Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
ferromontanus

Macht es Sinn meine ETFs zu verkaufen, damit ich durch den Lohnsteuerfreibetrag keine Steuern für sie zahlen muss?

Empfohlene Beiträge

ferromontanus

Ich habe etwas Geld in einem DAX und MSCI World ETFs gesteckt und dadurch leichte Gewinne gemacht, unter 2000€. Diese ETFs will ich nun verkaufen, eigentlich wollte ich das erst im Februar tun. Ich bin noch Student und habe daher 2019 außer durch die ETFs kein Geld verdient, werde aber ab Mai 2020 ein Vollzeitgehalt verdienen, weil mein Studium dann zu Ende ist. Macht es Sinn die ETFs schon jetzt zu verkaufen, weil ich als Niedrigverdiener durch den Lohnsteuerfreibetrag dann keine Steuern für die Gewinne der ETFs zahlen muss? Müsste ich den Gewinn dagegen schon versteuern lassen, wenn ich die ETFs erst im Februar 2020 verkaufe, in einem Jahr in dem ich versteuerbares Einkommen haben werde? Und: Wann genau muss man Steuern auf Gewinne durch Aktien zahlen? Nur wenn man verkauft, oder auch wenn man nicht verkauft, der Wert der Aktien aber gestiegen ist? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
catcat

Steuern musst du erst bezahlen wenn du verkaufst. Damit du diesen Gewinn steuerfrei nehmen kannst, braucht deine Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Sonst würde sie jetzt erstmal Steuern abführen. Diese könntest du dir dann mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung an das Finanzamt zurückholen. Wenn dein Gehalt in der Zeit von Mai 2020 bis Dezember 2020 den Grundfreibetrag übersteigt, dann musst du auch Steuern zahlen wenn du im Februar verkaufst. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ferromontanus
vor 13 Minuten von catcat:

Steuern musst du erst bezahlen wenn du verkaufst. Damit du diesen Gewinn steuerfrei nehmen kannst, braucht deine Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Sonst würde sie jetzt erstmal Steuern abführen. Diese könntest du dir dann mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung an das Finanzamt zurückholen. Wenn dein Gehalt in der Zeit von Mai 2020 bis Dezember 2020 den Grundfreibetrag übersteigt, dann musst du auch Steuern zahlen wenn du im Februar verkaufst. 

Ich bekomme die ETFs nicht von einer Bank, sondern von einem Online Depot. Brauche ich dann auch die Nichtveranlagungsbescheinigung? Werden dann auch die Steuern automatisch abgeführt? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
catcat

Wenn es ein Depot ist, dass die Steuerverrechnung vornimmt: JA. Ist es Degiro oder IB dann nicht. Wo hast du denn dein Online Depot

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen

Bei Gewinnen oberhalb 810 € und keinen weiteren Einkünften ist es doch wurscht, wo das Depot liegt.

 

ETF verkaufen, je nach Lust und Laune danach wieder ins Depot legen, nachfolgende Abrechnungsunterlagen des Depotanbieters für die Online-Steuererklärung mit Elster nutzen.

Bei so einem simplen Steuerfall mit Adresse in den Mantelbogen tippen und 3 Zeilen Anlage KAP ausfüllen, würde ich im Dezember über alle anderen Optionen gar nicht mehr nachdenken.

Freistellungsauftrag eingerecht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida

Handelt es sich bei deinem Studium um ein Bachelor- oder Masterstudium*?

Insbesondere wenn du im Masterstudium bist könnte es Sinn machen die ETFs nicht zu verkaufen und stattedessen einen Verlustvortrag zu machen um zukünftig (2020) deine Steuerlast zu reduzieren. Falls du einen Verlustvortrag machen würdest, würden die Einnahmen durch die ETFs diesen eben jetzt (2019) verkleinern.

 

Background Infos: https://www.studentensteuererklaerung.de/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag (zufällig rausgesucht, scheint aber das wichtigste zu beinhalten)

 

* Die Frage stellt sich, da noch ein Urteil aussteht, ob du für dein Erststudium auch einen Verlustvortrag machen kannst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cai Shen
vor 10 Stunden von mabida:

Insbesondere wenn du im Masterstudium bist könnte es Sinn machen die ETFs nicht zu verkaufen und stattedessen einen Verlustvortrag zu machen um zukünftig (2020) deine Steuerlast zu reduzieren.

 

 

vor 12 Stunden von ferromontanus:

Ich habe etwas Geld in einem DAX und MSCI World ETFs gesteckt und dadurch leichte Gewinne gemacht, unter 2000€.

 

Würdest du nochmal erläutern, wie man aus "leichten Gewinnen" einen steuermindernden Verlustvortrag generiert?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Indem man die Aufwendungen fürs Studium als Werbungskosten geltend macht und die Finger von der Realisierung der ETF-Gewinne lässt.

 

In den Folgejahren Verrechnung des Verlustvortrags mit dem Erwerbseinkommen und der Kapitalerträge mit dem Sparerpauschbetrag.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida
· bearbeitet von mabida

@vanity Danke für die Erläuterung!

 

bzw. nur soviel verkaufen dass man unter dem Freibetrag bleibt. Richtig? Oder täusche ich mich?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
catcat

Warum möchtest du überhaupt verkaufen, wenn das ganze deiner Altersvorsorge dient. Gewinn realisieren ist das eine - die Reinvestition bringt aber womöglich weniger Anteile. Der Einstiegskurs ist derzeit hoch. Du kannst auch einfach so viele Anteile verkaufen um deinen Freibetrag auszunutzen  - da wäre dann ein ausschütter einfacher bis dieser erreicht ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...