Das Jahressteuergesetz 2019 enthält Änderungen zur Wohnungsbauprämie, die zum Sparjahr 2021 in Kraft treten. Die Verdienstgrenze (zu versteuerndes Einkommen), bis zu der jemand Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben kann, steigt von 25600 Euro auf 35000 Euro. Der maximal begünstigte Sparbetrag erhöht sich von 512 Euro auf 700 Euro, und die Prämie von 8,8% auf 10%. Statt bisher höchstens 45,06 Euro kann man also künftig bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie erhalten. (Alle Euro-Beträge für Ehepaare dopp