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Ethnonym

Smartbroker / Smartbroker+

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 9 Minuten von krett:

Es gibt nur einen Smartbroker. "Der Alte" ist die BNP Paribas/DAB.

 

Auf Abrechnungen u.a. ist weiterhin das Smartbroker-Logo drauf.

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blueprint

Smartbroker ist auch bei der BNP der Vermittler, also gibt es ganz offensichtlich unstrittig 2 Smartbroker.

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Even Worse
vor 11 Minuten von blueprint:

Smartbroker ist auch bei der BNP der Vermittler, also gibt es ganz offensichtlich unstrittig 2 Smartbroker.

Aber nur einen SB+ 

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Belgien
vor einer Stunde von krett:

Es gibt nur einen Smartbroker. "Der Alte" ist die BNP Paribas/DAB. Oder wollt ihr die DAB noch in 20 Jahren als "alten Smartbroker" betiteln?

Nach dieser merkwürdigen Argumentation - nur die Depotbank zählt - gibt es dann eigentlich gar keinen Smartbroker, denn dann entspricht Smartbroker+ der Baader Bank und Smartbroker-alt der BNP Paribas/DAB. Ich werde die DAB auch in 20 Jahren als DAB bezeichnen und Smartbroker als Smartbroker (mit und ohne „+“), sofern es die Firmen dann noch gibt.

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Emitter
· bearbeitet von Emitter

Um die Bedingungen der Finanztip/Smartbroker+ Aktion (100€ Bonus + 20€ Aktie) zu erfüllen, habe ich ein paar Trades mit dem Geldmarktfonds DBX0AN "generiert". Auch wollte ich die Oberfläche von Smartbroker+ ausprobieren und Tradersplace finde ich definitiv besser, werde hier also nur Bonus abgrasen.

 

Dazu eine Anfängerfrage zu Valuta und Wertpapierabrechnungen t+2:

Generell ist mir das Prinzip bewusst. Bei t+0 steht Guthaben nach einem Verkauf zum handeln zur Verfügung aber nicht zur Auszahlung und die Abrechnung ist bei t+2. Ich habe das auch schon oft zinsfrei für Verkäufe und danach Käufe am selben Tag genutzt. Verwirrt bin ich gerade nur umgekehrt, Kauf und dann Verkauf am selben Tag. Wenn ich also bei t+0 600€ Guthaben habe, damit eine Aktie kaufe und direkt wieder verkaufe (ohne Verlust und ohne Gebühren), kann ich dann schon bei t+0 zinsfrei 600€ auszahlen?

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chirlu
vor 40 Minuten von Emitter:

Generell ist mir das Prinzip bewusst. Bei t+0 steht Guthaben nach einem Verkauf zum handeln zur Verfügung aber nicht zur Auszahlung und die Abrechnung ist bei t+2.

 

Bei T+0 gilt T+2? Irgendwas ist da falsch …

 

vor 41 Minuten von Emitter:

Wenn ich also bei t+0 600€ Guthaben habe, damit eine Aktie kaufe und direkt wieder verkaufe (ohne Verlust und ohne Gebühren), kann ich dann schon bei t+0 zinsfrei 600€ auszahlen?

 

Wenn es T+0 ist, erfolgt die Wertstellung am selben Tag.

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Emitter
· bearbeitet von Emitter
vor einer Stunde von chirlu:

Bei T+0 gilt T+2? Irgendwas ist da falsch …

Mit T+0 meinte ich den Handelstag, nicht die Settlementperiode, also hätte ich T, nicht T+0, schreiben müssen:

 

"Generell ist mir das Prinzip bewusst. Beim Transaktionstag T steht Guthaben nach einem Verkauf zum handeln zur Verfügung aber nicht zur Auszahlung und die Abrechnung ist bei T+2. Ich habe das auch schon oft zinsfrei für Verkäufe und danach Käufe am selben Tag genutzt. Verwirrt bin ich gerade nur umgekehrt, Kauf und dann Verkauf am selben Tag. Wenn ich also 600€ Guthaben habe, damit eine Aktie kaufe und direkt wieder verkaufe (ohne Verlust und ohne Gebühren), kann ich dann am selben Tag zinsfrei 600€ auszahlen?"

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chirlu

@Emitter: Ich werde nicht schlau aus deinem Text. Zu zahlst dann Zinsen, wenn du einen Kredit aufnimmst, also wenn du Geld wegüberweist, das du (noch) gar nicht hast. Wann du das Geld bekommst (T+0 oder T+2 oder noch etwas anderes), musst du für dein konkretes Wertpapier und deinen konkreten Handelsplatz herausfinden.

 

vor 40 Minuten von Emitter:

Wenn ich also 600€ Guthaben habe, damit eine Aktie kaufe und direkt wieder verkaufe (ohne Verlust und ohne Gebühren), kann ich dann am selben Tag zinsfrei 600€ auszahlen?

 

Wenn T+0 gilt, dann ja. Wenn erst später erfüllt wird, dann nein.

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Emitter
vor 21 Minuten von chirlu:

@Emitter: Ich werde nicht schlau aus deinem Text.

Sorry für die Verwirrung aber ich bin der Meinung, dass der korrigierte Text richtig ist, T+0 war nie gemeint, sondern ein Fehler im ersten Text.

 

vor 22 Minuten von chirlu:

Wenn T+0 gilt, dann ja. Wenn erst später erfüllt wird, dann nein.

Ich meinte wenn T+2 gilt. Der Kauf wird ja auch erst später erfüllt, nicht nur der Verkauf. Dennoch nein, danke!

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chirlu

@Emitter: OK, jetzt glaube ich, ich habe verstanden, worum es dir geht. Du willst zwei Wertpapiere mit gleicher Abrechnung (also z.B. beide T+2) am selben Tag kaufen und verkaufen, wobei der Erlös des Verkaufs mindestens so hoch ist wie die Kaufkosten. Ja, dann kannst du das Geld sofort anderweitig nutzen, ohne einen Kredit aufzunehmen – aber nur das, das vorher schon da war. Über einen Zusatzerlös kannst du erst (im Beispiel) zwei Tage später verfügen. (Mit „Zusatzerlös“ meine ich, dass du für mehr verkaufst, als du vorher beim Kauf gezahlt hast.)

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Emitter
vor 11 Minuten von chirlu:

Du willst zwei Wertpapiere mit gleicher Abrechnung (also z.B. beide T+2) am selben Tag kaufen und verkaufen, wobei der Erlös des Verkaufs mindestens so hoch ist wie die Kaufkosten. Ja, dann kannst du das Geld sofort anderweitig nutzen, ohne einen Kredit aufzunehmen

Ja genau, danke. Nur, dass es nur ein Wertpapier ist, welches am selben Tag gekauft und verkauft wird. Ist aber egal, selbes Ergebnis.

 

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