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Thorben85

ETF thesaurierend "Buch-Gewinn" übersteigt Pauschbetrag

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Thorben85

Hallo Forum,

 

ich habe mir nun eine Menge Artikel Fragen zur Besteuerung von thesaurierenden ETF´s durchgelesen. Leider verstehe ich immer noch nicht, ob seit der Änderung der Besteuerung 2019 nun zum Ausnutzen des Pauschbetrages etwas getan werden muss, oder ob man den Fonds einfach weiterlaufen lässt.

 

Mein Depot ist bei der Consorsbank. Ich habe seit Februar 2019 nach und nach 16.700 EUR investiert und der Fondswert (A113FM) beträgt aktuell 19.200 EUR, also ein plus von 2.700 EUR (Buchwert). Ich bin verheiratet, Pauschbetrag hinterlegt bei Consors also 1.602 EUR.

 

Wie ist nun meine Steuerlast 2019?

 

Bsp: (so verstehe ich es)

 

Ich verkaufe nichts vor Jahreswechsel

 

2700 EUR Ertrag -1600 EUR P-Betrag= 1100 EUR * 0,25 =275 EUR zu zahlende Steuer, wird von Consors direkt vom Depot abgezogen.

 

Neuer Startwert für das Jahr 2020

19.200 EUR -275 EUR = 18.925 EUR

Gewinn = 0 (weil abgegolten)

 

Ist das so korrekt und ist damit der Pauschbetrag optimal ausgeschöpft?

 

Hat es hinsichtlich des Pauschbetrages Vorteile, vor Jahreswechsel noch für 1.600 EUR Teile zu verkaufen um den gebuchten Ertrag zu realisieren?

 

Vielen Dank und Grüße

 Thorben

 

 

 

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nikolov
· bearbeitet von nikolov

Bitte mache dich schlau, wie die Steuer auf die Vorabpauschale berechnet wird: Klick!

Es gibt auch Rechner, z.B. hier oder hier.

 

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Peter Grimes
· bearbeitet von Peter Grimes
typo
vor 13 Minuten von Thorben85:

Ist das so korrekt und ist damit der Pauschbetrag optimal ausgeschöpft?

Nein; nicht die Bohne.

 

Zur Ermittlung der Vorabpauschale wird der Fondswert am ersten Handelstag des Folgejahres mit dem um 30% reduzierten Basisertrag des Kalenderjahres multipliziert, dann die Vorabpauschale um die Teilfreistellung reduziert (also 30% bei Aktienfonds), und dann die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale berechnet. Bei Dir kommen da ein paar Euro Steuern raus; keine 275,-. 

Wenn du mit einem Thesaurier den Pauschbetrag komplett ausnutzen möchtest, mußt Du bei Dir wohl noch ein paar Nullen dranhängen. Oder rechne es Dir zur Übung einfach mal aus. ;-)

 

 

Gruß,

PG

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor einer Stunde von Thorben85:

[..]

Hat es hinsichtlich des Pauschbetrages Vorteile, vor Jahreswechsel noch für 1.600 EUR Teile zu verkaufen um den gebuchten Ertrag zu realisieren?

Ja, es hat Vorteile den Pauschbetrag durch Verkauf auszunutzen.

ABER: Es reicht nicht, einen Betrag von 1600€ zu verkaufen! Vielmehr müssen es so viele Anteile sein, dass daebei 1600€ Gewinn anfallen. Dabei musst Du auch first-in-first-out (FIFO) beachten, also dass die zuerst gekauften Anteile auch zuerst verkauft werden (die wahrscheinlich den meisten Gewinn gemacht haben).

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nikolov
· bearbeitet von nikolov

Und um die Verwirrung perfekt zu machen sollte man dabei auch noch die Teilfreistellung in Höhe von 30% bei Aktienfonds (mit einer Mindestaktienquote > 51%, die steht im Fondsprospekt, meist auch auf der Website zum betreffenden Fonds) berücksichtigen. Das bedeutet, um die 1602€ Freibetrag auszunutzen muss man beim Verkauf von Anteilen einen Gewinn von 1602€ / (1 - 0,3) = 2288,57€ erzielen, das mal als unverbindliche Rechnung.

 

Außerdem, bevor die Frage aufkommt: JA, es ist vollkommen in Ordnung die Anteile zu verkaufen, um den Gewinn zu manifestieren, und danach wieder zurückzukaufen (solange beide Orders nicht gleichzeitig im Markt liegen). Die Diskussion wurde schon woanders geführt und können wir uns hier sparen.

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whister

Wenn der Fonds eine Teilfreistellung von 30% hat kannst du einfach alles einmal verkaufen und wieder zurückkaufen. Das wird bei dir fast exakt dem Sparerpauschbetrag entsprechen - evtl. musst du noch ein paar Euro Steuern zahlen.

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Thorben85

Super, erst einmal vielen Dank für die Antorten. Ich verstehe es leider immer noch nicht.

 

Die Vorabpauschale ist also nicht die Abgeltungssteuer von 25%, das heist der über die Jahre auflaufende Gewinn muss dann beim Verkauf einmalig mit 25% versteuert werden? Wollte man diese Verschiebung der Versteuerung in die Zukunft nicht mit der Gesetzänderung vermeiden?

 

vor 23 Stunden von moonraker:

Ja, es hat Vorteile den Pauschbetrag durch Verkauf auszunutzen.

ABER: Es reicht nicht, einen Betrag von 1600€ zu verkaufen! Vielmehr müssen es so viele Anteile sein, dass daebei 1600€ Gewinn anfallen. Dabei musst Du auch first-in-first-out (FIFO) beachten, also dass die zuerst gekauften Anteile auch zuerst verkauft werden (die wahrscheinlich den meisten Gewinn gemacht haben).

 

Ok, vielen Dank. Das heisst ich müsste dann prinzipiell den Fonds kurz auflösen und wieder neu kaufen.Die Summe würde dann fast passen, wenn man noch die 30% Freistekllung berücksichtigt (wie nikolov auch geschrieben hat). Wenn man das jedes Jahr macht, gilt der Fondwert dann als voll versteuert und im Jahr der Auflösung muss man nur noch die Steuern des Auflösungsjahres zahlen. Allerdings verringert sich durch die jährliche Steuerzahlung dann der Zinseszinseffekt. Es lohnt sich also nur, wenn man nahe am Sparerpauschbetrag ist oder tatschächlich immer nur genau die Anteile verkauft, um ihn zu treffen.

 

Wenn ich nichts verkaufe, verpufft der Sparerpauschbetrag also nahezu?

 

Vielen Dank!

 

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Bassinus
vor 17 Minuten von Thorben85:

Wenn ich nichts verkaufe, verpufft der Sparerpauschbetrag also nahezu?

Genau. Also Fifo Methode - ausrechnen wie viel Anteile den Sparerpauschbetrag in etwa ausschöpfen. Freistellung bei Bank/Broker hinterlegen. (1602 : 0,7 =~) 2.280€ Gewinn mit deinem ETF realisieren. Pauschbetrag ideal ausgenutzt. Dann direkt wieder neu kaufen. Der Steuerersparnis stehen dann Verkauf- und Kaufgebühren gegenüber. Der Spread sollte sich bei direkter Order in Grenzen halten und pro Anteil wenige €ent ausmachen. 

Ansonsten, wenn du nichts tust, fällt eben nur die Vorabpauschale an und nutzt den Pauschbetrag nicht wirklich gut aus. Verschwindend gering.

In der Steuererklärung, vorausgesetzt Freistellungsauftrag richtig gestellt und genutzt (und nicht zuviel durch mehrere Banken), brauchst du dann nichts mehr tun. Alles erledigt durch Bank.

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odensee
vor einer Stunde von Thorben85:

Die Vorabpauschale ist also nicht die Abgeltungssteuer von 25%, das heist der über die Jahre auflaufende Gewinn muss dann beim Verkauf einmalig mit 25% versteuert werden?

Die Vorabpauschale ist überhaupt keine Steuer. Sondern man zahlt Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale. Das nur zum Verständnis.

 

@Bassinus hat völlig recht mit seiner Vorgehensweise. Sollte dir allerdings "fifo" nichts sagen oder wenn du Probleme mit der Umsetzung hast. Kannst du auch einfach alle Anteile verkaufen und wieder neu kaufen. Die Rechnung sieht dann so aus:

2700 Euro Gewinn * 0,7 = 1890 Euro steuerrelevanter Gewinn abzüglich 1602 Pauschbetrag macht 288 Euro zu versteuerndes Einkommen. Da zahlst du dann ca. 26% Steuern, also ca. 75 Euro. Das ist kein "Verlust", da du diese Steuer sowieo irgendwann zahlen muss. Du verlierst lediglich den Gewinn, den diese 75 Euro in den nächsten Jahren erwirtschaften werden. Das lässt sich verkraften.

 

Alternativ (wenn du diese Steuern noch nicht zahlen möchtest, dir aber FIFO trotzdem nicht gelingt), kannst du auch einfach schätzen. Verkaufe z.B. einfach 80% deiner Anteile.

 

 

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Thorben85

Besten Dank,das hat mir sehr geholfen!

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