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marsupium

Müssen Steuerdaten nicht mehr in den Bundesanzeiger?

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marsupium

Hallo,
 

ich plane Fondsanteile zu verkaufen (ISIN LU0631859229, ausländischer Thesaurierer), im Bundesanzeiger sind aber seit 1,5 Jahren keine Steuerdaten mehr veröffentlicht worden. Machen offenbar viele nicht mehr, so auch Fidelity.
Haben wir seit der Reform 2018 also auch nicht mehr zu befürchten, dass beim Verkauf nach Ende des Geschäftsjahres eines ausländischen Thesauriers, jedoch bevor die Steuerdaten durch die Fondsgesellschaft veröffentlicht wurden, die akkumulierten thesaurierten Erträge von der Depotbank im so genannten Schätzungswege pauschal ermittelt werden (mit 6 % des Rücknahmepreises vom Ultimo des letzten GJ)?
 

Bitte verzeiht mir wenn das eine Anfängerfrage ist, aber vor der Reform 2018 habe ich mir einmal kräftig die Finger verbrannt und jetzt noch nichts Konkretes dazu im Forum gefunden.

Vielen Dank.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Stunden von marsupium:

im Bundesanzeiger sind aber seit 1,5 Jahren keine Steuerdaten mehr veröffentlicht worden.

 

Wird auch nicht mehr passieren, da es nicht nötig ist.

 

vor 4 Stunden von marsupium:

Haben wir seit der Reform 2018 also auch nicht mehr zu befürchten, dass …

 

Nein, ist nicht zu befürchten.

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marsupium
Am 25.11.2019 um 05:50 von chirlu:

Nein, ist nicht zu befürchten.

... und trotzdem ist mir das bei Ebase nun passiert.
Habe die Fondsanteile am 09.04., mit Verlust verkauft, dieser kam (abzüglich der Teilfreistellung von 30 %) in den Verlustverrechnungstopf, dort wurde aber davon sofort eine Inanspruchnahme von ca. 6 % abgezogen.
Ganz genau kenne ich die Summen nicht, da mir Ebase weder in der Umsatzabrechnung die beiden Änderungen am VVT mitgeteilt hat, noch bisher meine diesbezügliche, gut zwei Wochen alte Fax-Anfrage beantwortet hat.
Im VVT hat sich davor noch wegen einer anderen Fondsertragsabrechnung etwas getan, auch deshalb kann ich die Zahlen nur schätzen.
 

Die Pauschalbesteuerung bzw. Strafbesteuerung (6 % des Rücknahmepreises vom Ultimo des letzten GJ) gab es früher sowohl im eingangs genannten Fall (Fondsgesellschaft hat die Steuerdaten zum Verkaufszeitpunkt noch nicht veröffentlicht), als auch bei intransparenten Fonds.
Beides sollte es jetzt nicht mehr geben.
Kann mir jemand einen Tipp geben, was könnte hier denn sonst passiert sein?
Und hätte Ebase in der Umsatzabrechnung nicht auch die am VVT vorgenommenen Änderungen gleich angeben müssen?
Hat man als Kunde wenigstens jetzt auf Anfrage ein Auskunftsrecht, oder könnte die Bank verlangen, ich soll auf die Angaben aus Erträgnisaufstellung und Steuerbescheinigung für 2020 warten, die in ca. einem Jahr kommen?
 

Gekauft habe ich die Anteile 2018, für 2019 wurde eine sehr niedrige Vorabpauschale errechnet (2018 und 2020 nicht, da gab es nur Kursverluste).
Wie gehe ich vor falls Ebase nichts mehr am VVT ändern will, muss ich am Jahresende eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen und deren Angaben über die KAP-Spalte "korrigierte Beträge" zurechtbiegen lassen, so dass nur die Summe aus der Vorabpauschale versteuert wird?
 

Bin für jede Info dankbar!

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marsupium

Nur zur Info, ebase hat mir heute doch noch geantwortet, jetzt ist mir alles klar geworden.

Die Summe der vom VVT gebuchten Inanspruchnahme ist nur zufällig ungefähr so hoch wie 6 % vom Rücknahmepreis.

Stattdessen entspricht die Summe den Vorabpauschalen aller Depotpositionen, diese wurden in Januar mit dem Freistellungsbetrag verrechnet (das habe ich bisher nicht gesehen, diese Buchungen sind nur mit einem erweiterten Suchfilter zu finden), und jetzt wo der VVT befüllt wurde, hat ebase mir den Freistellungsbetrag wieder gutgeschrieben und stattdessen den VVT belastet (= Inanspruchnahme)...

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