Zum Inhalt springen
Bondfinder

Preos Real Estate WA 19/24

Empfohlene Beiträge

Icerider
vor 12 Stunden von Churgast:

Wenn es so kommt wie von PREOS angekündigt, werden sich Deine Fragen von selbst erledigen. Im Moment trauen die Anleger PREOS nicht über den Weg. Entsprechend ist die Rendite der Wandelanleihe. Wenn PREOS tatsächlich in seriöse Hände kommt, wird der Börsenkurs wegen den 7.5% Zinsen schnell auf über 100% steigen. Dann musst Du gar nicht mehr fällig stellen.

Grundsätzlich scheinen mir Deine Gedanken zum Ablauf bei Kontrollwechsel so o.k. zu sein.

Danke, für deine Antwort. Ja, OK den potentiellen Kursverlauf hatte ich in meiner Überlegung ausgeblendet. Ich war gedanklich dabei den Kontrollwechsel und meine Handlungsmöglichkeiten auszuloten und wollte erst Mal den Ablauf bei einer Kündigung nachvollziehen.

 

vor 9 Stunden von asche:

Jupp - die große Frage ist nicht, WAS bei einem Kontrollwechsel passiert, sondern OB ein Kontrollwechsel kommt bzw was passiert, falls nicht.

Der Markt ist da ja recht skeptisch. Ich muss nochmal die Eigentümerstruktur von GORE und Preos recherchieren und mir dann meine Gedanken machen......Rendite kommt vom Risiko und so.....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Caro1971

Ist es dieses Mal verlässlich? Fragezeichen erscheinen mir angebracht!

 

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e): Sonstiges
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG konkretisiert und modifiziert Planungen zur Aufnahme eines neuen Großaktionärs

03.03.2022 / 11:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
 

 

Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG konkretisiert und modifiziert Planungen zur Aufnahme eines neuen Großaktionärs

 

- Eckpunkte der mehrstufigen Transaktion gegenüber der Ad-hoc-Mitteilung vom 19.10.2021 konkretisiert und angepasst

- Luxemburgisches Beteiligungsvehikel eines internationalen Versicherungskonzerns soll zunächst rd. 44,7 % und nach Abschluss aller Transaktionsschritte rd. 79 % der PREOS-Aktien halten

- Nunmehr Einbringung von zwei luxemburgischen Immobilienportfolios im (Netto-)Wert von nunmehr insgesamt über EUR 2 Mrd. in die PREOS-Tochter GORE German Office Real Estate AG gegen Ausgabe neuer GORE-Aktien zu einem Wertansatz von voraussichtlich EUR 3,00 je neuer GORE-Aktie geplant

- Erstes Immobilienportfolio bestehend aus drei Immobilien bzw. Immobilienprojekten im (Netto-)Wert von insgesamt rd. EUR 480 Mio. soll im Rahmen einer für das zweite Quartal 2022 geplanten Sachkapitalerhöhung in die GORE eingebracht werden

- Zweites Immobilienportfolio bestehend aus vier Immobilien bzw. Immobilienprojekten im (Netto-)Wert von insgesamt rd. EUR 1,75 Mrd. soll im Rahmen einer weiteren, für den Zeitraum zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 4. Quartal 2023 geplanten Sachkapitalerhöhung in die GORE eingebracht werden

- Die GORE-Aktien aus den beiden Sachkapitalerhöhungen bei der GORE sollen durch das luxemburgische Beteiligungsvehikel jeweils in die PREOS gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien zu einem Wertansatz von voraussichtlich EUR 5,20 je neuer PREOS-Aktie eingebracht werden



Frankfurt am Main, 03. März 2022 - Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ("PREOS", ISIN DE000A2LQ850) hat nach intensiven Verhandlungen mit dem potenziellen Partner die Transaktionsstruktur für die Aufnahme des luxemburgischen Beteiligungsvehikels eines internationalen Versicherungskonzerns als neuen Großaktionär in die PREOS konkretisiert und angepasst. In diesem Zuge soll die bisherige Tochtergesellschaft GORE German Office Real Estate AG ("GORE") auf den luxemburgischen Markt ausgerichtet und verkauft werden (siehe Ad-hoc-Mitteilung vom 19.10.2021). Hierzu wurden am heutigen Tag unter Beteiligung der PREOS-Konzernmutter publity AG ("publity"), der GORE sowie der Managementgesellschaft des luxemburgischen Beteiligungsvehikels folgende modifizierte Eckpunkte der Transaktion vereinbart:

In einem ersten Schritt soll ein mittelbar von dem luxemburgischen Beteiligungsvehikel gehaltenes Portfolio von drei luxemburgischen Immobilien bzw. Immobilienprojektentwicklungen bestehend aus einer Beteiligungsholding und einem Debt Fonds mit einem (Netto-)Marktwert von voraussichtlich rd. EUR 480 Mio. in die GORE im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer GORE-Aktien eingebracht werden. Der für die GORE-Aktien anzusetzende Wert soll anhand des Börsenkurses und auf der Grundlage einer unabhängigen Unternehmensbewertung ermittelt werden und wird voraussichtlich bei EUR 3,00 je GORE-Aktie liegen.

In einem zweiten Schritt sollen die neu entstandenen GORE-Aktien in die PREOS im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien eingebracht werden. Der für die PREOS-Aktien anzusetzende Wert soll anhand des Börsenkurses und auf der Grundlage einer unabhängigen Unternehmensbewertung ermittelt werden und wird voraussichtlich bei EUR 5,20 je PREOS-Aktie liegen.

Die Sachkapitalerhöhungen der PREOS und GORE sollen auf jeweiligen außerordentlichen Hauptversammlungen im zweiten Quartal 2022 beschlossen werden.

In einem dritten Schritt soll ein weiteres mittelbar von dem luxemburgischen Beteiligungsvehikel gehaltenes Portfolio von vier luxemburgischen Immobilien bzw. Immobilienprojektentwicklungen im (Netto-)Wert von insgesamt voraussichtlich rd. EUR 1,75 Mrd. in die GORE im Wege einer weiteren, für den Zeitraum zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 4. Quartal 2023 geplanten Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe weiterer neuer GORE-Aktien eingebracht werden. Der für diese neuen GORE-Aktien anzusetzende Wert soll - ermittelt auf Basis des Börsenkurses und auf der Grundlage einer unabhängigen Unternehmensbewertung - voraussichtlich ebenfalls bei EUR 3,00 je GORE-Aktie liegen.

In einem vierten Schritt sollen die infolge dieser weiteren Sachkapitalerhöhung neu entstandenen GORE-Aktien in die PREOS ebenfalls im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien eingebracht werden. Der für diese neuen PREOS-Aktien anzusetzende Wert soll gleichfalls anhand des Börsenkurses und auf der Grundlage einer unabhängigen Unternehmensbewertung ermittelt werden und wird voraussichtlich bei EUR 5,20 je PREOS-Aktie liegen.

Im Ergebnis der Transaktion soll das luxemburgische Beteiligungsvehikel nach der ersten PREOS-Sachkapitalerhöhung im Umfang von rd. 44,7 % und nach der zweiten PREOS-Sachkapitalerhöhung im Umfang von rd. 79 % an der PREOS beteiligt sein und die PREOS ihre gesamte Beteiligung an der GORE abverkauft haben. Die PREOS-Mutter publity wird nach der ersten Sachkapitalerhöhung noch rd. 51 % der PREOS-Aktien halten und nach der zweiten PREOS-Sachkapitalerhöhung nur noch mit rd. 20 % an der PREOS beteiligt sein.

Im Übrigen wird auf die insoweit unveränderte Sachlage nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 19.10.2021 verwiesen.

 

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
 

ERLÄUTERUNGSTEIL

Über PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ('PREOS') ist ein auf Büroimmobilien fokussierter aktiver Immobilieninvestor. PREOS agiert dabei als effizient aufgestellte Management-Holding. Im Ankauf liegt der Fokus auf Büroimmobilien mit Entwicklungspotenzialen in deutschen Metropolregionen. Wertschöpfung wird durch gezielte Maßnahmen des Asset Managements generiert. Entwickelte Bestandsimmobilien werden im Falle adäquater Verkaufsopportunitäten veräußert. Die Unternehmensstrategie sieht vor, das Immobilienportfolio durch Zukäufe in den kommenden Jahren deutlich zu vergrößern. Die PREOS-Aktie (ISIN DE000A2LQ850) notiert im Freiverkehrssegment m:access der Börse München (PAG.MU) sowie auf Xetra (PAG.DE). Der Firmensitz von PREOS befindet sich in Frankfurt am Main.

Pressekontakt

Finanzpresse und Investor Relations:

edicto GmbH
Axel Mühlhaus
Telefon: +49 69 905505-52
E-Mail: preos@edicto.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

GORE German Office Real Estate AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 8. Juni 2022 / Beschlussfassung über GORE-Kapitalerhöhung

Zitat

Vorstand und Aufsichtsrat der GORE German Office Real Estate AG ("GORE", ISIN: DE000A0Z26C8) haben beschlossen, für den 8. Juni 2022 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Einbringung eines in Luxemburg gelegenen und über eine Beteiligungsstruktur gehaltenen Immobilienportfolios unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie eine entsprechende Änderung der Satzung.

Das Grundkapital der GORE in Höhe von 37.525.000 EUR soll im Rahmen der Sachkapitalerhöhung um 160.000.000 EUR auf 197.525.000 EUR durch Ausgabe von 160.000.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 EUR gegen Sacheinlagen erhöht werden. Der für die GORE anzusetzende Wert je Aktie liegt bei 3,00 EUR. Damit liegt die Bewertung deutlich über dem aktuellen Börsenschlusskurs von 2,12 EUR (Stand: 16. Mai 2022). Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die LIC Income-Producing Property mit Sitz in Luxemburg zugelassen. Der Gesamtwert der für die Einbringung des Immobilienportfolios zu gewährenden Neuen Aktien beträgt 480 Mio. EUR.

 

Die geplante Sachkapitalerhöhung ist der erste Schritt für die beabsichtigte strategische Expansion der GORE und der Fokussierung der Gesellschaft auf den luxemburgischen Immobilienmarkt. In einem zweiten Schritt sollen zunächst 151.000.000 der neu entstandenen GORE-Aktien in die GORE-Mutter PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“) im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien eingebracht werden. Diese Sachkapitalerhöhung soll auf der außerordentlichen Hauptversammlung der PREOS am 9. Juni 2022 beschlossen werden. Im nächsten Schritt soll ein weiteres Portfolio von vier luxemburgischen Immobilien eingebracht werden. Diese weitere Sachkapitalerhöhung wird voraussichtlich gegen Ausgabe weiterer Neuer GORE-Aktien im Gegenwert von voraussichtlich rd. 1,75 Mrd. EUR zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 4. Quartal 2023 erfolgen. Der vierte und letzte Schritt sieht vor, die infolge dieser weiteren Sachkapitalerhöhung neu entstandenen GORE-Aktien ebenfalls im Wege einer Sachkapitalerhöhung in die PREOS gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien einzubringen.

 

Die virtuelle, außerordentliche Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfinden. Die weiteren Details zur außerordentlichen Hauptversammlung können der offiziellen Einladung entnommen werden, die seit heute veröffentlicht ist. Die Einladung ist im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite www.gore-ag.de/de/investor-relations/#Hauptversammlung abrufbar. Ab morgen steht auch die Einladung zur außerordentlichen HV der PREOS bereit.

 

GORE > Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2022

Zitat

Die LIC IPP ist eine Zwischenholding-Gesellschaft, deren Anteile zu rund 99,99 % von der SWISS LIFE (LUXEMBOURG) gehalten werden, einer zur Swiss Life-Gruppe gehörenden Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 22663, Geschäftsanschrift: 2-6, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg. Die Swiss Life-Gruppe mit der Swiss Life Holding AG, Zürich, Schweiz, als Konzernobergesellschaft ist der größte Lebensversicherungskonzern der Schweiz.
...
In einem weiteren Schritt soll das Lux-Portfolio II, ein weiteres mittelbar von der SWISS LIFE (LUXEMBOURG) gehaltenes Portfolio von vier luxemburgischen Immobilien bzw. Immobilienentwicklungsprojekten im (Netto-)Wert von insgesamt voraussichtlich rund EUR 1,75 Mrd. in die GORE im Wege einer weiteren, für den Zeitraum zwischen dem 4.Quartal 2022 und dem 4. Quartal 2023 geplanten Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe weiterer neuer GORE-Aktien eingebracht werden.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2022 / Beschlussfassung über PREOS-Kapitalerhöhung

Zitat

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS”, ISIN DE000A2LQ850) berufen eine außerordentliche Hauptversammlung am 9. Juni 2022 ein. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie eine entsprechende Änderung der Satzung.

 

Das Grundkapital der PREOS in Höhe von 113.467.506 EUR soll im Rahmen der Sachkapitalerhöhung um 87.115.384 EUR auf 200.582.890 EUR durch Ausgabe von 87.115.384 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 EUR gegen Sacheinlagen erhöht werden. Der für die PREOS anzusetzende Wert je Aktie liegt bei 5,20 EUR und damit deutlich über dem aktuellen Schlusskurs von 3,05 EUR (Stand: 18. Mai 2022). Die neuen Aktien werden zum Zwecke des Erwerbs von 151.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien an der PREOS-Tochtergesellschaft GORE German Office Real Estate AG („GORE“) im Verhältnis von 1:1,73 ausgegeben. Das bedeutet, dass für rd. 1,73 auf den Namen lautende Stückaktien an der GORE eine neue Aktie ausgegeben wird. Die Beteiligung der PREOS an der GORE beträgt dann rd. 88,4 %. Zur Zeichnung der neuen PREOS-Aktien wird ausschließlich der Luxemburger Großaktionär zugelassen.

 

Die im Rahmen dieser Sachkapitalerhöhung in die PREOS einzubringenden 151.000.000 GORE-Aktien sollen aufgrund einer im Vorfeld zur Beschlussfassung anstehenden Sachkapitalerhöhung bei der GORE entstehen. Konkret wird die Hauptversammlung der GORE am 8. Juni 2022 über eine Erhöhung des Grundkapitals der GORE um 160.000.000 EUR auf 197.525.000,00 EUR durch Ausgabe von 160.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro gegen Sacheinlagen abstimmen. Der dabei für die GORE anzusetzende Wert je Aktie liegt bei 3,00 EUR. Der Gesamtwert der für die Einbringung des Immobilienportfolios zu gewährenden neuen GORE-Aktien beträgt demnach 480 Mio. EUR. Die Einladung der außerordentlichen GORE-Hauptversammlung wurde am gestrigen 18. Mai 2022 veröffentlicht. Zur Zeichnung der neuen Aktien an der GORE wird ausschließlich der Luxemburger Großaktionär zugelassen.

 

Die Einberufungen zu den außerordentlichen Hauptversammlungen der PREOS und der GORE finden im Rahmen der mehrstufigen Transaktion zur Aufnahme des neuen PREOS-Großaktionärs aus Luxemburg statt. In einem nächsten Schritt soll ein weiteres Portfolio von vier luxemburgischen Immobilien in die GORE eingebracht werden. Diese weitere Sachkapitalerhöhung bei der GORE wird voraussichtlich zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 4. Quartal 2023 erfolgen.

 

Nach der ersten PREOS-Sachkapitalerhöhung wird der neue PREOS-Großaktionär mit rd. 43,4 % und nach der zweiten PREOS-Sachkapitalerhöhung mehrheitlich an der PREOS beteiligt sein. Des Weiteren plant die PREOS, im Ergebnis der Transaktion ihre gesamte Beteiligung an der GORE zu veräußern. Die daraus resultierenden Erlöse sollen für den weiteren Ausbau des PREOS-Portfolios und die weitere Wachstumsstrategie genutzt werden.

 

Die virtuelle, außerordentliche Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfinden.

 

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung ist seit heute im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite http://www.preos.de/investor-relations/ abrufbar.

 

PREOS > Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2022

Zitat

Vielmehr beabsichtigt die Gesellschaft, mit der Swiss Life-Gruppe einen (mittelbaren) strategischen Großaktionär hinzuzugewinnen und gemeinsam mit den dann bestehenden beiden Großaktionären, publity und Swiss Life-Gruppe, ihr originäres Geschäft zu stärken und auszubauen. Die infolge der Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung aufgestockte Beteiligung an der GORE (siehe dazu oben unter Abschnitt IV. Ziffer 1. lit. a) (4)) soll demgegenüber sukzessive an auf Luxemburg fokussierte Investoren veräußert werden („Veräußerungsvorhaben“).


Die infolge der Umsetzung des Veräußerungsvorhabens generierte Liquidität beabsichtigt die Gesellschaft als Eigenkapitalanteil zum weiteren Ausbau ihres aktuell über die publity Investor GmbH gehaltenen Bestandhalterportfolios großvolumiger Büroimmobilien an deutschen „AAA“-Standorten und – in einer späteren Phase – in europäischen Finanzzentren zu verwenden. Konkret sollen die Veräußerungserlöse dazu dienen, zukünftige Immobilienankäufe – angesichts gestiegener Eigenkapitalanforderungen – mit mehr Eigenkapital als bisher zu unterlegen. Zudem sollen mit den Veräußerungserlösen die bisherigen Mezzanine-Finanzierungen des Immobilienportfolios abgelöst werden.

...

Als Zeichner der im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen PREOS-Aktien wird ausschließlich die LIC IPP, eine mittelbare Beteiligungsgesellschaft der zur Swiss Life-Gruppe gehörenden SWISS LIFE (LUXEMBOURG), zugelassen, mit der die Gesellschaft einen Einbringungsvertrag über die Übertragung der Einbringungsaktien an die Gesellschaft gegen Ausgabe der Neuen PROES-Aktien schließen wird.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG legt Jahresabschluss 2021 vor

Zitat

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS”, ISIN DE000A2LQ850) hat im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von 139.549 EUR erzielt, nach 390.339 EUR im Jahr zuvor. Das geht aus dem heute veröffentlichten Einzelabschluss hervor, der nach HGB-Rechnungslegung erstellt wurde.

 

Vor allem der bereits im Oktober 2021 angekündigte Wertberichtigungsbedarf auf die 23 Millionen Aktien der PREOS-Tochter GORE German Office Real Estate AG (siehe Ad-hoc-Mitteilung vom 19. Oktober 2021) hat die Erfolgsrechnung belastet. Zum 31.12.2021 beträgt der Kurs je GORE-Aktie im Bestand der PREOS 3,00 EUR. Somit ergibt sich bewertungsbedingt ein Jahresfehlbetrag von -24,48 Mio. EUR nach einem Überschuss von 83,01 Mio. EUR im Vorjahr. Der Bilanzgewinn wurde angesichts des vollständig aus dem Vorjahr übertragenden Bilanzgewinns von 74,77 Mio. EUR für 2021 mit 50,29 Mio. EUR festgestellt.

 

Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12. 2021 auf 418,04 (Ende 2020: 442,51) Mio. EUR.

 

Operativ hat die PREOS im Jahr 2021 trotz der pandemiebedingten Einschränkungen einige wichtige Transaktionen abgeschlossen und dabei die operative Performance gesteigert, was zu einem überschaubaren, operativen Fehlbetrag von -1,4 Mio. EUR beitrug. Unter anderem wurde das WestendCarree in Frankfurt am Main mit einer Gesamtmietfläche von 30.550 Quadratmetern an die französische Ardian-Gruppe veräußert. Zuvor wurde u.a. in dem Objekt eine Mietvertragsverlängerung über die Dauer von fünf Jahren mit dem Max-Planck-Institut abgeschlossen.

 

Der testierte Einzelabschluss 2021 der PREOS ist unter www.preos.de/investor-relations/ ab dem 7. November abrufbar.

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 (nicht testierte Version)

Besitzstruktur bei der PREOS-WA:
31.12.2020 publity 96.760K + PREOS 112.746K + 40.110K = 249.616K
30.06.2021 publity 94.654K + PREOS 107.647K + 47.315K = 249.616K
31.12.2021 publity 97.696K + PREOS 107.647K + 44.273K = 249.616K

 

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Zitat

7. Beschlussfassung über die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sachkapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2022 zum einzigen Tagesordnungspunkt

...

Begründung:
Die Hauptversammlung hat in ihrem Beschluss vom 9. Juni 2022 eine – aktienrechtlich gebotene – Frist von sechs Monaten für die Durchführung der Sachkapitalerhöhung gesetzt. Diese am 8. Dezember 2022 ablaufende Frist kann voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden. Die Gründe für die eingetretenen Verzögerungen liegen insbesondere in den gegen den Sachkapitalerhöhungsbeschluss erhobenen Beschlussmängelklagen und in dem noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens bei der luxemburgischen Aufsichtskommission des Finanzsektors CSSF (siehe dazu Abschnitt IV. Ziffer 2. lit. a) des der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juni 2022 beigefügten Vorstandsberichts). Vorstand und Aufsichtsrat haben vor diesem Hintergrund beschlossen, der Hauptversammlung vom 8. Dezember 2022 eine Verlängerung der am 8. Dezember 2022 ablaufenden Durchführungsfrist um weitere sechs Monate vorzuschlagen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

Publity AG: Aufnahme des Luxemburger Investors als neuen Großaktionär der PREOS AG und Erwerb eines Immobilienportfolios in Luxemburg durch die GORE AG werden nicht umgesetzt

 

GORE German Office Real Estate AG wird die am 8. Juni 2022 beschlossene Kapitalerhöhung nicht umsetzen

 

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG wird am 9.06.2022 beschlossene Kapitalerhöhung nicht umsetzen

Zitat

Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat heute entschieden, die von der außerordentlichen PREOS-Hauptversammlung am 9. Juni 2022 mit Verlängerungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Dezember 2022 beschlossene Sachkapitalerhöhung nicht umzusetzen. Damit wird die geplante Beteiligung eines potenziellen Luxemburger Investors an der PREOS nicht umgesetzt. Die Entscheidung wurde getroffen, da der potenzielle Luxemburger Investor der PREOS aufgrund der von Aktionären der PREOS und der GORE gegen die Durchführung der Sachkapitalerhöhungen geführten Rechtsstreitigkeiten keine verbindliche Zusage zum Vollzug der Transaktion abgegeben hat, deren integraler Bestandteil die Sachkapitalerhöhung der PREOS gewesen wäre. Die komplexe Transaktionsstruktur hätte zudem u.a. eine Sachkapitalerhöhung bei der PREOS-Tochtergesellschaft GORE German Office Real Estate AG („GORE“) beinhaltet. Die Entscheidung, die PREOS-Sachkapitalerhöhung nicht umzusetzen, wurde auf einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der GORE beschlossen, auf der dieser ebenfalls seine Pläne zur Umsetzung der von der außerordentlichen GORE-Hauptversammlung am 8. Juni 2022 mit Verlängerungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Dezember 2022 beschlossenen Sachkapitalerhöhung aufgegeben hat. Der Vorstand der publity AG war als Konzernmuttergesellschaft in die jeweiligen Entscheidungen eingebunden.

 

Aktuell sind weiterhin Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassungen der PREOS- und GORE-Hauptversammlungen von Juni und Dezember 2022 anhängig und nach fruchtlos verlaufenen Gesprächen mit den Anfechtungsklägern geht der Vorstand nicht davon aus, dass diese Verfahren bis zum Ablauf der verlängerten Fristen für die Eintragung der Durchführung der jeweiligen Sachkapitalerhöhung am 7. bzw. 8. Juni 2023 beendet sein werden.

 

Mit der Entscheidung des Vorstands ist es PREOS nun möglich, weitere Perspektiven der Unternehmensentwicklung aktiv zu forcieren.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung unter anderem zur Anpassung der Anleihebedingungen der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024

Zitat

Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 – „PREOS-Wandelanleihe“) zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, um u.a. eine Anpassung der Anleihebedingungen zu beschließen. Die Abstimmung ohne Versammlung soll im Zeitraum vom 28. Juli 2023, 00:00 Uhr (MESZ) bis zum 30. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ) stattfinden. Beschlossen werden sollen u.a. eine Verlängerung der Laufzeit der PREOS-Wandelanleihe, die Anpassung des Wandlungspreises sowie die teilweise Stundung von Zinszahlungen. Im Einzelnen sieht die Tagesordnung folgende Punkte vor:

  • Verlängerung der Laufzeit der PREOS-Wandelanleihe um 5 Jahre bis zum 9. Dezember 2029;
  • Vollständige Stundung der am 9. Dezember 2023 fällig werdenden Zinsen und im Übrigen anteilige Stundung in Höhe von 5,5 % p.a. der zu den späteren Zinszahlungsterminen fällig werdenden Zinsen bis zum 9. Dezember 2029;
  • Verfall des Anspruchs auf Zahlung aufgelaufener und bis zum 9. Dezember 2029 gestundeter Zinsen bei Ausübung des Wandlungsrechts;
  • Anpassung des Wandlungspreises auf EUR 4,50 (vorbehaltlich u.a. einer Zustimmung durch die Hauptversammlung der PREOS und der Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals);
  • Verzicht der Anleihegläubiger auf ein etwaiges Kündigungsrecht, für den Fall, dass die Zahlung von Zinsen zum 9. Dezember 2023 nach den derzeit geltenden Anleihebedingungen nicht erfolgen würde; 
  • Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger.

Dem Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat vorausgegangen war die Aufforderung eines Anleihegläubigers, eine Gläubigerversammlung abzuhalten.

 

Die weiteren Einzelheiten zu den Punkten der Tagesordnung können der Aufforderung zur Stimmabgabe entnommen werden, die noch heute auf der Homepage der PREOS (https://www.preos.de) unter der Rubrik „Investor Relations“ unter dem Abschnitt „Wandelanleihe 2019/2024“ sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Diddi

Na toll - jetzt steht auch diese unter 10, wie Aggregate und Metalcorp, üble Serie bei mir.

 

Mal schauen ob das juristisch so durchgeht wie Olek sich das vorstellt, es gab schon länger Spekulationen, wie er die Rückzahlung der WA umgehen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Amateur

Ja dieses Jahr ist definitiv.... Überall meine Finger mit drin. Wird wieder ein - jahr

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

SdK ruft Anleiheinhaber der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG zur Interessensbündelung auf

Zitat

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hat am 13. Juli 2023 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 / WKN: A254NA) aufgefordert, ihre Stimme im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung abzugeben. Die Abstimmung ohne Versammlung wird aufgrund eines Einberufungsverlangen eines Anleihegläubigers durchgeführt. Im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung, die vom 28. Juli 2023 bis zum 30. Juli 2023 stattfindet, sollen Inhaber der Wandelanleihe insbesondere einer Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe um 5 Jahre (!) bis zum 09. Dezember 2029 zustimmen. Ferner sollen die Anleiheinhaber auf die Zinszahlung für das Jahr 2023 verzichten bzw. diese bis zum Laufzeitende stunden. Die ab 09. Dezember 2023 fälligen Zinsen von 7,5 % p.a. sollen ebenso nur noch zu 2 % p.a. in bar ausbezahlt werden. Die verbleibenden 5,5 % p.a. der Zinsen sollen ebenfalls bis zum Laufzeitende gestundet werden. Die Anleiheinhaber sollen des Weiteren den Vorstandsvorsitzenden der Hauptaktionärin publity AG, Herrn Frank Schneider, zum gemeinsamen Vertreter Anleihegläubiger bestellen und mit umfänglichen Befugnissen ausstatten.

 

Hintergrund der notwendigen Sanierung seien die negativen Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg, die hohe Inflation sowie die gestiegenen Zinsen und damit einhergehend die Zurückhaltung von Käufern bei dem Erwerb von Immobilien bzw. Immobilienportfolien.

 

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Der derzeitigen Beschlussvorschläge sind aus Sicht der SdK in keiner Weise akzeptabel und führen zu gravierenden Nachteilen für die Anleiheinhaber. Die Anleiheinhaber sollen weiterhin alle Risiken trage, erhalten hierfür aber keinerlei Kompensationsleistungen angeboten. Ferner scheint vor allem die Hauptaktionärin von den Beschlussvorschlägen zu profitieren, obwohl diese als größter Anleihegläubiger und größter Gesellschafter der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG deutlich mehr zu Sanierung der Gesellschaft beitragen müsste als außenstehende Anleihegläubiger. Betroffene Anleger sollten sich daher unter www.sdk.org/preos  für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

 

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

SdK lädt Anleiheinhaber der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG Wandelanleihe 2019/2024 zur Informationsveranstaltung ein

Zitat

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hat am 13. Juli 2023 bekannt gegeben, dass die Wandelanleiheinhaber der am 9. Dezember 2024 fälligen Wandelanleihe 2019/24 (WKN: A254NA / ISIN: DE000A254NA6) in einer Abstimmung ohne Versammlung einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um zusätzliche 5 Jahre und einer umfangreichen Zinsstundung zustimmen sollen. Die Abstimmung ohne Versammlung geht auf ein Verlangen der Großaktionärin der Gesellschaft, der publity AG, zurück, welche ebenfalls der größte Inhaber von Wandelschuldverschreibungen ist. Der Vorstandsvorsitzende der publity AG soll auch zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden. Die Abstimmung ohne Versammlung findet im Zeitraum vom 28. Juli bis zum 30. Juli 2023 statt.

 

Dem Aufruf der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. vom 17. Juli 2023 zur Interessensbündelungen haben sich bereits mehr als 150 betroffene Wandelanleiheinhaber angeschlossen. Ferner haben sich mit DMR Legal und Houlihan Lokey auch zwei Berater von institutionellen Investoren gemeldet, die eine Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe 2019/2024 ebenso wie die SdK kritisch sehen, sofern die Gesellschaft nicht umfassend die Hintergründe der Laufzeitverlängerung darlegt und eine marktgerechte Kompensation für die Verlängerung anbietet. Bisher wurden nur allgemeine Gründe für die Laufzeitverlängerung angeführt. Eine Kompensation für die durch die Laufzeitverlängerung einhergehenden Risiken ist bislang gar nicht vorgesehen.

 

Zur Erörterung der aktuellen Situation lädt die SdK alle interessierten Anleiheinhaber zur Teilnahme an einer kostenlosen und unverbindlichen Investorenkonferenz am Donnerstag, den 20. Juli 2023 um 14:00 Uhr ein. In der Konferenz werden neben Vertretern der Investmentbank Houlihan Lokey Rechtsanwälte der Wirtschaftskanzlei DMR Legal teilnehmen. Zusammen mit der SdK vertreten beide Berater bereits Inhaber von Wandelanleihen mit einem Nennwert im zweistelligen Mio. Euro Bereich. Auf der Investorenkonferenz wird über den aktuellen Sachstand berichtet werden. Im Anschluss an den Vortrag besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.

 

Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/informationsveranstaltung für die Investorenkonferenz anmelden. Alle registrierten Teilnehmer erhalten im Vorfeld des Meetings einen individuellen Zugangslink zugesandt.

 

Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger auch unter www.sdk.org/preos zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK bietet allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf zukünftig stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen an.

 

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Metasom

Wieso hält die SdK Aktien und Anleihen der Preos? Zocken die schon immer im Mittelstandsanleihenbereich mit? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Buxi
vor 28 Minuten von Metasom:

Wieso hält die SdK Aktien und Anleihen der Preos? Zocken die schon immer im Mittelstandsanleihenbereich mit? 

Nein. Natürlich nicht. Kaufen sich ggf. kurzfristig einen sehr kleinen Bestand um selber stimmberechtigt zu sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 38 Minuten von Metasom:

Wieso hält die SdK Aktien und Anleihen der Preos?

 

Unabhängig von der Erklärung von Buxi, unterhält die  SdK tatsächlich im Rahmen der Vereinstätigkeit ein Depot in dem rege mit Nebenwerten gehandelt wird, siehe auch https://sdk.org/depots/sdk-realdepot/. Über die einzelnen Transaktionen innerhalb des Depots wird auch regelmäßig detailliert über diverse Marketingkanäle informiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG voraussichtlich mit hohem Verlust 2022

Zitat
  • Berichtigung von Wertansätzen in Höhe von rd. 211 Mio. EUR
  • Nettofehlbetrag von rd. 214 Mio. EUR erwartet
  • Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich bei rd. 204 Mio. EUR
  • Senkung der laufenden Kosten in den kommenden Quartalen notwendig

Frankfurt am Main, 24. Juli 2023 – Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS", ISIN DE000A2LQ850) veröffentlicht nach einer umfassenden Abstimmung mit den Abschlussprüfern Eckdaten nach HGB-Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2022. Demnach sind umfassende Anpassungen der Wertansätze der Alpha Investor GmbH sowie der Beteiligung an der GORE German Office Real Estate AG („GORE“) in Höhe von insgesamt rd. 211 Mio. EUR vorzunehmen. Die Abwertungen bei der Alpha Investor GmbH resultieren maßgeblich aus der schwachen Marktverfassung des deutschen Immobilienmarkts und damit verbundenen Korrekturen der gutachterlichen Werte von entsprechenden Einzelobjekten. Die Wertanpassungen bei der Beteiligung an der GORE sind Folge der nicht durchgeführten Sachkapitalerhöhung bei dem Unternehmen. Insgesamt geht der Vorstand der PREOS davon aus, dass aufgrund der genannten – ganz überwiegend nicht liquiditätswirksamen Effekte – für das Geschäftsjahr 2022 bei PREOS ein Jahresfehlbetrag von rd. 214 Mio. EUR anfallen wird. Das bilanzielle Eigenkapital der AG dürfte sich demnach von 418,0 Mio. EUR zum 31.12.2021 auf 204 Mio. EUR zum 31.12.2022 reduzieren. Dies entspricht voraussichtlich einer Eigenkapitalquote von rd. 43 Prozent. PREOS geht davon aus, dass ein testierter Jahresabschluss bis Ende dieser Woche vorliegen wird. Das Unternehmen eruiert zudem aktuell Maßnahmen zur deutlichen Senkung der laufenden Kosten in verschiedenen Bereichen in den kommenden Quartalen. Vor diesem Hintergrund hält der Vorstand auch die Senkung der laufenden Finanzierungskosten für notwendig.

 

Informationen und Erläuterungen zu dieser Mitteilung

 

Für die 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 der PREOS (ISIN: DE000A254NA6) findet eine Abstimmung ohne Versammlung u.a. zu einer Beschlussfassung über die Anpassung der Anleihebedingungen vom 28. Juli 2023, 00:00 Uhr (MESZ) bis zum 30. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ) statt. Der Vorstand der PREOS weist vor dem Hintergrund von Marktspekulationen ausdrücklich darauf hin, dass die Abstimmung auf Aufforderung eines externen Anleihegläubigers einberufen wurde. Dabei handelt es sich weder um aktuelle oder ehemalige Organe von PREOS oder um Unternehmen, an denen jene beteiligt sind. Ebenfalls handelt es sich nicht um ein Unternehmen, das mit PREOS gesellschaftsrechtlich oder beteiligungsmäßig verbunden ist bzw. um aktuelle oder ehemalige Organe solcher Gesellschaften.  Die publity AG, die als Großaktionär der PREOS auch in maßgeblichem Umfang Anteile der Wandelanleihe hält, hat dem Vorstand von PREOS zudem mitgeteilt, dass sie sich bei allen zur Abstimmung anstehenden Punkten der Stimme enthalten wird. Der Vorstand von PREOS gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass durch diese Klarstellungen und die Veröffentlichung der Eckdaten zum Geschäftsjahr 2022 auch die Informationsbasis der Anleihegläubiger im Vorfeld der Abstimmung nochmals deutlich verbessert werden konnte.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG informiert zur Abstimmung ohne Versammlung

Zitat

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS”, ISIN DE000A2LQ850) gibt bekannt, dass bei der Abstimmung ohne Versammlung für die PREOS 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) die notwendigen Mehrheiten zur Beschlussfassung aller Tagesordnungspunkte nicht erreicht wurden. So wurde bei sämtlichen Tagesordnungspunkten ein Ergebnis von jeweils rd. 73 % der teilnehmenden Stimmen erzielt, erforderlich wären mindestens 75 % gewesen. Auch der Gegenantrag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. erhielt nicht die erforderliche einfache Mehrheit und wurde abgelehnt. Insgesamt nahmen rd. 87,5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung teil.

 

Die Gesellschaft wird zeitnah über die nächsten Schritte informieren.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

Auch das Handelsblatt berichtet:

Zitat

Gläubiger blockieren Restrukturierung der 250-Millionen-Euro-Anleihe

 

Das Immobilienunternehmen wollte Zinsen stunden lassen und die Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre verlängern. Jetzt sind die Änderungspläne gescheitert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

SdK > PREOS > Newsletter 3 vom 01.08.2023

Zitat

Aus unserer Sicht wirft die Teilnahmequote erhebliche Fragen auf. Die Anleihe wurde laut dem Geschäftsbericht 2021 – der aktuelle Bericht für 2022 wurde noch nicht veröffentlicht - mit einem Volumen von ca. 249,5 Mio. Euro platziert. Davon hält PREOS laut Geschäftsbericht 2021 eigene Anteile in Höhe von 107,65 Mio. Euro. Der Mehrheitsaktionär der PREOS, die publity AG, hält 77,6 Mio. Euro der Anleihe. Die SdK hat bei der Abstimmung ein Stimmrechtsvolumen von ca. 25 Mio. Euro vertreten. Somit lässt die  publizierte Teilnahmequote nur den Schluss zu, dass sich PREOS vom eigenen gehaltenen Bestand zwischenzeitlich getrennt und diesen an Dritte veräußert hat. Denn für eigene gehaltene Bestände von PREOS besteht kein Stimmrecht.

 

Dies führt unweigerlich zur Frage, warum über diese mutmaßliche Veräußerung bislang keine Ad-hoc-Mitteilung erfolgt ist. Aus unserer Sicht ist kein Szenario denkbar, welches eine Ausnahme von der Ad-hoc-Pflicht gem. § 17 MAR erlauben würde.

 

Die SdK hat daher zunächst das Protokoll und das Teilnehmerverzeichnis angefordert und prüft derzeit sämtliche rechtliche Optionen. Eine Verletzung von ad-hoc-Pflichten kann auch zu Schadensersatzpflichten gegenüber den Anlegern führen. Aus strategischen Gründen werden wir unsere Strategie bis zur Finalisierung zunächst noch nicht veröffentlichen.

 

... der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde inzwischen veröffentlicht (testiert von einem Wirtschaftsprüfer, der in der letzten HV gar nicht bestellt wurde).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024

Zitat

Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 – „PREOS-Wandelanleihe“) erneut zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen. Einziger Beschlussgegenstand wird die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger sein.

 

Auf Anregung aus dem Kreis der Anleihegläubiger wird die PREOS Herrn Klaus Nieding, Rechtsanwalt und Vizepräsident des Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., als gemeinsamen Vertreter vorschlagen. Nachdem die für eine vorgeschlagene Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe erforderlichen qualifizierten Mehrheiten in einer Abstimmung ohne Versammlung Ende Juli knapp verfehlt wurden und auch ein gemeinsamer Vertreter noch nicht bestellt werden konnte (siehe hierzu Ad-hoc-Mitteilung vom 31. Juli 2023), beabsichtigt die PREOS, mit dem nun zur Bestellung vorgeschlagenen gemeinsamen Vertreter zunächst Gespräche und Verhandlungen über die noch bestehenden Optionen für eine Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe aufzunehmen.

 

Die Abstimmung ohne Versammlung soll im Zeitraum vom 9. September 2023, 00:00 Uhr (MESZ) bis zum 11. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ) stattfinden.

 

Die entsprechende Aufforderung zur Stimmabgabe wird voraussichtlich am 25. August 2023 auf der Homepage der PREOS (https://www.preos.de) unter der Rubrik „Investor Relations“ unter dem Abschnitt „Wandelanleihe 2019/2024“ sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

PREOS > IR > Aufforderung zur Stimmabgabe

 

Herr Nieding als DSW-Vizepräsident müsste ja eigentlich der Meinung sein, dass bereits in der 1. Gläubigerabstimmung ein Gemeinsamer Vertreter gewählt wurde, weil die 107.647K PREOS-WA im Eigenbesitz kurzfristig an die Vilus ImmoGermany GmbH "verramscht" wurden, die dann mit 109.200K an der 1. Gläubigerabstimmung teilnahm (Umgehung des Stimmrechtsverbots gemäß § 6 SchVG).

 

DSW-Stellungnahme aus dem Jahr 2008 (Startseite > Publikationen > Stellungnahmen > Deutschland > 2008 > Referentenentwurf SchVG)

Zitat

Der Rückgriff auf die Vorschriften über die Vollkonsolidierung ist, gemessen an dem hier vorausgesetzten Zweck, den Schuldner aus den Gläubigerabstimmungen herauszuhalten, zu eng gefasst. Es steht zu befürchten, dass es in der Praxis zu Gestaltungen kommen könnte, die nicht die Voraussetzungen des § 290 Abs. 2 HGB erfüllen, bei denen es einem böswilligen Schuldner aber gelingen könnte, unter Einbeziehung befreundeter Adressen auf die Gläubigerabstimmungen Einfluss auszuüben. Zu denken wäre beispielsweise an Gestaltungen, die dem so genannten Acting in Concert entsprechen (vgl. § 22 Abs. 2 WpHG und § 30 Abs. 2 WpÜG).

 

Streit um Preos-Anleihe: Welcher ominöse Investor will die Konditionen beschneiden?

Zitat

Im Ringen um das angeschlagene Immobilienunternehmen Preos wirft ein Anleihedeal Fragen auf. Vor der Abstimmung über drastische Änderungen bei den Bedingungen einer millionenschweren Anleihe hat das Unternehmen seinen Eigenbestand an Anteilen übertragen – offenbar an einen Geschäftspartner des umstrittenen Investors Thomas Olek, zu dessen Reich Preos gehört. Das legt das Protokoll über die Gläubigerabstimmung nahe, das dem Handelsblatt vorliegt. Demnach müssen fast alle Stimmen für die massiven Einschnitte auf die Vilus ImmoGermany GmbH aus Berlin entfallen sein. Hinter der Firma steht der Leipziger Immobilienunternehmer und Olek-Weggefährte Bernd Ehret.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Trauerschwan
· bearbeitet von Trauerschwan

Ich zitiere hier einmal ein paar Leute aus dem Anleihenboard:

 

NNZ:

Zitat

Es sieht zwar im Moment noch so aus, dass der Nieding "nur" zum GV ohne besondere Rechte gewählt werden soll und das dafür ein Quorum von 50% reicht. Aber es würde zu Olek passen, dass in letzter Minute noch ein Ergänzungsverlangen mit weiteren Punkten nachgeschoben wird und dann ist es für viele Privatanleger zu spät, noch den Sperrvermerk bei der Bank einzuholen.

 

Wildcat

Zitat

Bitte überprüfen ob die Vollmacht zeitlich befristet war oder ob sie nur für eine spezielle Versammlung (Datum) oder ein definiertes Abstimmverhalten dient, nicht dass sie ungültig ist/wird! Die von Preos vorformulierte ist auf eine spezielle Versammlung beschränkt.

 

Edi

Zitat

Zur neuen Abstimmung 9.9. bis 11.9.23:

Ich habe mir jetzt das Formular für den Sperrvermerk auf der Seite von PREOS
PREOS IR  (runterscrollen)
heruntergeladen. Meine Bank wird das Formular ausfüllen.

 

Falls es hier noch Halter der Anleihe gibt, die sich bisher enthalten oder die Situation ignoriert haben, bitte mitmachen. Das letzte Ergebnis war äußerst knapp und eine kleine Nominale kann wieder den Unterschied machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

SdK > PREOS > Newsletter 4 vom 28.08.2023

Zitat

SdK bietet Stimmrechtsvertretung an

...

Aus Sicht der SdK ist die erneute Einberufung einer Gläubigerversammlung mit der Wahl eines alternativen gemeinsamen Vertreters ein Affront gegenüber den Anleiheinhabern.

...

Das nun Herrn Nieding, der neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch noch Vizepräsident der DSW Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. ist, für das Amt des gemeinsamen Vertreters zur Verfügung steht, überrascht uns sehr. Denn schließlich erfüllt das Vorgehen von Herrn Ehret und Herrn Olek unserer Ansicht nach genau das so genannte acting in concert, vor dem die DSW bereits vor Einführung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 gewarnt hatte. In einer Stellungnahme der DSW aus dem Jahr 2008 heißt es:

 

„Es steht zu befürchten, dass es in der Praxis zu Gestaltungen kommen könnte, die nicht die Voraussetzungen des § 290 Abs. 2 HGB erfüllen, bei denen es einem böswilligen Schuldner aber gelingen könnte, unter Einbeziehung befreundeter Adressen auf die Gläubigerabstimmungen Einfluss auszuüben. Zu denken wäre beispielsweise an Gestaltungen, die dem so genannten Acting in Concert entsprechen (vgl. § 22 Abs. 2 WpHG und § 30 Abs. 2 WpÜG).“

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity

SdK > PREOS > Newsletter 5 vom 05.09.2023

Zitat

Wir rufen daher alle Anleihegläubiger nochmal dazu auf, ihr Stimmrecht auszuüben und für den Gegentrag der SdK und gegen den Beschlussvorschlag der Emittentin zu stimmen. Dazu ist jede Stimme relevant!

Gegenantrag der SdK

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gravity
· bearbeitet von gravity

Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter bei Abstimmung ohne Versammlung

Zitat

Die Anleihegläubiger der PREOS 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 – „PREOS-Wandelanleihe“) haben mittels Abstimmung ohne Versammlung dem einzigen Tagesordnungspunkt mit großer Mehrheit zugestimmt. Demnach wurde Klaus Nieding, Rechtsanwalt und Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, mit 72,22 % der Stimmen zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger gewählt. An der Abstimmung teilgenommen haben 86,24 % des ausstehenden Anleihevolumens, womit das erforderliche Quorum von 50 % erreicht wurde.

 

Mit dem gemeinsamen Vertreter sollen im nächsten Schritt Gespräche über die Optionen für eine Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe aufgenommen werden.

 

GORE German Office Real Estate AG mit Verlusten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022

Zitat

Die GORE German Office Real Estate AG („GORE“, ISIN DE000A0Z26C8) veröffentlicht vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 nach HGB-Rechnungslegung. Zudem hat GORE im Zusammenhang mit der freiwilligen Testierung des Jahresabschluss 2021 umfangreiche, nicht-liquiditätswirksame Wertanpassungen auf ihre Beteiligung an der PREOS Immobilien GmbH in Höhe von rd. 38,86 Mio. EUR vorgenommen. Die Wertanpassungen sind Folge der nicht durchgeführten Sachkapitalerhöhung bei der GORE.

 

Für das Geschäftsjahr 2022 wird die GORE voraussichtlich einen Fehlbetrag von rd. 7,95 Mio. EUR aufweisen. Die Verluste resultieren aus Effekten in Zusammenhang mit dem schwachen Marktumfeld für Gewerbeimmobilien. Das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2022 lag voraussichtlich bei rd. 19,31 Mio. EUR.

 

Für das Geschäftsjahr 2021 geht der Vorstand der GORE davon aus, dass der operative Gesamtverlust im Jahr 2021 bei rd. 42,31 Mio. EUR lag. Das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2021 belief sich voraussichtlich auf rd. 27,26 Mio. EUR (31.12.2020: 69,57 Mio. EUR).

 

Die vom Vorstand in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer erstellten Jahresabschlüsse 2021 und 2022 werden bis spätestens zum 12.9.2023 auf der Website der GORE veröffentlicht (www.gore-ag.de). Das Testat der Jahresabschlüsse soll bis zur nächsten Hauptversammlung am 20. Oktober 2023 erfolgen.

 

Der Vorstand beabsichtigt in der nächsten Hauptversammlung vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 37.525.000,00, eingeteilt in 37.525.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG ) zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten in Höhe von EUR 51.936.949,77 und der Einstellung eines Betrags in Höhe von EUR 15.608.050,23 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um EUR 33.772.500,00 auf EUR 3.752.500,00 herabzusetzen.

 

Die Kapitalherabsetzung dient der Deckung von Verlusten und der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage. Durch den infolge der Durchführung der Kapitalerhöhung steigenden Anteil jeder Aktie am Eigenkapital der Gesellschaft erwartet der Vorstand einen ent-sprechenden Anstieg des seit Monaten unter EUR 1,00 liegenden Börsenkurses auf deutlich über EUR 1,00. Auf diese Weise soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, bei Bedarf schnell und flexibel neue Mittel im Rahmen von Kapitalerhöhungen aufnehmen zu können.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...