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Kleiner_investor

Versteuerung von Erträgen nach Umzug nach Schweden

Empfohlene Beiträge

Kleiner_investor
· bearbeitet von Kleiner_investor

Hallo,

 

mein erster Beitrag hier im Forum, seitdem ich bereits seit Jahren stiller Leser war. Macht immer Spaß hier zu stöbern :)

 

zu diesem Topic: ich bin am 01.07.2019 nach Schweden gezogen und frage mich wie sich das nun steuerlich auf meine Investments auswirkt.

 

Ich habe ein Aktiendepot mit thesaurierenden ETFs und Dividendenerträgen aus Einzelaktien bei einem deutschen Broker. Außerdem habe ich Crowdlending Erträge bei Plattformen bei denen ich mich damals mit meiner deutschen Adresse angemeldet habe. Nach meinem Verständnis müssten durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und SE alle Erträge in Schweden zu versteuern sein, da ich dort knapp die Mehrheit des Jahres verbracht habe (183 Tage).

 

Kennt jemand die rechtliche Lage auch in Schweden und kann mir weitere Infos geben?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi,

dem DBA Deutschland/Schweden nach steht das Besteuerungsrecht über private Kapitaleinkünfte dem Ansässigkeits-/Wohnsitzstaat zu; in Deinem Fall also nach Umzug Schweden. Falls Du dt. Wertpapiere im Depot hast, erhebt Deutschland eine Quellensteuer. Bei Dividenden (von dt. Aktien) kannst du bis auf 15% und bei Zinspapieren aus Deutschland kannst Du sie komplett beim Bundeszentralamt für Steuern zurück erlangen

(Formular hier: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/kapitalertragsteuerentlastung_node.html).

 

Wie die Schweden Kapitalerträge besteuern (Einkommenssteuer heißt dort "Statlig inkomstskatt") entzieht sich meiner Kenntnis. Da wäre ein schwedisches Wertpapierforum oder schw. StB vielleicht zielführender. Lt. DBA wird die Doppelbesteuerung durch die Anrechnungsmethode vermieden. Das heißt umgekehrt, dass dieses Instrument auch im nationalen schwedischen Steuerrecht verankert ist.

Im Falle von Erbschaften gibt es die Besonderheit, dass du (als Deutscher, gilt nicht für Ausländer, die in Deutschland gewohnt haben und wegziehen) bis zu 5 Jahre nach Wegzug noch in Deutschland steuerpflichtig bist (siehe §2 Absatz 1 Nr. 1 b ErbStG). Aber auch hier gibt es spezielle Regelungen im DBA Deutschland/Schweden.

 

Das dt. Außensteuergesetz kennt darüber noch ein paar Besonderheiten der Wegzugsbesteuerung, wenn unternehmerische Beteiligungen in Deutschland vorliegen (z.B. Kapitalbeteiligungen über 1%).

 

Für das Jahr des Umzugs musst du genau aufpassen, wie das DBA das Besteuerungsrecht definiert. Die "tiebreaker rules" sind in folgender Reihenfolge: ständige Wohnstätte - Mittelpunkt der Lebensinteressen - gewöhnlicher Aufenthalt - Staatsangehörigkeit. In Deutschland sagt man spaßhaft aber meist mit teuren Konsequenzen: Eine Zahnbürste im Bad reicht aus, um den gewöhnlichen Aufenthalt zu dokumentieren. Da gibt es z.B. Prominenz, dem Besuchsauflistungen in einem Tagebuch der Mutter zum Verhängnis wurden und diese Person als in Deutschland "gewöhnlich aufhaltend" bewertet wurde, mit der Folge, dass eine Steuerhinterziehung vorlag.

 

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Namin

Welche Wohnadresse hast du bei deinen Depots angegeben? Eine deutsche oder schwedische?

Soweit ich das verstanden habe, wenn du eine schwedische Adresse hast, dann wird nichts in Deutschland versteuert und du musst selbst beim jährlichen Steuerausgleich in Schweden versteuern. ( Angabe von Dividenden, Verkäufe von Aktien (den Gewinn) usw.). Die Schweden versteuern mit 30% "Gewinnsteuer".

 

Wenn man das Depot noch auf einer deutschen Addresse laufen hat, dann glaube ich, dass es in Deutschland versteuert wird und man jedoch alles im jährlichen Steuerausgleich in Schweden angeben muss. Da tritt dann das Doppelsteuerabkommen in Kraft. Die Steuer die man in DE gezhalt hat, wird dann von der 30% "Gewinnsteuer" abgezogen.

 

Hier sollten weitere Informationen stehen: https://www.skatteverket.se/servicelankar/otherlanguages/inenglish/individualsandemployees.4.7be5268414bea064694c3e1.html

 

 

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Kleiner_investor
· bearbeitet von Kleiner_investor

Hi ihr beiden,

und vielen Dank für die ausführlichen Antworten! 

On 1/8/2020 at 12:50 PM, MeinNameIstHase said:

dem DBA Deutschland/Schweden nach steht das Besteuerungsrecht über private Kapitaleinkünfte dem Ansässigkeits-/Wohnsitzstaat zu; in Deinem Fall also nach Umzug Schweden. Falls Du dt. Wertpapiere im Depot hast, erhebt Deutschland eine Quellensteuer. Bei Dividenden (von dt. Aktien) kannst du bis auf 15% und bei Zinspapieren aus Deutschland kannst Du sie komplett beim Bundeszentralamt für Steuern zurück erlangen

(Formular hier: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/kapitalertragsteuerentlastung_node.html).

Das ist eine hilfreiche Info, danke! Ich hab deutsche und internationale Einzelaktien, Immobilienfonds sowie ETFs. Klingt jetzt erstmal nicht so kompliziert, das freut mich.

 

On 1/8/2020 at 12:50 PM, MeinNameIstHase said:

Für das Jahr des Umzugs musst du genau aufpassen, wie das DBA das Besteuerungsrecht definiert. Die "tiebreaker rules" sind in folgender Reihenfolge: ständige Wohnstätte - Mittelpunkt der Lebensinteressen - gewöhnlicher Aufenthalt - Staatsangehörigkeit. In Deutschland sagt man spaßhaft aber meist mit teuren Konsequenzen: Eine Zahnbürste im Bad reicht aus, um den gewöhnlichen Aufenthalt zu dokumentieren. Da gibt es z.B. Prominenz, dem Besuchsauflistungen in einem Tagebuch der Mutter zum Verhängnis wurden und diese Person als in Deutschland "gewöhnlich aufhaltend" bewertet wurde, mit der Folge, dass eine Steuerhinterziehung vorlag.

Das ist bei mir eindeutig, habe bereits vor dem Umzug Kurzbesuche in Schweden gemacht und war danach durchgängig dort. Von daher muss ich mir da wohl keine Gedanken machen :)

 

On 1/9/2020 at 8:45 PM, Namin said:

Welche Wohnadresse hast du bei deinen Depots angegeben? Eine deutsche oder schwedische?

Soweit ich das verstanden habe, wenn du eine schwedische Adresse hast, dann wird nichts in Deutschland versteuert und du musst selbst beim jährlichen Steuerausgleich in Schweden versteuern. ( Angabe von Dividenden, Verkäufe von Aktien (den Gewinn) usw.). Die Schweden versteuern mit 30% "Gewinnsteuer".

 

Wenn man das Depot noch auf einer deutschen Addresse laufen hat, dann glaube ich, dass es in Deutschland versteuert wird und man jedoch alles im jährlichen Steuerausgleich in Schweden angeben muss. Da tritt dann das Doppelsteuerabkommen in Kraft. Die Steuer die man in DE gezhalt hat, wird dann von der 30% "Gewinnsteuer" abgezogen.

 

Genau, habe bisher überall meine deutsche Adresse drinstehen. Okay das klingt plausibel, dann weiß ich schonmal worauf ich mich einstellen kann. Ich zahle in SE also 30% statt 25% in DE auf Aktiengewinne. Wäre mal interessant ob es in SE auch den Steuererlass i.H.v. 30% auf Fondsgewinne gibt und ob es hier sowas wie den Sparerfreibetrag gibt. Das recherchiere ich mal.

 

Danke euch!

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MeinNameIstHase

Hab da jetzt noch mal kurz nachgeschaut:

Für das Jahr des Wegzugs wird man in Deutschland wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger veranlagt. Schließlich ist man in dem Jahr (teilweise) noch in D ansässig und steuerpflichtig und die ESt ist eine Jahressteuer, für die man veranlagt wird (§25 I EStG). 

Dabei gibt man alle Einkünfte bis zum Zeitpunkt des Wegzugs wie gehabt an und für das restliche Jahr die "inländischen" (deutschen) für die man weiterhin beschränkt steuerpflichtig ist (das regelt dann ja das DBA, sowie die gegenseitige Art der Anrechnung, von im jeweils anderen Land gezahlten Steuern).

 

Bei Kapitaleinkünften gilt das Zuflussprinzip (taggenau) und solange sie bei einer deutschen Bank im Depot liegen, greift die Abgeltung durch Einbehalt der auszahlenden Stelle bis zum Wegzugstermin. Ab Wegzug ist Deutschland nicht mehr zuständig. Veräußerungsgewinne aus Vermögen ist in den DBA meist gesondert geregelt, denn nicht alle Länder kennen sowas. Übrigens Deutschland bis 2009 auch nicht, wenn man Wertpapiere länger als 1 Jahr hielt.

 

Bei anderen Einkunftsarten (selbstständig, Personengesellschaften, Beteiligungen etc.) hilft ein Blick ins DBA welches Land nach dem Umzug zuständig ist (Stichwort hier u.a. Belegenheitsprinzip), ob da noch eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht. 

 

... und da gibt es für Beteiligungen zudem noch die Wegzugsbesteuerung nach dem AStG, die faktisch stille Reserven in Firmenbeteiligungen erfasst und steuerpflichtig macht, bevor der Fiskus hier das Zugriffsrecht verliert.

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