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FranzFerdinand

Verständnisfrage zur Beitragsbemessungsgrenze

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FranzFerdinand

Hallo zusammen,

 

ich habe eine kurze Verständnisfrage zur Beitragsbemessungsgrenze.

 

Ich bin Angestellter und freiwillig in der GKV. Auf jeden Euro bis zur GKV-Grenze zahle ich also

 

- Lohnsteuer

- Soli

- GKV-Beitrag

- Rentenversicherung bzw. Berufsversorgungswerk

- Pflegeversicherung

- Arbeitslosenversicherung

 

Da ich auch über der Rentenversicherungsgrenze verdiene, ist doch eigentlich jeder Euro oberhalb der 82.800 Euro doppelt wertvoll, denn hier zahle ich nur noch

 

- Lohnsteuer

- Soli

- GKV-Beitrag

- Rentenversicherung bzw. Berufsversorgungswerk

- Pflegeversicherung

- Arbeitslosenversicherung

 

Habe ich das soweit richtig verstanden? Oberhalb der BBMG wäre dann jeder verdiente Euro ja fast 40% (18,6%(GRV)+14,6%+1,1%(GKV)+2,4% (ALV)+3,05% (PV)) mehr wert? Übersehe ich etwas?

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bobby13

Mit steigendem Einkommen steigt aber auch die Steuerbelastung.

 

Es gab mal irgendwo eine schöne Grafik bei der man erkennen konnte, dass die Belastung eigentlich fast immer konstant ist.

Wenn die KV und RV wegfallen wird dieser "Vorteil" durch die höhere Steuer wieder aufgezerrt.

 

So hat man als Arbeitnehmer eigentlich immer eine Belastung von 30-50%.

Deshalb ist auch die Forderung nach dem Wegfall der BBG so absurd, da dadurch Besserverdiener so stark belastet würden, dass es wahrscheinlich auf Teilzeit wechseln würden.

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ceekay74
vor 19 Minuten von FranzFerdinand:

Übersehe ich etwas?

Steuerprogression, AG-Anteil zur SV, Sonder­ausgaben­abzug für Vorsorge­aufwendungen.

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whister
vor 17 Minuten von FranzFerdinand:

Da ich auch über der Rentenversicherungsgrenze verdiene, ist doch eigentlich jeder Euro oberhalb der 82.800 Euro doppelt wertvoll, denn hier zahle ich nur noch

 

- Lohnsteuer

- Soli

Jein - der Grenzsteuersatz ist in diesem Bereich auch entsprechend höher.

 

vor 18 Minuten von FranzFerdinand:

Oberhalb der BBMG wäre dann jeder verdiente Euro ja fast 40% (18,6%(GRV)+14,6%+1,1%(GKV)+2,4% (ALV)+3,05% (PV)) mehr wert? Übersehe ich etwas?

Von den fast 40% trägst du jedoch nur knapp 20%. Die andere Hälfte spart dein Arbeitgeber und nicht du. Dazu kommt dass die Sozialversicherungsbeiträge (teilweise) von der Steuer abgesetzt werden. Nach beiden Effekten spart man vermutlich nur noch um die 12-14%.

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chirlu

Zu beachten bei der Grafik: Aus Arbeitnehmersicht relevant ist nicht die rote Linie, sondern die Grenze zwischen Rosa und Dunkelrot. Der dunkelrote Teil darüber …

vor 21 Minuten von whister:

Die andere Hälfte spart dein Arbeitgeber und nicht du.

… ist das, was der Arbeitgeber über das Brutto hinaus zahlt.

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whister
Gerade eben von chirlu:

Zu beachten bei der Grafik: Aus Arbeitnehmersicht relevant ist nicht die rote Linie, sondern die Grenze zwischen Rosa und Dunkelrot.

Korrekt. Ich bin davon ausgegangen dass hier auch etwas mitgedacht wird. :)

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chirlu
Gerade eben von whister:

Ich bin davon ausgegangen dass hier auch etwas mitgedacht wird. :)

 

Optimist!

 

;-)

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bobby13

Wobei der Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil auch irgendwie erarbeiten muss.

Von daher sollten Gehaltserhöhungen überhalb der BBG höher ausfallen.

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FranzFerdinand

Danke, da waren die richtigen Stichworte dabei. In Summe ist der Vorteil daher also erheblich kleiner als gedacht. Die Grafik von Whister beantwortet meine Frage auf den Punkt.

 

Den Gedanken von Bobby finde ich interessant (Löhne für teure Mitarbeiter werden daher langsamer teurer, als die für welche innerhalb der BBMG), aber in Konzernen läuft die Gehaltsverteilung nach anderen, davon unabhängigen Mechanismen, zumindest ggü. den Arbeitnehmern.

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bobby13

Wobei dieses Diagramm den Eindruck erweckt, hohe Gehälter würden weniger belastet.

Die Grafik zeigt nur die Belastung des hinzukommenden Euro an, aber nicht die Gesamtbelastung.

 

Jemand der 80.000 verdient hat natürlich auch den hohen Berg Sozialabgaben die bis 60.000€ anfallen.

 

Steuern.png

Quelle: https://finanzmarktwelt.de/gesamtbelastung-der-buerger-mit-steuern-und-abgaben-schon-bei-30-000-euro-einkommen-45-tatsaechliche-belastung-56729/

 

Hier ist leider noch die Umsatzsteuer enthalten. Aber man sieht, dass die Belastung aus SV und ESt relativ gleich ist.

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sigmabe
2 hours ago, bobby13 said:

Gesamtbelastung

 

Danke für das Teilen dieser Darstellung, wollte das auch schon lange einmal heraussuchen. Ich dachte mir schon, dass es so ähnlich aussieht, aber es hat mich jetzt doch überrascht.

 

Wenn man mal die Farben ignoriert könnte man fast glauben, dass es eine Flat Tax von 45 % gibt und ein Grundeinkommen von 200 € im Monat (bei staatlicher Sozialversicherung). Aber dann wäre das Ganze natürlich so verständlich, dass wir hier nicht über solche Fragen diskutieren könnten.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Es hat mich interessiert, wie die Grenzbelastung aktuell (2020) und mit der zukünftigen Form des Solidaritätszuschlags aussieht. Daher habe ich eigene Berechnungen angestellt. Los geht es bei 15600 Euro Jahresbrutto, weil ich mich nicht mit den Besonderheiten von Mini- und Midijobs herumschlagen wollte. Bei Interesse findet ihr das Quellmaterial (Perl und Gnuplot) hier: abgaben.pl

 

So sieht die Grenzbelastung mit Abgaben im Moment aus:

abgaben-grenz-akt.png

Insgesamt sieht das nicht viel anders aus als 2009 in der von @whister präsentierten Grafik. Der Arbeitnehmeranteil schwankt gar nicht so heftig und bewegt sich etwa zwischen 44% und 52%; der Gesamtbetrag mit Arbeitgeberanteil ist sehr viel variabler.

 

Interessant ist der fiese Steuer-Zacken um 19000 Euro Bruttoeinkommen herum. Er kommt durch eine Kombination von zwei Umständen zustande: Einerseits endet dort die Befreiung vom Solidaritätszuschlag, der dann sehr schnell auf sein Normalniveau ansteigt; andererseits schlägt im gleichen Bereich die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen (auf 1900 Euro) zu, so daß der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden kann. Dieser zweite Faktor bleibt nächstes Jahr erhalten, wenn die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag angehoben wird:

abgaben-grenz-zuk.png

Durch die Neuregelung bekommt die Grenzbelastung noch einmal mehr Stufen. (Dieses Schaubild geht im übrigen von den Werten für 2020 aus, also Beitragsbemessungsgrenzen, Steuertarif usw.; nur der Solidaritätszuschlag ist anders berechnet.)

 

Wie @bobby13 und @sigmabe schon angemerkt haben, sieht die Durchschnittsbelastung sehr viel glatter aus als die Grenzbelastung – die aber natürlich bei der Bewertung von Gehaltserhöhungen und Arbeitszeitveränderungen wesentlich ist. Der Arbeitnehmeranteil nähert sich asymptotisch dem Spitzensteuersatz von 47,5%, mit dem Arbeitgeberanteil entsteht aber ein zweifelhafter Buckel:

abgaben-durch-akt.png

Die anstehende Änderung der Solidaritätszuschlags wirkt sich hier nicht durchschlagend aus.

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Halicho
· bearbeitet von Halicho

Dem RV-Beirag steht eine Leistung mit risikogewichtet recht guter Rendite gegenüber. 

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