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Ozymandias

Vorläufigkeitsvermerke in der Einkommensteuererklärung

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Ozymandias

Nachdem sich der Vorläufigkeitsvermerk mit der Frage ob die Erstausbildung Werbungskosten darstellen vor kurzem erledigt hat, möchte ich hier mal ein paar Infos zu den anderen sammeln und diskutieren.

 

1. Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung.

 

Kennt jemand das  anhängige Verfahren hierzu? Interessant ist hierbei auch die Neugestaltung der Einkommensteuererklärung 2020 bezüglich der außergewöhnlichen Belastungen. Sollte ein Gericht die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten streichen stehen die Finanzämter vor einem großen Schlamassel. Bislang hat der Steuerpflichtige seine außergewöhnliche Belastungen kreuz und quer reinschreiben können, das Finanzamt müsste alle Eingaben korrekt kategorisieren. In der neuen Anlage außergewöhnliche Belastungen sind die verschiedenen Kategorien getrennt: Krankheitskosten, Pflegekosten, Behinderungsbedingte Aufwendungen, Behinderungsbedingte KFZ-Kosten, Bestattungskosten, sonstige außergewöhnliche Belastungen.

 

Interessant ist hier auch die Frage wie weit der Vorläufigkeitsvermerk interpretiert werden kann:

 

Zitat

Haben Sie bisher keine außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht, weil diese sich wegen der bisherigen zumutbaren Eigenbelastung nicht ausgewirkt hätten? Dann prüfen Sie, ob Ihr Steuerbescheid den o.g. Vorläufigkeitsvermerk beinhaltet.

Reichen Sie Ihrem Finanzamt die Belege nach und stellen Sie einen Antrag auf Änderung Ihres Steuerbescheids nach § 165 Abs. 2 AO. Dann wird das Finanzamt die Ausgaben unter Anwendung der neuen günstigeren zumutbaren Eigenbelastung anerkennen

 

https://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/themen/koennen-sie-nachtraeglich-aussergewoehnliche-belastungen-geltend-machen

 

Würde das funktionieren?

 

 

2. Solidaritätzuschlag

Insbesondere BVerfG 2 BvL 6/14 anhängig - seit 2014 - nur für Veranlagungszeitraum 2007

 

3. Vorläufige Festsetzung von Zinsen - bezüglich der Höhe von 0,5% pro Monat

anhängige Verfahren Bundesverfassungsgericht: 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17

 

4. Höhe der Kind bezogenen Freibeträge nach § 32 Absatz 6 Sätze 1 und 2 EStG

Anhängiges Verfahren: BVerfG - 2 BvL 3/17

 

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