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Michael-35

Bausparkasse fordert Regelsparbeitrag

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Michael-35

Ich habe gerade auf meinem Kontoauszug der Bausparkasse Schwäbisch Hall folgenden Text entdeckt:

 

Hiermit fordern wir Sie auf ab Januar 2020 den monatlichen Regelsparbeitrag von Euro 102,26 Euro für diesen Bausparvertrag einzuzahlen

 

Was bedeutet das genau ?
 

Bausparvertrag: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Tarif: A-Spezial

Bausparsumme: 20.451 Euro

Vertragsbeginn: August 2000

monatliche Einzahlung: VL 39,88 Euro

Sparzins: 2 %

80 % der Sparsumme sind bereits eingezahlt

 

Muß ich jetzt die Differenz von 62,38 Euro einzahlen, damit der Vertrag nicht gekündigt wird ?

 

 

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Cai Shen
vor 1 Minute von Michael-35:

Muß ich jetzt die Differenz von 62,38 Euro einzahlen, damit der Vertrag nicht gekündigt wird ?

Steht da und die BSK hat das Recht dazu. 

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zap-o-trade
vor 14 Minuten von Michael-35:

Ich habe gerade auf meinem Kontoauszug der Bausparkasse Schwäbisch Hall folgenden Text entdeckt:

 

Hiermit fordern wir Sie auf ab Januar 2020 den monatlichen Regelsparbeitrag von Euro 102,26 Euro für diesen Bausparvertrag einzuzahlen

 

Was bedeutet das genau ?
 

Bausparvertrag: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Tarif: A-Spezial

Bausparsumme: 20.451 Euro

Vertragsbeginn: August 2000

monatliche Einzahlung: VL 39,88 Euro

Sparzins: 2 %

80 % der Sparsumme sind bereits eingezahlt

 

Muß ich jetzt die Differenz von 62,38 Euro einzahlen, damit der Vertrag nicht gekündigt wird ?

 

 

Oh, ich muss mir mein Kontoauszug noch mal genauer anschauen...

 

Es geht wohl darum, dass du schneller die Bausparsumme erreicht hast und dir Schwäbisch Hall dann wegen "Übersparung" kündigen kann.

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Shonsu

 

vor 3 Stunden von zap-o-trade:

Oh, ich muss mir mein Kontoauszug noch mal genauer anschauen...

 

Es geht wohl darum, dass du schneller die Bausparsumme erreicht hast und dir Schwäbisch Hall dann wegen "Übersparung" kündigen kann.

Ich hatte erst vor kurzem einen Vertreter da, der genau dies bestätigt hat.  Keine andere Bank bietet Dir gerade risikolos 2 % Zinsen an, Alle Bausparkassen "leiden" derzeit unter dem Niedrigzinsniveau und den für damalige Verhältnisse niedrigen garantierten Sparzinsen, die jetzt eben seeeehr hoch sind.  D.h. sie machen mit Deinem Vertrag miese. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall löst das Problem indem Sie Dich auffordern den Regelsparbetrag einzuzahlen und spätestens wenn mit Deinen Einzahlungen die 20.451 Euro erreicht sind, zahlen Sie Dich aus und sind den teuren Altvertrag los.

 

Ich weiß nicht wieviel Geld schon auf Deinem Altvertrag ist, aber meiner war schon relativ voll und Sie haben mir sogar noch 1% Prämie geboten wenn ich auf das Bauspardarlehen verzichte (was ich natürlich gerne noch mitnehme;) ). Evtl. gibt es so eine Option bei Deinem Vertrag auch und es lohnt sich jetzt schon rauszugehen. Sprich da am besten mal mit Deinem Berater / Verkäufer.

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ZfT

Die LBS West hat mich vor ein paar Wochen auch aufgefordert, den Regelsparbeitrag einzuzahlen. Der Vertrag steht "kurz vor voll" und wird dann sicherlich bald gekündigt...

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Michael-35

Hallo !

 

Eingezahlt sind Stand Dezember 2019 17.201 Euro ( 84 % ). Bis zur Bausparsumme von 21.451 Euro sind es also noch ca. 3.000 Euro.

 

Vor ca. 3 Jahren hatte ich bereits bei der Bausparkasse Schwäbisch  Hall nachgefragt, wie es mit der Treue-Prämie aussieht. 

 

Dort wurde mir gesagt daß die Treueprämie 50 % der gutgeschriebenen Guthabenzinsen beträgt. Vor ca. 3 Jahren wären das 1.240 Euro an Treue-Prämie gewesen.

 

Desweiteren wurde mir mitgeteilt, daß das Bausparguthaben einschließlich Zinsen zum Zeitpunkt der Zuteilung / Auszahlung die Bausparsumme nicht überschritten werden darf..

 

Auf das Bauspardarlehen hätte ich dann keinen Anspruch.

 

 

 

 

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Flocki69

Ja, Du mußt den Differenzbetrag zusätzlich einzahlen, sonst kann die Bausparkasse kündigen.

Die versuchen verständlicherweise gutverzinste Verträge "mies" zu machen.

Also ich würde das an Deiner Stelle machen um den Vertrag so lange wie möglich zu nutzen.

Du mußt aber aufpassen, daß Du nicht über 21451€ übersparst, sonst kann es sein, daß Du den Bonus nicht bekommst.

Der Bonus zählt meines Wissens nicht zum Bausparguthaben, fliessen also nicht in die 21451€ mit ein.

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T8Force

Ist bei mir genauso. Bausparvertrag über 27.500€ mit 4% Zinsen. 

Habe den Beitrag auf das Minimum laufen um die nächsten 3 Jahre noch von den hohen Zinsen zu profitieren.

Aber wie schon geschrieben, solltest du darauf achten nicht zu überstarken um die Sonderzinsen mitzunehmen. Die fallen sonst weg.

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MrBlauauge
Am 18.1.2020 um 22:55 von Michael-35:

Hallo !

 

Eingezahlt sind Stand Dezember 2019 17.201 Euro ( 84 % ). Bis zur Bausparsumme von 21.451 Euro sind es also noch ca. 3.000 Euro.

 

Vor ca. 3 Jahren hatte ich bereits bei der Bausparkasse Schwäbisch  Hall nachgefragt, wie es mit der Treue-Prämie aussieht. 

 

Dort wurde mir gesagt daß die Treueprämie 50 % der gutgeschriebenen Guthabenzinsen beträgt. Vor ca. 3 Jahren wären das 1.240 Euro an Treue-Prämie gewesen.

 

Desweiteren wurde mir mitgeteilt, daß das Bausparguthaben einschließlich Zinsen zum Zeitpunkt der Zuteilung / Auszahlung die Bausparsumme nicht überschritten werden darf..

 

Auf das Bauspardarlehen hätte ich dann keinen Anspruch.

 

 

 

 

Das ist also ein Tarif, wo es "Treueprämie" gibt - Vorsicht, wenn Du noch Verträge hast, wo es "Bonus" gibt, da sind die Regelungen anders...

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zap-o-trade
vor 22 Minuten von MrBlauauge:

Das ist also ein Tarif, wo es "Treueprämie" gibt - Vorsicht, wenn Du noch Verträge hast, wo es "Bonus" gibt, da sind die Regelungen anders...

Auf was muss ich denn bei einem Vertrag mit Treuebonus besonders achten?

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Seabushy

Es gelten bei verschiedenen Tarifen und BSK unterschiedliche Regelungen.

Am besten die Bedingungen zur Hand nehmen und lesen. Dort sollte man alle relevanten Infos finden können.

Wie lange gespart werden muss, ggfs. Ruhephase, Bewertungszahlen, Zeit nach der Zuteilung - es gibt unendlich viele Möglichkeiten.

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MrBlauauge
vor einer Stunde von zap-o-trade:

Auf was muss ich denn bei einem Vertrag mit Treuebonus besonders achten?

Bei meiner BSK sind die Begriffe so abgegrenzt: es gibt die Treueoption bei jüngeren Verträgen, bei älteren gab es den Bonus ( habe noch einen aus dem Jahr 1999, da gibt es bis zu insges. satten 4,5 % ), bei dem darf der Bonus mit dem Guthaben zusammen, die Bausparsumme nicht übersteigen, denn bei Darlehensverzicht ( und der kann nur erklärt werden, wenn noch Luft zur Bausparsumme ist ) gibt es dann einen erhöhten Bonus von dann 1,5% - also 0,5 Prozent oben drauf - der Basiszins beträgt 3%.

 

Ich lasse mir immer von der Bausparkasse erklären und bestätigen, unter welchen Voraussetzungen es die Treueoption bzw. den Bonus/Sonderbonus gibt; das ist sicherer, als versuchen zu wollen, die ABB selbst zu interpretieren...

vor einer Stunde von Seabushy:

Es gelten bei verschiedenen Tarifen und BSK unterschiedliche Regelungen.

Am besten die Bedingungen zur Hand nehmen und lesen. Dort sollte man alle relevanten Infos finden können.

Wie lange gespart werden muss, ggfs. Ruhephase, Bewertungszahlen, Zeit nach der Zuteilung - es gibt unendlich viele Möglichkeiten.

...ich kann nur raten, die Voraussertzungen für die Erfüllung von Bonus oder Treueoption bei der BSK anzufragen und sich schriftlich bestätigen zu lassen; die ABB sind relativ kompliziert zu verstehen, weil nicht immer alle Bedingungen in nur einem § stehen, sondern man erkennen muss, welche §§ einzubeziehen sind. Ich lasse mir sogar bestätigen, zu welchem Datum mit einer evtl. Kündigung zu rechnen ist, denn wenn gekündigt ist, kann man keinen Darlehensverzicht mehr erklären.

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Dr. Seltsam

Gemäß AGB für den Tarif A ab 07.2002 ist laut Anhang für die Tarifvariante AR ohne Wahlzuteilung ein Mindestsparguthaben von lediglich 50% der Bausparsumme vereinbart.  Ich habe die BSK daher aufgefordert mir zu erläutern, woraus sie konkret die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Sparleistung ableitet.

Andererseits könnte das die Gelegenheit sein, die Treueprämie nochmal zu erhöhen. Diese wird auf die gutgeschriebenen Guthabenzinsen gezahlt. Eigentlich müsste es auch möglich sein, für die zurückliegende Ruhephase Nachzahlungen per Einmalzahlung zu leisten, so dass die Zinsen 2020 entsprechend höher ausfallen. Man muss nur aufpassen, dass das Guthaben die Bausparsumme nicht überschreitet, sonst ist die Treueprämie futsch.

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MrBlauauge
vor 3 Stunden von Dr. Seltsam:

Gemäß AGB für den Tarif A ab 07.2002 ist laut Anhang für die Tarifvariante AR ohne Wahlzuteilung ein Mindestsparguthaben von lediglich 50% der Bausparsumme vereinbart.  Ich habe die BSK daher aufgefordert mir zu erläutern, woraus sie konkret die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Sparleistung ableitet.

Andererseits könnte das die Gelegenheit sein, die Treueprämie nochmal zu erhöhen. Diese wird auf die gutgeschriebenen Guthabenzinsen gezahlt. Eigentlich müsste es auch möglich sein, für die zurückliegende Ruhephase Nachzahlungen per Einmalzahlung zu leisten, so dass die Zinsen 2020 entsprechend höher ausfallen. Man muss nur aufpassen, dass das Guthaben die Bausparsumme nicht überschreitet, sonst ist die Treueprämie futsch.

Nach meiner Erfahrung lassen die, obwohl sie den Regelsparbeitrag fordern, keine 100 € mehr als den Regelsparbeitrag zu; ich mache es immer so, dass ich sogar mehr als den Regelsparbeitrag einzahle - und, wenn die nicht wollen, überweisen sie den übersteigenden Betrag wieder zurück. Deine Frage kann ich mit "probieren" beantworten...

 

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Belgien

Es gibt stets zwei Möglichkeiten für die Bausparkassen, aus diesen für sie unattraktiven Bausparverträgen herauszukommen. Falls das Sparguthaben die vereinbarte Bausparsumme erreicht ("übersparter Vertrag") oder falls 10 Jahre seit Feststellung der Zuteilungsreife des Bausparvertrags durch die BSK vergangen sind. In diesen beiden Fällen kann die BSK kündigen und für den Bausparer endet die Phase des hochverzinsten Sparkontos. Wenn sich das Ende der 10-Jahres-Frist nähert, dann braucht man keine Befürchtung hinsichtlich des Übersparens zu haben, denn dann ist eh bald Schluss.

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Michael-35

Hallo !

 

Wie genau kann ich die Treueprämie in Anspruch nehmen.

 

Muß ich da selbst ein Schreiben aufsetzten oder gibt es da ein vorgefertigtes Formular ( habe ich jedenfalls keins auf der Homepage gefunden )

 

 

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Dr. Seltsam

Es kann sein, dass das je nach Tarifbedingungen unterschiedlich ist.  Aus meinem bisherigen Schriftverkehr:

 

Zitat

die Voraussetzungen zur Treueprämien-Option finden Sie im § 3 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB).
Die Treueprämien-Option können Sie frühestens fünf Jahre nach Vertragsbeginn wählen.
Die "Treuezeit" beginnt erst, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
■ am Bewertungsstichtag muss die Zielbewertungszahl - derzeit 44 - erreicht sein
■ das Bausparguthaben beträgt mindestens 25 % der Bausparsumme
■ Sie haben erklärt, dass Sie die Treueprämien-Option wünschen.
Wenn Sie die Treueprämien-Option gewählt haben, erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen die Treueprämie:
■ Ihr Vertrag läuft bei Zuteilung bereits sieben Jahre im Tarif A oder Fuchs
■ "Treuezeit" von mindestens zwölf Monaten
■ Sie verzichten auf das zugeteilte Bauspardarlehen (Darlehensverzicht). Dabei darf
das Bausparguthaben einschließlich Zinsen die Bausparsumme noch nicht erreicht haben

Wir hatten einen Vordruck der BSK mit der Überschrift "Erklärung zur Treueoption" unterschrieben, in dem es einfach nur hieß

Zitat

Ja, ich entscheide mich/wir entscheiden uns für die Treueoption.
(siehe § 3 der allgemeinen Bausparbedingungen)

Zuvor gab es ein Infoschreiben:

Zitat

Ihr Bausparkonto hat ein interessantes Stadium erreicht. Sie können sich jetzt für die Treueoption entscheiden.
Benötigen Sie nach einer Vertragslaufzeit von mindestens sieben Jahren Ihr Bauspardarlehen nicht und verzichten deshalb darauf, können Sie eine Treueprämie von 1 % jährlich
erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Treueoption in Tarifprogrammen mit Rendite-Variante ca. 1,5% jährlich betragen.
Zusätzlich erhalten Sie unter den gleichen Voraussetzungen noch eine Sondervergütung. Diese entspricht der bezahlten Abschlussgebühr für die zugeteilte Bausparsumme.
Außerdem muss ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie sich für die Treueoption entschieden haben, eine "Treuezeit" von zwölf Monaten eingehalten werden. Dabei darf das Bausparguthaben einschließlich Zinsen bei Auszahlung die Bausparsumme noch nicht erreicht haben. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren weiteren Sparzahlungen.
Die zusätzliche Vergütung, die Sie nach Annahme der Treueoption unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, wird bei Auszahlung Ihres Sparguthabens dem Bausparkonto gutgeschrieben. Aus steuerlicher Sicht ist dies ein Kapitalertrag. Bitte prüfen Sie deshalb, ob ein Freistellungsauftrag erteilt oder ein bereits vorhandener Auftrag erhöht werden sollte.

 

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Landei1

Frage an Dr. Seltsam:

Sie schreiben, Sie haben einen Vordruck der BSH "Erklärung zur Treueoption" an die Bausparkasse zurückgeschickt ... wann war das und haben Sie dazu irgend ein Bestätigungsschreiben von der Bausparkasse erhalten bzw. können Sie in Ihren Unterlagen jetzt erkennen, dass diese Annahme der Treueoption bei der Bausparkasse eingegangen ist??

Wir hatten dieses Formular 2011 bereits an die BSH zurückgeschickt.

Im Jan 2020 erhielten wir nun die Kündigung zum BSV. Jetzt behauptet die Bausparkasse, dass diese Erklärung nie bei Ihnen eingegangen und die Treueoption somit nicht hinterlegt ist.

Fazit: Wir bekommen die Treueprämie lt. aktuellem Stand nicht gewährt!

Meine Frage: hätten wir bemerken/erkennen können, dass hier etwas schief gelaufen ist ?? Für uns war die Angelegenheit mit Absenden des unterschriebenen Formulars eigentlich erledigt.

Vielen Dank!!

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Dr. Seltsam
· bearbeitet von Dr. Seltsam

Wir haben den Verzicht auf das Bauspardarlehen und die Erklärung zur Treueoption per Einschreiben erklärt und daraufhin eine Bestätigung erhalten:


 

Zitat

 

Bestätigung Ihrer Annahme der verbindlichen Treueoption
Sehr geehrte ...
Sie haben sich bei Ihrem Bausparvertrag dafür entschieden, die Treueprämie zu nutzen.
Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir diese Option in Ihrem Vertrag vorgemerkt haben.
Das heißt, wenn bei Ihrem Bausparvertrag alle Voraussetzungen zur Zuteilung erfüllt
sind, erhalten Sie Ihre Treueprämie, wenn
■ Sie auf Ihr zugeteiltes Bauspardarlehen verzichten,
■ Ihr Vertrag bei Zuteilung mindestens sieben Jahre alt ist und
■ Sie eine Treuezeit von zwölf Monaten einhalten.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Bausparguthaben einschließlich Zinsen zum
Zeitpunkt der Zuteilung/Auszahlung die Bausparsumme nicht erreicht oder überschreitet.

Auf das Bauspardarlehen kann sonst nicht mehr verzichtet werden. Somit gingen die

zusätzlichen Erträge der Treueoption verloren.
Wichtig: Obwohl Sie jetzt die Treueoption gewählt haben, können Sie sich einmalig anders

entscheiden und das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
Die zusätzliche Vergütung, die Sie nach Annahme der Treueoption unter bestimmten
Voraussetzungen erhalten, wird bei Auszahlung Ihres Sparguthabens dem Bausparkonto
gutgeschrieben. Aus steuerlicher Sicht ist dies ein Kapitalertrag. Bitte prüfen Sie des
halb, ob ein Freistellungsauftrag erteilt oder ein bereits vorhandener Auftrag erhöht
werden sollte.

 

 

Auch ohne diese Bestätigung wären wir wohl davon ausgegangen, dass mit dem Absenden der Erklärung alles erledigt ist und diese vorgemerkt wird. Nachprüfen kann man das m.E. nicht.

 

Ich habe noch etwas in der Ablage gefunden:


 

Zitat

 

Auch wenn Sie sich für die Treueprämie entschieden haben, können Sie das Bauspardarlehen noch in Anspruch nehmen. In diesem Fall kann der Vertrag frühestens zwölf Monate, nachdem Sie uns die Entscheidung mitgeteilt haben, ausgezahlt werden. Ein Anspruch auf die Treueprämie besteht dann aber nicht mehr.

Steht für Sie das Bauspardarlehen im Vordergrund, oder sind Ihre Pläne noch unbestimmt? Dann empfehlen wir Ihnen, die Erklärung zur Treueoption noch nicht abzugeben. Im Fall einer Vertragsänderung steht Ihnen nach Wahl der Treueoption keine Treueprämie mehr zu.
Möchten Sie die Treueoption nutzen? Dann senden Sie uns einfach die beiliegende Erklärung unterschrieben zurück. Gerne können Sie sich auch erst später für die Treueoption entscheiden. Wenn wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, wird Ihr Vertrag wie bisher weitergeführt.

 

 

Die Frage ist, mit welcher Begründung und Berechtigung konnte die BSK Ihren Vertrag kündigen?

Mir hat der Volksbank-Berater jetzt gesagt, dass im Falle einer Kündigung durch die BSK kein Anspruch mehr auf die Treueprämie bestünde. Ich sei daher gut beraten, der Aufforderung, wieder Einzahlungen zu leisten, nachzukommen. Die BSK würde wohl im Sommer die Verträge prüfen und dann alle kündigen, die keine Sparraten mehr geleistet haben. Zu meiner Überraschung erklärte er auch, dass die Bausparsumme um mindestens 1.000,- unterschritten werden müsse, da ansonsten keine Möglichkeit mehr bestünde, ein Mindestdarlehen in Anspruch zu nehmen. Das sei aber die Voraussetzung, um auf das Darlehen zu verzichten und die Treueprämie zu erhalten. Das sehe ich aber nicht so, nachdem der Verzicht auf das Darlehen ja bereits zuvor erklärt wurde. Das werde ich aber auch noch hinterfragen.

 

Ich warte jetzt erstmal auf die Stellungnahme der BSK zu meiner laufenden Anfrage, woraus diese einen Anspruch ableiten, weitere Einzahlungen zu fordern. 

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Landei1

Danke Dr. Seltsam.

Hätten wir die Erklärung mal lieber auch per Einschreiben geschickt!

Das Angebot zur Treueoption haben wir 2009 erhalten. Das Anschreiben dazu ist in unseren Unterlagen. 

Zurückgeschickt haben wir das Formular erst 2011 als für uns klar war, dass wir das Darlehen nicht benötigen werden.

In den Jahren 2010+2011+2012 haben wir keine Zahlungen mehr geleistet, ab 2013 schon wieder, was ja unterstreicht, dass wir absichtlich unseren "möglichen Darlehnsanspruch" vernachlässigen.

Der Vertrag ist aktuell zu 66% bespart. 

Als Kündigungsgrund wurde angegeben, dass der Vertag seit mind. 10 Jahren zuteilungsreif ist und wir die Zuteilung 10 Jahre nicht angenommen haben. Nun wurde mit 6 Mo Kündingungsfrist gekündigt. Das hätten wir ja sogar zähneknirschend hingenommen da bekannt ist, dass sich Bausparkassen von "lästigen Guthabenszinsen" lösen wollen und dürfen ... allerdings wollte ich mit einem Anruf klären, wie es sich mit der Treueprämie und unserer Freistellung verhält. Hier erhielten wir die Auskunft, dass kein Treueprämienformular vorliegt und somit alles hinfällig sei!  Der Vertrag ist von 2002, die Treueprämie wäre eine nicht unerhebliche Summe. Ein erstes Schreiben mit Erklärung des Sachverhaltes und Bitte um nachträgliche Berücksichtigung wurde abgelehnt. Der Vertrag sei ja jetzt bereits gekündigt. !? Daher wollte ich jetzt von ihnen wissen, ob wir hätten erkennen können, daß die Treueprämie nicht ordnungsgemäß hinterlegt ist. Ein Bestätigungsschreiben haben wir "leider" nicht erwartet. Danke schon mal.

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Dr. Seltsam

Ohne jetzt die Vertragsbedingungen im Detail durchgelesen zu haben.... Besteht denn wirklich die Verpflichtung, die Entscheidung zur Ausübung der Treueoption explizit schriftlich zu erklären? Entscheidend ist m.E. der Verzicht auf die Inanspruchnahme des Darlehens, und davon durfte die BSK ja offenbar ausgehen (schlüssiges Handeln).

Neben dem Vordruck zur Erklärung der Treueoption bekamen wir schon vorher auch Vordrucke, in denen der BSK mitgeteilt werden konnte, dass man auf das Darlehen verzichtet und den Vertrag weiterlaufen lassen möchte. Wurde sowas denn mal zurückgeschickt?

Ich würde einen Anwalt einschalten. Der Streitwert ist ja nur der Betrag der Treueprämie - das dürfte ein überschaubares Kostenrisiko sein.

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Dr. Seltsam

Aus einer aktuellen Antwort der BSK:

 

Zitat

Für den Erhalt einer Treueprämie in bestimmten Alttarifen sind unter anderem die Rege-
lungen des § 3 Abs. 2 der ABB maßgeblich. Eine der Voraussetzungen für den Erhalt der
Treueprämie ist, dass Sie auf das zugeteilte Darlehen verzichten müssen. Sowohl Zinsen
als auch etwaige staatliche Prämien werden dem Bausparkonto gutgeschrieben und er-
höhen damit den Guthabensaldo. Wenn das Bausparguthaben inkl. Zinsen und gutge-
schriebenen Prämien - ohne Treueprämie - zum Zeitpunkt der Zuteilung/Auszahlung die
Bausparsumme erreicht oder überschreitet, besteht kein Darlehensanspruch. In diesem
Fall kann daher auch kein Darlehensverzicht ausgesprochen werden und die Möglichkeit
der Treueprämieninanspruchnahme besteht nicht.
Gem. § 6 Abs. 1 ABB besteht kein Anspruch auf ein Bauspardarlehen unter 1.000,00 €.
Wenn das Bausparguthaben inkl. Zinsen und gutgeschriebenen Prämien - ohne Treu-
eprämie - zum Zeitpunkt der Zuteilung/Auszahlung die Bausparsumme um weniger als
1.000,00 € unterschreitet, haben Sie nach den ABB keinen Anspruch auf ein Bauspar-
darlehen. Ein Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen ist demnach nicht möglich. Ein
Anspruch auf Treueprämie scheidet in diesem Fall aus.

Wenn bei einem Darlehensanspruch von weniger als 1.000,00 € eine Treueprämie ge-
währt wird, so geschieht dies im Rahmen einer Kulanzentscheidung, da nach den ver-
traglichen Regelungen ein Anspruch auf Treueprämie nicht besteht.

Ich unterstelle der BSK, dass ihre aktuellen Aufforderungen, die Besparung fortzusetzen, darauf abzielen, sich vor der Treueprämie drücken zu können. Die meisten Leute werden -wenn überhaupt-  ihre Zahlungen erst kurz vor Erreichen der Bausparsumme stoppen und glauben, auf der sicheren Seite zu sein. Diese 1.000,-Euro-Schwelle ergibt sich allenfalls indirekt aus den Vertragsbedingungen und war in Erläuterungen früherer Jahre auch nie ein Thema.

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1-2-3

Danke für den Hinweis, das wäre wahrscheinlich teuer geworden. §6 Abs. 1 ist mir gar nicht aufgefallen, dann werde ich mal umgehend meinen Vertrag beenden.

Wobei man sagen muss, dass das sowieso fragwürdig ist. In jeglicher Kundenkommunikation zu der Treueprämie ist immer die Rede von der Bausparsumme und nicht "Bausparsumme - 1000€", aber wer will sich da schon auf einen Rechtsstreit einlassen, vor allem wenn es nur um einen 10k Bausparvertrag geht...

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Steve777
· bearbeitet von Steve777

Vielleicht für den ein oder anderen interessant:

 

Unser "Fuchs-Bausparer" der Schwäbisch Hall wurde Anfang der Woche ausgezahlt.

Wir hatten aufgrund Unachtsamkeit die 1000 Euro-Schwelle leider durch die letzte Zinsszahlung um ein paar Euro unterschritten.

Allerdings wurde uns der Treuebonus auf freundliche Bitte und Nachfrage dann doch noch ausgezahlt.

Das hätte ich nicht erwartet, hat uns aber umso mehr gefreut. Hie hat die oben beschriebene "Kulanz" also doch gegriffen.

Also nicht gleich aufgeben, sondern einfach mal reden mit den Leuten.

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Michael-35
vor 24 Minuten von Steve777:

Vielleicht für den ein oder anderen interessant:

 

Unser "Fuchs-Bausparer" der Schwäbisch Hall wurde Anfang der Woche ausgezahlt.

Wir hatten aufgrund Unachtsamkeit die 1000 Euro-Schwelle leider durch die letzte Zinsszahlung um ein paar Euro unterschritten.

Allerdings wurde uns der Treuebonus auf freundliche Bitte und Nachfrage dann doch noch ausgezahlt.

Das hätte ich nicht erwartet, hat uns aber umso mehr gefreut. Hie hat die oben beschriebene "Kulanz" also doch gegriffen.

Also nicht gleich aufgeben, sondern einfach mal reden mit den Leuten.

Wie hast Du denn die Treueprämie beantragt ? Schriftlich ?

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