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sharescreener

Direkte Steuerüberweisung von IB zum Finanzamt?

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sharescreener

Hallo,

 

kann man die Steuern direkt von IB auf das Konto des Finanzamtes überweisen?

 

Gruß

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reckoner

Hallo,

 

willst du jetzt für jede Frage einen neuen Thread aufmachen?

 

Da man aber bei IB keine Girokonto hat kann man auch nicht direkt überweisen.

 

Stefan

 

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Cai Shen
vor 7 Stunden von reckoner:

Da man aber bei IB keine Girokonto hat kann man auch nicht direkt überweisen.

Sicher? 

Ich kann in der Kontoverwaltung doch jede beliebige Kontoverbindung als Auszahlungsziel anlegen. 

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sharescreener
vor 38 Minuten von Cai Shen:

Sicher? 

Ich kann in der Kontoverwaltung doch jede beliebige Kontoverbindung als Auszahlungsziel anlegen. 

Genau! Deswegen habe ich gefragt. Bei der Überweisung würde würde jedoch als Absender 'Interactive Brokers' anstatt  mein Name stehen. 

 

 

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Cai Shen

Wenn es dir um das vermeiden des  hin- und herüberweisen geht, dann sollte zumindest deine Steuernummer im Betreff/Referenz stehen. 

Ich sehe da kein grundsätzliches Problem, müsste man mal eine kleine Überweisung auf ein Konto initiieren und schauen welche Angaben bei der Zielbank ankommen. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich kann in der Kontoverwaltung doch jede beliebige Kontoverbindung als Auszahlungsziel anlegen.

Und das kann man immer wieder ändern?

Kommt mir seltsam vor, und auch sehr gefährlich.

 

Meine Banken mit reinem Auszahlungskonto (Broker, Tagesgeldkonten) lassen das - hoffentlich - nicht zu.

 

Außerdem verstehe ich den Sinn nicht. Nur damit man einmal im Jahr (oder mit Vorauszahlungen 5 mal) direkt überweisen kann ändert man doch nicht ständig Kontoverbindung. Über die Zwischenstation "Girokonto" ist es doch praktisch der gleiche Aufwand.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Kannst du bei IB wirklich an einen Dritten überweisen oder nur auf Konten, dessen Eigentümer identisch mit den bei IB hinterlegten Eigentümerdaten sind?
Ich weiß es nicht. Überweisungen an Dritte wäre ein eigenständisches Bankgeschäft (Banklizenz zum Girogeschäft) und da bin ich überfragt, ob IB diese hat. Für IB bedeutet das intern zusätzliche Anforderungen z.B. wegen Geldwäsche, Erreichbarkeit usw.

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Cai Shen

IB müsste über seine Töchter eigentlich Banklizenzen in Luxemburg, Irland und U.K. besitzen, soweit ich informiert bin. 

Ich kann das bei gesteigertem Interesse gerne mal für das Forum ausprobieren, darf der TO in seinem Interesse aber auch selbst tun. 

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MeinNameIstHase

Die Webseite von IB erklärt das auf https://www.interactivebrokers.eu/de/index.php?f=6364&p=cash1

 

Fazit: Es geht, ist aber von diversen Bedingungen abhängig. Und mehr als eine Überweisung pro Monat kostet auch noch Geld, wenn ich das richtig lese. Bei manueller interner Prüfung durch IB ist eine taggleiche Ausführung nicht gewährleistet, was die Angelegenheit kurz vor Ablauf der Zahlungsfrist unpraktisch macht. Die Finanzkasse generiert sonst automatisch Säumniszuschläge.

 

Warum direkt eine Überweisung an das FA generieren?

Grund dafür kann nur ein Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung sein. Und sowas würde ich einfach über ein in D geführtes Girokonto abwickeln, vielleicht sogar per Einzugsermächtigung durch das FA, wenn man keine Zahlungsfrist-Überschreitungen (und Säumniszuschläge) riskieren will. So ein Steuerbescheid umfasst immer Einkommenssteuern für alle Einkünfte. Und regelmäßig kommen dann noch Quartalszahlungen (ESt-Vorauszahlungen) als Folgewirkung hinzu. Das sind dann 5 im Jahr.

 

Was gehört als Verwendungszweck in die Überweisung? Die Steuernummer (oben links im Bescheid) und "ESt-Bescheid für {Jahr} vom {Datum}"

.... und zusätzlich eigener Vorname Nachname, Steuer-ID= xxx (hilft der Finanzkasse bei Tippfehlern in der Steuernummer.)

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Überweisungen an Dritte wäre ein eigenständisches Bankgeschäft (Banklizenz zum Girogeschäft)

Ich denke sogar, dass es dann auch ein TAN-Verfahren geben muss (EU-Recht schreibt das doch vor, oder?).

 

Stefan

 

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