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MasterP

Verlustverrechnung am Jahresende seitens Bank - Plötzlich wieder Sparerpauschbetrag? Was kurzfristig tun?

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MasterP

 

Hallo zusammen,

ich würde mich freuen wenn mir jemand auf die Sprünge helfen kann wie die ING mein Depot bzw. die Gewinne und Verluste verrechnet hat und was ich jetzt kurzfristig tun sollte.

 

Folgendes ist passiert:

19.12.19: Erstellung Verlustverrechung seitens ING

Vor Verlustverrechnung.png

 

Soweit alles normal. Nach der Verrechnung sieht es so aus:

Nach Verlustverrechnung.png

 

Soweit ich es verstanden habe, gibt es laut ING Sachverhalte, die auf Erträge und Gewinne gezahlten Steuern nachträglich verringern oder erhöhen können und deshalb wird diese Verrechnung durchgeführt.

Die Verschiebungen die da entstanden sind habe ich noch nicht alle verstanden, aber mir geht es um folgendes:

Ein Großteil meines Aktienverlusts von -1292,45€ ist vom "Aktientopf" (nur noch 121,68€) in den Sparer-Pauschbetrag gewandert: Der Freibetrag war voher 0 (weil von mir aufgebraucht), jetzt wieder 790€ voll aufgefüllt (diese Höhe habe ich bei der ING freigegeben).

Eigentlich wollte ich den Aktienverlust mit ins neue Jahr nehmen damit ich im neuen Jahr Aktiengewinne damit verrechnen kann.

Habe ich jetzt einen Nachteil durch diese Verschiebung in den Sparer-Pauschbetrag? Weil nach meinem Verständnis habe ich jetzt für 1 Tag noch 790 Euro Freibetrag, den ich aber nicht nutze.

Ab dem 01.01. bekomme ich ja sowieso wieder den vollen jährlichen Freibetrag und der heute dort stehende verfällt.

Verliere ich also 790 Euro Verlustverrechnung?

Dann müsste ich ja noch heute eine andere Aktie verkaufen um vor dem Jahreswechsel Gewinn zu machen und den Freibetrag nicht zu verlieren und im neuen Jahr wieder kaufen (möchte ich eigentlich nicht).

Weil als Aktienverlust nehme ich ja nur 121,68€ mit nach 2020 (ich bin von 1292,45€ ausgegangen).

 

Hoffe ich konnte beschreiben was ich meine. Was meint ihr dazu?

Vielen Dank für eure Antworten.

 

 

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chirlu
vor 37 Minuten von MasterP:

Habe ich jetzt einen Nachteil durch diese Verschiebung in den Sparer-Pauschbetrag? Weil nach meinem Verständnis habe ich jetzt für 1 Tag noch 790 Euro Freibetrag, den ich aber nicht nutze.

Ab dem 01.01. bekomme ich ja sowieso wieder den vollen jährlichen Freibetrag und der heute dort stehende verfällt.

Verliere ich also 790 Euro Verlustverrechnung?

Dann müsste ich ja noch heute eine andere Aktie verkaufen um vor dem Jahreswechsel Gewinn zu machen und den Freibetrag nicht zu verlieren und im neuen Jahr wieder kaufen (möchte ich eigentlich nicht).

 

Ja, ist eigentlich alles richtig gedacht. Du solltest heute noch Aktiengewinne für idealerweise 1448,13 Euro realisieren, um alles auszunutzen. Den Wieder-Kauf kannst du aber direkt anschließend machen, damit brauchst du nicht bis nächstes Jahr zu warten.

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MasterP

 

Hi chirlu, danke für deine schnelle Antwort... Das hatte ich schon befürchtet :)

 

Wie kommst du auf 1448,13 Euro? 

 

1) Verluste Aktien 121,68 -> wird ins neue Jahr mitgenommen

2) Verluste Allgemein 286,85 -> wird ins neue Jahr mitgenommen

3) Nicht verrechnete ausländische Quellensteuer 62,40 -> weiß ich nicht

4) Sparer Pauschbetrag 790 -> verfällt

 

790 Euro oder 852,40 (=790+62,40) sollten reichen? Oder bin ich falsch informiert über die Mitnahme der Verlusttöpfe in das neue Jahr? 

 

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Matthes2010
vor 15 Minuten von MasterP:

790 Euro oder 852,40 (=790+62,40) sollten reichen? Oder bin ich falsch informiert über die Mitnahme der Verlusttöpfe in das neue Jahr?

Nein, da zuerst die Aktienverluste verrechnet. Der Sparer-Pauschbetrag wird erst herangezogen wenn nichts anderes mehr verrechnet werden kann.

 

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chirlu
vor 28 Minuten von MasterP:

Wie kommst du auf 1448,13 Euro? 

 

121,68+286,85+4*62,40+790,00

 

vor 11 Minuten von Matthes2010:

Nein, da zuerst die Aktienverluste verrechnet.

 

Und dann die sonstigen Verluste auch noch, denn in der Richtung ist Verrechnung möglich; was nicht geht, ist nur die Verrechnung von Aktienverlusten mit sonstigen Gewinnen.

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MasterP

Danke für die Aufklärung euch beiden, die Reihenfolge der Verrechnung hatte ich nicht mehr aufm Schirm. Dann gehe ich mal ran ;)

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Maikel
vor 59 Minuten von MasterP:

3) Nicht verrechnete ausländische Quellensteuer 62,40 -> weiß ich nicht

 

Diesen "Topf" kann man nicht mit ins nächste Jahr nehmen, das Geld kann man sich nur über die Einkommenssteuererklärung holen.

 

Zum Pauschbetrag: Hast du irgendwo noch andere Einkünfte aus Wertpapieren/Zinsen, für die du AbgSt bezahlt hast? Dann kannst du dafür auch über die Steuererklärung den Pauschbetrag nutzen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Du solltest heute noch Aktiengewinne für idealerweise 1448,13 Euro realisieren, um alles auszunutzen.

Aktiengewinne müssen es aber nicht unbedingt sein, Gewinne im Sonstiges-Topf reichen.

 

Und mir ist nicht ganz klar was da von der Bank verrechnet wurde. Für gewöhnlich passiert sowas doch nur mit Aktiengewinnen gegen andere Verluste (in die andere Richtung geht ja eben nicht). Oder es wird umgebucht (vorher Sonstiges gegen Aktien, jetzt Aktien gegen Aktien - damit die schlimmen Aktienverluste weg sind) - das ändert aber nichts am Saldo.

Aber vielleicht hab' ich auch nur ein Brett vorm Kopf ...

 

Stefan

 

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kafka

Er hatte Gewinne aus Aktien realisiert, diese haben den FSA mit 790 Euro aufgebraucht, später hat er Verluste aus Aktienverkäufen gehabt. Die ersten Gewinne werden dann am Jahresende verrechnet. 

 

Warum plötzlich aber Verluste Allgemein auftauchen erschließt sich mir auch nicht.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Er hatte Gewinne aus Aktien realisiert, diese haben den FSA mit 790 Euro aufgebraucht, später hat er Verluste aus Aktienverkäufen gehabt.

OK, das macht Sinn. Wobei ich da immer noch nicht verstehe warum das nachträglich erfolgt - bei meinen Banken wird das direkt so gebucht (glaube ich jedenfalls, kommt bei mir nämlich nicht vor).

 

Ein Check ob das alles richtig gerechnet wurde ist aber trotzdem sinnvoll, es ist ja nicht völlig ausgeschlossen, dass es in ein paar Wochen noch mal korrigiert wird.:angry:

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
vor 44 Minuten von kafka:

Warum plötzlich aber Verluste Allgemein auftauchen erschließt sich mir auch nicht.

Da müssen wohl Verluste aus Wertpapieren realisiert worden sein, die keine Aktien sind (ETF, Zertifikate etc.), die aber vom Themenersteller oder der Bank zunächst für Aktienverluste gehalten wurden. Anders kann ich mir das auch nicht erklären. Oder die Umgliederung/Fortschreibung der Töpfe erfolgte in Verbindung mit weiteren Transaktionen, von denen wir nichts wissen.

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chirlu
vor 3 Stunden von reckoner:

Aktiengewinne müssen es aber nicht unbedingt sein, Gewinne im Sonstiges-Topf reichen.

 

Ja, mit Nicht-Aktien wäre die „perfekte“ Summe 121,68 Euro weniger. Die Aktienverluste könnten dann stehenbleiben.

 

vor 3 Stunden von Maikel:

Diesen "Topf" kann man nicht mit ins nächste Jahr nehmen, das Geld kann man sich nur über die Einkommenssteuererklärung holen.

 

Die Quellensteuer wird auch von der Bank verrechnet. Mitnehmen kann man sie aber tatsächlich nicht, ungenutzt verfällt sie am Jahresende genau wie der Freibetrag.

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kafka
vor 2 Stunden von reckoner:

mbei meinen Banken wird das direkt so gebucht (glaube ich jedenfalls, kommt bei mir nämlich nicht vor).

 

Bei der Ing erfolgt das automatisch ab einer Steuererstattung von (glaube ich) 75 Euro, auf Anfrage oder halt am Jahresende. Ich hatte den Fall nämlich auch schon.

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MasterP

 

Ich habe mir das auch nochmal genau angesehen. Die ING erklärt:

Was ist die Verlustverrechnung?
Die Verlustverrechnung aktualisiert die Steuerzahlungen auf Ihre Erträge. Es gibt Sachverhalte, die Ihre auf Erträge und Gewinne gezahlten Steuern nachträglich verringern oder erhöhen können:
- Aus Wertpapiergeschäften entstandene Verluste
- Anrechenbare Quellensteuer
- Während des Jahres eingereichte Freistellungsaufträge
- Während des Jahres eingereichte oder widerrufene Nichtveranlagungsbescheinigung
- Stornobuchungen
In diesen Fällen führen wir eine tägliche Verlustverrechnung (Steuerverprobung) durch - wir berichtigen so die Steuerzahlungen aus Ihren vergangenen Erträgen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen.
Wichtig für Sie: Wir buchen nur Kapitalertragsteuer-Beträge ab 50 Euro. Auch für Saldoumschichtungen von Verrechnungstöpfen gibt es eine Betragsgrenze. Hier buchen wir nur Beträge ab 200 Euro.

Kleinere Beträge merken wir vor, damit wir sie bei der nächsten Verlustverrechnung berücksichtigen können, spätestens jedoch am Jahresende.

 

Ich vermute dass die nachträgliche Umschichtung an diesen Grenzwerten liegt.

Weil ich hatte nur Einkünfte aus Dividenden, Einkünfte und Verluste aus Aktien. Ich hatte auch viele ausländische Dividenden, welche unter dem Grenzwert oben sind.

Ist natürlich nicht ideal wenn kurz vor Jahresende plötzlich eine Umschichtung stattfindet und dann ein Verfall von Verlusten droht wie in meinem Fall. Aber gut, das habe ich durch meinen Verkauf wohl selbst getriggert. Wieder was gelernt.

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