nachfrage Januar 31, 2020 · bearbeitet Januar 31, 2020 von nachfrage Das sind die Angaben der Versicherung (Vertrag ist angehalten, also keine weiteren Einzahlungen): Garantierte monatliche Zahlungen: ab 01.12.2020 = 118,67 ab 01.12.2021 = 125,19 ab 01.12.2020 = 132,16 ab 01.12.2020 = 139,6 Steuerlich ist der Unterschied bei mir zwischen aktuell und später bei Renteeintritt nicht signifikant, ~ 5% als Renter weniger. Habe mich noch nicht entscheiden, kleiner Vorteil ab 2021 wäre noch der Wegfall des Solidaritätszuschlag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LiebesLieschen Januar 31, 2020 Von aller Mathematik abgesehen: Du scheinst das Geld nicht wirklich zu brauchen? Dann laß es arbeiten. Ich würde in diesem Fall den Abschlag in Kauf nehmen und die kleine Rente direkt in einen Sparplan einzahlen. Mein Vertrag ist übrigens von 2003 und ich darf erst mit 62 eine kleine Rente haben. Du hast also Glück mit den Vertragsbedingungen und das würde ich nutzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nachfrage Januar 31, 2020 vor 3 Stunden von LiebesLieschen: Von aller Mathematik abgesehen: Du scheinst das Geld nicht wirklich zu brauchen? Dann laß es arbeiten. Ich würde in diesem Fall den Abschlag in Kauf nehmen und die kleine Rente direkt in einen Sparplan einzahlen. Ist richtig, bin nicht drauf angewiesen. Daran hatte ich auch schon gedacht. Ist glaube ich keine schlechte Idee. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shonsu Januar 31, 2020 · bearbeitet Januar 31, 2020 von Shonsu Nur so als Tipp/Überlegung: Man kann sich auch 30% des angesparten Geldes förderunschädlich einmalig auszahlen lassen. Das ist steuerlich evtl. nicht so günstig, aber man hat das Geld in der Hand. Überspitzt gesagt: Wenn Du dann mit 61 Jahren auf einen Baum fährst, haben Deine Erben wenigstens etwas davon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chocobo Februar 2, 2020 Am 31.1.2020 um 14:25 von Shonsu: Man kann sich auch 30% des angesparten Geldes förderunschädlich einmalig auszahlen lassen. Aber nur wenn der Tarif dies hergibt. Und dies ist nicht bei allen so Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Februar 2, 2020 vor 3 Stunden von chocobo: Aber nur wenn der Tarif dies hergibt. Und dies ist nicht bei allen so Die Möglichkeit der 30%-Entnahme zu Rentenbeginn (Ausnahme Verträge vor 2005: 20%) sollte aber für alle Riester-Verträge gelten - ich wüßte hier Nichts von einem Spielraum für die Versicherer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chocobo Februar 7, 2020 Am 2.2.2020 um 15:05 von moonraker: Die Möglichkeit der 30%-Entnahme zu Rentenbeginn (Ausnahme Verträge vor 2005: 20%) sollte aber für alle Riester-Verträge gelten - ich wüßte hier Nichts von einem Spielraum für die Versicherer. Oh es gibt einige Dinge. Es kommt drauf an, wann die Zertifizierung stattgefunden hat. Bspw. müssen die Tarife nach 2012 eine Rentenzahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr vorsehen. Davor war es auch eher. Thema 30%: Das wurde erst zum Alterseinkünftegesetz in 2005 beschlossen. https://mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/OFD_Magdeburg/Dokumente/Publikationen/AltEinkG-Broschuere.pdf Seite 11: Zitat Der Anleger hat zudem die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen. aber auch: Zitat Bereits abgeschlossene Altersvorsorgeverträge können auf Grund einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Anleger grundsätzlich auf die neuen Kriterien umgestellt werden Demnach sind Altverträge nicht unbedingt Teilkapitalisierbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag