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ChefToni

Mit 50 aufhören zu Arbeiten - Rente? Versorgungswerk Beitrag weiter zahlen?

Empfohlene Beiträge

Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
Formulierung deutlicher herausgearbeitet
vor 8 Stunden von dev:

Dazu benötigt man aber wieder eine Ehe, ist also mehr eine Eheversicherung als eine Familienversicherung ( Familie ist bei mir ein Paar mit Kindern ).

Interessanter Gedanke, aber mit eigenen Rentenansprüchen in akzeptabler Höhe wird (meine) Ehefrau wohl selbst in der GKV freiwillig pflichtversichert sein und Familienversicherung als Anhang des Ehemannes (KVdR) fällt vermutlich aus.

 

Es wird wohl auf eine Anfrage bei der GRV hinauslaufen, wie man aus anerkannten Kindererziehungszeiten einen gesetzlichen Rentenanspruch zaubert.

Eine zweites Kind möchte ich ausschließen. :P

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PapaPecunia
vor 13 Stunden von Cai Shen:

Schulferien, immer das gleiche Problem.

Dein Zutrauen in das Schulsystem hätte ich gerne!

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chirlu
vor 9 Minuten von Cai Shen:

Es wird wohl auf eine Anfrage bei der GRV hinauslaufen, wie man aus anerkannten Kindererziehungszeiten einen gesetzlichen Rentenanspruch zaubert.

Eine zweites Kind möchte ich ausschließen. :P

 

Würde aber funktionieren.

 

Ansonsten halt 24 Monate lang entweder freiwillige Beiträge (derzeit mindestens 83,70 Euro pro Monat) oder Pflichtbeiträge aus einem Minijob. Oder beispielsweise unentgeltliche Pflege (von jemandem, der auch als pflegebedürftig anerkannt ist).

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 34 Minuten von Cai Shen:

Interessanter Gedanke, aber mit eigenen Rentenansprüchen in akzeptabler Höhe wird (meine) Ehefrau wohl selbst freiwillig pflichtversichert sein und Familienversicherung als Anhang des Ehemannes (KVdR) fällt vermutlich aus.

 

Es wird wohl auf eine Anfrage bei der GRV hinauslaufen, wie man aus anerkannten Kindererziehungszeiten einen gesetzlichen Rentenanspruch zaubert.

Eine zweites Kind möchte ich ausschließen. :P

 

Na wenn du die einfachste Lösung nicht willst, dann frag einfach mal deinen Steuerberater, aber ich würde (was viele machen)

- einfach deine Frau mit einem Midijob >450€ bei dir anstellen  (Achtung nicht  keine Ahnung ob ein Minijob auch reicht, aber da traue ich  @chirlu) oder

- Mindestbeitrag freiwillig in die GKV für 2 Jahre zahlen - fürs ganze Jahr 2019 kannst du noch bis März nachzahlen

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chirlu
vor 1 Minute von pillendreher:

mit einem Midijob >450€

 

Midi brauchst du für Krankenversicherung. Für die Rentenversicherung reicht Mini.

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Gast231208
vor 1 Minute von chirlu:

 

Midi brauchst du für Krankenversicherung. Für die Rentenversicherung reicht Mini.

Sicher, dass das mit einem Minijob auch geht?

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chirlu
vor 11 Minuten von pillendreher:

Sicher, dass das mit einem Minijob auch geht?

 

Ja (sonst hätte ich es nicht gesagt).

 

Am wenigsten Aufwand ist so oder so die freiwillige Versicherung, man braucht nur ein Antragsformular, rund 2000 Euro und ein bis zwei Jahre Zeit.

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Cai Shen
vor 13 Minuten von pillendreher:

einfach deine Frau mit einem Midijob >450€ bei dir anstellen

Ihren Hauptjob (25h / Wo) hat die Frau doch schon bei mir. :rolleyes: (Sogar übertariflich)

 

vor 16 Minuten von chirlu:

Ansonsten halt 24 Monate lang entweder freiwillige Beiträge (derzeit mindestens 83,70 Euro pro Monat) oder Pflichtbeiträge aus einem Minijob. Oder beispielsweise unentgeltliche Pflege

Dann habt ihr meine Informationen zu dem Thema bestätigt und erweitert, die unentgeltliche Pflege hatte ich überhaupt noch nicht auf dem Schirm.

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BanProtto
· bearbeitet von BanProtto
vor 56 Minuten von Cai Shen:

Ist geschehen, danke für den Hinweis.

 

Doch, 55 € von der deutschen Rentenversicherung kommen aus etwas mehr als 5 Jahren Pflichtversicherung am Anfang des Erwerbslebens.

Alle Rentenversicherungsbeiträge ab beendetem Studium gingen und gehen verpflichtend ans Versorgungswerk.

Ich (Mann) war ~10 Jahre als Angestellter pflichtversichert und jetzt freiwillig gesetzlich krankenversicherter Selbstständiger.

 

Die spätere Hauptrente stammt aus dem Versorgungswerk.

 

Die Informationen des Versorgungswerks zum Thema Rentenversicherung sind ... sehr rudimentär.

Ihre Versorgungseinrichtung kann - wie alle Versorgungswerke - keinen Zuschuss zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung zahlen. Dies gilt gleichermaßen für die GKV und die PKV und ist darin begründet, dass Versorgungswerke – anders als die gesetzliche Rentenversicherung - keine aus steuerlichen Mitteln finanzierten Zuschüsse vom Bund erhalten, die Sie an ihre Leistungsempfänger weitergeben können.

 

Bis 62 werde ich wohl müssen, Ziel ist durchaus den Absprung vor dem 67 Lj. zu schaffen.

Die letzten Jahre könnte man in einer, wie auch immer gearteten, Teilzeitregelung überbrücken.


Teilzeit käme für mich, zumindest bei deutlicher reduzierung der arbeitszeit, nach derzeitiger Rechtslage eigentlich nicht in Frage. Ich bin privat Krankenversichert und möchte das auch im alter so beibehalten. Da ich vor dem 55. LJ aufhören/reduzieren will, würde ich dann zurück in die gkv pflichtversicherung fallen. Das will ich vermeiden. Daher bleibt eigentlich nur der direkte übergang von vollzeitstelle zur selbstständigkeit. 
 

ich werde also wohl schauen müssen, dass ich so gut vorsorge, dass ich aus meinen ersparnissen neben meinem lebensunterhalt auch pkv beitrag und freiwilligen beitrag für die versorgungsanstalt finanzieren kann, letzteres zumindest bis zum 62. LJ !? 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor einer Stunde von BanProtto:


Ich bin privat Krankenversichert und möchte das auch im alter so beibehalten. Da ich vor dem 55. LJ aufhören/reduzieren will, würde ich dann zurück in die gkv pflichtversicherung fallen. Das will ich vermeiden. Daher bleibt eigentlich nur der direkte übergang von vollzeitstelle zur selbstständigkeit. 

 

Aha - da bin ich anderer Meinung - PS Bei reduzieren liegt's du aber richtig mit deiner Vermutung.

 

Zitat

... werde also wohl schauen müssen, dass ich so gut vorsorge, dass ich aus meinen ersparnissen neben meinem lebensunterhalt auch pkv beitrag und freiwilligen beitrag für die versorgungsanstalt finanzieren kann, letzteres zumindest bis zum 62. LJ !? 

Und wie hoch ist der horrende Mindestbeitrag (bei manchen Versorgungswerken reicht auf Antrag nur der halbe Mindestbeitrag) in deinem Versorgungswerk? 100€, 200€?

 

Übrigens: wenn du wirklich Arzt wärst, dann würde ich mir als dein Patient große Sorgen machen. Eine Zierde für deinen Berufsstand wärst du definitiv nicht.

Aber eh egal - da alles nur Fake.

 

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
vor 7 Minuten von pillendreher:

wenn du wirklich Arzt wärst, dann würde ich mir als dein Patient große Sorgen.

Naja, ich glaube wir beide sind eh professionell Arztgeschädigte und einer neutralen Bewertung nicht zugänglich.
Die hier präsentierten Privatgeschichten der Zunft tragen bei mir auch weniger dazu bei Vorurteile abzubauen. :lol:

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BanProtto
· bearbeitet von BanProtto
vor 45 Minuten von pillendreher:

Aha - da bin ich anderer Meinung - PS Bei reduzieren liegt's du aber richtig mit deiner Vermutung.

 

Und wie hoch ist der horrende Mindestbeitrag (bei manchen Versorgungswerken reicht auf Antrag nur der halbe Mindestbeitrag) in deinem Versorgungswerk? 100€, 200€?

 

Übrigens: wenn du wirklich Arzt wärst, dann würde ich mir als dein Patient große Sorgen machen. Eine Zierde für deinen Berufsstand wärst du definitiv nicht.

Aber eh egal - da alles nur Fake.

 


was habe ich denn deiner meinung nach geäußert, was mich angeblich des ärztlichen berufsstandes so unwürdig macht? 
 

das ist eben genau meine überlegung: was sollte ich sinnvollerweise tun? Ganz auf freiwillige einzahlungen verzichten, einen hohen freiwilligen beitrag einzahlen (annähernd so hoch wie während der berufstätigkeit) oder nur den mindestveiteag einzahlen? 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 5 Stunden von BanProtto:

 

Warum verwendest du zwei Benutzeraccounts?

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Knacker
vor 7 Stunden von Cai Shen:

Interessanter Gedanke, aber mit eigenen Rentenansprüchen in akzeptabler Höhe wird (meine) Ehefrau wohl selbst freiwillig pflichtversichert sein und Familienversicherung als Anhang des Ehemannes (KVdR) fällt vermutlich aus.

Im Rentenalter freiwillig pflichtversichert? Sicher nicht,  nach Deiner Aussage sie ist gesetzlich krankenversichert. Somit erfüllt sie die Bedingung für die KVdR indem sie in der zweiten Hälfte ihrer Erwerbstätigkeit mehr als 90 % gesetzlich KV ist.

 

vor 7 Stunden von Cai Shen:

Eine zweites Kind möchte ich ausschließen. :P

Dann vertraut Dir Deine Frau nicht. In der Regel entscheidet die Frau wie viel Kinder sie bekommt.

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Cai Shen
vor 3 Minuten von Knacker:

Im Rentenalter freiwillig pflichtversichert? Sicher nicht

Na dann lies doch einfach nochmal diesen Artikel von Finanztip https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/ in Bezug auf Versorgungswerke.

 

vor 4 Minuten von Knacker:

Dann vertraut Dir Deine Frau nicht. In der Regel entscheidet die Frau wie viel Kinder sie bekommt.

Zwingen kann ich sie ja schlecht.

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Knacker
vor 1 Stunde von Cai Shen:

Na dann lies doch einfach nochmal diesen Artikel von Finanztip https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/ in Bezug auf Versorgungswerke.

Dort steht u. a.:

Zitat

Wer gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR.

Aber, nachdem ich alles noch einmal durchgeschaut habe, weiß ich nun, dass Deine Frau momentan nur Anspruch auf eine Rente vom Versorgungswerk hat und Du deshalb für sie noch die Mindestzeiten der gesetzl. RV erreichen willst.

 

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