Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Dealmaker

Die KAP inkl. ausl.. Aktien :-)

Empfohlene Beiträge

Dealmaker
· bearbeitet von Dealmaker

Hallo Zusammen,

nun ist es endlich soweit, ich muss bzw. möchte mich an der KAP probieren und zwar für 2017.

Ich bin verheiratet, meine Frau hat keine KAP-Erträge und in Summe sind wir unter 1.602 €

 

Wäre super, wenn ihr mal rüber schauen könntet, damit mir keine groben Schnitzer passieren.

 

Die Einnnahmesituation setzt sich aus 3 Teilen zusammen.

 

-          Inländische Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag  (1)

-          Ausländische Kapitalerträge in Form von Aktien ohne Freistellung (2)

-          Ausländische Kapitalerträge durch ausl. Mitarbeiteraktien ohne Freistellung (3)

 

Punkt 1:

Nicht weiter spektakulär- Sind nur 90 € und müssten nicht zwingend angegeben werden?!

 

Punkt 2:

 

Hierbei handelt es sich nur um ausl. Aktien aus Frankreich. Für diese wurden 30% franz. Quellensteuer einbehalten, jedoch habe ich mir durch die Ansässigkeitsbescheinigung 15 % wiederholen können.

-          Bruttodividende: 320 €

-          Ausgezahlte Dividende:  224 €

-          Im Nachhinein erstattete Steuer:  48

 

 

Punkt 3:

 

Hierbei handelt sich um meine größte Baustelle, vielleicht aber auch nicht :rolleyes:

 

Hier wurden uns im Unternehmen Aktien ausgeteilt

 

Im Grunde würde ich diese Erträge, wie die anderen Dividenden unter Punkt 2 behandeln.

Ertrag: 28 €

 

Führt es beim FA zu Irritationen wenn man die Brutto- bzw. Nettodividende nicht nachvollziehen kann, dadurch das ich die Dividenden summiere, jedoch nur für einen Teil einen anrechenbaren Steueranteil habe?

Wollte mir eigentlich das Mitsenden von Anlagen ersparen, da es ja auch keine Pflicht ist.

 

Aber nun erst mal meine Elster-Angaben:

 

Zeile 12: Freilassen

Zeile 13: 90 €

So richtig verstehe ich, wann ich welche der beiden oder beide Zeilen ausfüllen muss,noch nicht J

Zeile 15:  320€ + 28€

Zeile 51: 48€

 

Fragen:

 

1.       Passen meine Elster-Angaben? Zeile 4 und 5 muss ich nicht ausfüllen?

2.       Muss meine Frau auch die KAP machen, wenn Sie keine Erträge hat?

3.       Mein Frau bespart einen Aktienfonds der DWS Vermögensbildung (glaube ich). Diese behauptet, dass keine Zinsen angefallen sind. Kann das sein bzw. sind die Gewinne bzw. Verluste erst beim Verkauf zu deklarieren?

 

Ich hoffe ich habe es euch einigermaßen strukturiert aufgebaut und würde mich riesig über Feedback, Hilfestellungen jeglicher Art freuen.

 

Vielen lieben Dank vorab.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 1 Stunde von Dealmaker:

Zeile 12: Freilassen

Zeile 13: 90 €

So richtig verstehe ich, wann ich welche der beiden oder beide Zeilen ausfüllen muss,noch nicht J

 

Das kommt eben darauf an, …

vor 1 Stunde von Dealmaker:

Inländische Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag

Nicht weiter spektakulär- Sind nur 90 € und müssten nicht zwingend angegeben werden?!

… ob du sie nun aufführst oder nicht. Vermutlich nicht, sonst müßtest du noch Einträge in Zeilen 48 bis 50 machen. Freilassen würde ich übrigens nicht, wenn sie schon ausdrücklich schreiben „ggf. 0“.

 

vor 1 Stunde von Dealmaker:

Zeile 51: 48€

 

Nein, Zeile 52. Kannst du eigentlich aber auch weglassen, weil es ohnehin nichts gibt, worauf die angerechnet werden könnten.

 

Zu dem Mitarbeiter-Fonds habe ich keine Meinung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dealmaker
· bearbeitet von Dealmaker
Text war unvollständig

Servus Chirlu,

Servus Wertpapierliebhaber,

 

Frohe Weihnachten at First und erst Mal besten Dank @chirlu, dass du mir geschrieben hast.

 

Nur bin ich ehrlich gesagt jetzt noch mehr irritiert.

 

 

Ich beschäftige mich seit Tagen mit Zeile 12 und 13 und weiß einfach nicht, wann ich welche Zeile ausfüllen soll. Habe gefühlt schon 100 Beiträge auch in anderen Foren durch. Ich kriege es einfach nicht hin, werde wahnsinnig:D

 

Ein weit entfernter Bekannter(ehem. FA-Mitabrieter) meinte zu mir, ich solle unter 7 die 90 € angeben und unter 12 den Freistellungsbetrag, dem ich den Instiut gegben habe, wo die 90 € generiert wurden. Da die einen Freistellungsauftrag von 700 € haben, solle ich diese da eintragen.

 

Nur ergibt, dass für mich alles keinen Sinn, da etwas von Verbauch steht. Wollte jedoch auch seine Kompetenz nicht absprechen bzw. sagen Hey im Forum X, wird das aber so und so gesagt. Ist halt nur ein Bekannter, der leider nicht sehr gesprächig ist.

 

 

Welche Frage sich jetzt genrell bei mir auftut, muss meine Frau überhaupt eine KAP abgeben, wenn Ihre Erträge der unterhalb des Freibetrages von 801 € lagen und ein Freitstellungsauftrag vorlag?

 

Wenn Nein, inwiefern muss ich ihren in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag bei mir unter 12 und 13 aufnehmen?

 

 

Möchte natürlich so wenig wie möglich bzw. unnötiges deklarieren.

 

Muss ich bei Punkt 4 und 5 was eintragen? Beides trifft nicht zu, dass es mir ja nur um "eine"Deklarierung der ausl. Beträge geht, da keiner von uns die 801 € geknackt hat.

 

Diese "Bekannte" hatte mir gesagt, ich solle Gunstigerprüfung angeben, weil es ja mich "keine Arbeit" kostet. Nur muss man doch dann automatische alle Kapitalerträge per Originalbescheinung nachweisen bzw. automatisch hinzufügen?! Darauf habe ich natürlich in erster Instanz keine Lust^_^

 

 

Bin über jede noch so kleine Hilfestllung unendlich dankbar.

 

Vielen Dank vorab.

 

Habt weiterhin entspannte und ertränisreiche Feiertage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 11 Stunden von Dealmaker:

Ich beschäftige mich seit Tagen mit Zeile 12 und 13 und weiß einfach nicht, wann ich welche Zeile ausfüllen soll.

 

Du kannst ja wählen, nur einen Teil deiner Erträge in der Anlage KAP anzugeben. Deshalb muß das Finanzamt den Freibetrag in drei Teile aufteilen können: 1. das, was schon verbraucht ist für Erträge, die du angibst; 2. das, was außerdem schon verbraucht ist für Erträge, die du nicht angibst; 3. der Rest, der noch nicht verbraucht ist und den das Finanzamt gegebenenfalls noch anrechnen kann. Das erste kommt in Zeile 12, das zweite in Zeile 13, und das dritte berechnet das Finanzamt selbst (801 bzw. 1602 Euro minus die beiden Werte). Und in bestimmten Fällen, wo ohnehin nichts weiter anzurechnen ist, darfst du das zweite auch weglassen.

 

vor 11 Stunden von Dealmaker:

Welche Frage sich jetzt genrell bei mir auftut, muss meine Frau überhaupt eine KAP abgeben, wenn Ihre Erträge der unterhalb des Freibetrages von 801 € lagen und ein Freitstellungsauftrag vorlag?

 

Nö, wer alle Erträge entweder freigestellt hat oder darauf schon Abgeltungssteuer bezahlt hat, braucht keine Anlage KAP abzugeben. (Aber nicht sie hat 801 Euro Freibetrag, sondern ihr zusammen habt 1602 Euro.)

 

vor 11 Stunden von Dealmaker:

Wenn Nein, inwiefern muss ich ihren in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag bei mir unter 12 und 13 aufnehmen?

 

Steht in der Anleitung: Muß in Zeile 13.

 

vor 11 Stunden von Dealmaker:

Diese "Bekannte" hatte mir gesagt, ich solle Gunstigerprüfung angeben, weil es ja mich "keine Arbeit" kostet. Nur muss man doch dann automatische alle Kapitalerträge per Originalbescheinung nachweisen bzw. automatisch hinzufügen?!

 

Erst einmal nicht; das Finanzamt fordert Belege an, wenn es sie sehen will. (Im Idealfall …) Deine Frau müßte dafür allerdings in jedem Fall eine KAP abgeben, denn dann müssen alle Kapitalerträge bekannt sein.

 

Aber in diesem Fall kann die Günstigerprüfung nichts bringen, schließlich geht es nicht günstiger als 0 (durch den Freibetrag). Genausowenig wie die Quellensteuer, denn wo keine Steuer anfällt, kann auch nichts angerechnet werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dealmaker

Hello Again,

 

@chirlu- Erneut vielen lieben Dank, dass du mir so schnell geantwortet hast.

 

Bin jetzt wieder ein Stück weiter und verstehe endliche die Zeile 12 und 13.

 

Da ich die inländischen (Freistellung vorhanden) nicht deklarieren will, sondern nur die ausländischen, würde ich die in Anspruch genommenen Pauschbeträge unter 13 eintragen und die 12 freilassen.

 

Gut dass ich mich nochmal an das Forum gewandt habe. Den die Aussage, dass in Zeile 12 der Freistellungsauftrag für die Einträge in Zeile 7 rein kommt, ist ja dann kompletter Murks gewesen :-)

 

 

Eine Sache wäre da noch......

 

Zeile 4 und 5 lasse ich dann frei, da beides nicht zum Tragen kommt? 

 

 

 

 

Dann war es das erstmal zu den Basics, auch wenn ich mir weiterhin unsicher bin wie ich mit den MA-Aktien verfahren soll :-(

 

Aber jut, dass wird sich irgendwann schon auftun.

 

 

Besten dank vorab für euer Feedback.

 

VG

Dealmaker

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Dealmaker,

noch ein kleiner Hinweis:

Denk an die Kirchensteuer!

Falls du einer Religionsgemeinschaft angehörst, gibt es nämlich zwei Fallkonstellationen. 

a) Die Bank im Inland weiß davon und hat alles erledigt. Dann gilt oben gesagtes bzgl. der Wahlrechte zum Ausfüllen.

b) Du hast der Bank die Kirchenzugehörigkeit noch nicht mitgeteilt bzw. eine Sperre gesetzt. Dann musst Du auch alle inländischen Erträge in die KAP eintragen.

 

Sparerpauschbetrag SPB:

Inwieweit der SPB von der Bank schon in Anspruch genommen wurde, ergibt sich aus der Jahressteuerbescheiniung der Bank.
Dadurch ergeben sich jetzt verschiedene Fallkonstellationen.

Zeile 12: In Anspruch genommener Teilbetrag des SPB, der auf die in der der KAP erklärten Erträge entfällt.

Zeile 13: In Anspruch genommener Teilbetrag des SPB, der auf nicht in der Anlage KAP aufgeführten Erträge entfällt.

a) Wenn alle Erträge in die KAP eingetragen werden, dann gehört in die  Zeile 12 der Betrag, der in der Steuerbescheinung der Bank als "in Anspruch genommen" aufgelistet ist.

b) Wenn du die Bankerträge nicht in die Anlage KAP reinnimmst (muss man vielleicht gar nicht, s.o.), dann gehört der Betrag in Zeile 13.

Hintergrund ist, dass der Teil auf jeden Fall schon bereits verbraucht ist. Im Formular reicht auch nicht nur ein Kästchen zum Ankreuzen, denn man könnte ja mehrere Banken mit Teilfreistellungen haben, die eine Bank in die KAP mit reinnehmen, aber die andere außen vor lassen. Die müssen also den Betrag wissen und das getrennt, je nachdem man die Bank in der KAP aufführt oder nicht.

Dass man Banken nach Gusto mal mit rein nimmt oder nicht, macht dann Sinn, wenn man verschiedene Gewinne/Verluste miteinander verrechnen möchte oder vielleicht auch nicht. Man könnte sich ja gezielt bei einer Bank Veräußerungsverluste bzw. negative Erträge gezielt (bis zum 15.12.) bescheinigen lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...