Zum Inhalt springen
nachfrage

Riester Auszahlung ab 60 Jahren sinnvoll oder warten bis Renteneintritt

Empfohlene Beiträge

nachfrage
· bearbeitet von nachfrage

Das sind die Angaben der Versicherung (Vertrag ist angehalten, also keine weiteren Einzahlungen):

Garantierte monatliche Zahlungen:

  • ab 01.12.2020 = 118,67
  • ab 01.12.2021 = 125,19
  • ab 01.12.2020 = 132,16
  • ab 01.12.2020 = 139,6

Steuerlich ist der Unterschied bei mir zwischen aktuell und später bei Renteeintritt nicht signifikant, ~ 5% als Renter weniger.

Habe mich noch nicht entscheiden, kleiner Vorteil ab 2021 wäre noch der Wegfall des Solidaritätszuschlag.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LiebesLieschen

Von aller Mathematik abgesehen:

Du scheinst das Geld nicht wirklich zu brauchen? Dann laß es arbeiten. Ich würde in diesem Fall den Abschlag in Kauf nehmen und die kleine Rente direkt in einen Sparplan einzahlen.

 

Mein Vertrag ist übrigens von 2003 und ich darf erst mit 62 eine kleine Rente haben. Du hast also Glück mit den Vertragsbedingungen und das würde ich nutzen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nachfrage
vor 3 Stunden von LiebesLieschen:

Von aller Mathematik abgesehen:

Du scheinst das Geld nicht wirklich zu brauchen? Dann laß es arbeiten. Ich würde in diesem Fall den Abschlag in Kauf nehmen und die kleine Rente direkt in einen Sparplan einzahlen.

Ist richtig, bin nicht drauf angewiesen. 

 

Daran hatte ich auch schon gedacht. Ist glaube ich keine schlechte Idee. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Shonsu
· bearbeitet von Shonsu

Nur so als Tipp/Überlegung:

 

Man kann sich auch 30% des angesparten Geldes förderunschädlich einmalig auszahlen lassen. Das ist steuerlich evtl. nicht so günstig, aber man hat das Geld in der Hand. 

 

Überspitzt gesagt: Wenn Du dann mit 61 Jahren auf einen Baum fährst, haben Deine Erben wenigstens etwas davon ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chocobo
Am 31.1.2020 um 14:25 von Shonsu:

Man kann sich auch 30% des angesparten Geldes förderunschädlich einmalig auszahlen lassen.

Aber nur wenn der Tarif dies hergibt. 

Und dies ist nicht bei allen so

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker
vor 3 Stunden von chocobo:

Aber nur wenn der Tarif dies hergibt. 

Und dies ist nicht bei allen so

Die Möglichkeit der 30%-Entnahme zu Rentenbeginn (Ausnahme Verträge vor 2005: 20%) sollte aber für alle Riester-Verträge gelten - ich wüßte hier Nichts von einem Spielraum für die Versicherer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chocobo
Am 2.2.2020 um 15:05 von moonraker:

Die Möglichkeit der 30%-Entnahme zu Rentenbeginn (Ausnahme Verträge vor 2005: 20%) sollte aber für alle Riester-Verträge gelten - ich wüßte hier Nichts von einem Spielraum für die Versicherer.

 

Oh es gibt einige Dinge. Es kommt drauf an, wann die Zertifizierung stattgefunden hat.

Bspw. müssen die Tarife nach 2012 eine Rentenzahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr vorsehen.  Davor war es auch eher.

 

Thema 30%:

Das wurde erst zum Alterseinkünftegesetz in 2005 beschlossen.

https://mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/OFD_Magdeburg/Dokumente/Publikationen/AltEinkG-Broschuere.pdf

 

Seite 11:

Zitat

Der Anleger hat zudem die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen.

aber auch:

Zitat

Bereits abgeschlossene Altersvorsorgeverträge können auf Grund einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Anleger grundsätzlich auf die neuen Kriterien umgestellt werden

Demnach sind Altverträge nicht unbedingt Teilkapitalisierbar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...