Mirabel November 21, 2019 Hallo, mein Vater möchte mir 300,000€ als Schenkung zu Lebzeiten vererben. Vor 7 Jahren wurde mir bereits 150,000€ geschenkt. Wie kann ich vermeiden, dass mein 10 Jahres Freibetrag aufgebraucht wird und Schenkungssteuern anfallen? Könnte zB 100,000€ an meine Kinder vererbt werden? Dürften Ausgaben meiner Kinder (7 & 4 Jahre) von der Erbschaft bezahlt werden? Dürften mir meine unmündigen Kinder etwas für einen Wohnungskauf leihen? Dürften sich meine Kinder an einem Wohnungskauf beteiligen (und entsprechende Anteile der Wohnung bekommen=? Düften meine Kinder ihrer Mutter etwas leihen? Wie hoch sind angemessene Geburtstags und Weihnachtsgeschenke? Gibt es einen % des Vermögens, der angemessen und nicht Erbschaftssteuerpflichtig ist? Danke, Mirabel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 November 21, 2019 · bearbeitet November 21, 2019 von beamter97 Warum so kompliziert? a) 250.000€ steuerfrei schenken, auf 50.000€ Schenkungssteuer zahlen, kostet 7% = 3.500 € Steuern b) falls schon konkrete Immobilie in Aussicht: 50.000 für 3 Jahre zwischenfinanzieren, Kosten ??? c) zinsloses Darlehen von 50.000€ unter Anrechnung auf künftiges Erbrecht (falls Du nicht Alleinerbe werden wirst) und nach 3 Jahren Verzicht auf die Rückzahlung (das wäre erst dann eine weitere Schenkung) Pech, wenn in dieser Zeit der Erbfall eintritt. Kostet Steuer, s.o., ist in der Summe bei 450.000€ aber überschaubar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 November 21, 2019 Um diesen Thread zu finden bitte „Schaf“ in die Suchmaske eingeben ... Oder im Unterforum Landwirtschaft suchen. Duck und besserwisserweg ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 21, 2019 · bearbeitet November 21, 2019 von Taxadvisor vor 52 Minuten von Mirabel: Hallo, mein Vater möchte mir 300,000€ als Schenkung zu Lebzeiten vererben. Vor 7 Jahren wurde mir bereits 150,000€ geschenkt. Wie kann ich vermeiden, dass mein 10 Jahres Freibetrag aufgebraucht wird und Schenkungssteuern anfallen? Könnte zB 100,000€ an meine Kinder vererbt werden? Dürften Ausgaben meiner Kinder (7 & 4 Jahre) von der Erbschaft bezahlt werden? Dürften mir meine unmündigen Kinder etwas für einen Wohnungskauf leihen? Dürften sich meine Kinder an einem Wohnungskauf beteiligen (und entsprechende Anteile der Wohnung bekommen=? Düften meine Kinder ihrer Mutter etwas leihen? Wie hoch sind angemessene Geburtstags und Weihnachtsgeschenke? Gibt es einen % des Vermögens, der angemessen und nicht Erbschaftssteuerpflichtig ist? Danke, Mirabel Kauf der Wohnung durch Vater, Verschenkung an Dich mit Nießbrauch zu Gunsten Deines Vaters und nachfolgend zu Gunsten Deiner Kinder. Kinder verzichten (zu Lebzeiten des Vaters) auf den Nießbrauchsanspruch. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 November 21, 2019 @taxadvisor: Wer darf bei den minderjährigen Kindern einen rechtsgültigen Verzicht auf ein im Grundbuch eingetragenes Recht aussprechen ? Wird wohl ein notarpflichtiger Vorgang sein, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mirabel November 21, 2019 @Taxadvisor Danke. Würde nicht auch Steuer anfallen, wenn mein Vater die Wohnung kauft und an mich verschenkt? Ich verstehe leider nicht ganz, wie der Nießbrauch hilft. Mein Vater ist mit 88 Jahren relativ alt. Im Erbfall würde etwa 2m an mich vererbt werden. Ist es nicht besser dies zum Teil an seine Enkel zu vererben? Wie kann ich es aber trotzdem für einen Wohnunskauf nutzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 21, 2019 vor 6 Minuten von Mirabel: Ich verstehe leider nicht ganz, wie der Nießbrauch hilft. Er reduziert den Wert der Wohnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mirabel November 21, 2019 Danke Chrilu. Jetzt ist der Groschen gefallen. Kann man ganz grob abschätzen, um wieviel der Wert einer Immobilie sinkt, die durch Niessbrauch meiner Kinder belastet ist? Ich werde nicht schlau aus den Sachen, die ich im web finde: https://www.juhn.com/fachwissen/erbschaftsteuer-schenkungsteuer/niessbrauch-kapitalwert/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 21, 2019 Hallo, warum werden nicht 50.000 als Darlehen gegeben? In 3 Jahren kann dann immer noch geschenkt werden (sogar viel mehr). Über die Kinder würde ich nicht gehen, da ist es immer problematisch das Geld zurückzuschenken (Ergänzungspflegschaft etc.). Wenn dann sollte das Geld bei den Kindern bleiben, dann OK. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 22, 2019 vor 3 Stunden von beamter97: a) 250.000€ steuerfrei schenken, auf 50.000€ Schenkungssteuer zahlen, kostet 7% = 3.500 € Steuern ist vermutlich die billigste Lösung. Es sei denn, Du zahlst das Geld lieber an Notare und Steuerberater als an uns alle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AzadKing November 22, 2019 · bearbeitet November 22, 2019 von AzadKing Im Erbfall bekommst du also 2m? Dann bringen dir die 300k auch nicht viel in den 3 Jahren. Denn soweit ich mal gelesen habe gilt ein Zeitraum von 10 Jahren nicht Stichtags-mäßig, sondern Dauerhaft. Wenn du also in 3 Jahren (10 Jahre davor sind dann abgegolten) den Betrag von 400K ausschöpfst und dein Vater dann nicht noch 10 Jahre lebt, ist eh die volle Summe anzurechnen, wenn ich es damals bei meinen Recherchen richtig verstanden hatte. Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Ich würde in diesem Fall deinem Vater raten, wenn er denn will, die Maximalbeträge an die Enkel auszuschöpfen. Für mehr Tricks müsste man sich einen geeigneten Anwalt nehmen und bezahlen. Von Kind zu Eltern gelten 20.000€ als Schenkungssteuerfrei, soweit ich weiß. Aber wie sich das Verhält wenn diese minderjährig sind? Keine Ahnung. Warum willst du es überhaupt für den Wohnungskauf nutzen? Willst du jetzt unbedingt eine Wohnung haben und kannst sie dir so nicht leisten? Dann rede mit einer Bank über einen Kredit und lass ihn doch von deinem Vater mit besichern und mach einen Deal über mögliche hohe jährliche Zusatzzahlungen. Natürlich wird eine Wohnung die dein Vater vererbt auch mit als "Vermögen bewertet und verrechnet". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti November 22, 2019 Wohnungskauf von deinem Vater und dann an dich schenken, kommt auf mehr Grunderwerbssteuern und Notarkosten als die Schenkungssteuer. Den Enkeln was für ihr erstes Auto schenken ist, denke ich eine gute Variante. Bei Enkelkindern ist der Freibetrag 200k. Wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist, könntest du bei 50000 auch einen Kredit aufnehmen. Je nach Bonität und Bank sind das auch nicht mehr als 3500€. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea November 22, 2019 vor 15 Stunden von beamter97: Warum so kompliziert? a) 250.000€ steuerfrei schenken, auf 50.000€ Schenkungssteuer zahlen, kostet 7% = 3.500 € Steuern b) falls schon konkrete Immobilie in Aussicht: 50.000 für 3 Jahre zwischenfinanzieren, Kosten ??? c) zinsloses Darlehen von 50.000€ unter Anrechnung auf künftiges Erbrecht (falls Du nicht Alleinerbe werden wirst) und nach 3 Jahren Verzicht auf die Rückzahlung (das wäre erst dann eine weitere Schenkung) Pech, wenn in dieser Zeit der Erbfall eintritt. Kostet Steuer, s.o., ist in der Summe bei 450.000€ aber überschaubar. Ist eine zinslose Darlehen steuerlich möglich? Oder der Vater sollte fiktive Zinseneinnahmen versteuern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 22, 2019 vor 8 Stunden von DarkBasti: Wohnungskauf von deinem Vater und dann an dich schenken, kommt auf mehr Grunderwerbssteuern und Notarkosten als die Schenkungssteuer. Den Enkeln was für ihr erstes Auto schenken ist, denke ich eine gute Variante. Bei Enkelkindern ist der Freibetrag 200k. Wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist, könntest du bei 50000 auch einen Kredit aufnehmen. Je nach Bonität und Bank sind das auch nicht mehr als 3500€. Schenkung bei Verwandten in gerader Linie ist GrErwSt-frei. Die von mir empfohlene Variante würde bei einer Schenkung je nach Wert des Nießbrauchs (für die Kinder) u.U. auch bei einem Wert der unbelasteten Immobilien von TEUR 500 den Rest-Freibetrag von TEUR 250 nicht aufzehren. Man würde damit das "Volumen" des Freibetrags wirtschaftlich deutlich erhöhen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 22, 2019 Hallo, Zitat Ist eine zinslose Darlehen steuerlich möglich? Nein, das Darlehen sollte schon wie unter Fremden üblich sein. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mirabel Dezember 16, 2019 Am 22.11.2019 um 09:08 von AzadKing: Im Erbfall bekommst du also 2m? Dann bringen dir die 300k auch nicht viel in den 3 Jahren. Denn soweit ich mal gelesen habe gilt ein Zeitraum von 10 Jahren nicht Stichtags-mäßig, sondern Dauerhaft. Wenn du also in 3 Jahren (10 Jahre davor sind dann abgegolten) den Betrag von 400K ausschöpfst und dein Vater dann nicht noch 10 Jahre lebt, ist eh die volle Summe anzurechnen, wenn ich es damals bei meinen Recherchen richtig verstanden hatte. Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Mein Verständnis ist, dass sich die Freibeträge pro Jahr um 10% (max 40k bei Kindern - Eltern) "nachwachsen". Gibt es irgendwo eine § der dies bestätigt. Ich habe nur solche Aussagen im Web gefunden: Mit jedem Jahr, das zwischen Schenkung und Todesfall liegt, steigt der Freibetrag wieder um zehn Prozent an. Liegt zwischen Schenkung und Tod des Gebers nur ein Jahr, wird der Freibetrag vollständig angerechnet, nach zwei Jahren nur noch neunzig Prozent und so weiter. Auf diese Weise steht dem Beschenkten nach zehn Jahren wieder der komplette Freibetrag zur Verfügung. https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/erben-und-vererben/schenkungsteuer-freibetraege-hoehe-und-co/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Dezember 16, 2019 vor 3 Minuten von Mirabel: Gibt es irgendwo eine § der dies bestätigt Nein, weil es blanker Unsinn ist. Richtig ist, dass im Sterbefall (und bei jeder dem FA bekannt gewordenen Schenkung) geschaut wird, auf welchen Betrag sich Schenkungen + Erbschaft in den letzten 10 Jahren aufsummiert haben. Bekommst Du also jetzt 300k und in neun Jahren weitere 500k, werden Steuern auf 800k fällig. Bekommst Du die 500k in elf Jahren, werden Steuern auf 500k fällig. -> § 14 ErbStG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mirabel Dezember 16, 2019 @kleinerfischDanke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Kann es sein, dass die Schenkungsfreibeträge "nachwachsen" solange der Schenker noch lebt? Beispiel: Mein Vater schenkte mir vor 5 Jahren 400k. Heute schenkt er mir 201k. Es fallen Steuern auf 1k an. 400k-400+5/10*400. https://www.anwalt.org/schenkungssteuer/ Dabei wird der Freibetrag mit jedem Jahr zwischen Schenkung und Todesfall aufgestockt. Sollte zwischen der Zuwendung und Tod des Vermögenden nur ein Jahr liegen, so wird der Freibetrag zu hundert Prozent angerechnet. Nach zwei Jahren werden noch neunzig Prozent berücksichtigt und so fort. Auf diese Weise steht dem Beschenkten zehn Jahre nach der Schenkung wieder der komplette Freibetrag zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Dezember 16, 2019 vor 14 Minuten von Mirabel: Mein Verständnis ist, dass sich die Freibeträge pro Jahr um 10% (max 40k bei Kindern - Eltern) "nachwachsen". Falsch. Es gilt in oder außerhalb der Frist. Zu jeder Schenkung und zum Erbfall wird 10 Jahre in die Vergangenheit geschaut, was so alles schon geschenkt wurde. Ist es 11 Jahre zurück, fällt es raus, spielt es als Vorschenkung keine Rolle mehr. Alles, was innerhalb der 10 Jahr ist, wird zu 100% berücksichtigt. Das heißt: Die Vorschenkung erhöht den Wert der Erbschaft/Schenkung, dafür werden bereits zur Vorschenkung (wegen der Vorschenkung) gezahlte SchSt angerechnet. Hat man die damals nur deshalb bezahlt, weil eine inzwischen mehr als 11 Jahre zurückliegende Vor-Vorschenkung bei der Vorschenkung eine Rolle spielte, wird nur der Steuerbetrag aktuell angerechnet, der für die Vorschenkung allein zu zahlen gewesen wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 16, 2019 vor 11 Minuten von Mirabel: @kleinerfischDanke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Kann es sein, dass die Schenkungsfreibeträge "nachwachsen" solange der Schenker noch lebt? Beispiel: Mein Vater schenkte mir vor 5 Jahren 400k. Heute schenkt er mir 201k. Es fallen Steuern auf 1k an. 400k-400+5/10*400. https://www.anwalt.org/schenkungssteuer/ Dabei wird der Freibetrag mit jedem Jahr zwischen Schenkung und Todesfall aufgestockt. Sollte zwischen der Zuwendung und Tod des Vermögenden nur ein Jahr liegen, so wird der Freibetrag zu hundert Prozent angerechnet. Nach zwei Jahren werden noch neunzig Prozent berücksichtigt und so fort. Auf diese Weise steht dem Beschenkten zehn Jahre nach der Schenkung wieder der komplette Freibetrag zu. Damit ist wohl der Fall gemeint, dass jedes Jahr TEUR 40 geschenkt werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mirabel Dezember 16, 2019 @TaxadvisorOh. Gut dass ich das endlich verstehe. Beispiel - korrigiert: Mein Vater schenkte mir vor 5 Jahren 400k. Heute schenkt er mir 201k. Es fallen Steuern auf 201k an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Dezember 16, 2019 vor 3 Minuten von Mirabel: Mein Vater schenkte mir vor 5 Jahren 400k. Heute schenkt er mir 201k. Es fallen Steuern auf 201k an. Hey Leute: Denkt von der Steuer her ... Besteuert werden 400k+201k = 601k Gesamterwerb (Aus Schenkung und Vorschenkung). Davon darf der Freibetrag für Kinder abgezogen werden. Und dafür darf eine Steuer aus dem Vorerwerb angerechnet werden. Das ist relevant, wenn es um 10-fache Summen geht und es nicht nur um Freibeträge, sondern auch Steuersätze geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 16, 2019 · bearbeitet Dezember 16, 2019 von Taxadvisor vor 1 Stunde von Mirabel: @TaxadvisorOh. Gut dass ich das endlich verstehe. Beispiel - korrigiert: Mein Vater schenkte mir vor 5 Jahren 400k. Heute schenkt er mir 201k. Es fallen Steuern auf 201k an. Du hast es nicht verstanden.... Wenn jedes Jahr TEUR 40 verschenkt werden, werden in jedem 10-Jahreszeitraum max. TEUR 400 verschenkt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag