Flocki69 Januar 19, 2020 · bearbeitet Januar 19, 2020 von Flocki69 Hallo zusammen, ich habe am 05.12.19 eine Aktienanleihe HX1Y0D gekauft, Fälligkeit 03.01.20. Angelaufene Stückzinsen bis dahin 573 Tage. Bei der Abrechnung habe ich nun festgestellt, daß es eine Zinsvaluta von 4 Tagen gab, ich also 577 Tage Stückzinsen bezahlen mußte. Da am Ende der Laufzeit einer solchen Aktienanleihe die Kurse täglich fallen, fühle ich mich hier benachteiligt, da ich den (hohen) Kurs vom Tag X bezahlt und die (gestiegenen) Stückzinsen vom Tag x+4. Die Emittentin HVB antwortet nicht auf meine Anfragen. Ist es also legitim den Kurs von Tag X anzusetzen, aber die Stückzinsen von Tag X+4 anzusetzen? Eine Valuta von 1 oder maximal 2 Tagen ist nachvollziehbar, aber 4 Tage? Wie kann ich grundsätzlich im vorneherein in Erfahrung bringen, wieviel Tage Zinsvaluta es gibt? Oder kann der Emittent hier "machen was er will". Viele Grüße Flocki69 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 19, 2020 Das hat nichts mit Anleihen zu tun. Bitte dahin verschieben, wo es hingehört: Zertifikate. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Januar 19, 2020 Der 05.12.19 war ein Donnerstag, Valuta sollte t+2 gleich Montag 09.12.19 gewesen sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flocki69 Januar 19, 2020 vor 40 Minuten von Ramstein: Das hat nichts mit Anleihen zu tun. Bitte dahin verschieben, wo es hingehört: Zertifikate. Stimmt, aber Zinsvaluta betrifft ja auch Anleihen, ist also kein zertifikatespezifisches Thema. Wie kann ich denn verschieben? Mache ich dann natürlich gerne. vor 35 Minuten von ceekay74: Der 05.12.19 war ein Donnerstag, Valuta sollte t+2 gleich Montag 09.12.19 gewesen sein. Ist dann aber im Prinzip t+4 durch das Wochenende, oder? Ist t+2 normal? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 19, 2020 · bearbeitet Januar 19, 2020 von reckoner Hallo, ja, 2 Tage sind die Regel, und zwar 2 Bankarbeitstage. Eigentlich kann man sich auch darauf verlassen (aber ohne Gewähr ob es nicht doch Ausnahmen gibt). Und der Kurs entspricht auch dieser Valutarechnung, alle Marktteilnehmer sollten das wissen und mit einrechnen. Stefan PS: Der Thread kann imho hier bleiben, die Frage passt viel mehr zu Anleihen als zu Zertifikaten. Der Hinweis, dass das keine Anleihe ist ist aber wie immer sinnvoll (ich warte schon lange auf ein Gerichtsurteil welches den Ausdruck "Aktienanleihe" als arglistig bewertet). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Januar 19, 2020 vor 11 Minuten von Flocki69: Ist dann aber im Prinzip t+4 durch das Wochenende, oder? t+2 bleibt t+2 auch über ein Wochenende, siehe Final Terms: "Bankgeschäftstag" ist jeder Tag (der kein Samstag oder Sonntag ist), an dem das Clearing System und das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer-System (TARGET 2) (das "TARGET2") geöffnet ist. vor 11 Minuten von Flocki69: Ist t+2 normal? Ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flocki69 Januar 19, 2020 vor 32 Minuten von ceekay74: t+2 bleibt t+2 auch über ein Wochenende, siehe Final Terms: "Bankgeschäftstag" ist jeder Tag (der kein Samstag oder Sonntag ist), an dem das Clearing System und das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer-System (TARGET 2) (das "TARGET2") geöffnet ist. Ja. Also ist es folgerichtig korrekt daß ich für 4 Tage (zusätzlich) Stückzinsen zahlen mußte... Vielen Dank für die Erklärung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag