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Tobi82

Brauche Hilfe bei der Riesteroptimiertung

Empfohlene Beiträge

Tobi82
· bearbeitet von Tobi82

Hallo,

 

ich brauche einmal Hilfe bei der Riesteroptimiertung, da ich glaube dort etwas falsch zu machen. 

 

Hier die Daten:

Ehemann: Einkommen ca 48000 Euro, mit Riestervertrag. Auf den Riestervertrag (fairr) werden 100 Euro monatlich gespart, plus 175 euro Grundzulage und zwei Kinderzulagen a 300 Euro

Ehefrau: Beamtin in Teilzeit, ca 2600 Euro ohne Riestervertrag (daher die Kinder auf den Ehemann übertragen)

 

Nun frage ich mich ob das nicht völlig falsch ist. Wäre es nicht sinnvoller mit folgender Konstellation:

Ehemann: Zahlt in Zukunft 145 statt 100 Euro ein um die volle Zulage zu bekommen (175 Euro)

Ehefrau (Beamtin): Schließt einen Riester Vertrag ab, zahlt den Eigenanteil von 60 Euro und bekommt 675 Euro Zulagen (175 + die zwei Kinder) dazu

 

Somit hätte Ehemann die volle steuerliche Erstattung (von der bisher die Zulagen abgehen) und die Ehefrau die maximale Förderung.

 

Nun die Frage...korrekt oder Denkfehler? ;-)

 

Vielen Dank für die Hilfe

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chirlu

Gemeinsame oder getrennte Veranlagung zur Einkommenssteuer?

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Tobi82

Gemeinsame Veranlagung. 

 

Fehler 1 habe ich gefunden: Beamte sind unmittelbar zulagenberechtigt. Dache sie wären es nur mittelbar. Somit müssen die 4% Eigenbetrag (23 Euro rum) monatlich eingezahlt werden um die volle Zulage zu erhalten

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chirlu
vor 17 Minuten von Tobi82:

4% Eigenbetrag (23 Euro rum)

 

OK, dann sind es wohl 26000 Euro im Jahr, nicht 2600 Euro monatlich (fehlende 0 oben).

 

Aber das Problem ist die Zusammenveranlagung. Die Günstigerprüfung findet gemeinsam statt, fällt zugunsten des Sonderausgabenabzugs aus (trotz der beiden Kinderzulagen), die Zulagen werden auf die Steuer aufgeschlagen. Wer die Kinderzulagen bekommt, macht unter dem Strich keinen Unterschied.

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Tobi82

Ok, zweiten Fehler gefunden :huh: Dann kann ich ja auch alles so lassen wie es ist oder? Wo seht ihr Optimierung? 

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chirlu

Ich sähe zwei entgegengesetzte denkbare Richtungen.

 

1. Mehr einzahlen und entsprechend mehr steuerliche Förderung bekommen. Für einen Vertrag sind 2100 Euro (einschließlich Zulagen) möglich und steuerlich absetzbar. Für zwei Verträge bei zwei Eheleuten sogar 4200 Euro. Nachteil allerdings: Entsprechend wird auch die spätere, voll steuerpflichtige Rente höher ausfallen; und ihr habt voraussichtlich hohe weitere steuerpflichtige Einkünfte (z.B. Beamtenpension), also einen hohen Steuersatz.

 

2. Weniger einzahlen. Du legst deinen Vertrag still – deine Frau eröffnet einen und bespart den. (Sie braucht dann natürlich die Kinderzulagen.) Sie muß nur 1040 Euro einzahlen, wovon 775 Euro durch die Zulagen abgedeckt sind, also bleibt ein Rest von nur 265 Euro. Damit fällt die Günstigerprüfung zugunsten der Zulagen aus. Das übrige Geld legt ihr anderweitig an.

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penga

Ich stelle mal die Behauptung auf, dass sich riestern in der Einkommens-Konstellation eigtl überhaupt nicht lohnt.

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Tobi82
Am 7.11.2019 um 08:22 von penga:

Ich stelle mal die Behauptung auf, dass sich riestern in der Einkommens-Konstellation eigtl überhaupt nicht lohnt.

Ok. Das heißt? Keine geförderte Altersvorsorge?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 30 Minuten von Tobi82:

Ok. Das heißt? Keine geförderte Altersvorsorge?

Doch, aber in abgespeckter Form: Variante 2 von chirlu. Und dann den Vertrag stilllegen, sobald die Kinderzulagen wegfallen(spätestens Alter 25, da dann der Anspruch auf Kindergeld endet). Bis zum Rentenalter warten und sehen, was passiert ist:

 

Möglichkeit 1: Rente wird nicht möglich, da Grenze für Kleinstrente unterschritten --> Auszahlung des Guthabens in einer Summe, Versteuerung als mehrjähriger Bezug mit 1/5-Regelung

 

Möglichkeit 2: Wertzuwachs ist so hoch, dass man über eine förderschädliche Auflösung nachdenken kann --> Nach Rückzahlung der erhaltenen Zulagen wird die Differenz aus Restguthaben minus eigene Einzahlungen zum Abgeltungssteuertarif versteuert.

 

Möglichkeit 3: Rente auszahlen lassen und mit den anderen Einkünften versteuern.

 

Mit den vielen Fragezeichen, was sich bis dahin im Steuerrecht alles ändern kann.

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moonraker
Am 8.11.2019 um 14:04 von beamter97:

[..]

Möglichkeit 2: Wertzuwachs ist so hoch, dass man über eine förderschädliche Auflösung nachdenken kann --> Nach Rückzahlung der erhaltenen Zulagen wird die Differenz aus Restguthaben minus eigene Einzahlungen zum Abgeltungssteuertarif * versteuert.

[..]

* (Ergänzung von mir): ... bzw. zum halben persönlichen Steuersatz (12/62-Regelung)

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SumSum

"Lohnt / lohnt nicht" würde ich pauschal nie sagen .... das Problem: du kennst die Zukunft nicht.... also: als ein Baustein würde ich die duchaus mitnehmen, mit Kindern in der Zulage macht das durchaus Sinn.

 Konkret mal als Beispiel: ich habe einen der ersten Verträge aus dem Jahr 2002, damals als schaffender Student abgeschlossen. Dann kamen nacheinander Frau, Kinder etc.

War damals so alles nicht vorhersehbar, ist aber so gekommen.

 

Vor kurzem habe ich mal turnusmäßig die Verträge überprüft, also u.a. was wir eingezahlt haben und wieviel da nun drauf ist.

Bezogen auf den Eigenanteil ist das Ergebnis (Rendite) doch echt sehr ansehnlich (u. a. auch weil im richtigen Augenlick ein Fondssparplan dazu kam)

Aktuell überlege ich ernsthaft, die Verträge woanders hin zu switchen, einfach um eine neue Beitragsgarantie zu erzeugen (quasi ein "Cash lock" zu produzieren, so gut lief das)

 

Wir persönlich nehmen die Kinder immer auf die Person, die das geringere Einkommen hat. Der zahlt zulagenoptimiert ein. Muss man halt ggf. mal den Änderungszettel ausfüllen, aber das ist keine Arbeit.

Bei dem anderen schauen wir dann halt, was Sinn macht, notfalls halt erfolgen Einzahlungen wegen der Günstigerprüfung, also der Steuer.

 

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