teuerbillig Dezember 27, 2019 · bearbeitet Dezember 27, 2019 von teuerbillig Hi, ich habe dieses Jahr mit Optionen Verluste gemacht. Mein Verlustverrechnungstopf (Sonstiges) beträgt 6.525,73 EUR Verlustverrechnungstopf (Aktien) 0 EUR Freibetrag 801 EUR (nicht ausgeschöpft) Also Katastrophe hehe. Jetzt habe ich heute eine Aktien Position verkauft um etwas von Freibetrag auszuschöpfen noch dieses Jahr. Und zwar folgende posi: TENCENT HLDGS HD-,00002 KYG875721634, A1138D, NNND 339 stk. zu 44,265€ Daraus ergaben sich folgende Steuerbuchungen Verlustverrechnungstopf (Sonstiges) 6.060,98EUR Verlustverrechnungstopf (Aktien) 0 EUR Freibetrag 801 EUR (nicht ausgeschöpft) Warum wurde mein Freibetrag nicht ausgeschöpft, sondern der Verlusttopf sonstiges, obwohl es Aktien und keine Optionen waren ? Flatex an der Hotline meinte das gewinne aus Aktien auch dem Verlustverrechnungstopf Sonstiges gegengerchnet werden kann, aber warum dann die unterscheidung der Arten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Dezember 27, 2019 · bearbeitet Dezember 27, 2019 von Cai Shen Das wurde nun schon tausendmal besprochen... Du kannst Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen, Aktiengewinne gehen aber auch gegen Verluste im Sammeltopf "sonstige", in dem von Anleihen, Fonds bis über Optionen beinahe alles andere landet. Innerhalb einer Bankverbindung werden zuerst Verluste verrechnet, dann der Freibetrag ausgeschöpft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teuerbillig Dezember 27, 2019 Und da gibt es nichts dran zu rütteln? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 Dezember 27, 2019 nein Du kannst Dir eine Verlustbescheinigung der Bank ausstellen lassen, um in der Steuererklärung mit bei anderen Banken bescheinigte Gewinne zu verrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 27, 2019 vor 8 Minuten von teuerbillig: Und da gibt es nichts dran zu rütteln? Nein. Du kannst (falls du hast – sonst ist es jetzt natürlich zu spät für große Übertragungs- oder Depoteröffnungsaktionen) den Freistellungsauftrag streichen, stattdessen einer anderen Bank erteilen und dort Gewinne realisieren. Die werden dann mit dem Freistellungsvolumen verrechnet, und deine Verluste anderswo aufs neue Jahr vorgetragen. Oder du kannst (wenn möglich) eben so viel an Gewinnen realisieren, daß der Verlusttopf ganz aufgebraucht wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 27, 2019 vor 6 Minuten von Laser12: Du kannst Dir eine Verlustbescheinigung der Bank ausstellen lassen, um in der Steuererklärung mit bei anderen Banken bescheinigte Gewinne zu verrechnen. Wobei das nicht dabei hilft, den Freibetrag zu „retten“. Wenn @teuerbillig anderswo Gewinne stehen haben sollte, wäre es sinnvoller, schnell noch den Freistellungsauftrag umzulegen. Abgesehen vom mangelnden Nutzen ist die Frist zur Beantragung einer Verlustbescheinigung auch schon abgelaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Dezember 28, 2019 · bearbeitet Dezember 28, 2019 von monopolyspieler Die 6000 Euro Verlust hast Du ja weiter im Jahr 2020 (Aufträge für Verlustbescheinigungen müssen spätestens am 15.12. bei der Bank sein). Solange die 6000 Euro nicht vollends mit Gewinnen (jeglicher Art) abgebaut werden, bleiben die 801 Euro in diesem Depot weiter unangetastet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Dezember 28, 2019 vor 6 Minuten von monopolyspieler: bei der comdirect ist ein Zweit-Depot steuerlich unabhängig vom Erst-Depot. Zitat Seit 2010 erfolgen zusätzlich zur unterjährigen Verlustverrechnung kontoübergreifende Verlustverrechnungen. Zwischen unterschiedlichen Konten mit gleich lautendem Kontoinhaber wird einmalig zum Jahresende eine kontoübergreifende Verlustverrechnung durchgeführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Dezember 28, 2019 · bearbeitet Dezember 28, 2019 von monopolyspieler https://community.comdirect.de/t5/Wertpapiere-Anlage/Verlusttöpfe-innerhalb-comdirect/td-p/34712 Upps -dann doch Depot bei anderer Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Dezember 28, 2019 · bearbeitet Dezember 28, 2019 von beamter97 vor 9 Stunden von monopolyspieler: Upps -dann doch Depot bei anderer Bank. Jeder so, wie er mag! Für meine Bedürfnisse sind die 2 Steuertöpfe bei der comdirect optimal: im 1. habe ich meine vorgetragenen Verluste, im 2. sammele ich im Verlauf des Jahres die Gewinne ein, die ich in der Veranlagung angeben möchte (Günstigerprüfung). Durch den Online-Depotübertrag "über Nacht" kann ich vorzeitig steuern, auf welcher Seite der Gewinn/Verlust aus Divenden/Anleihezinsen/Verkäufen anfällt. Bei Stückzinstrick-Buchungen lassen sich die Risiken durch Kursveränderungen während der kurzen Depotübertragungszeit minimieren. Bei Verkäufen kann ich FIFO optimieren, um durch vorherige Übertragung die Tranche auszuwählen, die ich verkaufen will. Klar , der Nachteil besteht darin, dass ich keinen Freistellungsauftrag haben darf. Aber die ca. 200€ Liquidität haben auch Zeit bis zum Steuerbescheid. Und falls meine Steuerplanung doch nicht aufging: Der Antrag auf kontenübergreifende Verlustverrechnung (=FSA) kann ja immer noch gestellt werden, in diesem Jahr bis zum 27.12.19 Uhrzeit 15.00???. Wurde auf der Login-Seite extra auffallend kommuniziert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Dezember 28, 2019 Das war auch so gemeint, das man bei einer anderen Bank schaut, das dort der FSA ausgenutzt wird- das erspart ggf. die Steuererklärung. Falls man Fonds/ETF hat, sollte im Depot ohne FSA nur entsprechend etwas Cash zum Jahreswechsel liegen. Ich habe das Zweitdepot auch aus den von Dir genannten Gründen. Bei Flatex scheint es das aber nicht zu geben, sagt das Internet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag