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Schlumich

Versteuerung einer Direktversicherung nach §3 Nr. 63 EStG (abgeschlossen 2006)

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Schlumich

Ich habe ein paar Fragen zu meiner Direktversicherung  nach §3 Nr. 63 EStG, die ich Mitte 2006 bei der Cosmos Direkt abgeschlossen habe und hoffe, hier ein wenig Hilfe zu finden.

 

Fakten:

Direktversicherung  nach §3 Nr. 63 EStG

Abgeschlossen Mitte 2006

Beiträge werden hälftig von mir und meinem Arbeitgeber bezahlt.

Höhe meiner Beiträge unterhalb der 4% der Beitragsbemessungsgrenze

Erstmalige Verrentung oder einmalige Kapitalabfindung mit Alter >60 möglich

 

Annahmen für die Rechnung und um die Fragen greifbarer zu machen.

Um es hier als Beispiel einfach zu machen, sagen wir, es werden monatlich 200 + 200 = 400€ eingezahlt

Über eine Laufzeit von 15 Jahren ergibt sich dadurch ein Garantie-Deckungskapital von 75.000€ (ich unterstelle hierbei einmal keine Kosten und eine "Performance von 3000€ über die Zeit)

Es würde eine monatliche Rente von 300€ gezahlt werden.

Steuersatz im Alter: 15%

 

Meine Fragen:

Wenn ich Verrentung wähle, fallen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung iHv ca. 18% der Rente an?

Zahle ich dabei nur die Kosten für für Kranken- und Pflegeversicherung auf die von mir eingezahlten Beiträge oder beziehen sich die Kosten auf die Einzahlungen von mir und meinem Arbeitgeber? d.h. 18% von 150€ oder 18% von 300€?

Wenn ich Verrentung wähle, versteuere ich die (um die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung geminderten) Auszahlungen mit meinem dann gültigen Steuersatz?

Zahle ich dabei nur Steuer nur auf den Anteil, den ich eingezahlt habe oder auf die Gesamteinzahlung?

 

Wenn ich eine einmalige Kapitalabfindung wähle, fallen auf den Gesamt-Auszahlbetrag (in diesem Bespiel 75.000€) die  Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 18%) an? In diesem Fall 13500€?

Die Versteuerung erfolgt dann auf den um die Kosten geminderten Betrag von (75.000€-13.500€ =)  61.500€ und betrügen bei obigen Annahmen 15% * 61.500€ =9225€ ?

 

D.h. Es blieben bei Kapitalabfindung von den 75000€ nach Abzug der Kosten für KV und PV sowie der Einkommensteuer ca 52.200€ übrig?

Oder zahle ich nur die Hälfte, weil ich ja auch nur die Hälfte eingezahlt habe (und wird ggf. der Rest (= Einzahlung meines AG) mit dem Ertragsanteil besteuert?)

 

Viele Fragen.... ich hoffe, ich konnte es halbwegs klar formulieren... Danke schon mal im Voraus

 

 

 

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beamter97
vor 5 Stunden von Schlumich:

Wenn ich Verrentung wähle, fallen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung iHv ca. 18% der Rente an?

aktuelle Gesetzeslage, am Freitag im Bundesrat beschlossen, Unterschrift von Steinmeier fehlt noch:

es gibt ab 2020 einen monatlichen Freibetrag von EUR 159,xx, der jährlich wie die Bezugsgröße steigen wird.

Dieser kommt sowohl bei Rentenzahlung, als auch bei Kapitalauszahlung zum Tragen. Bei Kapitalauszahlung wird die Auszahlung durch 120 geteilt. Das Ergebnis ist die Basis für die monatliche Bemessungsgrundlage für KV + PV, von der der o.g. Freibetrag abgezogen wird.

Du zahlst dann bis zu 120 Monate =10 Jahre lang Beiträge.

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nEUROnal

Da auch dein AG keine Steuern und SV Beiträge auf seinen Anteil gezahlt hat, zahlst du sowohl bei Verrentung und auch Kapitalabfindung Steuern und SV Beiträge auf die Gesamtsumme.

Die 15% Steuern bei Kapitalabfindung würde ich nochmal prüfen. Falls du weitere Einnahmen in dem Jahr der Auszahlung hast, kommst du schnell zu einem deutlich höheren Steuersatz.

Zu prüfen wäre auch noch, ob du gesetzlich PFLICHT-krankenversichert bist. Nur dafür gilt der neue Freibetrag von 159,xx € . Der Freibetrag gilt nicht für gesetzlich - FREIWILLIG Krankenversicherte und für Privatversicherte sowieso nicht.

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Schlumich

Danke euch für die ersten Rückmeldungen.

 

Der hypothetische Steuersatz von 15% (dann als Privatier) war eine Annahme. Hier muss ich, wenn sich der Stichtag des Privatierdaseins nähert, ohnehin noch mal mit geputzter Brille drüberschauen.

 

Dass ich sowohl für meine Einzahlungen als auch für die Beiträge meines AG Steuern und SV-Beiträge zu zahlen habe, hatte ich fast schon befürchtet. schade aber auch...

 

Das neue Gesetz mit dem Pauschalfreibetrag von 159€ muss ich mir mal in Ruhe anschauen - auch hier habe ich, nachdem was ich jetzt gelesen habe, die ungute Vermutung, dass mir das nicht helfen wird. Oder ist man als Privatier PFLICHT-krankenversichert? Im Moment bin ich als Angestellter FREIWILLIG Krankenversichert in der GKV.

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beamter97
vor 14 Minuten von Schlumich:

Oder ist man als Privatier PFLICHT-krankenversichert? Im Moment bin ich als Angestellter FREIWILLIG Krankenversichert in der GKV.

wenn Du beim Bezug einer Rente aus der ges.Rentenversicherung in die KVdR kommst, bist Du pflichtversichert. Die Voraussetzungen dafür sind hier schon erörtert worden, ansosten empfehle ich https://der-privatier.com/.  Aus meiner Sicht ein umfassendes Kompendium, das stets aktualisiert wird.

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nEUROnal

Es gibt diverse Unterschiede zwischen der freiwilligen und der verpflichtenden Mitgliedschaft in der KVdR, z. B. beim o. g. Freibetrag. Ob du als Rentner in der Pflichtmitgliedschaft bist, hängt vor allem von der 9/10 Regelung ab. Als Privatier kannst du wählen zwischen der weiteren freiwilligen KV in der GKV oder einer privaten KV.

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