Hallo zusammen! Am Jahresende kommt man ja manchmal auf merkwürdige Gedanken, daher meine Frage:
Werden in (nach 2008 erworbenen) Aktien bzw. ETFs steckende aufgeschobene Kapitalertragssteuern im Erbfall berücksichtigt oder wird der Wert des Erbes für eine eventuell fällige Erbschaftssteuer auf der Basis der Bruttowerte am Sterbetag ermittelt?
Im letzteren Fall wäre es ja u.U. überlegenswert, als Erblasser noch zu Lebzeiten Gewinne zu realisieren (und vielleicht danach neu zu kaufen),