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BeneJG

Aktiendepot bei Scheidung in Sicherheit bringen

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BeneJG
· bearbeitet von BeneJG

Hallo ins Forum,

 

angenommen, Ehepartner A hat ein großes Aktiendepot und ist mit Ehepartner B verheiratet. Das Depot existierte bereits vor der Hochzeit, aber während der Ehe wurden regelmäßig weitere Wertpapiere gekauft und der Depotwert ist seit der Hochzeit deutlich gestiegen. Abgesehen von dem Depot gibt es kaum gemeinsames Vermögen. Nun steht die Scheidung an, da B einen neuen Partner gefunden hat. B weiß grob, dass A ein Aktiendepot hat, kennt aber keine Details (z.B. Name des Brokers). Wer muss unter welchen Umständen Auskunft über das Depot erteilen, inwiefern wird das von staatlicher Seite kontrolliert bzw. verfolgt und auf welcher Rechtsgrundlage gilt dies jeweils?

 

Danke für alle Antworten!

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Ramstein
vor 10 Minuten von BeneJG:

Danke für alle Antworten!


Korrekter wäre wohl „Danke für alle strafrechtlich relevanten Antworten!“

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BeneJG
vor 1 Minute von Ramstein:


Korrekter wäre wohl „Danke für alle strafrechtlich relevanten Antworten!“

Die Anmerkung ist unsinnig. Wenn nirgendwo explizit geschrieben sein sollte, dass Auskünfte erteilt werden müssen, müssen Auskünfte nicht erteilt werden. Punkt.

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Yoko
· bearbeitet von Yoko

Bei der Scheidung muss das Vermögen offen gelegt werden (es sei denn, man einigt sich vorher gütlich, ohne den anderen zu manipulieren oder gezielt Informationen vor zu enthalten). Verschweigst du was den Vermögen angeht, begehst du eine Straftat. Kommt das raus, kann das sehr böse enden.

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BeneJG
vor 6 Minuten von Yoko:

Bei der Scheidung muss das Vermögen offen gelegt werden (es sei denn, man einigt sich vorher gütlich, ohne den anderen zu manipulieren oder gezielt Informationen vor zu enthalten). Verschweigst du was den Vermögen angeht, begehst du eine Straftat. Kommt das raus, kann das sehr böse enden.

Welcher Straftatbestand ist das? Die gekauften Wertpapiere wurden allesamt von A bezahlt, falls diese Information relevant sein sollte.

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TWP17

Zugewinngemeinschaft, falls nichts anderes vereinbart wurde zwischen den Ehepartnern, deshalb gehe zurück auf die vorherigen Aussagen.

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Yoko
vor 29 Minuten von BeneJG:

Welcher Straftatbestand ist das? Die gekauften Wertpapiere wurden allesamt von A bezahlt, falls diese Information relevant sein sollte.

Sofern keine Gütertrennung o.ä. vertraglich vereinbart wurde, besteht eine Zugewinngemeinschaft. Wer die Wertpapiere von welchem Geld gekauft hat ist egal.

 

Relevant ist der Wertunterschied vom Depot aktuell (bei der Scheidung) und bei der Eheschließung. Ist das Depot in der Zeit um 100.000 Euro gewachsen (Wertzuwachs und durch Zukauf neuer Aktien), so wird dies 50:50 auf beide Ehepartner aufgeteilt.

 

Wird das Depot bei der Offenlegung der Vermögen verschwiegen, gilt dies als Prozess­betrug. 

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whister

Ernstgemeinter Tipp: Einige dich mit dem Partner ohne etwas zu verschweigen. Das wird die günstigste Lösung für euch sein.

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odensee
vor einer Stunde von BeneJG:

Wer muss unter welchen Umständen Auskunft über das Depot erteilen, inwiefern wird das von staatlicher Seite kontrolliert bzw. verfolgt und auf welcher Rechtsgrundlage gilt dies jeweils?

Das wird dir das Familiengericht deutlich erklären (falls diese Aufgabe nicht schon in vorauseilendem Gehorsam der Anwalt der Gegenpartei erledigt hat.)

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BeneJG

Wirklich Ahnung von dem Thema scheint bislang kaum jemand der fleißig Schreibenden zu haben. Schade.

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Bassinus

https://www.frag-einen-anwalt.de/

 

150-250€ würde ich bei der Frage ausloben. Viel Erfolg.

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chirlu
vor 12 Minuten von BeneJG:

Wirklich Ahnung von dem Thema scheint bislang kaum jemand der fleißig Schreibenden zu haben. Schade.

 

Woran würdest du das Vorliegen von Ahnung erkennen? Daran, daß jemand das von dir Gewünschte sagt?

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otto03
vor 11 Minuten von BeneJG:

Wirklich Ahnung von dem Thema scheint bislang kaum jemand der fleißig Schreibenden zu haben. Schade.

 

Anscheinend haben die Schreibenden keine Lust dir beim "B/besch..." zu helfen.

 

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Gast240416
vor 13 Minuten von BeneJG:

Wirklich Ahnung von dem Thema scheint bislang kaum jemand der fleißig Schreibenden zu haben. Schade.

 

 

 VORSICHT TROLL.

 

EMPFEHLUNG: NICHT WEITER FÜTTERN !!!

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 15 Minuten von BeneJG:

Wirklich Ahnung von dem Thema scheint bislang kaum jemand der fleißig Schreibenden zu haben. Schade.

Um was geht es?

 

Schreibst du eine Hausarbeit zu dem Thema? Dann frage Google. Da findest du viel. Hier im Forum geht es um Wertpapiere, nicht um Vermögensausgleich.

Oder bist du möglicherweise "A"? Dann kläre das mit deinem Anwalt.

 

edit: ich fürchte, Cef hat recht. :rolleyes:

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BeneJG
vor 2 Minuten von chirlu:

 

Woran würdest du das Vorliegen von Ahnung erkennen? Daran, daß jemand das von dir Gewünschte sagt?

Es war nach konkreten gesetzlichen Grundlagen gefragt.

vor 2 Minuten von Cef:

 

 

 VORSICHT TROLL.

 

EMPFEHLUNG: NICHT WEITER FÜTTERN !!!

Das streite ich ab.

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odensee
vor 4 Minuten von BeneJG:

Es war nach konkreten gesetzlichen Grundlagen gefragt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1379.html

 

Das war jetzt aber wirklich einfach.

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BeneJG
Gerade eben von odensee:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1379.html

 

Das war jetzt aber wirklich einfach.

Leider nein. Mir geht es um die konkreten Konsequenzen, wenn A sich schlicht weigert, Auskunft zu geben.

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odensee
vor 1 Minute von BeneJG:

Leider nein. Mir geht es um die konkreten Konsequenzen, wenn A sich schlicht weigert, Auskunft zu geben.

Das wird dir der Familienrichter erklären.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 13 Minuten von BeneJG:

Mir geht es um die konkreten Konsequenzen, wenn A sich schlicht weigert, Auskunft zu geben.

 

Ah so. Na, das ist dann immerhin kein Betrug (§ 263 StGB). Das Gericht wird zu Zwangsmitteln greifen, wie Zwangsgeldern und Zwangshaft (§ 35 FamFG).

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Bassinus

Das Gesetz ermöglicht dies über einen Antrag bei Gericht auf so genannten vorzeitigen Zugewinnausgleich, § § 1385, 1386 BGB.

Würde ich eher in Betracht ziehen. Der Stand des Depots ist Stichtagsbezogen auf Einreichung der Scheidung. Gibt es sogar ein Urteil wo es die Arme Sau mit 47000€ in 2007 und Urteil erst 2009 - Depot auf 7.000€ abgeschmolzen war, dann natürlich die 47.000€ teilen musste.

Zu allem anderen... Wer denkt, dass sowas wirklich vor Exfrau und Staat versteckt werden kann ... Viel Glück! 

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SuggarRay
· bearbeitet von SuggarRay

Schon enorm wie der Herr Ehemann dem Urgestein erklärt, was man hier darf und was nicht :lol:

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bondholder
vor 7 Minuten von Bassinus:

Der Stand des Depots ist Stichtagsbezogen auf Einreichung der Scheidung. Gibt es sogar ein Urteil wo es die Arme Sau mit 47000€ in 2007 und Urteil erst 2009 - Depot auf 7.000€ abgeschmolzen war, dann natürlich die 47.000€ teilen musste.

Im Scheidungsfall sollte es normalerweise kein Problem sein, die Hälfte des Depots zu verkaufen und sicher anzulegen. Bei Erbfällen kann das kompliziert werden.

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whister
vor 32 Minuten von Bassinus:

Würde ich eher in Betracht ziehen. Der Stand des Depots ist Stichtagsbezogen auf Einreichung der Scheidung. Gibt es sogar ein Urteil wo es die Arme Sau mit 47000€ in 2007 und Urteil erst 2009 - Depot auf 7.000€ abgeschmolzen war, dann natürlich die 47.000€ teilen musste.

Interessant. Gibt es nicht die Möglichkeit den Ausgleich in Form von Anteilen vorzunehmen? Und falls nein - wie werden denn bei der Berechnung des Ausgleichs latente Steuern berücksichtigt?

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beamter97
vor 3 Stunden von BeneJG:

B weiß grob, dass A ein Aktiendepot hat, kennt aber keine Details (z.B. Name des Brokers)

Daraus schließe ich, dass bei der Eheschließung kein Vermögensverzeichnis im Sinne des §1377 BGB aufgestellt wurde.

es gilt also Satz 3 des genannten §

 

(3) Soweit kein Verzeichnis aufgenommen ist, wird vermutet, dass das Endvermögen eines Ehegatten seinen Zugewinn darstellt.

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Gast
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