  • Um die Rückerstattung in Angriff zu nehmen, benötigt man zum einen - wie oben beschrieben - den TAX-VOUCHER seiner depotführenden Bank. Bei meiner Bank bekomme ich den unaufgefordert und kostenlos.
  • Das Formular (FORM 85) kann man sich im Netz auf den Seiten der Schweizer Finanzbehörden herunterladen. Geht auch problemlos.Hier empfehle ich, sich das Formular immer frisch herunterzuladen, da das Formular offenbar immer nur eine begrenzte Gültigkeit hat und man es bei längerer "Lagerung" nicht mehr bearbeiten kann (bedeutet: wenn ich meine Rückerstattung für drei Jahre machen möchte, macht es Sinn das Formular erst am Ende der Periode herunterzuladen).
  • Um das Formular am Rechner bearbeiten zu können (es ist kein pdf, sondern irgend ein anderes Format) braucht man den SNAP-FORM-VIEWER. Den gibt es ebenfalls kostenlos als Download über die Seiten der Schweizer Finanzbehörden. Das Ausfüllen geht sehr rasch und ist selbsterklärend.
  • Alternativ kann man sich das Formular sogar kostenfrei vom Schweizer FA schicken lassen.
  • Da ich eine Frage hatte, habe ich in der Schweiz beim FA angerufen und muss sagen: Wow! Ich hatte sofort einen kompetenten und freundlichen Ansprechpartner an der Leitung und meine Fragen wurden perfekt beantwortet. Das hat man bei Behörden ja leider nicht immer....
  • Nachdem das Formular ausgefüllt ist, muss man beim Deutschen FA eine Bestätigung und einen Stempel abholen, dass man in D seinen Wohnsitz hat. Das funktioniert auch sehr unkompliziert.
  • Dann das Formular, den TAX-VOUCHER und die Dividendenabrechnungen in den Umschlag stecken und ans Schweizer FA schicken.
     
     

 

Bis hierhin also alles einfach und unkompliziert. Da man diese Aktion nur alle drei Jahre machen muss, finde ich, dass der Aufwand lohnt. Ich werde berichten, wie der Vorgang weiter geht und wie lange es dauert, bis das Geld angekommen ist.

 

Und nun zu meiner Frage, die mich seit gestern umtreibt:

Als ich der netten Dame beim Finanzamt den Antrag vorgelegt habe und ich ihr die Dividendenabrechungen auch zeigen wollte, sagte sie sinngemäß:" Das brauchen wir jetzt nicht - das schauen wir uns später an und schauen, ob Sie ausländische Kapitalerträge angegeben haben"

 

Was genau meint die gute Dame damit?

Ich gebe in meiner Erklärung (Anlage KAP) immer brav das an, was ich von der Bank geschickt bekomme. D.h. ich trage stumpfsinnig alle Beträge in die von der Bank vorgegebenen Zeilen ein.

Hier gibt es in Zeile 15 die Möglichkeit "ausländische Kapitalerträge" einzutragen und weiterhin in Zeile 50 und 51 die Möglichkeit "Angerechnete ausländische Steuern" und "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" zu dokumentieren. Ist das damit gemeint oder muss ich sonst noch irgendwo was eintragen?

 

Und noch eine Frage, die mir bei dem Vorgang aufgekommen ist:

Wie verhält es sich den mit der Rückholung, wenn zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung mein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft war, ich aber zum Ende des Jahres über meinem Pauschbetrag liege? Darf ich dann die schweizer Quellensteuer auch zurückforden und wenn ja: muss ich dann bei der Deutschen Steuererklärung etwas beachten?

 

Sorry für die Fragen - eigentlich dachte ich, der Vorgang wäre auch aus steuerlicher Sicht einfacher aber die Bemerkung der FA-Mitarbeiterin (s.o.) hat mich jetzt doch verwirrt und beunruhigt.

 

 

Ich hoffe, es kann mir hierzu jemand eine Antwort geben...

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Günter Paul

Merkwürdiger Zeitpunkt , Dezember 2016...

Wenn es sich um Einnahmen aus dem laufenden Jahr 2016 handelt , wirst du die dafür gültige Steuerbescheinigung in Verbindung der von dir Auszufüllenden Unterlage KAP vorlegen müssen .

 

Das kannst du jetzt aber noch nicht , jedenfalls nich für das laufende Jahr .

 

Die Banken verbuchen erst noch alles , was in 2016 anfällt , d.h. bei Ausländischen Einnahmen dauert es mitunter bis Mitte Januar , ehe alles verbucht ist , was 2016 betrifft , auch manche Fonds lassen sich Zeit , insofern wird dir die Bank FRÜHESTENS im Februar die Steuerbescheinigung aushändigen , bei mir ist es immer Anfang März .

 

Die Rückholung von der Schweiz erfolgt unabhängig von deinem Pauschbetrag , der orientiert sich nur an Deutschem Steuerrecht , die Ausländische Steuer und die anrechenbare noch nicht angerechnete wie bisher bzw. so ausfüllen , wie es die Bank vorgibt .

 

Du wirst diese Steuer aber nur verrechnet bekommen , wenn dein Freibetrag 801,- für Ledige , verheiratete doppelt ausgeschöpft ist und du tatsächlich Steuern auf Kapital entrichtet hast .

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich

Merkwürdiger Zeitpunkt , Dezember 2016...

Wenn es sich um Einnahmen aus dem laufenden Jahr 2016 handelt , wirst du die dafür gültige Steuerbescheinigung in Verbindung der von dir Auszufüllenden Unterlage KAP vorlegen müssen .

 

Das kannst du jetzt aber noch nicht , jedenfalls nich für das laufende Jahr .

 

Die Banken verbuchen erst noch alles , was in 2016 anfällt , d.h. bei Ausländischen Einnahmen dauert es mitunter bis Mitte Januar , ehe alles verbucht ist , was 2016 betrifft , auch manche Fonds lassen sich Zeit , insofern wird dir die Bank FRÜHESTENS im Februar die Steuerbescheinigung aushändigen , bei mir ist es immer Anfang März .

 

Die Rückholung von der Schweiz erfolgt unabhängig von deinem Pauschbetrag , der orientiert sich nur an Deutschem Steuerrecht , die Ausländische Steuer und die anrechenbare noch nicht angerechnete wie bisher bzw. so ausfüllen , wie es die Bank vorgibt .

 

Du wirst diese Steuer aber nur verrechnet bekommen , wenn dein Freibetrag 801,- für Ledige , verheiratete doppelt ausgeschöpft ist und du tatsächlich Steuern auf Kapital entrichtet hast .

 

OK - danke erst mal.

Ich verstehe nicht, warum ich nicht jetzt schon die zuviel entrichtete Quellensteuer aus der Schweiz für 2016 zurückfordern kann. Mmn. habe ich alle Dokumente, die ich dafür brauche (TAX-Voucher und Dividendenabrechnung). Es handelt sich um Dividenden von Roche und Nestle (Ausschüttungen immer März & April). Die Quellensteuer wird ja immer direkt am Ex-Tag abgezogen und man bekommt die Abrechnungen immer sofort. Somit sollte doch alles da sein, was ich brauche. Andere Formulare fragt das Schweizer FA nicht an, so wie ich den Prozess verstehe.

 

Warum brauche ich für die Rückholung der QS aus diesem Jahr die gültige Jahressteuerbescheinigung :'( Der obige Vorgang hat doch erst mal mit dem Deutschen Finanzamt nichts zu tun (außer der Bestätigung, dass ich meinen Wohnsitz in D habe....)?

 

Und ja: Unser Freibetrag ist auch für dieses Jahr ausgeschöpft (leider).

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JWInvest
· bearbeitet von JWInvest

Ich habe meine Steuererklärung in der Schweiz für 2016 schon erledigt. Dividenden von (Novartis, Roche, Nestle) kamen alle Anfang des Jahres. Tax Voucher hatte ich gleich kostenlos erhalten (Consorsbank).

Formulare habe ich Anfang August ausgefüllt. Diese dann im Finanzamt vorgelegt/bzw. abgegeben und Wohnsitz bestätigen lassen. Danach die Formulare per Brief in die Schweiz geschickt (Kosten 1,50 €). Ein Einschreiben wäre vllt sicherer, das muss aber jeder selbst entscheiden.

ca. 6 Wochen später im September hatte ich dann meine Quellensteuererstattung auf meinem Konto.

 

Also du kannst die Steuererklärung definitiv schon jetzt ausfüllen und in die Schweiz schicken!

 

Ich bin mittlerweile zur Deutschen Bank (maxblue) mit meinem Depot umgezogen. Hier habe ich ein Formular ausgefüllt, damit die Deutsche Bank mir die Quellensteuern zurückholt. Das soll kostenlos sein, es werden nur fremde Gebühren weitergegeben.

Hierzu habe ich eine Frage, ab welchen Steuerbetrag führt die Deutsche Bank das durch? Vielleicht weiß das hier ja jemand.

 

Konkret geht es für 2016 um die Länder Dänemark und Belgien. Sind beides sehr geringe Beträge, im einstelligen € Betrag. Würde ich selbst nie beantragen, wegen Sprache und Aufwand. Aber würde mich trotzdem freuen, wenn die Deutsche Bank es machen würde. ggf. gibt es vielleicht ja auch einen Mindestbetrag, ab wann die Deutsche Bank dies durchführt.

 

Für die Schweiz ist es erst wieder 2017 notwendig, da ich damals (2016) noch bei der Consorsbank war. Hier ist der Betrag auch deutlich höher. Da wird die Deutsche Bank das schon zurückholen, aber wohl dann erst 2018.

 

Viele Grüße

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Günter Paul

Merkwürdiger Zeitpunkt , Dezember 2016...

Wenn es sich um Einnahmen aus dem laufenden Jahr 2016 handelt , wirst du die dafür gültige Steuerbescheinigung in Verbindung der von dir Auszufüllenden Unterlage KAP vorlegen müssen .

 

Das kannst du jetzt aber noch nicht , jedenfalls nich für das laufende Jahr .

 

 

 

Die Rückholung von der Schweiz erfolgt unabhängig von deinem Pauschbetrag , der orientiert sich nur an Deutschem Steuerrecht , die Ausländische Steuer und die anrechenbare noch nicht angerechnete wie bisher bzw. so ausfüllen , wie es die Bank vorgibt .

 

 

 

OK - danke erst mal.

Ich verstehe nicht, warum ich nicht jetzt schon die zuviel entrichtete Quellensteuer aus der Schweiz für 2016 zurückfordern kann.

 

Warum brauche ich für die Rückholung der QS aus diesem Jahr die gültige Jahressteuerbescheinigung :'( Der obige Vorgang hat doch erst mal mit dem Deutschen Finanzamt nichts zu tun (außer der Bestätigung, dass ich meinen Wohnsitz in D habe....)?

 

Und ja: Unser Freibetrag ist auch für dieses Jahr ausgeschöpft (leider).

 

Ich hab`das jetzt mal ausgedünnt , du kannst , wenn du deine Bescheinigungen deines Schweizer Engagements vorliegen hast unabhängig von der Deutschen Einkommenssteuererklärung sofort die zu viel entrichteten Abgaben von der Schweiz zurückfordern .

Insofern stimmt , was der Schreiber zuvor dargelegt hat .

 

Die Einkommenssteuererklärung kann erst im Frühjahr beantragt werden , deswegen hat die Dame vom Finanzamt auch gesagt schauen wir uns später an , denn dazu benötigst du die Steuerbescheinigung deiner Bank , es sind grundsätzlich zwei verschiedene Vorgänge .

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eugenkss

Auf die Dividenden von schweizer Aktien wird ausländische Quellensteuer abgezogen.

Es sind 15% anrechenbar auf die deutsche Quellensteuer (Abgeltungssteuer). Wenn du (noch) übrigen Freistellungsauftrag hast, dann kommt die anrechenbare QS vorerst in eine Art Verlusttopf, bis irgendwann in demselben Jahr bei dir Erträge anfallen, auf die AbgSt anfällt und wird dann angerechnet.

 

Die rückforderbare QS kannst du rückfordern, sobald du die Unterlagen (Tax-Voucher, Finanzamtbestätigung, Snapform-Dokument) fertig hast.

Das hat mit der deutschen Steuer nichts zu tun.

 

Was die Dame am Finanzamt gesagt hat, kannst du vergessen. Sie hat dir nur den Stempel für das schweizer Formular gegeben, daher wollte sie den Dividendennachweis nicht sehen.

Für die deutsche Steuererklärung sind ausländische Kapitalerträge jene, die bei Banken/Depots im Ausland angefallen sind. Also z.B. wenn deine Aktien bei einer Bank in der Schweiz, UK, oder halt irgendwo im Ausland liegen. Das können dann sogar deutsche Aktien sein.

Wenn bei den Erträgen aber deutsche Abgeltungssteuer berücksichtigt wurde (Abzug oder Freistellung), dann sind es inländische Kapitalerträge, und ihre Steuerschuld ist damit abgegolten.

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich

Gut 10 Wochen nach Absendung des Tax-Vouchers ist die Mission "Rückholung der Quellensteuer aus der Schweiz" erfolgreich abgeschlossen. Das Geld ist auf dem Konto aufgeschlagen.

Im Prinzip lief alles sehr reibungslos und ich möchte hier noch mal die Freundlichkeit des eidgenössischen Finanzamtes loben. Jetzt wird erst mal wieder 3 Jahre gesammelt und dann starte ich eine neue Cash-back-Mission.

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cantaloupe

Ja, die Schweizer sind schnell geworden!

Das letzte Mal hatte ich fast ein halbes Jahr gewartet - 2016 waren es auch bei mir nur noch ca. 10 Wochen :-)

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morini
· bearbeitet von morini

Da ich keine Lust auf die Quellensteuerthematik habe, kommen mir schweizerische Aktien nicht ins Depot!

 

Somit ist Nestlé für mich völlig uninteressant.

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Akaman
vor 4 Stunden schrieb morini:

Da ich keine Lust auf die Quellensteuerthematik habe, kommen mir schweizerische Aktien nicht ins Depot!

 

Einfach kostenloses Depot bei maxblue einrichten! (Gibt sogar eine Wechselprämie von 0,5%.)

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Günter Paul

Wo ist eigentlich der Gerichtstandort , falls es zu Unstimmigkeiten bzw. einer Auseinandersetzung mit maxblue kommt ?

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Ramstein
vor 57 Minuten schrieb Günter Paul:

Wo ist eigentlich der Gerichtstandort , falls es zu Unstimmigkeiten bzw. einer Auseinandersetzung mit maxblue kommt ?

 

Guckst du hier.

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Solara
Am 14.4.2017 um 01:57 schrieb morini:

Da ich keine Lust auf die Quellensteuerthematik habe, kommen mir schweizerische Aktien nicht ins Depot!

Wenn jede Quellensteuer so leicht zurückzuholen wäre wie die der Schweiz, wäre das Anlegerleben ein Kinderspiel.

Am 14.4.2017 um 06:55 schrieb Akaman:

Einfach kostenloses Depot bei maxblue einrichten! (Gibt sogar eine Wechselprämie von 0,5%.)

Genau das habe ich vor kurzem getan, die Wechselprämie ist ein nettes Bonbon obendrauf.

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