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Steuerneuling

Trotz Nachlesens offene Fragen zur Degiro-Steuererklaerung

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Taxadvisor
vor 2 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

ich bin immer der Meinung, dass man solange man unter irgendeinem Freibetrag liegt gar nicht erklären muss (der Sinn der Freibeträge ist ja auch, die Finanzverwaltung zu entlasten). Es gibt dazu andere Meinungen, aber ich bleibe dabei (das EStG ist dazu auch teilweise etwas widersprüchlich).

Und der Sparer-Pauschbetrag ist praktisch auch ein Freibetrag (er heißt nur aus taktischen Gründen anders).

 

Anmerkung: Bei dem Sparer-Pauschbetrag ist es sogar noch klarer, denn die maximal 801 bzw. 1602 Euro sind im Gegensatz zu anderen Freibeträgen ja offiziell Werbungskosten, und die Kapitaleinkünfte damit wirklich Null (und Nichts muss man auch nicht erklären, niemals).

 

Dito.

 

Eigentlich wollte ich jetzt schreiben, dass das Quatsch ist. Aber dann hab' ich mir das schriftliche Formular noch mal angeschaut (real schon ewig nicht mehr in der Hand gehabt), und siehe da man kann dort den Namen und die Steuernummer eintragen (vermutlich eigentlich um abgetrennte oder später nachgereichte Anlagen zuordnen zu können).

Also könnte einem Sachbearbeiter in Sonderfällen die Anlage KAP alleine wirklich reichen, beispielsweise wenn man aufgefordert wird die ausländischen Kapitalerträge zu erklären; unterschreiben müsste man dann halt irgendwo auf dem Formular :D (gemacht wird das bestimmt öfter mal, ich hätte nur gedacht, dass das Finanzamt das nicht anerkennt).

 

Stefan

 

Aber § 32d Abs. 3 EStG (insbes. auch Satz 3) kennst Du, oder?

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Aber § 32d Abs. 3 EStG (insbes. auch Satz 3) kennst Du, oder?

Erstmal muss ich sagen, dass es bei mir gar keinen Satz 3 gibt. :blink:

Ich dachte echt du hättest dich verschrieben - aber nein, man sollte seine Datenbank immer mal wieder auf den aktuellen Stand bringen (jetzt hab' ich in §32d Abs.3 auch einen 3. Satz). :rolleyes:

 

Aber was ändert das?

Ich hatte doch schon angemerkt, dass wer keine Kapitalerträge hat auch keine erklären muss. Und Kapitalerträge unter 801 Euro sind nun mal 0.

 

Gut, normalerweise möchte das Finanzamt überprüfen, ob die Werbungskosten auch OK sind (einfach die Mieteinnahmen nicht angeben weil ja angeblich die Kosten noch höher waren geht vielleicht nicht).

Aber bei den Kapitalerträgen gibt es ja gar keinen Zweifel an der Höhe der - fiktiven - Werbungskosten, daher sage ich für diesen Fall, dass es rechtens ist diesen Abzug direkt selber zu berücksichtigen (und dann landet man eben bei Null). Aber wohlgemerkt, man muss wissen was man tut, insbesondere muss man wirklich ALLE Kapitalerträge einbeziehen.

 

Und wie ich geschrieben hatte gibt es da auch andere Meinungen (das Thema ist ja nicht neu).

 

Und nochmal ein Kommentar den ich vergessen hatte:

Zitat

Ein paar Monate später habe ich gelesen, dass aber z.B. P2P-Einnahmen aus dem Ausland immer steuerpflichtig wären, auch, wenn man unter den 801 Euro liegt.

Das diese Erträge nicht unter den Sparer-Pauschbetrag fallen ist definitiv falsch.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Stefan,

nicht über die Arbeit mit der Steuererklärung fluchen :rolleyes:...

 

§20 EStG besagt: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen GEHÖREN ...

Du bist also immer dann in der Erklärungspflicht, wenn solche steuerpflichtige Erträge vorliegen und diese noch nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, selbst wenn du bei der Ermittlung anschließend den Sparerpauschbetrag wieder abziehen darfst. siehe dazu auch §2 Abs. 2 Satz 2 EStG.

 

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Steuerneuling

Möglicherweise hilft das hier zur Klärung der Frage weiter. https://www.p2p-kredite.com/diskussion/finanzamt-t233,start,180.html

Siehe insbesondere die letzte Seite und dort die letzten Kommentare. War bei mir auch so, dass die erste Auskunft vom lokalen FA kam und die zweite von einer zentralen Auskunftsstelle. Möglicherweise besteht offiziell die Pflicht, jeden Kapitalertrag aus dem Ausland>0 Euro zu deklarieren (und dann noch die Geschichte mit Aktienverkaufstopfbilanz vs. den Rest) zu berücksichtigen. De facto aber raten einem zumindest einige Beamte bei den für einen zuständigen Finanzämtern dann bei einer unverbindlichen Auskunft (im Eigeninteresse) ab. Eben, weil es eigentlich sinnlos ist und ihnen nur mehr Arbeit macht.

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