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Verlustverrechnungsverbot für Derivate

Empfohlene Beiträge

CorMaguire
vor 12 Minuten von kontra-investor:

... Im Herbst gewinnt RotRotGrün die Wahl. Dann wird die Republik umgebaut.....

Wenn Deine Glaskugel so gut ist, sollten Verluste eigentlich gar kein Thema sein, oder? :D

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monopolyspieler

Interessant- weil Binding dann nicht mehr im Bundestag sitzt.

Ich habe erst seit November einige Long Calls, die ich natürlich nur im Vertrauen auf die Beurteilung des Bundesrates eingegangen bin. Vorauszahlungen habe ich nicht mehr zu leisten, daher kann ich da nicht dienlich sein.

Wenn naturtrüb kommt- ups, Autokorrektur - wenn rotrotgrün kommt,

dann wird so mancher Koffer gepackt werden.

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Dandy
· bearbeitet von Dandy

Wurde hier dieses Interview mit Lothar Binding schon gepostet? Der Mann weiß also ganz genau, was er da gemacht hat. Argumentativ ist das extrem schwach. Er geht überhaupt nicht auf den Punkt ein, dass hier schlicht nicht vorhandene Gewinne besteuert werden. "Mit der Steuergerechtigkeit ist das so eine Sache". Hier geht es einzig um die Durchsetzung einer linken politischen Agenda, die rechtlich mindestens zweifelhaft ist. Streng genommen geht es hier um Bevormundung privater Anleger und sonst gar nichts. Man mag Derivate in der SPD halt nicht (außer bei gewerblichen Anlegern - die machen sonst zu viel Stunk). Dass Scholz seine Finger mit im Spiel hat klingt in dem Artikel auch an. Als hätten sie im Finanzministerium nichts anderes zu tun als Privatanleger zu gängeln.

 

Ich frage mich ja eh, wieso es überhaupt zu getrennter Anrechenbarkeit von Gewinnen und Verlusten kommen darf. Ich würde es noch verstehen, wenn die Einkünfte unterschiedlicher Besteuerung unterliegen, bspw. Kapitaletragsteuer und Einkommensteuer, aber alles was Kapitalertragsteuer unterliegt, sollte (muss) eigentlich uneingeschränkt miteinander verrechnet werden können. Die unterschiedlichen Töpfe sollen doch nur dazu dienen, die Anrechenmöglichkeiten immer weiter zu beschränken, damit man möglichst viel Steuern auf überhaupt nicht vorhandene Gewinne (unter dem Strich) bezahlen muss. Ich hoffe, das wird vollständig vor Gericht gekippt. Wie kann man überhaupt Steuern auf nicht vorhandene Einkünfte einfordern? Das erinnert mich an Cum Ex, nur eben jetzt von staatlicher Seite aus, ähnlich rechtlich dünn begründet.

 

Ganz klar zeigt es mir jedenfalls, welche politische Gesinnung in einem Finanzministerium nichts zu suchen hat. 

 

Was mich zudem verwundert: Es ist die Rede davon, dass Gewinne und Verluste von Derivaten vor 2016 überhaupt nicht miteinander verrechnet werden durften. Ist das so? Weiß jemand, aufgrund welchen Urteils das geändert wurde und warum das vorher nicht ging? Wie war das vor 2009?

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monopolyspieler

Bis 2016 konnte man Totalverluste bei Derivaten nicht verechnen- wurde gerichtlich gekippt.

 

Bis 2008 hatte man eine einjährige Spekulationsfrist - Gewinne/Verluste konnte in dieser Zeit miteinander verechnet werden.

Nach einem Jahr Haltedauer war beides Privatvergnügen.

Gewinne wurden nicht besteuert und Verluste nicht mehr anerkannt.

Man konnte es aber steuerlich so drehen, das man Verlustpositionen dann eben vor Ablauf eines Jahres verkauft hat,

um sie anschliessend mit Gewinnpositionen zu verrechnen, die man dann nicht ein Jahr halten brauchte.:)

 

Vor 2009 so entstandene Verluste konnten AFAIK bis 2013 noch mit Gewinnen verrechnet werden.

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Dandy

Ok, Danke für die Klarstellung. Das zeigt für mich die fadenscheinige Argumentation des Herrns Bindings  Er will von der eigentlichen Agenda ablenken: Der Bürger soll nicht mit Derivaten zocken, weil die SPD das anscheinend für unmoralisch hält, warum auch immer. Ich fürchte, solches Gedankengut findet sich an vielen Stellen in unserem Finanzministerium. Was für eine Fehlbesetzung uns da gerade eine Neuverschuldung historischen Ausmaßes verschafft. Die "gerechte" Rechnung wird Dicke kommen. Ein Schelm, wer Böses dsbei denkt.

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Norica
vor 11 Stunden von Dandy:

Wurde hier dieses Interview mit Lothar Binding schon gepostet? Der Mann weiß also ganz genau, was er da gemacht hat....

Kenne eine Menge Interviews und Äußerungen dieses Herrn zum gegenständlichen Thema.

Meine Meinung:

Kein einziges zeigt die nötige Fachkompetenz.

Er weiß eben nicht, wovon er redet. Sollte er es doch wissen, wie nennt man das dann?

Es ist beispielsweise zum ein Märchen, dass Trader, deren Wetten nicht aufgehen, die Kosten dafür den Steuerzahlern aufbürden. Bei den Zockerverlusten von Institutionellen sieht es anders aus und das gibt er indirekt auch noch zu:shit:

Und zur Steuergerechtigkeit sei bemerkt, die Abgeltungssteuer war ja wohl keine Idee der Kleinanleger. Allerdings kann ich mich noch genau erinnern, wer, wie und als was man die dem Bürger verkauft hat;)

In meinen Augen einer der Clowns, dem man eher keine Bühne geben sollte, weil lustig ist anders.

 

 

 

SG

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kontra-investor

Das Problem ist, dass Lothar Binding nicht seine wahren Beweggründe genannt hat. In der Gesetzesbegründung stehen Scheingründe (v.a. Anlegerschutz). Das ist lächerlich. Ich denke, das BVerfG könnte sich sogar dadurch vor einer Entscheidung drücken, in dem sie folgendes sagen:

"Die Bindingsteuer ist nichtig, da es an einer hinreichenden Gesetzesbegründung mangelt. Das Gericht musste daher nicht darüber entscheiden, ob die Bindingsteuer als solches verfassungswidrig ist."

 

Aber was waren denn nun die Gründe Lothar Bindings? Es waren private Gründe und da gibts nicht viele Varianten. Dass er die aber nicht öffentlich nennen wird, ist wohl klar.

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Dandy

Was für "private Gründe" denn?

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oktavian

Wie werden denn eigentlich warrants besteuert, wenn diese von der Firma direkt ausgegeben werden wie zum Beispiel bei SPACs. Die kommen dann also nicht von der Optionsbörse und werden wie Aktien gehandelt. Fallen die auch unter das Verlustverrechnungsverbot? Wenn eine Gesellschaft Bezugsrechte (warrants sind das Gleiche mit längerer Laufzeit und Bezugspreis über aktuellem Kurs) ausgibt, waren diese bisher ja auch unbegrenzt verrechenbar. Oder gelten diese jetzt als Optionen, da sie eine Laufzeit und strike price haben?

 

Kennt jemand da ein gutes Buch? Irgendwie wird das nur komplizierter mit der Abgeltungssteuer.

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monopolyspieler

Und wieder einmal waren es die Privatanleger in Form eines Family Offices, die letzte Woche die Märkte durcheinander gewirbelt haben,

weil sie ihre Margin Calls nicht bedienen konnten.

 

Wird auch Zeit, das diesen raffgierigen Kleinanlegern endlich durch die Politik mal Paroli geboten wird!!!:narr:

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kontra-investor
Am 29.3.2021 um 20:48 von Dandy:

Was für "private Gründe" denn?

Emotionen und/oder "Vorteile". Ich empfehle eine Suche nach "Bindingsteuer".

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odensee
vor 35 Minuten von kontra-investor:

Emotionen und/oder "Vorteile". Ich empfehle eine Suche nach "Bindingsteuer".

Und da findet man dann die privaten Gründe...? Obwohl:

Am 29.3.2021 um 19:02 von kontra-investor:

Dass er die aber nicht öffentlich nennen wird, ist wohl klar.

Also entweder schreibst du jetzt mal, was du definitiv weißt oder man kann deine Beiträge als kontra-faktisches Geschwätz ad acta legen.

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Norica
vor 53 Minuten von kontra-investor:

...

Wir haben also eigentlich nur "für Anleger entstehende Verlustrisiken begrenzen". Das ist lächerlich, weil durch die Bindingsteuer die Risiken für den Anleger immens steigen, ein unbegrenztes Steuerrisiko. Der Mann hat keine bessere "Begründung" gefunden,
die wahre konnte er halt nicht nennen.

...

2. Rache

...

3.  Vorteilsnahme

...

 

Es ist in meinen Augen nicht lächerlich, sondern schlicht und einfach gelogen. Er kann keine nachvollziebare Begründung für die Leute liefern, die sich mit der Materie auskennen, weil es keine gibt.

Mir dem Gelaber kann man auch beispielsweise Hämmer im Baumarkt unter Verschluss halten, weil das Risiko besteht, dass damit Leute erschlagen werden. Oder Autos, damit werden Leute überfahren.

Vielleicht sollte man ja unter dem Hinweis auf mögliche geistige Schäden das Gelaber von Politikern unterbinden:pro:

 

Seine sonstigen Befindlichkeiten interessieren mich wenig. Jeder macht sich sein eigenes Leben so, wie er es für richtig hält. Wen ich dafür Zeit hätte, würde ich ihn vielleicht ein wenig bedauern...:lol:

 

 

 

LG

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monopolyspieler
vor 2 Stunden von kontra-investor:

Man kann das nun als Hirngespinste bezeichnen. Aber jeder Skandal fängt so an. Vor einem Jahr war Wirecard noch das ehrliche deutsche Unternehmen, dass von britischen Shortsellern zu Unrecht gejagt wurde usw.

Lothar Binding könnte ja seine wahren Gründe offenlegen. Außer Geschrei von Zockern wirst du nichts finden. So läufts immer, wenn jemand etwas zu verbergen hat. Journalisten? Da passiert nichts. Das ist denen zu mühselig, hier
zu recherchieren. Und viele wollen natürlich der SPD nicht schaden. Wenn Binding in der CDU wäre, wüssten wir alles.

An die wahren Zocker traut sich die Politik eh nicht heran- die sitzen in Frankfurt, London.....

 

Dabei wäre es doch recht einfach gewesen- Emittenten-Produkte verbieten.

Dazu wäre spätestens seit dem Reinfall vieler Anleger mit Lehmann-Zertifikaten (und anschließende Nerverei der Anleger mit den Banken wegen Falschberatung) auch eine entsprechende Begründung vorhanden.

Auf den Webseiten der Emittenten bekommt man den Kram nur angezeigt, wenn man als Wohnsitz Deutschland, Österreich oder Luxemburg angibt.

In allen anderen Ländern ist daher auch der Handel richtiger Optionen üblich, ohne das da noch jemand die Hand aufhält.

 

Unsere Verkehrminister arbeiten der Automobil-Industrie zu, das Finanzministerium den Versicherungen und Banken, der Wirtschaftsminister.....

Und weil in den Ministerien viel Inkompetenz sitzt, läßt man sich dann auch noch so manche Gesetzestexte von der Lobby ausarbeiten.

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kontra-investor
· bearbeitet von kontra-investor
Schreibfehler
vor 3 Stunden von monopolyspieler:

An die wahren Zocker traut sich die Politik eh nicht heran- die sitzen in Frankfurt, London.....

 

Dabei wäre es doch recht einfach gewesen- Emittenten-Produkte verbieten.

Dazu wäre spätestens seit dem Reinfall vieler Anleger mit Lehmann-Zertifikaten (und anschließende Nerverei der Anleger mit den Banken wegen Falschberatung) auch eine entsprechende Begründung vorhanden.

Auf den Webseiten der Emittenten bekommt man den Kram nur angezeigt, wenn man als Wohnsitz Deutschland, Österreich oder Luxemburg angibt.

In allen anderen Ländern ist daher auch der Handel richtiger Optionen üblich, ohne das da noch jemand die Hand aufhält.

 

Unsere Verkehrminister arbeiten der Automobil-Industrie zu, das Finanzministerium den Versicherungen und Banken, der Wirtschaftsminister.....

Und weil in den Ministerien viel Inkompetenz sitzt, läßt man sich dann auch noch so manche Gesetzestexte von der Lobby ausarbeiten.


Binding hat keinen Zugriff auf die ESMA, daher kann er keine Produkte direkt verbieten. Ich verstehe auch den Kampf der "echten" Trader (Optionen und Futures) mit den "dummen" Tradern (Emittenten-Produkte) nicht. Das ist Linksframing.
Wenn du die Freiheit des anderen einschränkst, wird er es dir irgendwann "zurückgeben". Niemand wird gezwungen, irgendwelche Produkte zu kaufen. Binding wollte v.a. die Emittenten-Produkte treffen, daher der harte Kampf ums BMF-Schreiben, wo
die Termingeschäfte definiert werden.

Was uns zur "Begründung" für das Gesetz führt. Hier wäre eine Chance für das BVerfG, die Bindingsteuer für nichtig zu erklären, ohne sie inhaltlich prüfen zu müssen. Das BVerfG könnte monieren, dass keine hinreichende bzw. glaubhafte Begründung für
die Bindingsteuer vorgelegt wurde. Daher sei dei Bindingsteuer nichtig. Der Gesetzgeber könne die Bindingsteuer nur durch eine gültige Begründung erneut in Kraft setzen. Aber momenatan liegt Martin Hlouscheks Verfassungsbeschwerde unbearbeitet
in Karlsruhe.

Ist eigentlcih irgendwer von euch bereit, selbst tätig zu werden?

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Ich wollte kein Bashing betreiben.

Aber es ist nunmal Tatsache, dass das Emittentenrisiko vorhanden ist

und solche Produkte für kleines Geld (4 Euro...) oder gar gratis auch mit grössten Summen gehandelt werden können.

 

Da werden Discount-Zertifikate als Festgeldersatz (!) im Internet propagiert.:dumb:

 

Da ungehebelt, braucht es AFAIK nicht mal Termingeschäftsfæhigkeit.

Der kleine Unterschied bekanntlich, wenn man einen Discounter kauft, dann bezahlt man dem Emittenten den kompletten potentiellen Kaufpreis des Underlyings abzgl. Discount (Præmie) bis zum Verfallstag im Voraus. Eine Woche danach hat man dann sein Geld zurück oder das Underlying.

 

Mache ich das selbe mit einem short put, bekomme ich Geld und erst bei Andienung wird der Kaufpreis abgebucht und zeitgleich das Underlying eingebucht.

Das sind also Produkte, die für den Bürger genauso sinnvoll sind, wie eine Kapital-Lebensversicherung. Aber an die Pfründe der Banken und Versicherungen traut die Politik sich nicht heran-im Gegenteil.

 

Wenn Binding die Emittenten treffen wollte, dann hat er sich selten unklug angestellt, wie bei seinen vermuteten Derivate- Geschäften.

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kontra-investor
· bearbeitet von kontra-investor
Schreibfehler
vor 4 Stunden von monopolyspieler:

Ich wollte kein Bashing betreiben.

Aber es ist nunmal Tatsache, dass das Emittentenrisiko vorhanden ist

und solche Produkte für kleines Geld (4 Euro...) oder gar gratis auch mit grössten Summen gehandelt werden können.

 

Da werden Discount-Zertifikate als Festgeldersatz (!) im Internet propagiert.:dumb:

 

Da ungehebelt, braucht es AFAIK nicht mal Termingeschäftsfæhigkeit.

Der kleine Unterschied bekanntlich, wenn man einen Discounter kauft, dann bezahlt man dem Emittenten den kompletten potentiellen Kaufpreis des Underlyings abzgl. Discount (Præmie) bis zum Verfallstag im Voraus. Eine Woche danach hat man dann sein Geld zurück oder das Underlying.

 

Mache ich das selbe mit einem short put, bekomme ich Geld und erst bei Andienung wird der Kaufpreis abgebucht und zeitgleich das Underlying eingebucht.

Das sind also Produkte, die für den Bürger genauso sinnvoll sind, wie eine Kapital-Lebensversicherung. Aber an die Pfründe der Banken und Versicherungen traut die Politik sich nicht heran-im Gegenteil.

 

Wenn Binding die Emittenten treffen wollte, dann hat er sich selten unklug angestellt, wie bei seinen vermuteten Derivate- Geschäften.


Binding ist definitiv nicht unklug. Er hat halt das rausgeholt, was er damals schaffen konnte. Der Retailmarkt ist viel größer als der Profimarkt, aber er wollte beides killen. Sein Problem mit dem Retailmarkt ist, dass beim BMF-Schreiben, wo der Begriff "Termingeschäft" definiert ist, die Länder mitreden. Und da sind einige wach geworden. Allerdings hat er den Vorteil, dass das alte BMF-Schreiben den Begriff des Termingeschäfts immens weit auslegt. Das will er nicht aufgeben und kämpft zusammen mit Scholz gegen manch andere Leute im BMF und v.a gegen die Länder.
So ist ein Patt entstanden, was aber derzeit heißt, dass alle Retailprodukte unter die Bindingsteuer fallen. Es gibt aber auch kein neues BMF-Schreiben, was ein Armutszeugnis ist.

 

Das größte Armutszeugnis muss ich aber uns ausstellen., Wir sind unfähig, uns wirklich gegen den Verfassungsbruch zu wehren. Das lässt mich befürchten und Binding erzücken, dass noch viel mehr möglich ist.

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YingYang

Interessant, dass der Staat mit dieser Steuerregelung Privatanleger vor Zockerei schützen will, gleichzeitig aber weiterhin staatliche Casinos und Glücksspielgesellschaften aka Lotto betreibt.

 

 

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kontra-investor

Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde übrigens vom BVerfG nicht angenommen, ohne Begründung. Wahrscheinlich haben die die nicht mal gelesen, war wohl zu viel Arbeit.

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chirlu
vor 3 Stunden von kontra-investor:

Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde übrigens vom BVerfG nicht angenommen, ohne Begründung.

 

War es ein DIY-Versuch? Verfassungsbeschwerden sind schwierig. Man darf sie ohne spezialisierten Anwalt erheben, klappt aber fast nie.

 

vor 3 Stunden von kontra-investor:

Wahrscheinlich haben die die nicht mal gelesen, war wohl zu viel Arbeit.

 

Das garantiert nicht. Die haben dort Assistenten, die jeden Scheiß lesen (müssen). Wahrscheinlich war die Begründung nicht substantiiert, oder es scheitert an mangelnder Ausschöpfung des Rechtswegs.

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kleinerfisch
vor 3 Stunden von kontra-investor:

Wahrscheinlich haben die die nicht mal gelesen, war wohl zu viel Arbeit.

Genau. Beschwerden sollten nicht mehr als eine halbe Seite lang sein, sonst werden sie ungelesen verworfen. So ist das Standard beim BVerfG.

<Ironie aus> :narr:

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passiv_Investor
vor 13 Minuten von chirlu:

 

War es ein DIY-Versuch? Verfassungsbeschwerden sind schwierig. Man darf sie ohne spezialisierten Anwalt erheben, klappt aber fast nie.

Nein, er hatte einen Anwalt. Hatte dafür extra Spenden gesammelt. Kostet wohl 20k netto.

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kontra-investor

Die Verfassungsbeschwerde bestand aus 62 Seiten und war sehr gut begründet - auch vom spezialisierten Verfassungsrechtsanwalt. Mag sein, dass Assistenten das gelesen haben, aber definitiv nicht die Richter. 7 Monate Zeitverschwendung.
Ich hoffe, dass Martin schleunigst das Schreiben öffentlich macht.

 

Es ist ein Armutszeugnis für das BVerfG, auch wenn die überlastet sind. Dann sollen sie halt keine Verfassungsbeschwerden von Bürgern zulassen oder vorher eine Meinungsumfrage machen.

 

Für die Anleger heißt das nun - ihr müsst zu eurem Finanzgericht.

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chirlu
vor 6 Minuten von kontra-investor:

Für die Anleger heißt das nun - ihr müsst zu eurem Finanzgericht.

 

Wie gesagt –

vor 1 Stunde von chirlu:

oder es scheitert an mangelnder Ausschöpfung des Rechtswegs.

 

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Der DDV wollte sich doch stark machen wegen Emittenten-Kram.

Wenn der nachträgliche Entwurf durchkommt, werden die doch vermutlich auch klagen.

 

Ein aktuelles Video vom DDV dazu:

 

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