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siseb

NV-Bescheinigung oder Steuererklärung nach 4 Jahren + Zinsen?

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siseb

Hallo zusammen,

 

mir geht es um das Depot meiner Tochter. Im Rahmen einer Schenkung hat sie zum Jahresanfang mein freigewordenen Anteile (iShares MDax) aus dem VL-Depot übertragen bekommen. Dieses sollen demnächst verkauft werden und dafür ihr Depot mit dem Vanguard FTSE All-World aufgestockt werden. Mit dem Verkauf + den zu erwartenden Ausschüttungen liegt sie dieses Jahr (deutlich) über dem Freistellungsauftrag.

Nun wären 2 Varianten möglich:

1. NV-Bescheinigung einreichen und fertig. Oder,

2. Abgeltungssteuer zahlen und 2024 eine Steuererklärung machen. Da sie auch dann noch keine weiteren Einkünfte haben wird, sollte das Ausfüllen der Steuererklärung in 5 Minuten erledigt sein. Vorteil hier wäre, dass die zuviel bezahlte Steuer mit (aktuell) 0,5% pro Monat (6% p.a.) verzinst werden würde. 

 

Wäre Variante 2 für euch eine Option? Oder lieber die NV-Bescheinigung einreichen und einen Haken dran machen?

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Taxadvisor

Wenn Sie deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt, würde ich Variante 1 wählen. Die Rückzahlung (und auch nur die ESt-Rückzahlung nicht der Soli/KiSt) wird erst ab 01.04.2022 verzinst, ob dann noch die 6% gelten, muss sich aufgrund der laufenden Verfahren zeigen. Der effektive Zins sinkt somit bei Verkauf heute auf ca. 3% p.a., wenn das BVerfG eine Anpassung anmahnt, wären es wohl nur 1,5%.

 

Gruß

Taxadvisor

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Aktie
vor 17 Minuten von siseb:

Vorteil hier wäre, dass die zuviel bezahlte Steuer mit (aktuell) 0,5% pro Monat (6% p.a.) verzinst werden würde.

Nach aktueller Rechtslage, die schon in mehreren Verfahren vor BFH und BVerfG durchgespielt wird. Es ist durchaus im Rahmen des Möglichen, dass die Zinsen reduziert werden. Schon jetzt erfolgen die Zinsfestsetzungen überwiegend nur noch unter einem Vorläufigkeitsvermerk.

 

Die Idee ist nicht verkehrt, eigentlich sollte man ja dann auch grundsätzlich keinen Freistellungsauftrag einreichen. Wenn Abgeltungsteuer schon angefallen ist, würde ich die Zinsen wahrscheinlich mitnehmen und die Erklärung erst spät abgeben. Ich weiß aber nicht, ob ich, wenn ich die Möglichkeit hätte, den Aufwand nicht von vornherein vermeiden würde.

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MeinNameIstHase

Unabhängig von der ungewissen Zukunft der Verzinsung von Steuerguthaben. Das Geld fehlt bei der Wiederanlage bis zur Erstattung. Solange die Anlagerendite höher ausfällt, macht es keinen Sinn, Festgeld beim Staat (Steuerguthaben) anzulegen.

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siseb

Danke für eure Antworten. Entscheidender Punkt scheint also, dass die Verzinsung wahrscheinlich (in naher) Zukunft verringert werden könnte. Damit wird es wohl auf die NV-Bescheinigung hinauslaufen.

 

@MeinNameIstHase: Wenn man vorher weiß wie hoch die Anlagerendite ist, dann wäre vieles einfacher. Aber leider weiß zumindest ich das nicht. 

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