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Ethnonym

Smartbroker / Smartbroker+

Empfohlene Beiträge

kublai
· bearbeitet von kublai

Moin,

Meine Erfahrungen mit Smartbroker sind derzeit überraschend gut!

Ich hatte gerade einen Fall mit einem Bond, den ich früher bei flatex gekauft hatte und in AUD denominiert ist. (ich hoffe ich habe das richtig formuliert)

Nach einem verwirrenden und langen Übertrag (ftx-->sb) gabe es Probleme mit der "Darstellung". (hier ausführlich diskutiert)

Ich habe mir vorgenommen dies genau zu beobachten und gegen meine oft fehlerhafte Erinnerung (+Chart) laufen zu lassen.

Das Ergebnis ist, das beides überraschend nah beieinander liegt!

Dies bezieht sich aktuell nur auf die "Wertpapierabrechnung".

Dort find ich auch die "Zusatzkosten" wie (Provision,Handelsplatzentgeld, Varia. Transakt...), die alle OK sind, für mich. (auch in Summe)

Steuer ist logischerweise noch nicht fix, aber es sieht gut aus.

gruß

k.

 

edit: Ein kleines "Rätsel" habe ich aber noch für euch.

Was würdet ihr mit einer japanische Aktie machen, die jetzt bei sb liegt und von der ich glaube das sie kurztfristig auch dort über deutsche Börsen gehandelt werden konnte.

Problem ist, das es jetzt nur noch über Tokio handelbar ist. Um das zügig umzusetzen ist aber meine Stückzahl zu gering --->"nicht handelbar".

Um den Aufwand möglicht gering zu halten, tendiere ich momentan dazu die Aktie zurück zu ftx zu transvefrieren und da mein Glück zu veruschen. Wie würder ihr vorgehen?

 

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Cai Shen

Oh nein, dann hätte ich ja voll daneben gelegen! :w00t: (dafür geb ich mir jetzt selbst einen Verwarnpunkt) 

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Xaro
vor einer Stunde von kublai:

Problem ist, das es jetzt nur noch über Tokio handelbar ist.

In welcher Währung wurde die Aktie eingebucht?  

Eventuell einfach in Euro umbuchen lassen, dann gehen die deutschen Handelsplätze wieder, sofern sie dort gehandelt wird.

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Cai Shen
vor einer Stunde von kublai:

Was würdet ihr mit einer japanische Aktie machen, die jetzt bei sb liegt und von der ich glaube das sie kurztfristig auch dort über deutsche Börsen gehandelt werden konnte.

Problem ist, das es jetzt nur noch über Tokio handelbar ist. Um das zügig umzusetzen ist aber meine Stückzahl zu gering --->"nicht handelbar".

Ich vermute mal, die liegt bei der falschen Clearingstelle und bei den Japanern kann man nur in 100er Stückzahlen handeln. Ein Listing in Deutschland reicht da nicht aus, es braucht zusätzlich eine (kostenpflichtigen) Lagerstellenwechsel.

Ein Rückübertrag zum ursprünglichen Broker ist da nicht die dümmste Variante. ;)

Aber was ist ftx - da finde ich nur eine Cryptobörse.

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Belgien
vor 4 Minuten von Cai Shen:

Aber was ist ftx - da finde ich nur eine Cryptobörse.


Ich gehe davon aus, dass ftx  die Abkürzung für Flatex sein soll.

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kublai
vor 1 Stunde von Belgien:


Ich gehe davon aus, dass ftx  die Abkürzung für Flatex sein soll.

du hast recht. wie ist das "offizeille" Kürzel von flatex?

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Cai Shen

Muss man 6 Buchstaben weiter abkürzen? 

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morini
· bearbeitet von morini

Folgendes Problem:

 

Bei Smartbroker habe ich mein Erstdepot, in dem ausschließlich US-Aktien enthalten sind.

 

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, lässt sich mit US-Dividenden der im Freistellungsauftrag angegebene Betrag nicht sinnvoll ausschöpfen. Falls ich unrecht haben sollte, bitte ich darum, mich zu korrigieren...

 

Jetzt denke ich darüber nach, bei einem anderen Broker (z.B. Trade Republic) ein Zweitdepot zu eröffnen, in dem ausschließlich deutsche Aktien enthalten sein werden, und dann dort einen Freistellungsauftrag anzulegen.

 

Was haltet ihr davon bzw. was würdet ihr in meinem Fall tun?

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chirlu
vor 4 Minuten von morini:

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, lässt sich mit US-Dividenden der im Freistellungsauftrag angegebene Betrag nicht sinnvoll ausschöpfen.

 

Definiere „sinnvoll“. Du brauchst halt mehr.

 

Inwiefern paßt das eigentlich thematisch in diesen Thread?

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Cai Shen

Ich kann nur ahnen, was du meinst. 

Durch die Quellensteueranrechnung zahlst du nur 15% Abgeltungssteuer. 

Alle Aktien in einem Depot und dort die komplette Freistellung beantragen würde dein Problem nicht lösen? 

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lothar-hh
vor 5 Minuten von morini:

Folgendes Problem:

 

Bei Smartbroker habe ich mein Erstdepot, in dem ausschließlich US-Aktien enthalten sind.

 

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, lässt sich mit US-Dividenden der im Freistellungsauftrag angegebene Betrag nicht sinnvoll ausschöpfen. Falls ich unrecht haben sollte, bitte ich darum, mich zu korrigieren...

 

Jetzt denke ich darüber nach, bei einem anderen Broker (z.B. Trade Republic) ein Zweitdepot zu eröffnen, in dem ausschließlich deutsche Aktien enthalten sein werden, und dann dort einen Freistellungsauftrag anzulegen.

 

Was haltet ihr davon bzw. was würdet ihr in meinem Fall tun?

Ein Depot bei Smartbroker ist doch vielfältig nutzbar und ein zweites bei TR bringt keinen Vorteil, sondern nur mehr Arbeit durch Splitting von Verlusttopf und Freibetrag!

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morini
· bearbeitet von morini
vor 34 Minuten von Cai Shen:

Ich kann nur ahnen, was du meinst. 

Durch die Quellensteueranrechnung zahlst du nur 15% Abgeltungssteuer. 

Alle Aktien in einem Depot und dort die komplette Freistellung beantragen würde dein Problem nicht lösen? 

 

Ja, es geht um die 15 % Abgeltungssteuer. Bei Flatex hat das im Endeffekt auf die von dir beschriebene Weise funktioniert, wobei ich vor Jahren vom telefonischen Flatex-Support fälschlicherweise die Info bekommen hatte, es würde definitiv nicht funktionieren. Bin mir halt nicht sicher, ob das bei Smartbroker auch funktionieren wird, und ich möchte natürlich das Maximale aus meinem Freistellungsauftrag herausholen, also nicht nur 15 %, sondern 25 %. Bei meinem früheren Flatex-Depot ist das Ganze immer nachträglich automatisch glattgestellt worden, sobald die deutschen Dividendenerträge angefallen sind, wobei mir bei Smartbroker die entsprechende Erfahrung fehlt.

 

vor 34 Minuten von lothar-hh:

Ein Depot bei Smartbroker ist doch vielfältig nutzbar und ein zweites bei TR bringt keinen Vorteil, sondern nur mehr Arbeit durch Splitting von Verlusttopf und Freibetrag!

 

Ich würde liebend gerne alle Aktien in meinem Smartbrokerdepot haben (weil alles andere zusätzlichen Aufwand bedeutet), wenn ich nur wüsste, dass in dieser Hinsicht Smartbroker nachträglich alles glattstellt, d.h. dass ausschließlich die deutschen Dividendenerträge mit dem im Freistellungsauftrag angegebenen Betrag verrechnet werden. Im ersten Quartal eines jeden Jahres werden nämlich zunächst schon US-Dividenden ausgeschüttet, während die deutschen Dividenden meist im April/Mai ausgeschüttet werden. Sollte Smartbroker nachträglich keinerlei Korrektur durchführen, nachdem ich den Freistellungsbetrag mit US-Dividendenerträgen ausgeschöpft habe, würden die anschließend erfolgenden deutschen Dividendenerträge unberücksichtigt bleiben, was einen finanziellen Verlust bedeuten würde.

 

Vielleicht hat hier im WPF schon jemand die entsprechende Erfahrung gemacht, wie das bei Smartbroker aussieht, und kann mal kurz darüber berichten?

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chirlu

Das hat doch nichts mit Smartbroker oder anderem (inländischem) Anbieter zu tun. Wenn genug Dividenden da sind, also 801 Euro plus 60% der US-Dividenden, wird alles ausgeschöpft. Sonst nicht, aber auch nicht bei Verteilung auf mehrere Depots.

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Cai Shen
vor 15 Minuten von morini:

Im ersten Quartal eines jeden Jahres werden nämlich zunächst schon US-Dividenden ausgeschüttet, während die deutschen Dividenden meist im April/Mai ausgeschüttet werden. Sollte Smartbroker nachträglich keinerlei Korrektur durchführen, nachdem ich den Freistellungsauftrag mit US-Dividendenerträgen ausgeschöpft habe, würden die anschließend erfolgenden deutschen Dividendenerträge unberücksichtigt bleiben, was einen finanziellen Verlust bedeuten würde.

Spätestens am Jahresende müssen in Deutschland ansässige Anbieter eine steuerliche Abrechnung durchführen, in der unterjährig vorläufige Berechnungen finalisiert werden.

Einige Wenige schaffen das auch quartalsweise oder monatlich.

Zum Thema kumulierte Dividendenerträge hatte da noch niemand Probleme, das betrifft eher den steuerlichen Ausgleich gegenseitig anrechenbarer Gewinn- und Verlustpositionen im Kalenderjahr.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 22 Minuten von chirlu:

Das hat doch nichts mit Smartbroker oder anderem (inländischem) Anbieter zu tun. Wenn genug Dividenden da sind, also 801 Euro plus 60% der US-Dividenden, wird alles ausgeschöpft. Sonst nicht, aber auch nicht bei Verteilung auf mehrere Depots.

 

Dass auch mit US-Dividenden alles ausgeschöpft wird, ist klar. Es macht nur einen Unterschied, ob ich auf den ausgeschöpften Freibetrag 15 % (US-Dividenden) oder aber 25 % (deutsche Dividenden) angerechnet bekomme. 

 

vor 18 Minuten von Cai Shen:

Spätestens am Jahresende müssen in Deutschland ansässige Anbieter eine steuerliche Abrechnung durchführen, in der unterjährig vorläufige Berechnungen finalisiert werden.

Einige Wenige schaffen das auch quartalsweise oder monatlich.

Zum Thema kumulierte Dividendenerträge hatte da noch niemand Probleme, das betrifft eher den steuerlichen Ausgleich gegenseitig anrechenbarer Gewinn- und Verlustpositionen im Kalenderjahr.

 

Das hört sich gut an, danke! Wenn das bei allen Brokern so ablaufen muss, dürfte es mit der Kombination aus US-Aktien und deutschen Aktien auch bei Smartbroker keine steuerlichen Probleme geben, was den Freibetrag anbelangt.

 

Ich vermute, ausschließlich mit US-Dividendenerträgen würde sich dennoch möglicherweise nicht das Maximum aus dem Freibetrag herausholen lassen, weswegen ich vorhabe, mir zusätzlich deutsche Aktien ins Smartbrokerdepot zu holen. Falls auch diese Bedenken völlig unbegründet sein sollten, könntest du ja kurz darauf eingehen, wenn du es anders kennen solltest. Dann bräuchte ich mir nämlich über dieses Thema gar keine Gedanken mehr zu machen...

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chirlu
vor 4 Minuten von morini:
vor 25 Minuten von chirlu:

Wenn genug Dividenden da sind, also 801 Euro plus 60% der US-Dividenden, wird alles ausgeschöpft. Sonst nicht, aber auch nicht bei Verteilung auf mehrere Depots.

 

Dass auch mit US-Dividenden alles ausgeschöpft wird, ist klar. Es macht nur einen Unterschied, ob ich auf den ausgeschöpften Freibetrag 15 % (US-Dividenden) oder aber 25 % (deutsche Dividenden) angerechnet bekomme. 

 

Ich glaube nicht, daß du verstanden hast, was bei der Anrechnung von Quellensteuern passiert.

 

vor 5 Minuten von morini:

Ich vermute, ausschließlich mit US-Dividendenerträgen würde sich dennoch möglicherweise nicht das Maximum aus dem Freibetrag herausholen lassen

 

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morini
· bearbeitet von morini
vor 14 Minuten von chirlu:

 

Ich glaube nicht, daß du verstanden hast, was bei der Anrechnung von Quellensteuern passiert.

 

 

 

Ich kann nur sagen, dass ich von dem mit US-Dividendenerträgen ausgeschöpften Freibetrag von 801 Euro weniger Geld gutgeschrieben bekommen habe, als dies bei deutschen Dividendenerträgen der Fall gewesen ist, wie ich damals anhand der Kontoauszüge erkennen konnte. Sobald damals die deutschen Dividenden hinzugekommen sind, habe ich trotz des zuvor mit US-Dividenden komplett ausgeschöpftem Freistellungsbetrages zusätzliches Geld gutgeschrieben bekommen.

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chirlu
vor 4 Minuten von morini:

Ich kann nur sagen, dass ich von dem mit US-Dividendenerträgen ausgeschöpften Freibetrag von 801 Euro weniger Geld gutgeschrieben bekommen habe, als dies bei deutschen Dividendenerträgen der Fall gewesen ist, wie ich damals anhand der Kontoauszüge erkennen konnte. 


Dann hattest du offensichtlich nicht genug Dividende.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 27 Minuten von chirlu:


Dann hattest du offensichtlich nicht genug Dividende.

 

Ich zitiere:

 

"Ein Wermutstropfen bleibt allerdings. Zwar wird einem die in den USA bezahlte Steuer angerechnet, aber nicht beim Sparerfreibetrag berücksichtigt. Dieser ist bei allein Lebenden 801 €/Jahr und bei Ehepaaren 1602 €/Jahr. Die Folge ist, dass bei alleinigen Dividendeneinkünften von amerikanischen Aktien letztendlich ein Nachteil von max. 240,30 €/Jahr entsteht. Sollte man Zinsen und Dividenden in Deutschland bekommen, ist es sinnvoll, diese möglichst bald im Jahr zu erhalten. Viele Deutsche Unternehmen zahlen in den Monaten April - Juni ihre Dividenden. Ist dann der Freibetrag aufgebraucht, spielt es keine Rolle mehr." (Quelle: https://www.rente-mit-dividende.de/2015/01/26/die-besteuerung-von-dividenden)

 

"Tipp: Sofern Sie Kapitalerträge erzielen, die oberhalb des Sparerpauschbetrags liegen, können Sie überlegen, ein Zweitdepot zu eröffnen. Bündeln Sie Ihre Aktien aus Ländern mit Quellensteuerabzug darin und stellen Sie dort keinen Freistellungsauftrag. Nur dann wird die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht." (Quelle: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/)

 

Ehrlich gesagt, habe ich keine Lust darauf, mir die zuviel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen zu müssen.....

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chirlu

Ist Quark. Der erste Autor hat das im Kommentarbereich auch eingeräumt.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 3 Stunden von chirlu:

Ist Quark. Der erste Autor hat das im Kommentarbereich auch eingeräumt.

Ja, das stimmt. Man hat einen Posten "anrechenbare Quellensteuer", der mit dem Anteil der Abgeltungssteuer an der Quellensteuer aufgefüllt wird und dann, wenn der Pauschbetrag verbraucht wurde, von der Abgeltungssteuer abgezogen wird. Den Effekt merkt man natürlich erst, wenn der Pauschbetrag verbraucht ist.

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eugenkss

Die Anrechnung anrechenbarer ausländischer Quellensteuer ist eine Vorgabe aus dem EStG, und damit für alle (deutschen) Banken gültig, also auch für Smartbroker ;-)

Btw, dass Smartbroker eine „deutsche Bank“ ist, erkennt man daran, dass man einen Freistellungsauftrag erteilen kann.

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morini
· bearbeitet von morini

Danke für eure Erklärungen!

 

Also hat man keine steuerlichen Nachteile bei US-Dividendenerträgen zu befürchten, was den Freistellungsbetrag angeht, und braucht sich dann auch über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung nichts zurückzuholen und diese erst gar nicht auszufüllen, wenn man über die Dividendenerträge die 801 Euro bei Ledigen bzw. 1602 Euro bei Verheirateten ausgeschöpft hat.

 

Erstaunlich finde ich, dass selbst Experten (z.B. Finanztip) sich in solchen Dingen nicht wirklich auskennen....

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PaulchenA
vor 18 Stunden von morini:

Ich selber verwende inzwischen nur noch die Option "Lang und Schwarz", da ich während der Xetra-Handelszeiten beim Spread keinerlei Nachteile gegenüber Tradegate und Quotrix (und auch nicht gegenüber dem "Flatex-Preis"), wenn ich US-Aktien gekauft habe. Was den Spread angeht, bin ich also sehr zufrieden. Vor ca. 16 Uhr kaufe ich in der Regel keine US-Aktien, da der Spread naturgemäß besser ausfällt, wenn die US-Börsen geöffnet haben.

Aber das heißt, SB hat auch eine Spread.

 

Weil ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dann mit SB oder JustTrade usw. "billiger" kaufen kann als z.B. deGiro.

 

Wenn ich bei SB/JustTrade pro Aktie einen Spred von 30ct habe und 10 Stück kaufe, dann "zahle" ich ja 3€...Bei DeGiro würde mich ein Handel ber Xetra 2,5€ kosten.

Obiges Rechenbsp. bezieht sich auf die Tesla-Aktie. gehandelt bei TradeGate bzw. Quotrix über JustTrade.

Oder rechne ich da falsch?

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blaky

Bei Xetra gibt es mit Sicherheit auch einen Spread.

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