Scarecrow020 Juni 12, 2006 Hallo zusammen, ich arbeite für ein Unternehmen, das derzeit ein Tool für das professionelle Beteiligungsmanagement entwickelt. Beim Thema Split/Reverse Split stellte sich uns die Frage, was mit evtl. "halben" Anteilen (fractional shares) passiert, die sich aus der Umrechnung ergeben. Plötzlich würde ein Anteilseigner z. B. 58,6 Aktien halten. Wie werden diese Fälle gehandhabt? Wird abgerundet und er würde 58 Aktien halten und der Rest von 0,6 würde in irgendeiner Form ausgezahlt? Oder wird aufgerundet? Ich hoffe, Ihr könnt mir an dieser Stelle mal auf die Sprünge helfen! Split & Reverse Split ist leider so gar nicht mein Gebiet.... Besten Dank & Gruß Scare Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Scarecrow020 Juni 13, 2006 Kann mir hier wirklich keiner weiterhelfen??? Oder gibts den Fall mit den halben Anteilen in der Realität vielleicht gar nicht?? Los jetzt, Freiwillige vor!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber Juni 13, 2006 In der Regel speist einen die Gesellschaft für die ungeraden Aktien mit einer Barabfindung ab. Da diese wenigen Einzelstücke pro Aktionär kaum Einfluss auf seine Stimmgewichtung haben, wird das so hingenommen. Der Aufwand Teil-Bezugsrechte auf eine Aktie auszugeben stünde in keinem gesunden Verhältnis zum Nutzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Scarecrow020 Juni 13, 2006 Danke! Also erfolgt bei "krummen" Anteilen eine Barauszahlung der Nachkommastelle. Gibt es zu diesem Thema eigentlich irgendeine offizielle Regelung? Im AktG konnte ich keinen Absatz finden, in dem eine Auszahlung von bruchstückhaften Aktien in Folge eines Splits/Reverse Splits geregelt wäre. Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten, diesen Vorgang systemtechnisch abbilden zu können. Danke noch mal & viele Grüße!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tatanka Juni 15, 2006 Hallo! Meines Wissens nach werden diese gebrochenen Bezugsrechte an der Börse gehandelt. Schau mal hier: http://www.bullfire.de/showthread.php?t=95556 Grüsse tatanka Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag