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Mirabel

Verzicht auf Teilungsversteigerung bei ges. Erbfolge

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Mirabel

Hallo,

mein Vater ist 82. Meine Mutter ist 75. Meine Eltern haben Gütertrennung vereinbart. Es gilt gesetzliche Erbfolge. Meine Eltern haben 2 Kinder.

Mein Vater besitzt ausschließlich Wertpapiere. Meine Mutter besitzt ausschließlich ein großes Haus in München. 

 

Es ist davon auszugehen, dass mein Vater nicht mehr als 10 Jahre lebt. Seine Freibeträge an seine Kinder sind ausgeschöpft. Die der 4 Enkel nicht. Die Freibeträge meiner Mutter sind ungenutzt (kein Cash). Meine Schwester und ich planen das Haus zusammen nach dem Tod meiner Eltern mind. 10 Jahre zu bewohnen.

 

Sollte meine Mutter vor meinem Vater sterben, würde mein Vater m.E. nach ges. Erbfolge 50% des Hauses erben. Meine Schwester und ich jeweils ein 25%. Alle würden im Grundbuch eingetragen werden.

 

Meine Schwester und ich könnten - theoretisch - dann eine Teilungsversteigerung durchzusetzen. Mein Vater möchte dies dadurch verhindern, dass er uns den 25% Anteil am Haus abkauft. 

Sein Vermögen würde hierfür ~ ausreichen. 

 

Ich habe 2 Fragen:

1. Wäre es nicht einfacher, wenn meine Mutter per Testament ein Erbteilungsverbot nach § 2044 BGB vereinbart. Gibt es eine theoretische Möglichkeit, dass wir - ohne seine Zustimmung - das Haus verkaufen? Das Testament würde bei einem Notar hinterlegt werden. 

2. Ist es richtig, dass mein Vater keine Steuern zahlen würde, da er das Haus bewohnt? Meine Schwester und ich müssten auf den Erlös (das was wir von meinem Vater für 1/4 des Hauses bekommen) Steuern zahlen, richtig? Die Steuer würde freilich auch anfallen, wenn er uns nicht auszahlt, sondern irgendwann sein Geld vererbt, richtig?

Gibt es etwas eleganterers (i.e. Minimierung von Steuern und Notarskosten)? Hilft Nießbrauch?


 

Danke,

Mirabel

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chirlu
vor 8 Minuten von Mirabel:

Sollte meine Mutter vor meinem Vater sterben, würde mein Vater m.E. nach ges. Erbfolge 50% des Hauses erben. Meine Schwester und ich jeweils ein 25%.

 

M.E. jeder ein Drittel.

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vanity
vor 24 Minuten von Mirabel:

Sollte meine Mutter vor meinem Vater sterben, würde mein Vater m.E. nach ges. Erbfolge 50% des Hauses erben. Meine Schwester und ich jeweils ein 25%

Ich würde davon ausgehen, dass der Vater bei gesetzlicher Erbfolge (ohne Zugewinnausgleich wegen Gütertrennung) 25% erbt und die beiden Kinder zusammen 75%. (siehe chirlu + BGB)

 

Ist es eigentlich sinnvoll, für jedes Detailproblem deiner Angelegenheiten einen separaten Thread aufzumachen?

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chirlu
vor 5 Minuten von vanity:

Ich würde davon ausgehen, dass der Vater bei gesetzlicher Erbfolge (ohne Zugewinnausgleich wegen Gütertrennung) 25% erbt und die beiden Kinder zusammen 75%.

 

Sonderregelung in § 1931 Abs. 4 BGB: „Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen; (…)“

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Taxadvisor
vor einer Stunde von vanity:

Ich würde davon ausgehen, dass der Vater bei gesetzlicher Erbfolge (ohne Zugewinnausgleich wegen Gütertrennung) 25% erbt und die beiden Kinder zusammen 75%. (siehe chirlu + BGB)

 

Ist es eigentlich sinnvoll, für jedes Detailproblem deiner Angelegenheiten einen separaten Thread aufzumachen?

Komplette Erbrechts- und Erbschafteuerliche Beratung sollten beim RA oder StB erfolgen. So komplexe Probleme wird hier wohl keiner lösen.

 

Gruß

Taxadvisor

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bondholder
vor 1 Stunde von Mirabel:

Ich habe 2 Fragen:

Ich habe nur eine Frage:

Bist du grundsätzlich nicht bereit, für qualifizierte Beratung zu komplizierten Fragestellungen ein Honorar zu bezahlen?

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Mirabel

Danke. Der Hinweis, dass alle 1/3 erben, hat mir sehr geholfen. 

@vanity: sorry, wenn es üblich Threads eher nach Personen als nach Themen zu gliedern mach ich das in Zukunft. Ich dachte, dass ich Themen möglichst klein schneide, da das ganze so schon komplex ist. 

@Taxadvisorund @bondholder: Das was ich bisher im Forum zur Wertpapieranlage als Rat bekommen habe, war X mal mehr Wert als der Rat der Banker vom DB Aktive Mandat (1.5% Honorar auf Anlagesumme per a). Daher habe ich das nun gekündigt und nutze das Forum. Die Tipps zum Steuerrecht haben mir auch massiv geholfen. Bisher hat mich mein Steuerberater grausig beraten. Mein Versicherungsvermittler hat es mit eingebrockt, dass ich die Zahnspange meiner Tochter nun selber zahlen muss. Ich würde ja gerne etwas "zurückgeben". In den meisten Dingen würde ich aber die Diskussionen eher verwirren, da ich nirgens "sprechfähig" bin.  

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Baz

Kurzer Hinweis:

 

In diesem Thread sind Vater 82 und Mutter 75 Jahre alt, im nächsten sind beide Elternteile über 80 Jahre alt und im dritten ist der Vater 88 Jahre alt. Bisschen merkwürdig, dass man das Alter der Eltern, auf deren Geld man so sehr giert, offenbar nicht richtig im Kopf zu haben scheint.

 

Und: Falls die ganze Geschichte doch stimmen sollte. Du sagst, du würdest circa 2 Millionen Euro erben, vorher gab es auch schon Schenkungen an dich. Wie wäre es, wenn man da tatsächlich einfach mal Geld für eine Honorarberatung ausgibt oder schlicht die Erbschaftssteuer bezahlt. Beides würde wohl kaum, immer vorausgesetzt die Story stimmt (für Zwefel siehe mein Hinweis oben), zur Verarmung führen.

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bondholder
vor 45 Minuten von Mirabel:

Bisher hat mich mein Steuerberater grausig beraten.

Ich würde an deiner Stelle qualifizierte Fachberatung von Experten (spezialisierter Fachanwalt oder Steuerberater) in Anspruch nehmen. Nach welchen Kriterien ist der aktuelle Steuerberater ausgewählt worden?

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Mirabel

@Baz Bez. "Geld für Honorberatung" habe in den letzten 10 Jahren insb. für Bank, Steuer und Finanzberater sechstellige Honorare (insb. durch AkrivMandat) ausgegeben. Waren keine guten Ratschläge. Der Rat in diesem Forum führt unweigerlich dazu, dass es weniger Berater in Filialbanken gibt. Das scheint ok zu sein. Rat bez. Erbschaftssteuer führt zu ähnlichem bez. RAs und Steuerberatern. Scheint nicht in Ordnung zu sein. 

Und ja, meine Eltern sind ~ 80. Ich heiße auch nicht wirklich Mirabel. 

 

 

 

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bondholder
Gerade eben von Mirabel:

Bez. "Geld für Honorberatung" habe in den letzten 10 Jahren insb. für Bank, Steuer und Finanzberater sechstellige Honorare (insb. durch AkrivMandat) ausgegeben.

Könnte es sein, dass du unter Honorarberatung etwas anderes verstehst als wir?

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Mirabel

@bondholder: ich möchte erst eine groben Plan haben, wenn ich meinen Steuerberater (bisher für Einkommenssteuerklärung genutzt) konsultiere. Dass die Honorare oft wenig mit den "Voranschlägen" zu tun hat, ist auch nicht vertrauensbildend. Zudem werden Briefe in schroffem Ton (fast wie hier) an das FA geschickt. Gibt es irgendwelche "Testseiten" die Steuerberater empfehlen? 

Richtig, Kosten für ein Bank "zB AktivMandat" mit RA Honoraren zu vergleichen ist Äpfel und Birnen. Für mich ist es das gleiche, da ich Experten dafür bezahle mich zu beraten. Die DB hat einen höheren Stundenlohn als der RA rausgeholt. Nach wie vor versteh ich nicht, warum hier Sparkassenberater gescholten werden und RAs "schützenswert / förderungswürdig" sind...

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MeinNameIstHase

Es ist müssig, alle Konstellationen hier jetzt durch zu deklinieren. Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit, dass die Eltern zur Zugewinngemeinschaft wechseln.

 

Ich verstehe unter "Plan haben", dass man dazu die Ausgangslage genau kennt und ein "Ziel" hat, wohin die Reise gehen soll. So wie ich es heraus lese, geht es nicht nur um Steuern sparen, sondern auch eine umsichtige Vermögensübertragung, die alle Beteiligten hinreichend absichert. Das sprengt, was ein Forum leisten kann/mag.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 5 Stunden von Mirabel:

 Nach wie vor versteh ich nicht, warum hier Sparkassenberater gescholten werden und RAs "schützenswert / förderungswürdig" sind...

Es gibt keinen "Sparkassenberater". Dass, was du meinst, sind Verkäufer. Sie werden nicht dafür bezahlt, dich zu beraten, sondern dafür, dir Produkte ihres Arbeitgebers zu verkaufen. Und das ist völlig in Ordnung! Ein Verkäufer im Autohaus wird ja auch dafür bezahlt, dass er Autos verkauft. Und nicht dafür, dass er dir (zum Beispiel) sagt "Frau Mirabel, in ihrem Fall würde ich von einem Auto eher abraten. Eine Bahncard 100 und ein Fahrrad wäre besser für Sie".

 

Ein Steuerberater / Honorarberater hingegen will dir ausser seine Beratungsleistung nichts verkaufen. (Falls doch, solltest du auf der Stelle umdrehen und einen anderen suchen...). Und natürlich gibt es auch gute und weniger gute Berater.

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