fondsbert Dezember 5, 2019 · bearbeitet Dezember 5, 2019 von fondsbert Hallo zusammen, es geht um ausländische Quellensteuern. Und zwar habe ich im Bekanntenkreis / Börsenclub mehrere verschiedene Informationen zur „Rückerstattung“ bzw. von der Umwandlung angerechneter Quellensteuern in anrechenbare Quellensteuern auf Bankenebene erhalten. Folgendes Szenario: im Quellensteuertopf befindet sich bereits angerechnete Quellensteuer. Im Rahmen eines Verlustes werden bereits angerechnete Quellensteuern in den anrechenbaren Quellensteuertopf umgebucht, bevor der Verlusttopf befüllt wird. Ist dies korrekt? Kann bereits angerechnete Quellensteuer wieder aufleben? Ich danke für Eure Unterstützung und Eure Wissensbeiträge. Fondsbert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Dezember 5, 2019 Die Abgeltungssteuer als Teil der Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer. Die Banken in Deutschland rechnen nach steuerrelevanten Geschäftsvorfällen so ab, als wäre der Abrechnungstag der letzte Tag des Jahres. So zumindest die Grundidee. Kommen später im Verlauf des Jahres neue Geschäftsvorfälle hinzu, kann das zu einer Neubewertung der anrechendbaren Quellensteuern führen. Gleiches gilt für den Sparerpauschbetrag, soweit per Freistellungsauftrag bei der Bank angemeldet. Wäre es anders, müsste man am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen, um seine Rechte zu wahren, denn die Banken dürften unterjährig kaum zu wenig Steuern einbehalten. Dann müssten sie ja für den Fehlbetrag haften, falls der Kunde die Beziehung unterjährig beendet und sich danach tatsächlich keine neuen Geschäftsvorfälle ergeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
catcat Dezember 6, 2019 Quellensteuer kann mit verschiedenen Einkünften verrechnet werden. Je nachdem was über das Jahr so fliest, passen die Banken diese Töpfe an. Mit direkten Aktientverlusten können nur direkte Aktiengewinne verrechnet werden - so zumindest meine Information. Mit Quellensteuer können aber Dividenden oder Kosten einer Depotflat verrechnet werden. Sollte am Ende ein Teil nicht anrechenbar sein: klassisches Beispiel Schweiz und Frankreich, dann kann über einen Antrag an die Bank diese zurückgefordert werden - das kostet natürlich und es muss überlegt werden ob der Aufwand lohnt. Und ja - abhängig von der Quelle eines Verlustes, kann dies auch "Rückwärts" passieren. Um wirklich eine Aussage zu treffen, müsstet du an einem konkreten Beispiel dies hier posten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 6, 2019 Erst wird der Verlust verbucht, dann der Freibetrag, dann die QuSt. Was dann nicht verrechnet worden ist an QuSt, wird bescheinigt und kann über die Steuerklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnet werden. Daneben haben einige Länder (z.B. CH/F) eine Quellensteuer von mehr als 15% bzw. es werden nur weniger als 15% angerechnet, dann kann der Rest im Ausland zur Erstattung angemeldet werden. Das geht auch dann, wenn im Inland die anrechenbare QuSt nicht angerechnet wird. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fondsbert Dezember 7, 2019 Hallo zusammen, Ich danke euch für eure Antworten. Es geht mir hier speziell um die Quellensteuer. Stand vor einer Steuerbuchung: 25€ gezahlte KESt, 25€ angerechnete Quellensteuer, 0€ FSA (100€ gestellt, aber verbraucht). Nun wird ein Verlust über zB. 1000€ erzielt. 25€ Steuern werden zurückerstattet (100€ Verlust verrechnet) FSA wird wieder befüllt, 100€ (weitere 100€ Verlust verrechnet) Nun der Knackpunkt: 25€ bereits angerechnete Quellensteuer wird in den anrechenbaren Topf umgebucht. >>> ist das korrekt? (rechnerisch 25*4, weitere 100 Euro Verlust verrechnet) 700€ werden in den Verlusttopf eingestellt. Ist diese „Umbuchung“ der Quellensteuer durch die Bank korrekt? Vielen Dank und viele Grüße. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 7, 2019 vor 45 Minuten von fondsbert: Nun der Knackpunkt: 25€ bereits angerechnete Quellensteuer wird in den anrechenbaren Topf umgebucht. >>> ist das korrekt? vor 20 Stunden von Taxadvisor: Erst wird der Verlust verbucht, dann der Freibetrag, dann die QuSt. Also ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag