Cai Shen Dezember 4, 2019 · bearbeitet Dezember 4, 2019 von Cai Shen vor 11 Minuten von Bigwigster: stimmt doch, circa 47% Kaufkraftverlust mit Zinseszins Jein, kannst eben mit 1,015^25 oder 0,985^25 rechnen. Man hat in 25 Jahren nominal 45% höhere Preise, der einzelne Euro ist aber 31% weniger wert. Jetzt verwirrt mich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 4, 2019 Dann wird es bei 1,5% Preissteigerung p. a. nach 46,5 Jahren aber dramatisch, wenn der Kaufkraftverlust dann 100% beträgt und du (= Bigwigster) gar nichts mehr für dein Geld bekommst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Dezember 4, 2019 vor 8 Minuten von vanity: Dann wird es bei 1,5% Preissteigerung p. a. nach 46,5 Jahren aber dramatisch, wenn der Kaufkraftverlust dann 100% beträgt und du (= Bigwigster) gar nichts mehr für dein Geld bekommst. 1,015^46,5= 1,998 heißt, was heute 100 EUR kostet in 46,5 Jahren wahrscheinlich 199,80 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 4, 2019 vor 27 Minuten von Cai Shen: Jein, kannst eben mit 1,015^25 oder 0,985^25 rechnen. Oder auch 1/(1,015^25). vor 28 Minuten von Cai Shen: Jetzt verwirrt mich nicht. Och. ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bigwigster Dezember 4, 2019 vor 33 Minuten von vanity: Dann wird es bei 1,5% Preissteigerung p. a. nach 46,5 Jahren aber dramatisch, wenn der Kaufkraftverlust dann 100% beträgt und du (= Bigwigster) gar nichts mehr für dein Geld bekommst. Erwischt, da hab ich Kaufkraftverlust und Preissteigerung in einen Topf geworfen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aureus Dezember 4, 2019 vor 1 Stunde von LiamK: Ich habe die Garantie bei Rentenbeginn in jedem Fall mindestens meine eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) § 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen (1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden. (2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. (3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LiamK Dezember 4, 2019 vor 3 Stunden von aureus: Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) § 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen (1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden. (2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. (3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden. Du machst mir keine Angst. Ich habe meinen Berater vorhin angerufen und nochmal nachgefragt, die Garantie auf meine eingezahlten Beiträge ist 100%! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes Dezember 4, 2019 Niemand will Dir Angst machen. Du solltest nur einmal Deine Scheuklappen ablegen und verstehen, daß Du mit einer kapitalbildenden Versicherung nicht unbedingt weniger Risiken als mit einer Fondsanlage hast - nur andere ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Krause76 Dezember 4, 2019 · bearbeitet Dezember 5, 2019 von Krause76 On 12/3/2019 at 1:26 PM, hund555 said: ... und es wäre auch nicht breit gestreut. Bewertung angucken schadet auch nicht. Dieses Japan Argument kommt immer wieder gerne. Auch Frau Saharah Wagenknecht kam damit beim "Mission Money" Podcast um die Ecke. Ist ein Quick Win genau mit dem Argument, welches Du bringst. Sowieso entkräften sich alle Anti-ETF Ansagen mit den Aussagen kontinuierlicher Sparplan, Buy&Hold und Diversifiziert, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aureus Dezember 5, 2019 vor 18 Stunden von LiamK: Du machst mir keine Angst. Ich habe meinen Berater vorhin angerufen und nochmal nachgefragt, die Garantie auf meine eingezahlten Beiträge ist 100%! na, dann frag doch mal deinen Berater, ob er mit seinem Privatvermögen für dieses Garantieversprechen bürgen würde. Und dann frage dich, warum der Gesetzgeber derartige Gesetze erlässt, aus Langeweile? Kann es vielleicht sein, dass hier die formalen Voraussetzungen geschaffen wurden, um systemische Risiken gegebenenfalls auch zu Lasten der Sparer abzufangen? Ist Dir klar, dass Du de facto von einer Übergewichtung (Aktien) in eine andere Übergewichtung (Anleihen) wechseln wirst? Die Lebensversicherer haben ein Anlageportfolio, dass zu 85% aus Anleihen besteht, es gibt ja nicht wenige, die bei Anleihen von der Mutter aller Blasen sprechen, aber das muss ja nichts heißen. Als die Sparkassen an Oma Kapulske Lehmann-Zertifikate verkauft haben war das auch eine super sichere Sache. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LiamK Dezember 5, 2019 vor 6 Stunden von aureus: na, dann frag doch mal deinen Berater, ob er mit seinem Privatvermögen für dieses Garantieversprechen bürgen würde. Und dann frage dich, warum der Gesetzgeber derartige Gesetze erlässt, aus Langeweile? Kann es vielleicht sein, dass hier die formalen Voraussetzungen geschaffen wurden, um systemische Risiken gegebenenfalls auch zu Lasten der Sparer abzufangen? Ist Dir klar, dass Du de facto von einer Übergewichtung (Aktien) in eine andere Übergewichtung (Anleihen) wechseln wirst? Die Lebensversicherer haben ein Anlageportfolio, dass zu 85% aus Anleihen besteht, es gibt ja nicht wenige, die bei Anleihen von der Mutter aller Blasen sprechen, aber das muss ja nichts heißen. Als die Sparkassen an Oma Kapulske Lehmann-Zertifikate verkauft haben war das auch eine super sichere Sache. Ich habe ihn vorhin nochmal deshalb angerufen aber so langsam wirkt er gereizt. Aber er mir klar gesagt das er mir sein Ehrenwort gibt was die Beitragsgarantie angeht und so ein Versprechen ist mehr wert als Geld. Außerdem hat er selbst auch so einen SIGGI Vertrag und empfiehlt ihn all seinen Verwandten und Freuden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Dezember 5, 2019 · bearbeitet Dezember 5, 2019 von Cai Shen vor 2 Minuten von LiamK: Außerdem hat er selbst auch so einen SIGGI Vertrag und empfiehlt ihn all seinen Verwandten und Freuden. Ganz schlecht, spricht zumindest nicht für den Verkäufer wenn er seine Vorgaben nicht anders schafft. ("Ich nehm das selber" ist so ein Argument, dass ich auf der Arbeit nie benutzen würde.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 5, 2019 vor 6 Minuten von LiamK: Ich habe ihn vorhin nochmal deshalb angerufen aber so langsam wirkt er gereizt. Aber er mir klar gesagt das er mir sein Ehrenwort gibt was die Beitragsgarantie angeht und so ein Versprechen ist mehr wert als Geld. Außerdem hat er selbst auch so einen SIGGI Vertrag und empfiehlt ihn all seinen Verwandten und Freuden. Warum fragst du eigentlich in einem Forum, wenn du die Antworten sowieso nicht glaubst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leeloo Dallas Dezember 5, 2019 · bearbeitet Dezember 5, 2019 von Leeloo Dallas vor 15 Minuten von odensee: Warum fragst du eigentlich in einem Forum, wenn du die Antworten sowieso nicht glaubst? Weil es ein troll ist? Der Faden hier ist doch von ähnlicher Quali, wie der von unserem heiß geliebten Bitcoin Profi. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
donleut Dezember 5, 2019 vor 10 Minuten von LiamK: sein Ehrenwort gibt was die Beitragsgarantie angeht und so ein Versprechen ist mehr wert als Geld Ernsthaft, bei solchen Formulierungen sollten bei dir alle Alarmglocken schrillen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Avendo Dezember 5, 2019 vor 3 Stunden von LiamK: Ich habe ihn vorhin nochmal deshalb angerufen aber so langsam wirkt er gereizt. Aber er mir klar gesagt das er mir sein Ehrenwort gibt was die Beitragsgarantie angeht und so ein Versprechen ist mehr wert als Geld. Außerdem hat er selbst auch so einen SIGGI Vertrag und empfiehlt ihn all seinen Verwandten und Freuden. Hast du dir in den Unterlagen mal angeschaut, wieviele 1000€ dein "Berater" für den Verkauf der Versicherung an dich verdient hat? Da sollte er nicht so schnell gereizt wirken oder er hat Angst, dass du widerrufst und ihm die Kohle durch die Lappen geht. Kurze Frage an alle, so eine Beitragsgarantie ist doch abzüglich x% Kosten oder? Also man bekommt nur zB von 100.000 Beitrag maximal 95.000 garantiert zurück (+ Inflationsverluste). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
penga Dezember 5, 2019 Der Troll lacht sich auch ins Fäustchen, dass er es immer wieder schafft... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Dezember 5, 2019 · bearbeitet Dezember 5, 2019 von Cai Shen vor 25 Minuten von Avendo: Kurze Frage an alle, so eine Beitragsgarantie ist doch abzüglich x% Kosten oder? Nein, ich denke nicht. Deshalb gibt es 100% aber auch erst ab 25 Jahren Laufzeit, dass die Assekuranz versicherungsmathematisch immer aus dem Schneider ist. Kosten und Minderperformance des Sicherungsvermögens gehen natürlich zu Lasten der Gesamtperformance und bei vorzeitiger Kündigung wird nicht viel Vertragsguthaben im Topf sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hoodie Dezember 5, 2019 Jaja unser Vince hat Mal wieder einen neuen Account erstellt. Als nächstes kommt dann ein Thema zu Whiskys oder Kunstgemälde als Anlage für deinen an Parkinson erkrankten Goldfisch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 6, 2019 Ernstgemeinte Ratschläge bitte jetzt nur noch hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag