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BeneJG

Aktiendepot bei Scheidung in Sicherheit bringen

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BeneJG

Danke für die weiteren Antworten. Wie verhindert der Gesetzgeber, dass ein Ehepartner mit deutlich niedrigerem Einkommen nach x Jahren die Scheidung einreicht, nur um die Hälfte des Vermögens des anderen Ehepartners zu kommen?

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whister
vor 2 Minuten von BeneJG:

Danke für die weiteren Antworten. Wie verhindert der Gesetzgeber, dass ein Ehepartner mit deutlich niedrigerem Einkommen nach x Jahren die Scheidung einreicht, nur um die Hälfte des Vermögens des anderen Ehepartners zu kommen?

In dem man einen Ehevertrag schließt.

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odensee
vor 2 Minuten von BeneJG:

Wie verhindert der Gesetzgeber, dass ein Ehepartner mit deutlich niedrigerem Einkommen nach x Jahren die Scheidung einreicht, nur um die Hälfte des Vermögens des anderen Ehepartners zu kommen?

Gar nicht. Ist nicht seine Aufgabe. Kannst du nur selber machen.

 

Mod: ich bitte um Threadsperrung wegen massivem Trollverdacht.

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beamter97
vor 6 Minuten von BeneJG:

...ein Ehepartner mit deutlich niedrigerem Einkommen

 

Beim Zugewinnausgleich geht es nicht um Einkommen, sondern um Vermögenszuwachs während der Ehe.

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BeneJG
vor 41 Minuten von beamter97:

 

Beim Zugewinnausgleich geht es nicht um Einkommen, sondern um Vermögenszuwachs während der Ehe.

Klar, aber der mit dem höheren Einkommen hat meist auch später das höhere Vermögen.

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McScrooge

Dann sollte der dem höheren Vermögen zusehen, dass zum Tag X eben das Depot nicht mehr so groß gefüllt ist... :-*

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beamter97

Im Extremfall ist ein Einkommen Null, und damit mangels Möglichkeit zu Sparen auch das Vermögen Null.

Das ist das Modell "Hausfrauenehe", das der Gesetzgeber des BGB vor 120 Jahren regeln wollte.

 

Und diese Regeln gelten im überwiegenden Teil noch heute!

 

Da die Menschen heute aber anders leben, sollten Sie auch andere Regeln haben ==> also einen Ehevertrag, der auf ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

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Bassinus
vor 31 Minuten von BeneJG:

Klar, aber der mit dem höheren Einkommen hat meist auch später das höhere Vermögen.

Nein. Die Ehegemeinschaft hat im Recht des Güterstand der Zugewinngemeinschaft später das höhere Vermögen. Das ist ähnlich zur GbR ohne Vertrag. Anwalt A hat Kunden das kracht und holt 90% der Umsätze. Anwalt B kümmert sich um die Vorzimmerdamen und updatet regelmäßig Windows. Der Gewinn der AB GbR wird trotzdem 50/50 geteilt. Wer das nicht will, macht Verträge.

Warum sollte eine Frau, die die Kindererziehung, Haushalt usw. übernommen hat, am Ende leer ausgehen weil sie nicht für ihre Tätigkeit in Geld bezahlt wurde? Und warum sollte man differenzieren, wenn der Mann sich eine genommen hat die das nicht getan hat? Warum wurde dann nicht eher geschieden? Und prüfe was sich ewig bindet ;) schade das mit Abschaffung der Schuldehe soviele Privatdetektive arbeitslos geworden sind xD 

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bondholder
vor 57 Minuten von BeneJG:

Klar, aber der mit dem höheren Einkommen hat meist auch später das höhere Vermögen.

Nein. Kannst oder willst du [als Troll] nicht verstehen, welche Rechtsfolgen eine Eheschliessung in Deutschland mit sich bringt?

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BeneJG
· bearbeitet von BeneJG
vor 8 Minuten von bondholder:

Nein. Kannst oder willst du [als Troll] nicht verstehen, welche Rechtsfolgen eine Eheschliessung in Deutschland mit sich bringt?

Entspann dich doch einfach. Offiziell gehört das Vermögen natürlich beiden, aber de facto erwirtschaftet es halt in manchen Fällen im Wesentlichen nur eine Person. Und dass die Frau alleine den Haushalt schmeißt und die Kinder erzieht, lieber Bassinus, das ist ja wohl auch längst nicht mehr die Regel.

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odensee
vor 1 Minute von BeneJG:

Entspann dich doch einfach. Offiziell gehört das Vermögen natürlich beiden, aber de facto erwirtschaftet es halt in manchen Fällen im Wesentlichen nur eine Person. Und dass die Frau alleine den Haushalt schmeißt und die Kinder erzieht, lieber Bassinus, das ist ja wohl auch längst nicht mehr die Regel.

Die Regel ist aber nunmal Zugewinngemeinschaft. Im übrigen: entspann dich doch einfach. Geht doch nur um einen fiktiven "A". :P

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schreibix
vor 3 Stunden von BeneJG:

Leider nein. Mir geht es um die konkreten Konsequenzen, wenn A sich schlicht weigert, Auskunft zu geben.

Dann kommst du in die Hölle. Uns das willst du doch nicht , oder?

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Nachdenklich
vor 14 Minuten von BeneJG:

Entspann dich doch einfach. Offiziell gehört das Vermögen natürlich beiden, aber de facto erwirtschaftet es halt in manchen Fällen im Wesentlichen nur eine Person. Und dass die Frau alleine den Haushalt schmeißt und die Kinder erzieht, lieber Bassinus, das ist ja wohl auch längst nicht mehr die Regel.

De facto gehört das Vermögen beiden!

Außer dem Teil, den man in die Ehe mitgebracht hat.

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Bast
vor 15 Minuten von BeneJG:

Entspann dich doch einfach. Offiziell gehört das Vermögen natürlich beiden, aber de facto erwirtschaftet es halt in manchen Fällen im Wesentlichen nur eine Person. Und dass die Frau alleine den Haushalt schmeißt und die Kinder erzieht, lieber Bassinus, das ist ja wohl auch längst nicht mehr die Regel.

Wenn du keinen Ehevertrag geschlossen hast, wird A die Zugewinngemeinschaft wohl aktzeptieren müssen. Ein Ehevertrag ist auch im Nachhinein als Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschliessen. Eventuell wäre dies für A ein gangbarer Weg, das Depot ohne strafrechtliche Konsequenzen behalten zu können. 

 

Letzlich wird nur ein Anwalt kompetent helfen können.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 32 Minuten von BeneJG:

Und dass die Frau alleine den Haushalt schmeißt und die Kinder erzieht, lieber Bassinus, das ist ja wohl auch längst nicht mehr die Regel.

Habe ich doch gar nicht behauptet?! Nur wer eben arbeitet, den Haushalt schmeißt, die Kinder versorgt und noch so einiges mehr, braucht den Partner dann wofür genau? Ach ... Habe ich ja auch schon geschrieben gehabt. Die Schuld ist dann bei einem selber zu suchen, da er sich nicht eher vom blutsaugenden Partner getrennt hat. Also auf die paar Kröten die man dann noch hinterher wirft, kommt es dann doch auch nicht mehr an. Stell dir vor was dein Freund für eine neue Partnerin haben könnte. Ich kann nur Vorteile erkennen. Soll er es doch Mal so sehen ;)

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BeneJG
Gerade eben von Bassinus:

Habe ich doch gar nicht behauptet?! Nur wer eben arbeitet, den Haushalt schmeißt, die Kinder versorgt und noch so einiges mehr, braucht den Partner dann wofür genau? Ach ... Habe ich ja auch schon geschrieben gehabt. Die Schuld ist dann bei einem selber zu suchen, da er sich nicht eher vom blutsaugenden Partner getrennt hat. Also auf die paar Kröten die man dann noch hinterher wirft, kommt es dann doch auch nicht mehr an. Stell dir vor was du für eine neue Partnerin haben könntest. Ich kann nur Vorteile erkennen. Sieh es doch Mal so ;)

Es geht hier nicht um mich persönlich.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 2 Minuten von BeneJG:

Es geht hier nicht um mich persönlich.

Sorry - Ersetze "du" durch "deinen Freund" in meinem Post. Ändere es gleich ab. 

 

Edit: angepasst!

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odensee
vor 19 Minuten von BeneJG:

Es geht hier nicht um mich persönlich.

Davon war auch nie jemand ausgegangen. :narr:

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Bill

Hallo Vincent,

 

man könnte ja zwei Depots anlegen.

Das mit den Gewinneraktien verschleiert man, das mit den Verlustaktien wirft man im Bedarfsfalle in den Ring.

Und beim abendlichen Fernsehschauen auf der Couch erzählt man dann natürlich immer nur von DEM Depot.

 

Gruß

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McScrooge
vor 1 Stunde von BeneJG:

Entspann dich doch einfach. Offiziell gehört das Vermögen natürlich beiden, aber de facto erwirtschaftet es halt in manchen Fällen im Wesentlichen nur eine Person. Und dass die Frau alleine den Haushalt schmeißt und die Kinder erzieht, lieber Bassinus, das ist ja wohl auch längst nicht mehr die Regel.

Es erwirtschaftet eine Person, weil die andere Person eben Dinge übernimmt zum größtenteil, die eben nicht mit Einkommen hinterlegt sind.

Niemand schmeißt mehr allein den Haushalt oder erzieht alleine Kinder, aber ein Partner macht da immernoch den größeren Teil und das ist dann meist auch der Partner der eben weniger zum Vermögen beiträgt.

 

ich glaube langsam, dass er es nicht selbst ist, denn wenn man mit Frau und Kindern lebt, dann weiß man eigentlich wie das ist ;)

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kleinerfisch

Schon der Titel des Threads löst Brechreiz aus.

Schön, dass so viele hier die richtigen Antworten geben.

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odensee

Diese Frage wurde noch nicht beantwortet.

vor 7 Stunden von BeneJG:

Welcher Straftatbestand ist das?

Im Falle des Verschweigens: Betrug. Für Details siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

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dev
· bearbeitet von dev
vor 10 Stunden von Nachdenklich:

Außer dem Teil, den man in die Ehe mitgebracht hat.

Wenn man 100 Aktien von Amazon mitgebracht hat, kann man die dann auch komplett behalten?

Für den Vermögenszuwachs in EUR hat man bis aufs aushalten nichts getan.

 

Oder ein Grundstück und Haus?

 

Soweit ich weis, wird in Wertzuwachs abgerechnet und somit darf man Dinge teilen die man mitgebracht hat, nicht nur den in dieser Zeit erwirtschaften und gesparten Teil.

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joinventure12

könnte man theoretisch jetzt noch einen Ehevertrag abschließen, der rückwirkend gültig ist? 

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Ramstein
vor 4 Minuten von joinventure12:

könnte man theoretisch jetzt noch einen Ehevertrag abschließen, der rückwirkend gültig ist? 

 

Ja.

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Gast
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