Wenn man den aktuelle Gesetzesentwurf (BT 649/19, Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen) zur Verlustverrechnung liest, bekommt man den Eindruck, die Verlustverrechnung soll auf Einzelgeschäftsebene eingeschränkt werden und nicht auf den nach depotbezogener Verrechnung verbleibenden Saldo. Dies würde faktisch das Ende des Day-Tradings mit Derviaten bedeuten. Alle Gewinne über dem "Sockelbetrag" von TEUR 10 würden dann unabhängig vom Gesamterge
Die Bundesregierung möchte gerne, das der Kleinanleger sein Geld gefahrlos per Tagesgeld/Festgeld vernichten läßt.
Wer eine Million zu 0,2% anlegt, hat nach 10 Jahren weniger als 900.000 Euro.
Da darf der Aktien/ETF-Anleger doch nicht ungeschoren bleiben und der Derivate-Zocker erst recht nicht.
Das so Absicherungen/Strategien nicht mehr funktionieren- woher soll denn der Finanzausschuss das wissen.
Klar- geht man die Liste der Mitglieder durch- dann finden sich da Dip