Zum Inhalt springen
Tim Hoffmann

Doppelbesteuerung Fremdwährungskonto mit Aktien

Empfohlene Beiträge

Tim Hoffmann

Wenn man ein Fremdwährungskonto in USD hat und darüber Aktien kauft, wie wird hierbei eine Doppelbesteuerung der Devisengewinne vermieden?

 

Folgender vereinfachter Fall:

 

Man tauscht 1.000 EUR zum Kurs EUR/USD = 2 in 2.000 USD und kauft dann Aktien für 2.000 USD

 

Später fällt der Werte des EUR auf EUR/USD = 1. Ich verkaufe die Aktien (mal angenommen unveränderte Kursbewegung) und diese sind bei Verkauf in EUR nun 2.000 EUR wert.

Gewinn also mit den Aktien = 1.000 EUR und darauf entfällt Abgeltungssteuer.

 

Nach dem Verkauf der Aktien sind 2.000 USD auf dem Konto, die ich in EUR tausche. Ich erhalte so 2.000 EUR und habe einen Devisengewinn in Höhe von 1.000 EUR. Dieser Devisengewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Ich hätte nun also wegen einer reinen Änderung im Kurs 2x Steuern gezahlt = Doppelbesteuerung?

1. Auf den Aktiengewinn in EUR

2. Auf den Devisengewinn bei Umtausch der USD zurück in EUR

 

Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kezboard

Bei unveränderter Kursbewegung sehe ich in USD erst einmal keinen Gewinn. 2.000 USD bleiben 2.000 USD. Hier darfst du nur in Fremdwährung denken.

 

Und Gestaltungsspielraum hast du beim Rücktausch in EUR. Es zwingt dich ja keiner, deine USD-Bestände wieder in EUR zu tauschen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tim Hoffmann
vor 6 Minuten von Kezboard:

Bei unveränderter Kursbewegung sehe ich in USD erst einmal keinen Gewinn. 2.000 USD bleiben 2.000 USD. Hier darfst du nur in Fremdwährung denken.

 

Das ist ein interessanter Punkt. Meine Annahme war zur Gewinnermittlung für das Finanzamt die:

US-Aktien Kaufpreis in EUR - Verkaufspreis in EUR = Gewinn in EUR für KAP

 

Gemäß Deinem Punkt wäre der Gewinn in EUR:

 

Kaufpreis in USD - Verkaufspreis in USD = Gewinn in USD. Diesen Gewinn (in dem Fall = 0 USD) dann zum Verkaufstag in EUR umrechnen für Angabe in KAP.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Du "verkaufst" zunächst USD 2.000 und kaufst für EUR 2.000 Aktien, später verkaufst Du dir Aktien und "kaufst" die USD 2.000 zu einem gegenwert von EUR 2.000. Beim Rücktausch der USD 2.000 in EUR 2.000 fällt dann kein Gewinn an, da die AK auch EUR 2.000 waren. ALLE BETRÄGRE SIND JEWEILS IN EUR UMZURECHNEN.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tim Hoffmann
vor 8 Minuten von Taxadvisor:

Beim Rücktausch der USD 2.000 in EUR 2.000 fällt dann kein Gewinn an, da die AK auch EUR 2.000 waren


OK, Danke. Ich denke die meisten Anleger mit Fremdwährungskonten wissen das gar nicht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von Tim Hoffmann:

Wenn man ein Fremdwährungskonto in USD hat und darüber Aktien kauft, wie wird hierbei eine Doppelbesteuerung der Devisengewinne vermieden?

 

Folgender vereinfachter Fall:

 

Man tauscht 1.000 EUR zum Kurs EUR/USD = 2 in 2.000 USD und kauft dann Aktien für 2.000 USD

 

Später fällt der Werte des EUR auf EUR/USD = 1. Ich verkaufe die Aktien (mal angenommen unveränderte Kursbewegung) und diese sind bei Verkauf in EUR nun 2.000 EUR wert.

Gewinn also mit den Aktien = 1.000 EUR und darauf entfällt Abgeltungssteuer.

 

Nach dem Verkauf der Aktien sind 2.000 USD auf dem Konto, die ich in EUR tausche. Ich erhalte so 2.000 EUR und habe einen Devisengewinn in Höhe von 1.000 EUR. Dieser Devisengewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Ich hätte nun also wegen einer reinen Änderung im Kurs 2x Steuern gezahlt = Doppelbesteuerung?

1. Auf den Aktiengewinn in EUR

2. Auf den Devisengewinn bei Umtausch der USD zurück in EUR

 

Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?

Tim,

es liegen folgende Geschäftsvorfälle vor:

  1. Kauf 2000 USD im Gegenwert von 1000 EUR
  2. Tausch: Kauf Aktien (für 2000 USD) im Gegenwert von 1000 EUR und
    Verkauf 2000 USD im Gegenwert von 1000 EUR
  3. Tausch: Verkauf Aktien (für 2000 USD) im Gegenwert von 2000 EUR und
    Kauf 2000 USD im Gegenwert von 2000 EUR
  4. Verkauf 2000 USD im Gegenwert von 2000 EUR

Dein Gedankenfehler liegt schon in der unvollständigen Erfassung der Geschäftsvorfälle. Deswegen die ausführliche Darstellung.


§20 II: Gewinn aus Veräußerung Aktie: 2000 EUR aus Verkauf in 3) ./. 1000 EUR aus Kauf in 2) = 1000 EUR

 

§23: Gewinne aus Veräußerung Währungsguthaben

aus Verkauf USD in 2): 1000 EUR aus Veräußerung ./. 1000 EUR Anschaffung in 1) = 0,-

aus Verkauf USD in 4): 2000 EUR aus Veräußerung ./. 2000 EUR Anschaffung in 3) = 0,-

 

Zusätzlich zur FiFo, die oben gar nicht greift, weil zur jeder Währungsveräußerung ja nur ein Anschaffungsgeschäft in Frage kommt, gilt auch noch, dass das USD-Konto nach dem Aktienkauf in 2) zwischenzeitlich auf 0,00 liegt. Es können die verkauften Währungsguthaben aus 4) nicht von 1) stammen. Es wurden zwei unterschiedliche Währungsguthaben aufgebaut.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tim Hoffmann
· bearbeitet von Tim Hoffmann

@MeinNameIstHase: Vielen Dank für die sehr klare Darstellung. Unglaublich komplex, wenn man viele Transaktionen hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Das wird dann überschaubar, wenn man die Konten und das Depot getrennt anschaut:

+ = Zugänge

- = Abgänge

Vorsicht bei Kontoauszügen mit Soll (engl. Debit) und Haben (engl. Credit) und Vorzeichen +/-.

 

USD-Konto

1) +2000

2) -2000

3) +2000

4) -2000

 

EUR-Konto

1) -1000

4) +2000

 

Depot:

2) +x Aktien (Kurswert 1000 EUR)

3) -x Aktien  (Kurswert 2000 EUR)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tim Hoffmann
vor 13 Stunden von MeinNameIstHase:

Das wird dann überschaubar

 

Wenn man die reinen Kontobewegungen anschaut ja. Allerdings fehlt hier der jeweilige genutzte Wechselkurs.

 

Es gibt noch einen interessanten Fall. Bei Interactive Brokers kann man US-Aktien kaufen, auch wenn man kein USD auf dem Währungskonto hat.

 

Anfangsbestand USD auf dem Währungskonto = 0

 

Am 1.1. kauft man für 2.000 USD Aktien. Und man verkauft somit 2.000 USD, die man gar nicht hat und es somit keinen Anschaffungskurs gibt. Saldo auf dem Währungskonto nun -2.000 USD.

Was passiert nun, wenn ich dieses Darlehen ausgleiche durch Umtausch von EUR in USD (also 2.000 USD kaufe)?

 

A. Am gleichen Tag, also unverändertem Wechselkurs 

B. An einem späteren Tag, mit einem anderen Wechselkurs

 

Hat das steuerrechtliche Relevanz? Ein Gewinn kann ja nicht entstehen, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Tilgung von Fremdwährungsverbindlichkeiten führt nach der (alten) Rechtsprechung des BFH nicht zu Veräußerungen genauso wenig wie Dividenden-Eingänge zu Anschaffungen der Fremdwährung führen.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Roti

Hallo Tim Hoffmann,

 

zunächst Danke an MeinNameIstHase und Taxadvisor ;)

 

Zum Thema bzw. als Ergänzung wurde hier im Form vor kurzem auch angesprochen

 

 

und hier auch andiskutiert

 

 

 

Viel Erfolg.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
User777

Hallo zusammen,

 

hab mir jetzt diesen Beitrag sowie die weiteren verlinkten Diskussionen zum Thema Wechselkursgewinn und Fremdwährungskonto durchgelesen - ist ja echt ein komplexes Thema.

 

Meine Interpretation bzw. Frage an Euch: Wenn ich bei einer deutschen Depotbank gar kein Fremdwährungskonto habe (z.B. ING, die das nicht anbietet), dann kann es beim Aktienhandel auch nicht passieren, dass ich (Währungs-)gewinne habe, die ich selbständig in der Steuererklärung angeben müsste. Stattdessen wird von der Depotbank bei Kauf und Verkauf an Auslandsbörsen jeweils sofort in EUR umgerechnet und die Differenz zwischen EUR-Kaufwert und EUR-Verkaufswert (inkl. möglichem Wechselkursgewinn) unterliegt der Abgeltungssteuer von 25% (zzgl. Soli / Kirchensteuer).

 

Und bei Dividenden dürfte es ja ohne Fremdwährungskonto auch keine "Fallen" geben, oder? D.h. ich erhalte 10 USD Dividende, welche sofort in EUR umgerechnet wird und nach Abzug von Abgeltungssteuer auf meinem EUR-Konto gutgeschrieben wird.

 

Wäre das so richtig zusammengefasst? Oder gibt es doch Fälle, dass man ohne Fremdwährungskonto (ING Diba) beim Aktienhandel Gewinne erzielt, die nicht automatisch durch die Bank abgeführt werden?

 

Vielen Dank.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 6 Stunden von User777:

 

Wenn ich ... gar kein Fremdwährungskonto habe (z.B. ING, die das nicht anbietet), dann kann es beim Aktienhandel auch nicht passieren, dass ich (Währungs-)gewinne habe ...

...

 

Genau so ist es

 

vor 6 Stunden von User777:

Stattdessen wird von der Depotbank bei Kauf und Verkauf an Auslandsbörsen jeweils sofort in EUR umgerechnet und die Differenz zwischen EUR-Kaufwert und EUR-Verkaufswert (inkl. möglichem Wechselkursgewinn) unterliegt der Abgeltungssteuer von 25% (zzgl. Soli / Kirchensteuer).

Es wird nicht der Kauf oder Verkauf umgerechnet, sondern nur der angezeigte Preis wird umgerechnet. Mit Eurokonto zahlst du in Euro und bekommst Dein Geld in Euro und hast zu keinem Zeitpunkt (auch nicht einer logischen Sekunde) irgend einen Dollar gehabt.

 

vor 7 Stunden von User777:

Oder gibt es doch Fälle, dass man ohne Fremdwährungskonto (ING Diba) beim Aktienhandel Gewinne erzielt, die nicht automatisch durch die Bank abgeführt werden?

Nicht, wenn es um Fragen zu Fremdwährungen geht. Aber es gibt Situationen, bei der die Bank nicht die Steuern abführt bzw. zu viel abrechnet. Also, wo man besser per Steuererklärung eingreift. Z.B. bei Kapitalmaßnahmen, die in D (zu) oft als Sachdividende behandelt werden (Fusionen, Abspaltungen usw). 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...